Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen

App Store
4.3 von 5

Focus Money Siegel

Kinderkrankengeld

Gleiche Fehlzeiten wegen deinem kranken Nachwuchs aus

  • Lebenslang garantierte Leistungen
  • Top-Schutz bei Zahnbehandlungen
  • Schnelle Arzttermine – keine Wartezeit

Über 180 Versicherer

Jetzt optimal versichern! Jetzt optimal versichern!

Wie bist du aktuell versichert?

Lebenslang garantierte Leistungen

Top-Schutz bei Zahnbehandlungen

Schnelle Arzttermine – keine Wartezeit

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern

  • Kinderkrankengeld erhältst du, wenn du dein unter 12-jähriges Kind betreuen musst, weil es krank ist. 2024 bekommen Eltern pro Elternteil 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind. Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind.
  • Die Höhe hängt von deinem Einkommen ab und beträgt maximal 90 % deines Nettoeinkommens.
  • Da die Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, haben privat Versicherte keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Was ist das Kinderkrankengeld?

Ist dein Kind krank und muss von dir zu Hause betreut werden, hast du Anspruch auf eine Freistellung. Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird und deinen Verdienstausfall auffangen soll. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Begriff Kinderkrankengeld ist die einfachere Bezeichnung von „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ (§ 45 SGB V). Je nachdem, wo du dich beliest, werden unterschiedliche Begriffe verwendet, wie „Kinderpflege-Krankentagegeld“ oder „Kinderpflege-Krankengeld“.

Das Kinderkrankengeld wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Manche Unternehmen haben allerdings eigene Regelungen und zahlen dir weiter dein Entgelt für einen festgelegten Zeitraum, ohne dass du Kinderkrankengeld beantragen musst.

App Feature: PKV Kunden bei Clark
Top Schutz

Beste medizinische Versorgung

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) überzeugt aktuell mit steigenden Preisen und sinkenden Leistungen. Wechsel in die beste medizinische Versorgung und hol dir die Leistung, welche dir zusteht.

Angebot erhalten
App Feature: PKV Vergleich anfordern
Private Kranken­versicherung

Der beste PKV-Tarif – für dich

Unser Algorithmus vergleicht tausende Tarife von über 180 Versicherern, um die beste private Kranken­versicherung (PKV) zu finden, die ideal zu dir passt.

Angebot erhalten
App Feature: Expertenchat
CLARK App

Finde Versicherungslücken bevor sie dich finden

CLARK prüft und bewertet deine bestehenden Verträge – unabhängig und transparent. So erkennst du, ob du bei deinen Versicherungen sparen oder deine Leistungen verbessern kannst.

Angebot erhalten

Anspruch und Voraussetzungen: Wann bekommst du Kinderkrankengeld?

Um das Kinderkrankengeld zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist als Arbeitnehmer:in gesetzlich versichert oder als Selbstständige:r freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch.
  • Dein Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert (häufig über die Familien­versicherung)
  • Dein Kind ist unter 12 Jahre alt. Liegt eine Behinderung und Pflegebedürftigkeit vor, gibt’s keine Alterseinschränkung.
  • Dein Kind ist so krank, dass es nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen kann, oder du musst dein Kind aufgrund einer Behinderung betreuen.
  • Dein Kind lebt in deinem Haushalt.
  • Du hast ein ärztliches Attest, auf dem vermerkt ist, dass du dein krankes Kind betreuen musst und ergo nicht arbeiten kannst.
  • Es lebt kein anderes Familienmitglied im Haushalt, das das Kind betreuen kann, zum Beispiel die Großeltern.

Ist dein Kind krank und du hast das Attest, besteht allgemein Anspruch auf Freistellung. Per Gesetz ist es verboten, dass du dafür Urlaub nehmen oder zuerst Überstunden abbauen musst. Du hast auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn du im Home Office arbeitest, aber dein Kind krank ist und du das entsprechende Attest vorlegen kannst.

Auch wenn du in Elternzeit bist, kannst du Kinderkrankentage nehmen, wodurch sich dein Elterngeld nicht verändert.

