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Das Wichtigste in Kürze
Fahren unter Drogeneinfluss: Infos und Grenzwerte
Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen – sie stellen eine große Gefahr dar und werden streng bestraft. Während für Alkohol bestimmte Grenzwerte gelten, gibt es bei Drogen am Steuer keine Toleranz. Die Auswirkungen sind zu unterschiedlich, um pauschale Werte festzulegen.
Weiche Drogen
Cannabis, wie Marihuana und Haschisch, gehört zu den weichen Drogen. Die Strafen hängen von der Häufigkeit des Konsums ab: einmalig, gelegentlich oder regelmäßig. Ab einem THC-Wert von 1 Nanogramm pro ml Blutserum gilt es als Ordnungswidrigkeit. Liegt dein Wert bei 1,5 Nanogramm oder mehr, wirst du als regelmäßiger Konsument eingestuft – deine Fahrerlaubnis wird entzogen.
Harte Drogen
Substanzen wie Ecstasy, LSD, Kokain, Heroin und Opiate gelten als harte Drogen und unterliegen der Nulltoleranz. Hier sind die Strafen besonders hart – Bußgelder starten bei 500 €, und ein Fahrverbot ist garantiert.
Drogenkonsum vs. Drogenbesitz
Wirst du, ohne am Steuer zu sitzen, mit Cannabis erwischt, drohen weniger harte Strafen, wenn dir kein Konsum nachgewiesen wird.
Warst du aber am Straßenverkehr beteiligt, entscheidet ein ärztliches Gutachten, ob du clean bist.
Wie lange ist Cannabis nachweisbar?
Cannabis kann auch noch Tage nach dem Konsum nachweisbar sein – auch bei geringen Mengen. Es ist also ein Irrglaube, dass der Stoff nach 24 Stunden aus dem Körper verschwunden ist.
Drogen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt und du solltest nicht unter Drogen hinters Steuer! Dennoch stehen dir Rechte zu und die solltest du kennen. Da die Strafen nicht ohne sind, solltest du dich um die richtige Absicherung kümmern. Wir von CLARK helfen dir, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden.
Wie werden Drogen nachgewiesen?
Polizeibeamt:innen können bei einem begründeten Verdacht auf Drogenkonsum einen Drogentest anfordern. Das passiert zum Beispiel, wenn deine Augen rot sind, du Sprach- oder Gleichgewichtsstörungen hast oder deine Reaktionen verlangsamt wirken.
Mit einem Speichel- oder Schweißtest wird dann ein Drogenschnelltest durchgeführt. Wichtig zu wissen: Du bist nicht verpflichtet, diesem Test zuzustimmen. Auch andere Tests, wie sich in die Augen leuchten zu lassen oder einen Parcours zu laufen, musst du nicht mitmachen – die Polizei ist auf deine freiwillige Mitarbeit angewiesen.
Wenn du die Zusammenarbeit verweigerst und der Verdacht bestehen bleibt, können die Beamten und Beamtinnen dich für einen Blut- oder Urintest mit aufs Revier nehmen. Ein solcher Test kann nur von einem Richter oder einer Richterin angeordnet werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Verdacht auf eine drogenbedingte Verkehrsstraftat besteht, kann auch ohne richterliche Anordnung ein Drogentest durchgeführt werden (§ 81a Strafprozessordnung StPO). Schon ein Joint im Aschenbecher, auffälliges Fahrverhalten oder eine erhebliche Gefährdung können ausreichen, um den Test zu rechtfertigen.

Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.

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Drogen am Steuer: Das wird teuer und hart bestraft
Wenn du unter Drogeneinfluss Auto fährst, musst du mit hohen Bußgeldern und strengen Strafen rechnen. Schon der Konsum von harten Drogen oder ein THC-Gehalt von über 1,0 Nanogramm/ml Blutserum führt zu drastischen Konsequenzen.
Drogenverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Liegt zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, bekommst du 3 Punkte in Flensburg, verlierst den Führerschein und musst mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Zusätzlich zu den Bußgeldern kommen Kosten für ein Drogenscreening, Verwaltungsgebühren und eventuell für eine:n Anwält:in, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Aufbauseminar hinzu. Schon beim ersten Verstoß können so Kosten von über 2.000 € entstehen.
Besteht der Verdacht auf regelmäßigen Drogenkonsum, kann nach dem ersten Verstoß eine MPU angeordnet werden. Bei Drogendelikten musst du nachweisen, dass du über einen längeren Zeitraum clean bist.
Wird dir der Führerschein entzogen, erhältst du eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Danach kannst du die Fahrerlaubnis neu beantragen, oft in Verbindung mit einer MPU. Im schlimmsten Fall musst du den Führerschein komplett neu machen.
Besonders hart wird es, wenn du unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht hast. Nicht nur droht Schadensersatz, sondern auch deine Versicherung kann sich weigern zu zahlen – das bedeutet, du bleibst auf den Kosten sitzen oder deine Leistungen werden gekürzt.

Richtiger Einspruch – aber mit rechtlichem Beistand
Wenn du nach Drogenkonsum angehalten wirst, ist es ratsam, nichts zu sagen und sofort rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Selbst nach einem positiven Drogentest kannst du Einspruch einlegen – aber nur innerhalb der Fristen. Ein Anwalt oder eine Anwältin hilft dir, deine Chancen zu wahren und die bestmögliche Verteidigung vorzubereiten.
Sollte der Vorwurf unfair und unbegründet sein, ist es sicherer, wenn du einen erfahrenen Rechtsbeistand an deiner Seite hast, um deine Rechte zu verteidigen. In einem solchen Fall ist es praktisch, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Verkehrsrechtsschutz abdeckt. Diese übernimmt die Kosten für Anwält:in und Gerichtsprozess.
Drogenkonsum in der Probezeit: Strenge Konsequenzen
In der Probezeit zählen Drogen am Steuer als A-Verstoß – einer der schwerwiegenden Verstöße, die entsprechend geahndet werden.
Schon beim ersten Drogendelikt verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Zusätzlich musst du ein Aufbauseminar (Nachschulung) absolvieren, das du selbst bezahlen musst. Dazu kommen ein Bußgeld von 500 €, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Beim zweiten Mal wird oft eine MPU angeordnet, um zu prüfen, ob du überhaupt noch fahrtauglich bist.
Ein drittes Drogendelikt führt schließlich zum kompletten Entzug der Fahrerlaubnis.
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