Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen

App Store
4.3 von 5

Focus Money Siegel

Fahrtkosten

Fahrtkosten bei Behandlungen: So funktioniert die Erstattung

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Wenn nötig, erstattet die Kranken­versicherung Fahrtkosten
  • Kostenübernahme je nach PKV-Tarif geregelt
  • Wichtig: Quittungen aufbewahren für Rückerstattung

Jetzt optimal versichern! Jetzt optimal versichern!

Wie bist du aktuell versichert?

Wenn nötig, erstattet die Kranken­versicherung Fahrtkosten

Kostenübernahme je nach PKV-Tarif geregelt

Quittungen aufbewahren für Rückerstattung

Über 180 Versicherer

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern.

  • Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen, wenn du nicht mobil oder pflegebedürftig bist. Voraussetzung: Die Behandlung ist medizinisch notwendig und die Fahrt wird vom Arzt oder der Ärztin verordnet.
  • Für Dauerbehandlungen (z. B. Chemotherapie, Dialyse) sowie stationäre oder ambulante Behandlungen ist eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Notfallfahrten und Fahrten für Schwerbehinderte sind genehmigungsfrei.
  • Als privat Versicherte:r brauchst du ebenfalls eine ärztliche Verordnung. Oft musst du die Kosten vorstrecken und die Belege zur Erstattung einreichen. Die genauen Leistungen hängen von deinem PKV-Tarif ab.

Fahrtkosten: Wann übernimmt sie die Krankenkasse?

In vielen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse deine Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen, wenn du nicht mobil genug bist oder pflegebedürftig bist und die Fahrten nicht selbst erledigen kannst.

Damit du trotzdem die nötige medizinische Versorgung erhältst, gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Fahrtkosten erstattet werden.

Die allgemeinen Bedingungen für die Kostenübernahme sind:

  • Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
  • Dein Arzt oder deine Ärztin muss die Fahrt verordnen und auch das Verkehrsmittel festlegen.
  • Die Fahrt muss zum nächstgelegenen Behandlungsort führen (es sei denn, aus medizinischer Sicht ist eine weiter entfernte Behandlung nötig).
  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus sind ebenfalls abgedeckt.

Auch für Dauerbehandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie werden die Fahrtkosten übernommen.

Keine Kostenübernahme gibt es:

  • Für Fahrten, um einen Termin zu vereinbaren oder Befunde sowie Rezepte abzuholen.
  • Für Fahrten zur Physiotherapie, Massage oder ins Spa.
  • Wenn du auf eigenen Wunsch das Krankenhaus wechseln möchtest.

Wann brauchst du eine Genehmigung für Krankenfahrten?

Ob du eine Genehmigung der Krankenkasse für Krankenfahrten brauchst, hängt von der Art der Behandlung und deinem Pflegegrad ab – und das kann manchmal verwirrend sein.

Keine Genehmigung ist nötig bei:

  • Notfallfahrten ins Krankenhaus mit dem Rettungswagen.
  • Patient:innen mit den Schwerbehinderten-Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind), H (hilflos).
  • Patient:innen mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5.
  • Fahrten zu ambulanten Operationen oder Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder verkürzen.

Eine Genehmigung ist erforderlich bei:

  • Dauerbehandlungen wie Strahlen- oder Chemotherapie und Dialyse, die nach einem festen Therapieplan über längere Zeit erfolgen.
  • stationären und ambulanten Behandlungen.

Falls es ein Notfall ist, kann dein Arzt oder deine Ärztin die Genehmigung auch nachträglich ausstellen und bestätigen, dass eine vorherige Genehmigung nicht möglich war.

App Feature: PKV Kunden bei Clark
Top Schutz

Beste medizinische Versorgung

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) überzeugt aktuell mit steigenden Preisen und sinkenden Leistungen. Wechsel in die beste medizinische Versorgung und hol dir die Leistung, welche dir zusteht.

Angebot erhalten
App Feature: PKV Vergleich anfordern
Private Kranken­versicherung

Der beste PKV-Tarif – für dich

Unser Algorithmus vergleicht tausende Tarife von über 180 Versicherern, um die beste private Kranken­versicherung (PKV) zu finden, die ideal zu dir passt.

Angebot erhalten
App Feature: Expertenchat
CLARK App

Finde Versicherungslücken bevor sie dich finden

CLARK prüft und bewertet deine bestehenden Verträge – unabhängig und transparent. So erkennst du, ob du bei deinen Versicherungen sparen oder deine Leistungen verbessern kannst.

Angebot erhalten

Fahrtkosten bei medizinischen Behandlungen: Was wird übernommen?

Ob mit oder ohne medizinische Betreuung – du kannst dir die Fahrtkosten für folgende Behandlungen erstatten oder bezuschussen lassen:

Damit die Kosten übernommen werden, muss dein Arzt oder deine Ärztin einen Transportschein (Verordnung der Beförderung) ausstellen. Folgende Fachkräfte sind dazu berechtigt:

  • Hausärzt:innen
  • Krankenhausärzt:innen
  • Psychotherapeut:innen
  • Zahnärzt:innen

Fahrtkosten für Besuchsfahrten

Besuchsfahrten, bei denen Angehörige oder Begleitpersonen mitfahren, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Alle 3 Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Angehörige: Eine Transportbegleitung durch Angehörige oder pflegende Begleitpersonen ist bei der eigentlichen Fahrt nicht möglich.
  2. Notwendige Begleitung: Die Begleitperson ist aus medizinischen oder therapeutischen Gründen vor Ort als Vertrauensperson notwendig.
  3. Bestätigung durch Arzt oder Ärztin: Der oder die Ärzt:in muss die Notwendigkeit bei der Krankenkasse bestätigen.