Kinderkrankengeld in der privaten Kranken­versicherung

Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld in der PKV. Auch wenn du gesetzlich versichert bist, aber dein Kind bei einer PKV, hast du keinen Anspruch auf die Leistungen. Willst du dich dennoch absichern, gibt es Möglichkeiten entsprechende Zusatztarife für Kinderkrankentagegeld abzuschließen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das sind die aktuellen Regelung für Kinderkrankentage, für die du pro Kalenderjahr Kinderkrankengeld bekommst:

  • 2 Erziehende: 15 Arbeitstage pro Kind pro Elternteil, maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil
  • Alleinerziehende: 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 70 Arbeitstage

Elternteile können sich grundsätzlich Kinderkrankentage nicht gegenseitig überschreiben, außer es findet sich eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber vom Elternteil, dass keine Kinderkrankentage mehr zur Verfügung hat.

Die Höhe der Leistung hängt zum einen von deinem Gehalt und zum anderen vom Gesetz ab (§ 45 Abs. 2 SGB V):

  • Dein Brutto-Kinderkrankengeld beträgt 90 % deines Nettoarbeitsentgelts
  • Die Zahlung darf maximal 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze betragen
  • Der Tageshöchstsatz beträgt 120,75 € (Stand 2024)
  • Von dem Brutto-Kinderkrankengeld werden noch die Sozial­versicherungsbeiträge abgezogen
  • Du erhältst die Differenz, das Netto-Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld und Steuern

Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und damit steuerfrei, muss allerdings in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Kinderkrankengeld wird bei der Ermittlung deines individuellen Steuersatzes einbezogen und kann die Steuerlast erhöhen. Die Folge könnte eine Steuernachzahlung sein. Das gilt übrigens für alle Lohnersatzleistungen.

Beantragung und Auszahlung von Kinderkrankengeld

Damit du Kinderkrankengeld erhältst, musst du einige Unterlagen einreichen:

  1. Ärztliches Attest und Antrag: Besorge dir vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ein ärztliches Attest und Bescheinigung, dass du wegen deines kranken Kindes freigestellt werden musst. Du erhältst einen Vordruck, der Attest und Antrag gleichzeitig ist. Auf dem Vordruck musst du noch deine Bankverbindung eintragen und angeben, ob dein Arbeitgeber in der Zeit der Kinderkrankschreibung dein Gehalt bezahlt oder nicht. Und das Unterschreiben nicht vergessen! Schicke alles an deine gesetzliche Krankenkasse und Arbeitgeber.
  2. Verdienstbescheinigung: Deine Krankenkasse benötigt für die Berechnung des Kinderkrankengeldes eine Bescheinigung über dein Gehalt.

Die Krankenkasse berechnet basierend auf den eingereichten Unterlagen die Höhe des Kinderkrankengeldes und überweist dir die entsprechende Summe auf dein Konto.

Hatte dein Kind einen Unfall im Kindergarten, der Schule oder im Hort oder einen Wegeunfall dorthin oder nach Hause, zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung das Kinderkrankengeld.

Pflege statt Krankheitsfall: Was gilt hier?

Ist dein Kind pflegebedürftig, hast du Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Bei kurzzeitigen Pflegefällen hast du einen gesetzlichen Anspruch von 10 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflege­versicherung gezahlt, nicht von der Krankenkasse. Auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn du zum Beispiel bereits in einer Pflegezeit oder in der Familienpflegezeit bist, hast du keinen Anspruch darauf.

Was gilt für Beamt:innen?

Beim Kinderkrankengeld in den verschiedenen Bundesländern gilt:

  • Nicht-verbeamtete Arbeitnehmer:innen haben eine einheitliche gesetzliche Regelung, wenn nicht anders im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart.
  • Landesbeamt:innen müssen in der Verordnung ihres jeweiligen Bundeslandes nachlesen, häufig unter dem Punkt „Urlaub aus persönlichen Gründen“.
  • Bundesbeamt:innen und Bundesrichter:innen haben Anspruch auf 4 Tage Sonderurlaub für ihre unter 12-jährigen Kinder, wenn diese „schwer erkrankt“ sind.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen