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Berufshaftpflicht­versicherung: Für Wohnimmobilien­verwalter:innen sinnvoll

  • Als Wohnimmobilienverwalter:in ist es deine Aufgabe, dich um Häuser und Gebäude zu kümmern
  • Doch was, wenn dir versehentlich ein Fehler passiert?
  • Dann unterstützt dich eine Berufshaftpflicht­­versicherung
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  • Die Berufshaftpflicht­­versicherung greift, wenn du für Schäden im Beruf aufkommen musst.
  • Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter:innen ist die Berufshaftpflicht eine Pflicht­­versicherung.
  • Die Kosten für eine Berufshaftpflicht­­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Warum eine Berufshaftpflicht­versicherung für Hausverwalter:innen wichtig ist

Wer sich um die Gebäude anderer kümmert, muss sich mit vielen Themen beschäftigen: Funktioniert der Aufzug? Zahlen die Mieter:innen pünktlich? Wird im Winter rechtzeitig geräumt? Ein kleiner Fehler kann da ungeahnte und oft teure Folgen haben. Wenn du beispielsweise nasse Flecken an der Wand für einen oberflächlichen Schaden hältst und zwei Tage später das Rohr dahinter platzt, musst du für die entstandenen Kosten aufkommen.

Ohne Versicherungsschutz zahlst du mit deinem privaten Vermögen. Das kann schnell die Pleite bedeuten. Damit das nicht geschieht, gibt es eine spezialisierte Berufshaftpflicht­versicherung für Hausverwalter:innen. Sie greift bei Fehlern, die dir während deiner Tätigkeit als Hausverwalter:in passieren können. Du bist als Verwalter:in für Wartung und Sicherheit der Immobilie verantwortlich und haftest deshalb bei Schäden am und im Haus. Dabei können Schadensersatzzahlungen und Renovierungskosten schnell mehrere Millionen € betragen – auch wenn der ursächliche Fehler nur ein winziges Missgeschick war.

Die Berufshaftpflicht deckt erst einmal nur Vermögensschäden ab, die den oder die Eigentümer:in betreffen. Finanzieller Schaden entsteht ihm beispielsweise, wenn er oder sie durch eine fehlerhafte Abrechnung mehrere Monate lang weniger Miete bekommt, oder aufgrund eines Wartungsfehlers zusätzliche Kosten für Instandhaltung anfallen. Diesen finanziellen Schaden kann der oder die Eigentümer:in bei dir als Verwalter:in geltend machen. Hier kommt deine Haftpflicht ins Spiel. Sie greift zum Beispiel bei Fristversäumnissen, Fehlern in Verträgen, Wartungen oder wenn du Mietänderungen nicht mitgeteilt oder Fehler bei der Renovierung übersehen hast.

Wenn sie gut ist, sollte sie jedoch mehr sein als eine reine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Sie sollte auch Sach- und Personenschäden abdecken. Dann greift sie auch bei einem versehentlich verursachten Wasserschaden oder wenn sich Mieter in der zu spät geräumten Einfahrt verletzen. Außerdem sollte die Berufshaftpflicht­versicherung Schäden durch Dritte, beispielsweise eine Firma zur Treppenhausreinigung, und eine unbegrenzte Nachhaftung umfassen. Letztere greift bei Schäden, die sich erst zeitverzögert bemerkbar machen.

So führen beispielsweise die Wasserflecken an der Wand nicht unbedingt in 3 Tagen zu einem Wasserrohrbruch. Die Feuchtigkeit kann sich auch erst drei Jahre lang in der Wand festsetzen, bis plötzlich die gesamte Wohnung unter Wasser steht und aufwändig renoviert werden muss. Der Fehler, der zu diesem Schadensfall geführt hat, liegt dann jedoch in der Vergangenheit: Es ist 3 Jahre her, dass du die Flecken für harmlos gehalten hast. Damit die Versicherung auch in diesem Fall greift, sollte sie immer eine Nachhaftung beinhalten. Daneben bietet sie dir einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie prüft Forderungen, die an dich gestellt werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab. Im Notfall tut sie das sogar bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Wer braucht eine Berufshaftpflicht­versicherung für Immobilienverwalter:innen?

Jeder Wohnimmobilienverwalter:in muss diese Versicherung abschließen. Es spielt keine Rolle, ob du dies haupt- oder nebenberuflich machst, solange es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Der Versicherungsabschluss ist seit dem 1. August 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Eine Berufszulassung für Immobilienverwalter:innen ist seitdem nur noch mit einem entsprechenden Versicherungsnachweis möglich. Wer bereits vor August 2018 tätig war, hatte durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung eine Übergangsfrist bis März 2019, um die Versicherung abzuschließen.

Als Hausverwalter:in solltest du also mittlerweile über diese relevante Versicherung verfügen. Wichtig ist, dass sich diese Versicherungspflicht derzeit (Stand 2020) ausschließlich auf Wohnimmobilienverwalter:innen bezieht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Häuser, Wohnungen, Ferienhäuser oder Wohnheime für Studierende oder Senior:innen handelt. Entscheidend ist, dass du Wohnimmobilien für Dritte verwaltest. Von der Versicherungspflicht ausgenommen ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Wenn du also die Einliegerwohnung im Haus deiner Großeltern vermietest und die Verwaltung selbst übernimmst, bist du nicht zum Versicherungsabschluss verpflichtet.