Es gibt keinen festen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme, das liegt im Ermessen deiner Krankenkasse. Am besten fragst du vorab nach, wie die Regelungen in deinem Fall aussehen.

Oft kann bei einem Krankentransport auch eine Begleitperson mit angemeldet werden, die dann mitfahren darf.

Auf diesem speziellen Formular gibt der Arzt oder die Ärztin den Grund der Fahrt an und bestätigt, dass sie medizinisch notwendig ist. Genehmigungsfreie Fahrten werden ebenfalls vermerkt.Auf der Rückseite oder einem separaten Blatt kannst du dir die Fahrten quittieren lassen. Wichtig: Alle Belege gut aufbewahren!

Diese Transportmittel gibt es

Krankenkassen übernehmen die Kosten für 3 Arten von Krankenfahrten – jede mit ihren eigenen Besonderheiten. Dabei richtet sich die Wahl des Transportmittels immer nach deinem Gesundheitszustand, aber die günstigste Option muss gewählt werden. Kannst du also Bus oder Bahn nutzen, wird das Taxi nicht erstattet.

  1. Krankentransport (mit fachlicher Betreuung): Beim Krankentransport bekommst du während der Fahrt fachliche Betreuung, oder es wird spezielle medizinische oder technische Ausrüstung benötigt. Diese Transportmittel sind oft behindertengerecht und manchmal mit einem Krankenfahrstuhl ausgestattet – aber es ist keine Notfallfahrt.
  2. Krankenfahrt (ohne fachliche Betreuung): Bei einer einfachen Krankenfahrt brauchst du keine fachliche Begleitung. Du kannst dafür öffentliche Verkehrsmittel, private PKWs, Taxis, Mietwagen oder behindertengerechte Transportmittel nutzen. Vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich, nach ärztlicher Verordnung.
  3. Rettungsfahrt: Wenn dein Zustand kritisch ist und du während der Fahrt medizinische Betreuung brauchst, handelt es sich um eine Rettungsfahrt (Notfalltransport). Dazu zählt auch der Flugrettungsdienst mit einem Hubschrauber.

In den meisten Fällen musst du selbst das passende Transportmittel organisieren. Du kannst dich an Taxiunternehmen, private Krankenfahrdienste, Hilfsorganisationen (z. B. ASB, DRK, Johanniter, Malteser) oder Autovermietungen mit Fahrern wenden.

Wie läuft die Kostenübernahme für Krankenfahrten ab?

In vielen Fällen brauchst du keine vorherige Genehmigung für Krankenfahrten. Die Übernahme der Fahrtkosten musst du also nicht extra beantragen.

Wenn deine Fahrt genehmigungspflichtig ist, reicht ein formloser Antrag bei deiner Krankenkasse aus. Wichtig: Für Taxifahrten oder Krankentransporte brauchst du eine ärztliche Bescheinigung.

Wurde deine Fahrt genehmigt, kannst du den Transportschein beim Transportunternehmen vorzeigen, und die Kosten werden in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Du zahlst lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 5 bis 10 € für Hin- und Rückfahrt.

Ist es medizinisch möglich, solltest du öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn das nicht geht, kannst du auf ein Taxi oder Mietwagen zurückgreifen.

Tipps:

  • Musst du häufiger Fahrten bezahlen, kannst du dich von der Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.
  • Bei Dauerbehandlungen zahlst du nur für die erste und letzte Fahrt.

Fährst du mit dem eigenen Auto, kannst du dir ebenfalls die Fahrtkosten erstatten lassen – hier greift eine Pauschale von 0,20 € pro Kilometer, maximal bis 130 €. Aber Achtung: Es wird nur der Betrag erstattet, der der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entsprochen hätte, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Wenn du die Fahrtkosten selbst tragen musst, bewahre alle Quittungen auf und reiche sie zur rückwirkenden Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Ob deine Fahrt zu einer Reha-Maßnahme bezuschusst wird, hängt von deiner Krankenkasse ab – frag da am besten direkt nach.

Fahrtkosten übernehmen: Wie regelt das die private Kranken­versicherung?

Auch wenn du privat versichert bist, brauchst du eine Verordnung von deinem Arzt oder deiner Ärztin. Diese legst du bei deiner privaten Kranken­versicherung (PKV) vor.

Häufig musst du die Fahrtkosten zunächst selbst zahlen und dir danach erstatten lassen. Ob es eine Fahrtkostenpauschale gibt und welche Fahrten bezuschusst werden, hängt von deinem Tarif ab.

Gut abgesichert in allen Situationen

Wenn du sicherstellen möchtest, dass auch solche Kosten unkompliziert übernommen werden, prüfe die Vorteile einer privaten Kranken­versicherung. Sie bietet oft mehr Flexibilität und umfassendere Leistungen. Hol dir ein Angebot und sprich mit unseren PKV-Expert:innen von CLARK, damit du schnell einen passenden Versicherungsschutz für deine Gesundheit findest.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Erhalte jetzt dein Angebot!

Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

Angebot erhalten!
Verschlüsselte Verbindung

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen