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Kinderkrankengeld PKV

Welche Möglichkeiten bietet die private Kranken­versicherung?

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es entspricht 70 % des Bruttogehalts beziehungsweise maximal 90 % des Nettogehalts.
  • Pro Elternteil sind für ein Kind 10 Tage Freistellung pro Jahr erlaubt. Alleinerziehende bekommen 20 Tage.
  • Privatversicherte Eltern haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, es gibt aber spezielle Tarife mit Kinderbetreuungspauschalen.

Kinderkrankengeld kurz erklärt

Kinder stecken sich oft an – bis zu 8 Infektionen im Jahr sind normal. Das Immunsystem ist noch nicht stark genug, und der Kontakt zu anderen Kindern sorgt zusätzlich für die häufigen Erkrankungen.

Wenn dein Kind unter 12 Jahre alt ist, hast du Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die gesetzliche Regelung ist folgendermaßen

  • 10 Tage pro Elternteil und pro Jahr
  • Alleinerziehende bekommen 20 Tage pro Jahr zugesprochen 

Bei mehreren Kindern erhöhen sich die Tage auf 25 beziehungsweise 50 pro Jahr.

Achtung: Für die Jahre 2024 und 2025 gelten abweichende Regelungen für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Sie dürfen pro Kind 15 Kinderkrankengeldtage nehmen. Alleinerziehende bekommen 30 Arbeitstage pro Kind frei. Bei mehreren Kindern steigt die Anzahl pro Elternteil jeweils auf 35 (statt 25) Werktage beziehungsweise (bei Alleinerziehenden) auf 70 Tage pro Jahr.

Damit du währenddessen nicht auf dein Gehalt verzichten musst, gibt es das Kinderkrankengeld. Es beträgt 70 % vom Bruttogehalt beziehungsweise maximal 90 % vom Nettogehalt, und wird von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gezahlt. Daher haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch darauf.

Wann bekommst du Kinderkrankengeld?

  • Du bist gesetzlich versichert.
  • Dein Kind ist in der Familien­versicherung gesetzlich mitversichert.
  • Dein Kind ist unter 12 Jahre alt.
  • Es gibt niemanden im Haushalt, der das Kind betreuen kann.
  • Die Ärztin oder der Arzt hat ein Attest ausgestellt.

Privat versicherte Eltern oder Kinder haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie können sich nur unbezahlt freistellen lassen – der Verdienstausfall bleibt unbezahlt.

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Wann kannst du Kinderkrankengeld beanspruchen?

Ob du Kinderkrankengeld bekommst, hängt von der Konstellation deiner und der Versicherung deines Kindes ab.

Kindergeld gibt es in diesem Fall:

  • Dein Kind ist gesetzlich familienversichert. Du bist ebenfalls in der GKV und bleibst als Betreuungsperson zu Hause.

In diesen Fällen gibt es kein Kinderkrankengeld:

  • Dein Kind ist gesetzlich versichert, aber du bist privat versichert.
  • Dein Kind und du sind beide privat versichert.
  • Dein Kind ist privat versichert, du bist in der GKV.

Kinderkrankengeld in der privaten Kranken­versicherung: Gibt es das?

Auch wenn du Krankengeld von deiner privaten Kranken­versicherung (PKV) bekommst, gilt das nicht für dein Kind. Dein Kind hat einen eigenen Tarif in der PKV und ist nicht bei dir mitversichert. 

Und wenn dein Kind gesetzlich versichert ist, bekommst du kein Kinderkrankengeld von der GKV – dafür muss der gesetzlich versicherte Elternteil das Kind betreuen.

Einige private Versicherer bieten aber spezielle Tarife an, bei denen du eine Pauschale bekommst, wenn du und dein Kind privat versichert seid. Anbieter wie Barmenia, ARAG oder Signal bieten beispielsweise solche Lösungen an. Voraussetzungen sind, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist, die Ärztin oder der Arzt die Betreuung bescheinigt und es keine anderen Angehörigen gibt, die sich um das Kind kümmern können.

In der Beratung mit unseren PKV-Expert:innen kannst du gezielt fragen, welcher Anbieter solche und andere Vorteile bietet. Eine persönliche Beratung ist daher die richtige Entscheidung auf dem Weg zur Absicherung in der privaten Kranken­versicherung.

Welche Zahlungen stehen dir zu, wenn das Kind krank ist?

Wenn du als privat Versicherte:r dein krankes Kind betreuen musst, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen, die du erhalten kannst. Neben dem Kinderkrankengeld gibt es:

  • Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn du angestellt bist
  • Staatliche Bezüge für Beamt:innen
  • Kinderkrankengeld, wenn in deinem PKV-Tarif enthalten

Die Lohnfortzahlung nach § 616 BGB gilt für bis zu 5 Tage (manchmal sogar 10 Tage). Lies deinen Arbeitsvertrag genau – oft ist die Lohnfortzahlung ausgeschlossen. Falls nötig, sprich mit deinem Arbeitgeber über Home Office, um Verdienstausfall zu vermeiden.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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