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Private Kranken­­versicherung (PKV) & Steuer

PKV-Beiträge steuerlich absetzen – so einfach geht’s

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Es gibt Höchstbeiträge zu beachten
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  • Die Kosten für Kranken- und Pflege­versicherung kannst du auch als privat Versicherte:r als Aufwand zur Vorsorge in der Steuererklärung angeben.
  • Die Beiträge für die medizinische Basisversorgung und die Pflege­versicherung kannst du vollumfänglich von der Steuer absetzen.
  • Falls du damit die Höchstgrenze von 1.900 € bzw. 2.800 € (Selbstständige) noch nicht ausgeschöpft hast, akzeptiert das Finanzamt auch Kosten für Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen.

In welcher Höhe sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?

Die Steuererklärung ist für viele nicht gerade das spannendste Thema. Geht es dir auch so? Dabei kann es sich lohnen, deine Einnahmen und Ausgaben genau unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht bekommst du am Ende eine Rückerstattung.

Darum kannst du PKV-Kosten steuerlich absetzen

Die Kranken­versicherung gehört in Deutschland zu den Pflicht­versicherungen. Nach dem Steuerrecht zählen diese Kosten zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass du sie in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst.

Die Grundlage für die Steuerregelung ist das Bürgerentlastungsgesetz. Es gilt seit 2010 und erlaubt dir, nicht nur die Kosten für die Kranken­versicherung, sondern auch für die Pflege­versicherung von der Steuer abzusetzen. Das gilt für alle Krankenversicherten, egal ob gesetzlich oder privat.

Das Gesetz legt auch fest, in welcher Höhe die steuerliche Absetzung der Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich ist. Folgende jährliche Höchstgrenzen gelten:

  • Für Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Rentner:innen: 1.900 €
  • Für Selbstständige: 2.800 €

Hinweis: Die Pflege- und Kranken­versicherung sind bei dieser Grenze außen vor. Die Beiträge sind voll absetzbar. 

Zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Unfall­versicherung, die Haftpflicht­versicherung, die Arbeitslosen­versicherung, die Berufsunfähigkeits­versicherung und die Risikolebens­versicherung. Wenn du hohe Ausgaben hast, kannst du von dieser gesetzlichen Regelung profitieren.

Was genau kann steuerlich abgesetzt werden?

Im Allgemeinen gilt folgendes:

Steuerlich absetzbar sind nur die Kranken­versicherungsbeiträge, die eine medizinische Grundversorgung gewährleisten.

Für dich als PKV-Versicherte:r heißt das, dass du nur die Kosten für die Basisabsicherung von der Steuer absetzen kannst. Diese Leistungen sind gleichwertig mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV).

Als grobe Regel gilt: Der Staat erkennt rund 80 % der Ausgaben für die private Kranken­versicherung (PKV) an.

Die Kosten für die Pflege­versicherung sind zu 100 % steuerlich absetzbar.

Sind deine Familienangehörigen privat versichert, kannst du die Ausgaben für diese Kosten ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Vorsorgeaufwendungen unter dem Höchstbetrag bleibt.

Zusatzleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus fallen aus dieser Rechnung heraus, da sie über die Basisabsicherung hinausgehen. Nur wenn du den Höchstbetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft hast, besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt diese Zusatzleistungen als sonstigen Vorsorgeaufwand anerkennt.

Dennoch kann es schwierig sein, aus den Rechnungen zu erkennen, welche Leistungen zur Grundversorgung gehören und welche nicht. Die Berechnung erfolgt nach einer komplizierten Formel, die in der Kranken­versicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) festgelegt ist. Dein Versicherer hilft dir dabei, indem er dir jährlich eine Auskunft darüber schickt, welche Beiträge abzugsfähig sind. Zugleich meldet der Versicherer die Summen elektronisch an das Finanzamt.

Tipp: Arbeitnehmer:innen sollten dieses Schreiben von ihrer privaten Kranken­versicherung auch bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser kann die jeweiligen Beiträge in die Lohnsteuerabzüge einkalkulieren. Damit sinken die Lohnsteuervorauszahlungen.

Auf einen Blick: Welche Leistungen sind steuermindernd und welche nicht?

