Kommt die private Altersvorsorge in die Steuererklärung? Falls ja, in welche Anlage gehört sie? Lese hier alles Wichtige.
Es ist kein Geheimnis: Arbeitslosen und Alleinerziehenden droht die Altersarmut – Rentnern aber auch. Die gesetzlichen Bezüge fallen häufig schlichtweg zu gering aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Viele nehmen die Absicherung deshalb mit einer privaten Altersvorsorge selbst in die Hand. Bleibt nur eine Frage: Gehört die private Altersvorsorge eigentlich in die Steuererklärung?
Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge sollten in keiner Einkommensteuererklärung fehlen. Doch wo haben sie ihren Platz? Diese zwei Formulare solltest du kennen.
Die Zeilen 4 bis 11 in der Anlage Vorsorgeaufwand sind für die gesetzliche Rentenversicherung sowie den Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) bestimmt. Die exakten Summen findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung. Alternativ kannst du einen Blick in die Unterlagen deines Rürup-Anbieters oder Versorgungswerkes werfen.
Für Riester-Sparer ist die Anlage Altersvorsorge (AV) relevant. In Zeile sieben teilst du dem Finanzamt mit, für wie viele Riester-Verträge du staatliche Förderung beziehst. Zeile acht ist für die Höhe der Beiträge vorgesehen. Damit sind auch Tilgungszahlungen für den sogenannten Wohn-Riester gemeint. Was das Finanzamt ebenfalls interessiert: War der Sparer im entsprechenden Jahr mittelbar oder unmittelbar begünstigt? Gab es Riester-Zulagen für Kinder?
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist auch für weitere Versicherungsleistungen gedacht. Neben der privaten Altersvorsorge kannst du hier auch deine Pflegezusatzversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung eintragen. Diese Angaben können sich besonders für kinderlose Selbstständige, Angestellte mit niedrigem Einkommen oder Rentner auszahlen. Wurde der steuerlich absetzbare Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei Selbstständigen 2.800 Euro, noch nicht komplett von den Kranken- und Pflegepflichtversicherungen ausgeschöpft, kannst du womöglich weitere Versicherungsleistungen geltend machen.
Wer an die Riester-Rente denkt, denkt meist zunächst an die attraktive staatliche Förderung. Ihre steuerlichen Vorteile sind aber auch nicht zu unterschätzen. Schließlich kannst du Beiträge zur Riester-Rente als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Maximal 2.100 Euro pro Jahr können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Lange Zeit waren Freiberufler und Selbstständige bei der Altersvorsorge benachteiligt. Der Grund: Sie haben keinen Anspruch auf die staatlich geförderte Riester-Rente. Seit 2005 steht ihnen dafür der Abschluss einer Rürup-Rente offen, eine private Altersvorsorge mit hohen Steuervorteilen.
Im Einführungsjahr der Rürup-Rente konnten Sparer rund 60 Prozent der Höchstbeiträge als Sonderausgaben deklarieren. Pro Jahr stieg dieser Satz um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2020 sind bereits 90 Prozent abzugsfähig. Ab 2025 erkennt das Finanzamt die vollen Höchstbeträge als Sonderausgaben an.
Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler, sondern auch für Angestellte bietet diese Form der privaten Altersvorsorge zahlreiche Steuervorteile. Gerade für Arbeitnehmer mit ausgesprochen hoher Steuerlast ist die Rürup-Rente oft steuerlich günstiger als die Riester-Rente.
Bei einer privaten Rentenversicherung hast du zum Vertragsende meist eine wichtige Entscheidung zu treffen: Kapital- oder Rentenauszahlung – was soll es werden? Wählst du die Rentenauszahlung, entscheidest du dich damit auch für einen Bonus bei der Besteuerung der privaten Altersvorsorge. Das Finanzamt zieht hier meist nur den sogenannten Ertragsanteil ein. Hierbei handelt es sich um einen klar definierten Anteil, abgestimmt auf dein persönliches Renteneintrittsalter. Der festgelegte Betrag bleibt über die gesamte Rentenbezugszeit konstant. Eine wichtige Rolle für die Höhe des Ertragsanteils spielt das Alter bei Beginn des Rentenbezugs – je älter du bist, desto niedriger der steuerpflichtige Ertragsanteil.
Wer sich für die Kapitalauszahlung entscheidet, muss den erzielten Gewinn zur Hälfte versteuern. Als Gewinn bezeichnen Experten dabei die Differenz zwischen der Summe aller Einzahlungen und der Kapitalauszahlung.