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Fahrtkosten
Fahrtkosten bei Behandlungen: So funktioniert die Erstattung
PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
Wenn nötig, erstattet die Krankenversicherung Fahrtkosten
Kostenübernahme je nach PKV-Tarif geregelt
Quittungen aufbewahren für Rückerstattung

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Das Wichtigste in Kürze
Fahrtkosten: Wann übernimmt sie die Krankenkasse?
In vielen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse deine Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen, wenn du nicht mobil genug bist oder pflegebedürftig bist und die Fahrten nicht selbst erledigen kannst.
Damit du trotzdem die nötige medizinische Versorgung erhältst, gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Fahrtkosten erstattet werden.
Die allgemeinen Bedingungen für die Kostenübernahme sind:
Auch für Dauerbehandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie werden die Fahrtkosten übernommen.
Keine Kostenübernahme gibt es:
- Für Fahrten, um einen Termin zu vereinbaren oder Befunde sowie Rezepte abzuholen.
- Für Fahrten zur Physiotherapie, Massage oder ins Spa.
- Wenn du auf eigenen Wunsch das Krankenhaus wechseln möchtest.
Wann brauchst du eine Genehmigung für Krankenfahrten?
Ob du eine Genehmigung der Krankenkasse für Krankenfahrten brauchst, hängt von der Art der Behandlung und deinem Pflegegrad ab – und das kann manchmal verwirrend sein.
Keine Genehmigung ist nötig bei:
- Notfallfahrten ins Krankenhaus mit dem Rettungswagen.
- Patient:innen mit den Schwerbehinderten-Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind), H (hilflos).
- Patient:innen mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5.
- Fahrten zu ambulanten Operationen oder Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder verkürzen.
Eine Genehmigung ist erforderlich bei:
- Dauerbehandlungen wie Strahlen- oder Chemotherapie und Dialyse, die nach einem festen Therapieplan über längere Zeit erfolgen.
- stationären und ambulanten Behandlungen.
Falls es ein Notfall ist, kann dein Arzt oder deine Ärztin die Genehmigung auch nachträglich ausstellen und bestätigen, dass eine vorherige Genehmigung nicht möglich war.

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Fahrtkosten bei medizinischen Behandlungen: Was wird übernommen?
Ob mit oder ohne medizinische Betreuung – du kannst dir die Fahrtkosten für folgende Behandlungen erstatten oder bezuschussen lassen:
Stationäre Behandlungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Stationäre Vor- und Nachbehandlungen, wenn dadurch ein längerer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird.
Ambulante Operationen sowie die dazugehörigen Vor- und Nachuntersuchungen, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch nicht nötig ist.
Damit die Kosten übernommen werden, muss dein Arzt oder deine Ärztin einen Transportschein (Verordnung der Beförderung) ausstellen. Folgende Fachkräfte sind dazu berechtigt:
- Hausärzt:innen
- Krankenhausärzt:innen
- Psychotherapeut:innen
- Zahnärzt:innen
Fahrtkosten für Besuchsfahrten
Besuchsfahrten, bei denen Angehörige oder Begleitpersonen mitfahren, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Alle 3 Punkte müssen erfüllt sein:
Es gibt keinen festen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme, das liegt im Ermessen deiner Krankenkasse. Am besten fragst du vorab nach, wie die Regelungen in deinem Fall aussehen.
Oft kann bei einem Krankentransport auch eine Begleitperson mit angemeldet werden, die dann mitfahren darf.
Auf diesem speziellen Formular gibt der Arzt oder die Ärztin den Grund der Fahrt an und bestätigt, dass sie medizinisch notwendig ist. Genehmigungsfreie Fahrten werden ebenfalls vermerkt.Auf der Rückseite oder einem separaten Blatt kannst du dir die Fahrten quittieren lassen. Wichtig: Alle Belege gut aufbewahren!
Diese Transportmittel gibt es
Krankenkassen übernehmen die Kosten für 3 Arten von Krankenfahrten – jede mit ihren eigenen Besonderheiten. Dabei richtet sich die Wahl des Transportmittels immer nach deinem Gesundheitszustand, aber die günstigste Option muss gewählt werden. Kannst du also Bus oder Bahn nutzen, wird das Taxi nicht erstattet.
- Krankentransport (mit fachlicher Betreuung): Beim Krankentransport bekommst du während der Fahrt fachliche Betreuung, oder es wird spezielle medizinische oder technische Ausrüstung benötigt. Diese Transportmittel sind oft behindertengerecht und manchmal mit einem Krankenfahrstuhl ausgestattet – aber es ist keine Notfallfahrt.
- Krankenfahrt (ohne fachliche Betreuung): Bei einer einfachen Krankenfahrt brauchst du keine fachliche Begleitung. Du kannst dafür öffentliche Verkehrsmittel, private PKWs, Taxis, Mietwagen oder behindertengerechte Transportmittel nutzen. Vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich, nach ärztlicher Verordnung.
- Rettungsfahrt: Wenn dein Zustand kritisch ist und du während der Fahrt medizinische Betreuung brauchst, handelt es sich um eine Rettungsfahrt (Notfalltransport). Dazu zählt auch der Flugrettungsdienst mit einem Hubschrauber.
In den meisten Fällen musst du selbst das passende Transportmittel organisieren. Du kannst dich an Taxiunternehmen, private Krankenfahrdienste, Hilfsorganisationen (z. B. ASB, DRK, Johanniter, Malteser) oder Autovermietungen mit Fahrern wenden.

Wie läuft die Kostenübernahme für Krankenfahrten ab?
In vielen Fällen brauchst du keine vorherige Genehmigung für Krankenfahrten. Die Übernahme der Fahrtkosten musst du also nicht extra beantragen.
Wenn deine Fahrt genehmigungspflichtig ist, reicht ein formloser Antrag bei deiner Krankenkasse aus. Wichtig: Für Taxifahrten oder Krankentransporte brauchst du eine ärztliche Bescheinigung.
Wurde deine Fahrt genehmigt, kannst du den Transportschein beim Transportunternehmen vorzeigen, und die Kosten werden in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Du zahlst lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 5 bis 10 € für Hin- und Rückfahrt.
Ist es medizinisch möglich, solltest du öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn das nicht geht, kannst du auf ein Taxi oder Mietwagen zurückgreifen.
Tipps:
- Musst du häufiger Fahrten bezahlen, kannst du dich von der Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.
- Bei Dauerbehandlungen zahlst du nur für die erste und letzte Fahrt.
Fährst du mit dem eigenen Auto, kannst du dir ebenfalls die Fahrtkosten erstatten lassen – hier greift eine Pauschale von 0,20 € pro Kilometer, maximal bis 130 €. Aber Achtung: Es wird nur der Betrag erstattet, der der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entsprochen hätte, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Wenn du die Fahrtkosten selbst tragen musst, bewahre alle Quittungen auf und reiche sie zur rückwirkenden Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Ob deine Fahrt zu einer Reha-Maßnahme bezuschusst wird, hängt von deiner Krankenkasse ab – frag da am besten direkt nach.
Fahrtkosten übernehmen: Wie regelt das die private Krankenversicherung?
Auch wenn du privat versichert bist, brauchst du eine Verordnung von deinem Arzt oder deiner Ärztin. Diese legst du bei deiner privaten Krankenversicherung (PKV) vor.
Häufig musst du die Fahrtkosten zunächst selbst zahlen und dir danach erstatten lassen. Ob es eine Fahrtkostenpauschale gibt und welche Fahrten bezuschusst werden, hängt von deinem Tarif ab.
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