Steuerlich absetzbarNicht steuerlich absetzbar
Grundversorgung, die den Leistungen der GKV entsprichtZusatzleistungen, die über die medizinische Basisversorgung hinausgehen
Pflege­versicherungBehandlung durch Chefärzt:innen
Gegebenenfalls Kosten der PKV für FamilienangehörigeUnterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
Arztkosten für kassenzugelassene Ärzt:innen (als „außergewöhnliche Belastung“)Krankentagegeld
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Beitragsrückerstattungen: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Bei einigen Tarifen der privaten Kranken­versicherung bekommst du eine Beitragsrückerstattung, wenn du innerhalb eines Jahres keine Rechnungen eingereicht und somit keine Kosten verursacht hast. Der Versicherer belohnt dies mit einer Auszahlung von einem oder mehreren Monatsbeiträgen.

Die Beitragsrückerstattung mindert jedoch deine jährlichen Ausgaben für die private Kranken­versicherung. Im Formular der Steuererklärung musst du die Rückzahlung daher angeben. Das Finanzamt zieht diesen Betrag dann von den Sonderausgaben ab.

Hinweis: Um die Beitragsrückerstattung zu erhalten, zahlen manche PKV-Mitglieder Rechnungen aus eigener Tasche. Privat bezahlte Arztrechnungen können auch steuerlich geltend gemacht werden, jedoch erst ab einer bestimmten Höhe. Dann gelten sie als außergewöhnliche Belastungen.

Wie ist die Erstattung der Krankheitskosten geregelt?

Selbst bezahlte Arztrechnungen kannst du also als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze, die das Finanzamt als Ausgaben berücksichtigt, hängt von deinem Einkommen und deinem Familienstand ab.

Die folgende Tabelle zeigt die Grenzwerte auf:

StatusEinkommen bis 15.340 €Einkommen bis 51.130 €Einkommen über 51.130 €
Ledig ohne Kind5 %6 %7 %
Verheiratet ohne Kind4 %5 %6 %
1 oder 2 Kinder2 %3 %4 %
3 oder mehr Kinde1 %1 %2 %
Grenzwerte für die steuerliche Absetzung von Krankheitskosten

Ganz wichtig: Je nach Einkommen kommen alle Einkommensstufen zum Tragen. Verdienst du beispielsweise über 52.000 €, wird deine zumutbare Belastung über alle 3 Stufen berechnet. Liegt dein Einkommen dagegen bei 15.000 €, wird nur die erste Stufe berücksichtigt.

Ein Beispiel dazu:

Du bist verheiratet, hast ein Kind und ihr verdient gemeinsam 50.000 € im Jahr. Folgende Berechnung ergibt sich daraus:

  • 2 % von 15.340 € (Einkommensstufe bis 15.340 €): 306,80 €
  • 3 % von 34.660 € (50.000 € minus 15.340 €): 1.039,80 €

Die zumutbaren Belastungen belaufen sich also auf gerundete 1.346 €. Darüber hinausgehende Krankheitskosten sollte das Finanzamt anerkennen.

Wie machst du die Kosten für die private Kranken­versicherung in der Steuererklärung geltend?

Die Aufwendungen für deine eigene private Kranken­versicherung trägst du in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein.

Wenn du die Versicherungskosten für weitere Personen trägst, kannst du diese ebenfalls in deiner Steuererklärung geltend machen. Diese Angaben werden jedoch in anderen Formularen erfasst. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vordrucke notwendig sind:

PersonFormular
Versicherte:r (du selbst)Anlage Vorsorgeaufwand
Ehefrau/EhemannAnlage Vorsorgeaufwand
KinderAnlage Kind
Getrennt lebende:r Ehepartner:inAnlage U
Sonstige Personen (z. B. Lebenspartner:in, Kinder ohne Kindergeldanspruch)Anlage Vorsorgeaufwand

Wie gesagt: Neben den Kosten für den Basis­versicherungsschutz gehören auch Beitragsrückerstattungen, die Kosten für Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen sowie die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse in die Steuererklärung.

Kann man die Auslandskranken­versicherung von der Steuer absetzen?

Generell ist es möglich, die Kosten für die Auslandskranken­versicherung von der Einkommensteuer abzuziehen. Die Beträge für diese Versicherung fallen ebenfalls unter die Sonderausgaben zur Vorsorge. Das bedeutet, eine Erstattung der Kosten gibt es nur dann, wenn du mit deiner privaten Kranken­versicherung den Höchstbetrag der jährlichen Kosten noch nicht ausgeschöpft hast.

Nächste Schritte

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  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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