Wie funktioniert die Auszahlung einer Direktversicherung? Wann bekomme ich das Rentenkapital und wie wird es besteuert? Infos und Tipps zu dieser bAV.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer wandeln einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in Beiträge für einen Sparplan um und sorgen auf diese Weise privat fürs Alter vor. Auch Arbeitgeber beteiligen sich oft daran. Mit Renteneintritt erhalten Mitarbeiter die angesparte Summe ausgezahlt – normalerweise in monatlichen Beträgen. Sofern vertraglich vereinbart, ist auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Wenn du mit dieser Anlageform liebäugelst, hast du sicherlich viele Fragen dazu – zum Beispiel, ob die Auszahlung der Direktversicherung schon vor Rentenbeginn möglich ist oder ob du Steuern auf deine Zusatzrente zahlen musst. Wir geben dir die wichtigsten Infos.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge – im Fachjargon kurz bAV. Vielleicht sind dir bereits die Begriffe Pensionsfonds oder Unterstützungskasse vertraut: Dabei handelt es sich ebenfalls um Formen beziehungsweise Durchführungswege der bAV.
Bei der Direktversicherung handelt es sich entweder um eine klassisch verzinste oder um eine fondsgebundene Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung; der Vertrag besteht zwischen Arbeitgeber und Versicherer. Begünstigter bist jedoch allein du, beziehungsweise deine Hinterbliebenen. In diesen Vertrag fließen bis zu deiner Rente monatlich Beiträge.
Dein Arbeitgeber schließt den Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. Der Vorteil für Arbeitnehmer liegt darin, dass Unternehmen oft bessere Vertragskonditionen erhalten als Einzelkunden. Ihnen wird zum Beispiel oft ein Rabatt auf anfallende Gebühren gewährt. Außerdem brauchst du keine Tarife vergleichen, das erledigt alles dein Arbeitgeber für dich.
Die Beiträge zur direkt Versicherung werden entweder von deinem Arbeitgeber erbracht (sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart) oder von dir. Seit 2002 hast du sogar einen Anspruch darauf, einen Teil deines Bruttogehalts für deine private Altersvorsorge zu verwenden; man spricht dabei von Entgeltumwandlung. Zusätzlich zu deinem Beitrag sind Arbeitgeber seit 2019 außerdem dazu verpflichtet, dir 15 Prozent deines Beitrags obendrauf zu zahlen. Ab 2022 gilt diese gesetzliche Regelung auch für Verträge, die vor 2019 geschlossen wurden.
Die angesparte Summe wird als lebenslange monatliche Rente gezahlt. Sofern der Vertrag dies vorsieht, ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung, manchmal sogar eine Zahlung in Jahresraten möglich. Je nach Anlageart kommen bei Auszahlung der Direktversicherung noch Zinsen und Überschüsse oder Renditen hinzu.
Eine Direktversicherung, egal ob Neu- oder Altvertrag, kann normalerweise nicht vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden, sondern lediglich ruhen. Das bedeutet: Der Vertrag läuft weiter, du besparst ihn lediglich nicht mehr. Die Möglichkeit, die Direktversicherung vorfristig auszahlen zu lassen, besteht frühestens mit 60 – allerdings nur dann, wenn dein Vertrag eine Abrufoption ab diesem Alter enthält. Hast du den Vertrag ab 2012 abgeschlossen, ist die Auszahlung sogar erst ab 62 Jahren möglich. Eine Ausnahme gibt es für Berufe mit früherem Renteneintrittsalter.
Hast du die Direktversicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen, handelt es sich um einen Altvertrag. Die Beiträge des Arbeitgebers können auf Antrag und sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind gemäß § 40 b EStG (Einkommensteuergesetz) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent besteuert werden, sofern die Gesamtsumme 1.752 Euro im Jahr nicht übersteigt. Ab 2005 abgeschlossene Verträge werden prinzipiell nachgelagert besteuert, also erst in der Auszahlungsphase. Das hat durchaus einen Vorteil: Im Ruhestand haben die meisten Menschen ein wesentlich geringeres Einkommen, sodass die Einkommensteuer niedriger ausfällt als in der Erwerbsphase.
Hast du in der Einzahlungsphase auf die Beiträge keine Einkommensteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet – dies ist bei Verträgen ab 2005 der Fall – zahlst du nachgelagert auf den Auszahlungsbetrag der Direktversicherung Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du eine monatliche Rente erhältst oder dir das Kapital in einer Summe auszahlen lässt. Denk daran, die Auszahlungen aus der Direktversicherung in der jährlichen Steuererklärung anzugeben.
Hast du den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, profitierst du steuerlich, wenn du die Kapitalauszahlung wählst. Die Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre, du hast mindestens fünf Jahre lang eingezahlt und die Beiträge wurden bereits in der Ansparphase pauschal besteuert.
Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sieht es anders aus. Durch die meist hohe Summe, die bei der Kapitalauszahlung auf einen Schlag an dich ausgezahlt wird, rutschst du automatisch in eine höhere Steuerklasse. Du solltest dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen, bevor du dich für eine Auszahlung entscheidest. Mehr dazu findest du hier.
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