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Fahrverbot: Was tun, wenn der „Lappen“ weg ist?

  • Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten?
  • Bleib erstmal cool & lass den Vorwurf prüfen
  • Mit einer Rechtsschutz­versicherung hast du gute Karten im Rechtsfall
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  • Ein Fahrverbot wird bei schweren Verkehrsverstößen verhängt, nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Es bedeutet, dass du für eine bestimmte Zeit keine Fahrzeuge führen darfst.
  • Fahrverbote werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Rotlichtverstößen verhängt. Je nach Schwere des Vergehens gelten unterschiedlich lange Fahrverbotszeiten.
  • Du hast 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, auch beim Fahrverbot. Ein solcher Einspruch ist ratsam, wenn berufliche oder existenzielle Gründe vorliegen.

Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?

Wenn wir über Fahrverbote sprechen, geht es um eine der härtesten Strafe im Bußgeldkatalog. Es wird verhängt, wenn es um Straftaten im Verkehrsrecht geht, nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit. Der entsprechende Bescheid kommt entweder von der Bußgeldstelle oder sogar direkt vom Strafgericht.

Wann spricht man von Fahrverbot?

Ein Fahrverbot bedeutet, dass dir wegen eines Verstoßes für eine bestimmte Zeit die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das heißt, du darfst während des Verbots weder PKW, LKW noch Motorrad fahren.

Wenn du dich über das Verbot hinwegsetzt und trotzdem fährst, machst du dich am Ende wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das kann teuer werden – im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wichtig: Hier geht’s nicht um das Fahren, ohne den Führerschein dabei zu haben. Das ist tatsächlich nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 €.

Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Fährst du viel zu schnell, droht ein Fahrverbot. Es wird dabei zwischen innerorts und außerorts unterschieden.

Regelungen innerorts

GeschwindigkeitsüberschreitungFahrverbot
ab 31 km/h zu schnell1 Monat
ab 51 km/h zu schnell2 Monate
ab 61 km/h zu schnell3 Monate

Regelungen außerorts

GeschwindigkeitsüberschreitungFahrverbot
ab 41 km/h zu schnell1 Monat
ab 61 km/h zu schnell2 Monate
ab 71 km/h zu schnell3 Monate

Wiederholungstäter:innen aufgepasst: Wenn du innerhalb von einem Jahr 2-mal eine Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h leistest, droht dir das Fahrverbot bei der nächsten Blitzer-Kontrolle schon ab 26 km/h über der Geschwindigkeitsgrenze, egal ob innerorts oder außerorts.

Alkohol am Steuer – Fahrverbot bei Promille

Alkohol beeinträchtigt deine Fahrtüchtigkeit, und ab 0,5 ‰ kann es gefährlich für deinen Führerschein werden:

  • Ab 0,5 ‰ ohne auffälliges Verhalten: 1 Monat Fahrverbot, beim 2. und 3. Mal je 3 Monate.
  • Ab 1,1 ‰ – absolute Fahruntüchtigkeit: Hier handelt es sich um eine Straftat, und statt eines Fahrverbots gibt es eine Sperrfrist von 8 bis 12 Monaten für die Wiedererteilung des Führerscheins.

Wenn du andere mit über 0,3 ‰ gefährdest oder einen Unfall verursachst, wird deine Fahrerlaubnis komplett eingezogen.

Fahranfänger:innen unter 21 Jahren müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Ein Verstoß bedeutet eine Verlängerung der Probezeit, einen Punkt und ein Aufbauseminar.

Drogen am Steuer – Strengere Regeln als bei Alkohol

Beim Fahren unter Drogeneinfluss sind die Regeln strenger. Nur bei Cannabis gibt es einen Grenzwert: Die THC-Konzentration muss unter 1 ng/ml liegen, und dein Fahrverhalten darf nicht auffällig sein. Bei allen anderen Drogen gilt die Nulltoleranz und du musst mit diesen Konsequenzen rechnen

  • 1. Mal: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Mal: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Mal: 3 Monate Fahrverbot

Rotlichtverstoß – Was passiert bei einer roten Ampel?

Überfährst du eine rote Ampel, wird das als Rotlichtverstoß geahndet:

  • War die Ampel weniger als 1 Sekunde rot, gibt es ein Bußgeld von 90 €.
  • War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, bekommst du 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
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So funktioniert das Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann ganz schön kompliziert sein, und es gibt verschiedene Fälle und Modalitäten. Hier bekommst du den Überblick über alles, was du organisatorisch wissen musst:

  • 1 Monat Fahrverbot bedeutet immer einen Kalendermonat. Fällt dein Fahrverbot also auf den Februar, hast du den „günstigsten“ Monat.
  • Du kannst dein Fahrverbot nicht aufteilen – du musst die gesamte Zeit am Stück auf das Fahren verzichten.
  • Die Frist beginnt erst, wenn das Fahrverbot durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig ist.
  • Hattest du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot, hast du 4 Monate Zeit, um das Fahrverbot anzutreten.
  • Sobald du das Fahrverbot antrittst, musst du deinen Führerschein bei der Polizei oder Bußgeldstelle abgeben (in „amtliche Verwahrung“). Wie und wo das genau funktioniert, steht im Bußgeldbescheid.
  • Nach Ablauf des Fahrverbots wird dir dein Führerschein zugeschickt oder du kannst ihn abholen (abhängig von der Stelle).
  • Auch internationale Führerscheine sind vom Fahrverbot betroffen.

Vielleicht hast du schon von der Verbotsfrist gehört: Sie beginnt, sobald dein Führerschein in der amtlichen Verwahrung ist. Kommt er nicht pünktlich bei der Behörde an, verlängert sich deine Verbotsfrist entsprechend um die Anzahl der Tage.

Du kannst ein Fahrverbot auch vor Gericht in ein höheres Bußgeld umwandeln, wenn du:

  • kein:e Wiederholungstäter:in bist,
  • keine Punkte in Flensburg hast,
  • niemanden gefährdet hast und
  • weder Alkohol noch Drogen der Grund für das Fahrverbot sind.

Allerdings musst du gute Gründe glaubhaft machen. Das kann funktionieren, wenn dein Arbeitsplatz oder deine wirtschaftliche Existenz durch das Fahrverbot bedroht ist, es sich um ein Augenblicksversagen handelte oder du dich von anderen Verkehrsteilnehmer:innen hast „mitziehen“ lassen.

Eine Rechtsschutz­versicherung, die den Bereich Verkehrsrechtsschutz abdeckt, hilft dir bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das Fahrverbot. Und sie übernimmt die Kosten für Anwält:innen und Gericht.

Einspruch einlegen – Das musst du wissen

Du hast bei Verkehrsverstößen und -straftaten immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dazu bleibt dir eine Frist von 14 Tagen, nachdem du den Bußgeldbescheid erhalten hast. Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden. Verpasst du diese Frist, ist kein Einspruch mehr möglich.

Zum Beispiel kannst du bei einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegen das Messergebnis vorgehen. Das verzögert außerdem den Zeitpunkt, wann du das Fahrverbot antreten musst.

Ein Einspruch ist auch ratsam, wenn deine (berufliche) Existenz von deinem Führerschein abhängt und ein besonderer Härtefall vorliegt. Die Bußgeldstelle prüft dann, ob der Einspruch plausibel ist und den Tatvorwurf abschwächt oder sogar außer Kraft setzt. Wenn die Bußgeldstelle den Vorwurf nicht zurücknimmt, wird der Fall zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Wichtig: Wenn du Einspruch einlegen möchtest, darfst du das Bußgeld nicht bereits bezahlt haben. Durch die Zahlung nimmst du den Bußgeldbescheid an, und dein Einspruch ist ungültig.

Eine Rechtsschutz­versicherung mit Verkehrsrechtsschutz ist ein hilfreicher Partner, wenn du Einspruch einlegen willst. Du bekommst dort schnell Beratung zu deiner rechtlichen Lage (denk an die kurze Frist für den Einspruch!).

Fahrverbot als Strafe im Gericht

Wenn du selbst oft auf der Autobahn unterwegs bist und drängelnde Fahrer:innen erlebst – oder vielleicht sogar mal etwas zu dicht auffährst – dürfte dieses Urteil besonders interessant für dich sein (Amtgericht München, Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21, 19.05.2022). 

Was war geschehen? Ein Fahrer fuhr in einem Tunnel so dicht an das Auto vor ihm auf, dass die Fahrerin und ihre Tochter das Kennzeichen nicht mehr im Rückspiegel sehen konnten. Der Drängler wollte, dass sie schneller fährt oder die Spur wechselt. Nachdem er überholte, scherte er zu dicht vor ihr wieder ein und bremste so stark ab, dass er fast zum Stillstand kam. Die Fahrerin musste eine Vollbremsung machen, um einen Unfall zu verhindern. Glücklicherweise fuhr ihr niemand hinten auf. Zum krönenden Abschluss zeigte der Fahrer noch den Mittelfinger.

Dass so ein rücksichtsloses Verhalten böse hätte enden können, sollte klar sein. Nur durch die schnelle Reaktion der Fahrerin konnte Schlimmeres verhindert werden.

Vor Gericht gab der Fahrer an, dass alles in Ordnung gewesen sei. Die Mutter und ihre Tochter schilderten jedoch ruhig und ohne Widersprüche den genauen Tathergang. Sie konnten den Fahrer beschreiben, das Kennzeichen nennen und zeigten sogar ein Bild, das sie später an einer Ampel gemacht hatten. Auf dem Bild waren sowohl der Fahrer als auch das Kennzeichen deutlich zu erkennen.

Urteil: Wegen Nötigung und Beleidigung wurde der Drängler vom Gericht zu 60 Tagessätzen à 30 € und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt.

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