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Bußgelder: Warum sie wichtig sind und was du wissen musst
Bußgelder sind Sanktionen für begangene Ordnungswidrigkeiten – das steht so im Bußgeldkatalog. Das geringste Bußgeld startet bei 5 €, während das Maximum normalerweise bei 1.000 € liegt. Bei bestimmten Verstößen, wie zum Beispiel gegen die 0,5-Promillegrenze, kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen – bis zu 3.000 € laut § 24a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Warum gibt es Bußgelder?
Bußgelder sollen vor allem eines: dich erziehen. Je schwerer der Verstoß, desto härter die Strafe. Besonders bei Gefährdungen wird nochmal eins draufgelegt. Der Gedanke dahinter? Bußgelder und Fahrverbote sollen dich dazu bringen, vorsichtiger und regelkonform zu fahren – für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
Ein Beispiel: Wenn es in einem Jahr besonders viele Verkehrstote gab, wurde die Höhe des Bußgeldes für Geschwindigkeitsverstöße drastisch erhöht. Das hat meistens die gewünschte Wirkung – weniger Verstöße und weniger Verkehrstote. Stell dir vor, du würdest innerorts die Geschwindigkeit um 30 km/h überschreiten und müsstest dafür nur 10 € zahlen. Fast niemand würde sich an das Tempolimit halten.
Diese erzieherische Maßnahme ist auch der Grund, warum Wiederholungstäter:innen erheblich härter bestraft werden und der Bußgeldkatalog in bestimmten Fällen angepasst werden darf. Auch Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) können angeordnet werden, um deine allgemeine Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
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Hol dir CLARKBußgeld vs. Verwarnungsgeld: Wo liegt der Unterschied?
Wenn du einen Verstoß begehst, der ein Bußgeld von weniger als 60 € verlangt, spricht man von einem Verwarnungsgeld. Das heißt nicht, dass es weniger ernst ist oder du es nicht bezahlen musst. Alles über 60 € ist dann ein klassisches Bußgeld.
Ein typisches Beispiel für ein Verwarnungsgeld ist Falschparken. Bezahlst du das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet – und das bringt zusätzliche Gebühren mit sich.
Wichtig zu wissen: Es können auch Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Auch wenn kein Geld fließt, solltest du das als Warnsignal verstehen und daraus lernen.
Bußgeld vs. Geldstrafe: Das ist der Unterschied
Bußgeld und Geldstrafe sind nicht dasselbe. Während Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, regeln Geldstrafen echte Straftaten.
Geldstrafen werden gerichtlich beschlossen und in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht dabei einem 30stel deines monatlichen Nettoeinkommens.
Wer kann Bußgelder bekommen?
Bußgelder kannst du nicht nur als Autofahrer:in kassieren – auch als Fahrradfahrer:in oder Fußgänger:in kann es dich erwischen. Und ja, selbst als Fußgänger:in oder Radfahrer:in können die Sanktionen deinen Führerschein betreffen. Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot ist möglich.
Der Bußgeldkatalog: Die gesetzliche Grundlage
Der Bußgeldkatalog ist die rechtliche Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die Regelsätze für Buß- und Verwarngelder sowie die Grundlagen und Dauer von Fahrverboten festlegt. Welcher Verstoß welches Bußgeld nach sich zieht, ist in diesem Regelwerk festgeschrieben – der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Dieser Katalog stützt sich auf die Gesetze der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
In den Bußgeldtabellen kannst du nachschauen, welche Strafen bzw. Bußen oder Regelsätze für einzelne Vergehen festgelegt sind. Dabei werden auch die Schwere des Verstoßes, Wiederholungen und die Gefährdung des Verkehrs sowie anderer Verkehrsteilnehmer:innen berücksichtigt. Die entsprechenden Abstufungen sind ebenfalls in den Bußgeldtabellen enthalten.
Aktualität der Bußgelder
Alle paar Jahre, manchmal auch jedes Jahr, wird der Bußgeldkatalog angepasst. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Erhöhungen von Bußgeldern und anderen Sanktionen.
Eine der größten Anpassungen trat am 1. Mai 2014 in Kraft, als der Bußgeldkatalog dem Fahreignungsregister angepasst wurde:
- Der Punktekatalog wurde überarbeitet, und die Anzahl der Punkte in Flensburg, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, wurde von 18 auf 8 gesenkt.
- Verstöße, die keine Gefährdung darstellen, werden nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet.
Es ist also sinnvoll, sich regelmäßig über eventuelle Änderungen im Bußgeldkatalog zu informieren.
Bußgeldbescheid erhalten? Das solltest du wissen
Auch wenn die Bußgelder im Bußgeldkatalog klar aufgeführt sind, gibt es hier und da Ausnahmen. Die Rechtsgrundlagen sind oft komplex, und die behördliche Sprache macht es nicht gerade einfacher.
Wenn du Fragen zu einem Bußgeldbescheid hast oder überlegst, Einspruch einzulegen, empfehlen wir dir dringend, dir Unterstützung von Verkehrsrechtsschutzexpert:innen zu holen. So stellst du sicher, dass du alles richtig verstehst und die besten Schritte einleitest.
Einen Vorteil hast du mit einer Rechtsschutzversicherung, die auch den Verkehrsrechtsschutz abdeckt. Dort findest du schnell Hilfe und Beratung durch Fachanwälte oder Fachanwältinnen.
Dein nächster Schritt: Jetzt Verkehrsrechtsschutz sichern und entspannt bleiben!
Welche Bußgelder und Strafen gibt es?
Die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden, sind vielfältig. Am häufigsten werden Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen und Parken mit einem Bußgeld geahndet.
In den meisten Fällen führt ein Bußgeld ab 60 € auch zu mindestens einem Punkt in Flensburg, vor allem wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen vorliegt.
Aber welche Bußgelder und Strafen drohen wann? Werfen wir einen Blick auf Auszüge aus dem Bußgeldkatalog. Die aufgeführten Bußgelder beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf Autofahrer:innen. Wenn du einen Verstoß begangen hast und unsicher bist, welche Strafen dich erwarten, kannst du einen der vielen Online-Bußgeldrechner nutzen.
Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen und Blitzern
Bei Geschwindigkeitsverstößen hängt das Bußgeld davon ab, ob du innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs warst.
Innerorts (innerhalb von Ortschaften, 30er-Zonen)
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 70 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | – |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
ab 71 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts (außerhalb von Ortschaften; Landstraße und Autobahn)
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 40 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 50 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | – |
31 bis 40 km/h | 200 € | 2 | – |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
ab 71 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bußgeld bei Rotlichtverstößen
Ein Rotlichtverstoß bedeutet einfach: Du bist über eine rote Ampel gefahren. Die Bußgelder steigen deutlich an, wenn dabei andere gefährdet wurden oder ein Schaden entstanden ist.
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Über die Ampel bei Rotphase von weniger als 1 Sekunde | 90 € | 1 | – |
+ andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
+ Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Monat |
Ampelmissachtung bei Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
+ andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat |
+ Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Monat |
Wenn du über eine Ampel fährst, die schon länger als 1 Sekunde auf Rot steht, kann es je nach Tatbestand richtig ernst werden: Es drohen Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren – das ist in § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Verursachst du dabei einen Personenschaden, wird das ebenfalls nach den Vorgaben des Strafgesetzbuchs geahndet.