Für die Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist eine Berufshaftpflicht zurzeit (Stand 2020) nicht verpflichtend. Die Risiken und möglichen Schäden von Gewerbe- und Wohnimmobilien sind sich jedoch relativ ähnlich. Bei Gewerbeimmobilien können die Folgekosten und Schadensersatzansprüche sogar höher liegen als bei Wohngebäuden. Ratsam ist der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung also auch für Verwalter:innen von Gewerbeimmobilien. Unsere CLARK Expert:innen stehen dir gern bei der Ermittlung deines Risikos zur Seite.

Zusammenfassung

  • Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter ist die Berufshaftpflicht eine Pflicht­versicherung.
  • Wenn du Gewerbeimmobilien verwaltest, ist ihr Abschluss empfehlenswert.
  • Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Aber auch andere Schadensarten können und sollten mitversichert werden.
  • Sie sollte eine Nachhaftung für zeitverzögerte Schadensfälle beinhalten.
  • Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, sogar vor Gericht.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter:innen?

Die Kosten für die Berufshaftpflicht­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. So haben beispielsweise die Anzahl deiner Mitarbeiter:innen und die von dir angebotenen Leistungen Einfluss auf die Beitragshöhe. Dies gilt auch für deinen Umsatz und die Anzahl der von dir verwalteten Einheiten. Daneben beeinflussen die Höhe des Selbstbehalts und der Deckungssumme die Versicherungskosten.

Zwar steigt bei einer hohen Deckungssumme der Versicherungsbeitrag, aber eine ausreichende Höhe ist wichtig. Zum einen hat der Gesetzgeber eine Mindest­versicherungssumme festgelegt. Zum anderen können die finanziellen Folgen eines Schadens oft deutlich höher ausfallen als vermutet. Als Mindestsumme wurden für Vermögensschäden 500.000 € für jeden Versicherungsfall sowie 1.000.000 € für alle Fälle eines Versicherungsjahres festgelegt. Diese Versicherungssumme muss für Wohnimmobilien zur Verfügung stehen. Wenn du also auch Gewerbeimmobilien verwaltest oder als Makler:in tätig bist, musst du die Versicherungssumme entsprechend erhöhen.

Auch der Deckungsbereich beeinflusst die Beitragshöhe. Wenn du dich auf die reine Pflicht­versicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht beschränken willst, bezahlst du natürlich niedrigere Beiträge. Im Fall von Personenschäden durch eine verspätete Schneeräumung bist du dann jedoch nicht versichert. Du solltest also nicht an der falschen Stelle sparen.

Auch, wenn du nur eine kleine Hausverwaltung leitest oder dein Unternehmen nur aus dir als gewerblich tätige Person besteht, gibt es passende Versicherungsangebote. Die Versicherungskosten kannst du selbstverständlich steuerlich absetzen. Es handelt sich bei den Beiträgen schließlich um berufliche Ausgaben.

Zusammenfassung

  • Die Kosten für eine Berufshaftpflicht­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der verwalteten Wohneinheiten ab.
  • Die geforderte Mindest­versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Fälle im Jahr.
  • Du kannst die Versicherungskosten von der Steuer absetzen.

Was du sonst noch wissen solltest

Welche Bereiche deckt die Versicherung ab?

Der Versicherungsschutz gilt nur für deine Tätigkeit als Verwalter:in. Wenn du neben der Verwaltung auch Hausmeister:in bist und kleinere Reparaturen selbst erledigst, musst du diese Nebentätigkeit zusätzlich versichern. Oft empfiehlt sich dafür der Abschluss einer Betriebshaftpflicht­versicherung. Zusätzlich versichern musst du dich auch, wenn du außerdem als Immobilienmakler:in oder Kreditvermittler:in tätig bist.

Wenn du ein Büro gemietet hast oder einen Arbeitslaptop nutzt, kannst du diese beispielsweise mit einer Inhalts- oder einer Sach­versicherung abdecken. Schließlich greift die Haftpflicht­versicherung in der Regel nur bei Schäden Dritter. Sogenannte Eigenschäden, beispielsweise an deiner Ausrüstung, musst du zusätzlich abdecken. Spezialisierte Versicherer bieten oft an, deine Berufshaftpflicht deinen Tätigkeitsfeldern entsprechend zu erweitern. Diese Erweiterungen sind insgesamt günstiger als viele Einzel­versicherungen.

Die Versicherung kündigen

Du kannst deinen Versicherungsvertrag selbstverständlich kündigen. Beachte jedoch, dass dann dein Versicherungsschutz erlischt. Außerdem ist dein Versicherungsanbieter gesetzlich verpflichtet, die Kündigung der entsprechenden Behörde mitzuteilen. Man spricht hier von einer Anzeigepflicht.

Solltest du kündigen wollen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, musst du dir keine Sorgen über deine Berufszulassung machen. In der Regel schicken die Versicherer kurz nach Vertragsabschluss den entsprechenden Nachweis an die zuständige Stelle.

Zusammenfassung

  • Deine Berufshaftpflicht gilt nur für dich als Hausverwalter:in. Wenn du auch als Hausmeister:in oder Makler:in arbeitest, musst du das zusätzlich versichern.
  • Oft kannst du sie um weitere wichtige Versicherungen erweitern.
  • Wenn du sie kündigst, erlischt dein Versicherungsschutz.
  • Die meisten Versicherer schicken den Versicherungsnachweis nach Vertragsabschluss automatisch an die zuständige Behörde.

Nächste Schritte

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