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In der Probezeit geblitzt: Ab wann wird es kritisch?

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  • In der Probezeit ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zugleich ein A-Verstoß, der die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar nach sich zieht.
  • Zu den A-Verstößen gehören das Fahren über rote Ampeln und Handynutzung am Steuer – beide verlängern die Probezeit und führen zu einem Aufbauseminar. Zwei B-Verstöße zählen ebenfalls wie ein A-Verstoß.
  • Rund 2 Drittel aller Bußgeldbescheide sind jedoch anfechtbar. Ein Einspruch mit juristischer Unterstützung kann helfen, härtere Strafen zu vermeiden.

In der Probezeit geblitzt: Warum ist die 21 wichtig?

Geblitzt oder gelasert zu werden, ist erstmal ein Schreckmoment – der Puls geht hoch. Aber hey, bleib entspannt! Wenn du in der Probezeit bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs warst (nach Abzug der 3 km/h Toleranz), musst du keine Panik schieben. Das zählt als geringer Verstoß und hat keine dramatischen Folgen.

Diese 20 km/h-Grenze gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Nur die Bußgelder sind unterschiedlich. Fährst du zwischen 16 und 20 km/h zu schnell, zahlst du innerorts 70 € und außerorts 60 €. Innerhalb einer Ortschaft spielt es keine Rolle, ob du in einer 30er-Zone oder auf einer Straße mit Tempolimit 50 unterwegs warst – die Bußgelder bleiben gleich.

Bist du 10 km/h zu schnell? Dann kommst du noch glimpflich davon: 20 € außerorts und 30 € innerorts.

Ab 21 km/h zu schnell: Was passiert dann?

Bist du 21 km/h oder mehr zu schnell unterwegs gewesen, wird’s ernst. Das nennt man einen A-Verstoß. Das ist ein schwerwiegender Verstoß bei Fahranfänger:innen und der hat Folgen. Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, also auf insgesamt 4 Jahre. Außerdem wirst du von der Fahrerlaubnisbehörde dazu verdonnert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Diese Nachschulung wird von speziell geschulten Fahrschulen und Fahrlehrer:innen durchgeführt.

Die magische Grenze liegt bei 21 km/h. Egal, ob du im Dorf, in der Stadt, auf der Landstraße oder der Autobahn unterwegs bist – wenn du 21 km/h zu viel auf dem Tacho hast, sind die Konsequenzen überall gleich. Also, ob du in einer 120er-Zone mit 141 km/h fährst oder vor deiner Haustür mit 21 km/h zu viel – das macht keinen Unterschied.

Achtung: Wirst du innerhalb von 12 Monaten nochmal geblitzt, bekommst du schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h ein 1-monatiges Fahrverbot.

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Bußgelder & Sanktionen bei Blitzerfotos in der Probezeit

Regelungen bei Tempolimits innerorts

Innerorts zu viel TempoBußgeldPunkteFahrverbotStrafen
weniger als 20 km/hbis 70 €
21 bis 30 km/h zu schnellbis 180 €1(1 Monat, wenn in 12 Monaten 2 x zu schnell)2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
31 bis 40 km/h260 €21 Monat2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
ab 41 km/h400 bis 800 €21 bis 3 Monate2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar

Regelungen bei Tempolimits außerorts

Außerorts zu viel TempoBußgeldPunkteFahrverbotStrafen
weniger als 20 km/hbis 60 €
21 bis 30 km/h zu schnellbis 150 €1(1 Monat, wenn in 12 Monaten 2 x zu schnell)2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
31 bis 40 km/h200 €11 Monat2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
ab 41 km/h320 bis 700 €21 bis 3 Monate2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar

Geblitzt ist nicht alles: Welche Verstöße gibt’s noch?

Egal ob aus Zeitnot oder aus Versehen: Wer über eine rote Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahrer:innen in der Probezeit ist das Fahren über rote Ampeln ein A-Verstoß und wird mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und dem Besuch eines Aufbauseminars geahndet.

Anders als bei erfahrenen Fahrer:innen ist es unerheblich, ob die Ampel mehr oder weniger als eine Sekunde rot war. Deine Probezeit verlängert sich in jedem Fall.

Benutzt du dein Handy am Steuer ist das ebenfalls gegen die StVO. Das ist ein A-Verstoß und hat eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar zur Folge – egal, ob du angehalten oder geblitzt wirst.

Weniger dramatisch, aber trotzdem nervig: B-Verstöße wie abgefahrene Reifen, kein gültiger TÜV, Parken auf der Autobahn, fehlende Ladungssicherung oder wenn du erwischt wirst, weil dein Kind nicht korrekt angeschnallt oder dein Hund ungesichert im Auto mitfährt. 2 B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß, also: verlängerte Probezeit und ab zum Aufbauseminar.

Und wenn du mit Anhänger unterwegs bist, reicht es schon, 16 km/h überm Tempolimit zu sein, um Ärger zu bekommen.

3 A-Verstöße? Dann ist der Führerschein weg!

Wenn du 3 A-Verstöße sammelst – wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Überfahren roter Ampeln oder das Überschreiten des Tempolimits um mehr als 21 km/h – heißt es: 6 Monate ohne Führerschein. Dazu kommt die berüchtigte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Die Bußgeldstellen wollen bei wiederholten Verstößen checken, ob du körperlich und geistig überhaupt für den Straßenverkehr geeignet bist.

Aber keine Panik: Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide kann sich lohnen. Rund 2 Drittel aller Bescheide sind anfechtbar – auch in der Probezeit. Hol dir unbedingt Unterstützung von Expert:innen, denn 2 weitere Jahre Probezeit können lang werden, und bei weiteren Verstößen wird’s richtig hart.

Eine Rechtsschutz­versicherung, die auch Verkehrsrechtsschutz abdeckt, ist dein Joker, wenn’s um Beratung und juristische Hilfe geht. Versichern lohnt sich definitiv. Wir von CLARK finden mit dir den passenden Tarif – schnell und easy.

Haben Einsprüche Erfolg?

Wir können nicht garantieren, dass jeder deiner Einsprüche ein Erfolg wird. Trotzdem haben wir ein Beispiel, damit du siehst, dass es sich lohnen kann, wenn du dich mit juristischer Hilfe gegen die Verkehrsstrafen wehrst.

In Leipzig wurde ein Fahrer in der Probezeit von einem stationären Blitzer erwischt. Neben einem Bußgeld von 90 € drohte ihm auch ein Punkt in Flensburg. Mit diesem Punkt hätte sich seine Probezeit auf 4 Jahre verlängert, und das Aufbauseminar wäre Pflicht gewesen – natürlich auf eigene Kosten. Doch zusammen mit einem Anwalt legte er Einspruch ein. Zum Glück! Es stellte sich heraus, dass die Induktionsschleifen auf der Fahrbahn falsch verlegt waren, und die Messung daher nicht korrekt war.

Das Ergebnis? Nur noch ein Bußgeld von 55 €, kein Punkt, keine Verlängerung der Probezeit und kein Aufbauseminar. (AG Leipzig, Urteil vom 17.04.2018 – 228 OWi 506 Js 7437/18)

Du siehst, wenn du dich rechtsschutzversicherst, kann sich dies in Zukunft auszahlen. Schau dich daher doch gleich in unserem Online-Tarifrechner nach passenden Rechtsschutz-Tarifen um.

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