Bußgeld: Abstandsverstöße
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Zu wenig Abstand bei bis zu 80 km/h | 25 € | – | – |
Zu wenig Abstand bei mehr als 80 km/h (je nach Abstand) | 75 € bis 320 € | 1 | – |
Zu wenig Abstand bei mehr als 100 km/h (je nach Abstand) | 75 € bis 320 € | 1 bis 2 | – |
Zu wenig Abstand bei mehr als 130 km/h (je nach Abstand) | 100 € bis 400 € | 1 bis 2 | bis zu 3 Monate |
Bußgeld Vorfahrtsverstöße
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Zu schnelles Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße | 10 € | – | – |
Missachtung Vorfahrt | 25 € | 1 | – |
Missachtung Vorfahrt oder Stoppschild mit Gefährdung | 70 € | 1 | möglich |
An Haltelinie nicht gehalten | 10 € | – | – |
Missachtest du die Vorfahrt und gefährdest dabei andere, kann das je nach Tatbestand heftige Konsequenzen haben: Es drohen der Entzug deines Führerscheins, eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Bußgeld Überholverstöße
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | – |
+ mit Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage | 250 € | 2 | 1 Monat |
+ mit Sachschaden bei unklarer Verkehrslage | 300 € | 2 | 1 Monat |
Unzulässig rechts überholt – innerorts | 30 € | – | – |
Unzulässig rechts überholt – außerorts | 100 € | 1 | – |
Ausscheren beim Überholen mit Behinderung des nachkommenden Verkehrs | 80 € | 1 | – |
Geschwindigkeit erhöhen beim Überholtwerden | 30 € | – | – |
Bußgeld Falschparken
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Parken ohne Parkschein, Überschreitung der Zeit auf dem Parkticket, ohne Parkscheibe (je nach Dauer) | 10 € bis 30 € | – | – |
Parken an nicht zulässigen Orten/zu wenig Abstand (Kreuzungen, abgesenkter Bordstein etc.) | 10 € bis 30 € (je nach Dauer und Behinderung) | – | – |
Parken auf Fußgängerüberwegen, Halteverboten, Taxiständen, Kreisverkehren | 25 € bis 50 € (nach Dauer und Behinderung) | – | – |
Parken auf Verkehrsinseln, Seitenstreifen, Fahrradstraße, Grünstreifen | 55 € bis 80 € (nach Dauer und Behinderung) | – | – |
In oder vor Feuerwehrzufahrten | 55 € | – | – |
+ Behinderung der Einsatzfahrzeuge | 100 € | 1 | – |
Parken in 2ter Reihe | 55 € bis 90 € | bis 1 | – |
Unerlaubtes Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | – | – |
Unerlaubtes Parken auf Parkplätzen für E- oder Carsharing-Fahrzeuge | 55 € | – | – |
Achtung teuer: Bußgeld für sonstige Verstöße
Regelverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer benutzt (Auto) | 100 € | 1 | – |
+ mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
+ mit Sachschaden | 200 € | 2 | 1 Monat |
Handy auf dem Fahrrad benutzt | 55 € | – | – |
Gesicht verhüllt/vermummt am Steuer | 60 € | – | – |
Blockierung von Rettungsgassen (außerorts oder Autobahn) | ab 200 € | 2 | 1 Monat |
Unberechtigte Nutzung einer gebildeten Rettungsgasse | ab 240 € | 2 | 1 Monat |
Bußgelder in der Probezeit – das ist anders
Fahranfänger:innen, die sich in ihrer zweijährigen Probezeit befinden, müssen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll unterwegs sein. Warum? Weil sie erst beweisen müssen, dass sie selbstständig und sicher am Straßenverkehr teilnehmen können – sie sind sozusagen auf Probe.
Dieser Probe-Status zeigt sich unter anderem in den Regeln des Bußgeldkatalogs. Dieser gilt natürlich auch für Fahranfänger:innen. Aber die Strafen und Konsequenzen unterscheiden sich.
Verkehrsverstöße werden in 2 Kategorien eingeteilt: A-Verstöße und B-Verstöße.
Beispiele für A-Verstöße
- Missachtung des Rechtsfahrgebots
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr (innerorts wie außerorts)
- Verstoß gegen die Nullpromillegrenze
- Verstoß gegen die Abstandsregelung (Abstand weniger als die Hälfte des halben Tachowerts)
- Überholen im Überholverbot
- Missachtung der Vorfahrt
- Begehen einer Straftat im Straßenverkehr, z. B. Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung als Unfallfolge
Beispiele für B-Verstöße
- Handynutzung am Steuer
- Abgefahrene Reifen
- Falsche Ladungssicherung
- Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h
- Überziehung der Hauptuntersuchung
- Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert
Die Einteilung in diese Kategorien ist wichtig, denn je nach Art des Verstoßes kommen neben dem Bußgeld auch weitere Sanktionen und Ahndungen auf die Betroffenen zu.
Anzahl der A-Verstöße | Sanktionen |
---|---|
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 weitere Jahre (insgesamt 4 Jahre), Aufbauseminar |
+ unter Einfluss von Alkohol oder Drogen | Besonderes Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | Empfehlung Teilnahme an verkehrspsychologischen Untersuchung |
3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
Anzahl der B-Verstöße | Sanktionen |
---|---|
1. B-Verstoß | – |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 weitere Jahre (insgesamt 4 Jahre), Aufbauseminar |
3. B-Verstoß | keine weiteren Ahndungen |
4. B-Verstoß | Empfehlung Teilnahme an verkehrspsychologischen Untersuchung |
5. B-Verstoß | keine weiteren Ahndungen |
6. B-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wie du sehen kannst, werden 2 B-Verstöße wie ein A-Verstoß geahndet. Die Kosten für ein Aufbauseminar (auch Nachschulung genannt) müssen von dir selbst getragen werden – und das ist nicht wenig. Auch die Verlängerung der Probezeit ist nicht zu unterschätzen, denn das sind 2 weitere Jahre, in denen du als Fahranfänger:in im Straßenverkehr auf Probe unterwegs ist.
Bußgeldbescheid erhalten: Was jetzt?
Öffnest du den Bescheid, wirst du feststellen, dass zuerst ein Anhörungs- oder Feststellungsbogen enthalten ist. Vor allem bei Blitzer-Bußgeldern geht es hier darum, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu identifizieren, denn die Post geht immer an den oder die Fahrzeughalter:in. Wenn du dich auf dein Zeugnisverweigerungsrecht berufst, leitet die Behörde eigene Ermittlungen ein.
Im nächsten Schritt erhält die Person, die das Auto gefahren ist, den eigentlichen Bußgeldbescheid – ebenfalls per Post. Angenommen, du bist der oder die Fahrer:in, dann hast du nun 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen oder zu bezahlen.
Entscheidest du dich zu bezahlen, verzichtest du automatisch auf dein Recht, Einspruch zu erheben.
Eine Sache solltest du auf keinen Fall tun: einfach nicht bezahlen und hoffen, dass die Behörden das vergessen. Weigerst du dich, kann die Behörde als letzte Möglichkeit eine Erzwingungshaft anordnen. Und ja, Haft bedeutet in diesem Fall wirklich Gefängnis. Die Höchstdauer beträgt 3 Monate und richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes. Die einzige Möglichkeit, das zu vermeiden, ist letztlich, das Bußgeld plus Gebühren zu bezahlen.
Verjährungsfrist Bußgeld
Die Verjährungsfrist für Bußgelder beträgt 3 Monate. Erreicht dich der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf dieser Frist und ohne Angabe von Gründen, die die Verzögerung rechtfertigen, hast du Glück – dann bist du aus dem Schneider.
Abweichendes Bußgeld vom Bußgeldkatalog
In den meisten Bußgeldrechnern und auch in unseren Übersichten findest du die gängigen Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Es kommen zu den Kosten jedoch immer eine Bearbeitungsgebühr von 25 € und eine Versandpauschale von 3,50 € dazu.
Auch wenn das Bußgeld im Bußgeldkatalog geregelt ist, kann es passieren, dass du in deinem Bußgeldbescheid eine andere Geldbuße findest als im Katalog. Ist das ein Fehler? Nicht unbedingt! Die festgelegten Bußgelder sind der Maßstab für gewöhnliche Tatumstände. Wenn die Tat mit Vorsatz begangen wurde, kann sich das Bußgeld häufig verdoppeln. Auch deine finanzielle Situation kann einen Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes haben.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Es gibt keine Formel oder Gesetz, das dir genau sagt, ob sich ein Einspruch lohnt. Aber es gibt Empfehlungen:
- Bei einem Verwarngeld von etwa 30 € lohnt sich der Aufwand in der Regel weniger. Hier drohen auch keine weiteren Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg.
- Anders sieht es bei höheren Bußgeldern aus, besonders wenn Punkte oder Fahrverbote im Spiel sind – hier solltest du ernsthaft über einen Einspruch nachdenken. Die Realität zeigt, dass viele Bußgeldbescheide anfechtbar sind, z. B. bei Geschwindigkeitsverstößen. Schwachstellen sind oft die Messgeräte oder nicht ausreichend geschultes Personal.
Für einen möglichen Einspruch solltest du dir immer die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin für Verkehrsrecht holen. Ein Profi kennt die aktuellen Gesetze, weiß, was am erfolgversprechendsten ist, und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden sowie ggf. mit deiner Versicherung und der der Beteiligten.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz kann dir dabei den Rücken freihalten. Sie sorgt dafür, dass du rechtlich gut beraten bist und deine Interessen gewahrt werden.
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