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Kranken­­versicherung & Themen

Hol das Beste aus deiner Kranken­versicherung heraus

  • Kranken­versicherung ist Pflicht
  • Sie finanziert Impfungen & Vorsorge
  • Oft gibt's sogar Bonusprogramme

Über 180 Versicherer

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Wie bist du aktuell versichert?

Kranken­versicherung ist Pflicht

Sie finanziert Impfungen & Vorsorge

Oft gibt's sogar Bonusprogramme

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern

  • Kranken­versicherungen in Deutschland bieten eine breite Palette an Diensten, die von Schutzimpfungen, über Gesundheits- und Fitness-Apps bis hin zu Kursen für gesunde Ernährung und Geburtsvorbereitung reichen. Diese Angebote sind sowohl für deinen Alltag als auch für Reisen und zur Förderung der Unabhängigkeit von dir als Versicherte:r gedacht.
  • Die Entwicklungen im Bereich E-Health und Digitalisierung erleichtern den Alltag der Versicherten, indem sie Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen und -diensten bieten, die du individuell nutzen kannst, um deine eigene Gesundheit zu fördern und zu managen.
  • Kranken­versicherungen finanzieren Impfungen und andere präventive Maßnahmen, die besonders nützlich sind, wenn du Reisevorbereitungen triffst. Zudem bieten viele Bonusprogramme an.

Was wird alles von der Kranken­versicherung übernommen?

Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Nicht umsonst wünschen wir unseren Lieben zum Geburtstag meistens recht viel davon. Mit der Kranken­versicherung schützen wir dieses Gut. Die Versicherer bezahlen die Kosten für deine medizinisch notwendige Behandlungen. Aber sie bieten dir noch viel mehr.

Ganz gleich, ob es die Ernährung, Stressmanagement, Gewichtsreduktion, das Rauchen oder auch einen ungesunden Alkoholkonsum betrifft – deine Krankenkasse bietet dir von Bonusprogrammen bis hin zur Bezahlung von Leistungen alles, was du als Basis einer Gesundheitsversorgung benötigst.

Hast du Fragen oder möchtest deine Kranken­versicherung wechseln? Dann sind unsere CLARK Versicherungsexpert:innen hier für dich da – kostenlos, unverbindlich und individuell.

Gesundheit versichern mit System

Der Versicherungsschutz gelingt nur dank der ausgeklügelten Organisation unseres Gesundheitswesens. Dazu gehören einerseits Richtlinien für die Kostenabrechnungen, nach denen sich Ärzt:innen und alle Personen in medizinischen Berufen halten müssen. Andererseits zählen auch Services wie Hotlines oder Beschwerdestellen dazu.

Digitalisierung im Gesundheitssystem

Weiterentwicklung ist ebenfalls ein Thema für die Kranken­versicherungen in Deutschland. So verabschiedet sich die Verwaltung im Gesundheitsbereich langsam aber sicher vom Papierkram: Digital lautet das neue Zauberwort. Auch für dich als Versicherte:r bedeutet dies eine Umstellung, aber auch mehr Komfort durch den massiven Ausbau von E-Health seitens der Krankenkassen.

Themen rund um die Kranken­versicherung: Von E-Health-App bis Yoga-Kurs

Ganz gleich, ob gesetzlich oder privat: Die Kranken­versicherungen in Deutschland bieten eine große Bandbreite an Services: von Schutzimpfungen über Gesundheitskurse bis hin zu Fitness-Apps. Wenn es um Impfschutz, Geburtsvorbereitung, gesunde Ernährung und überhaupt um einen gesunden Lebensstil geht, bieten die Kranken­versicherungen vielfältige Unterstützung. Vieles davon kannst du nutzen – sei es für deinen Alltag, fürs Reisen oder deine Unabhängigkeit. Wirf mit uns einen Blick auf die vielen Facetten rund um Gesundheit und Vorsorge und lerne neue Tipps kennen, die dein Leben einfacher machen.

Impfungen & Reiseschutz

Ob Grundschutz vor Infektionen oder nötige Reisevorbereitung: Welche Impfungen werden von der Kranken­versicherung bezahlt? Schau’s dir an!

Leistungen der Kranken­versicherungen

Was leisten Kranken­versicherungen prinzipiell?

Achtung, Informationsflut!

Wer soll denn da noch durchsehen? Du möchtest für dich die beste Kranken­versicherung finden, verzweifelst aber beim Vergleich der verschiedenen Angebote? Damit bist du nicht allein.

Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung ist beispielsweise der Blick für Details wichtig. Denn vor allem mit ihren Bonusprogrammen setzen die Anbieter:innen Akzente, mit denen sie sich von anderen Versicherern unterscheiden.

Die individuellen Tarife, die du dir bei der privaten Kranken­versicherung zusammenstellen kannst, sind noch einmal ein Thema für sich. Daher ist es ganz normal, wenn du dich bei der Suche nach einer Kranken­versicherung unsicher fühlst.

Du behältst den Durchblick – und wir kümmern uns darum, Informationen zur Gesundheit und zur Versicherung gibt es viel im World Wide Web. Doch wer hat schon Zeit, diese zu sichten und genau das herauszufiltern, was für dich als Versicherte:n wichtig ist? Einfache Antwort: Wir. Unsere CLARK Redaktion nimmt die Themen aus dem Gesundheitsbereich unter die Lupe und bereitet die Infos mit der Unterstützung unserer CLARK Versicherungsexpert:innen für dich auf.

Mit den Tipps und Fakten erfährst du …

  1. wie E-Health und Digitalisierung im Gesundheitsbereich deinen Alltag leichter machen und was du davon für deine eigene Gesundheit nutzen kannst.
  2. welche Leistungen du von einer Kranken­versicherung erwarten kannst, etwa beim Impfschutz. Viele Schutzimpfungen bezahlt die Versicherung. Dies kann dir helfen, wenn du eine Reise planst. Die wichtigsten Infos findest du hier. Dann bleibt dir mehr Zeit für deine Urlaubsvorbereitung.
  3. wie die Kranken­versicherung in Deutschland funktioniert. Mit diesen Einblicken in die Versicherungswelt und die Gesundheitsbranche verstehst du, was die Kranken­versicherungen dir bieten und triffst bessere Entscheidungen für deine Gesundheitsvorsorge.

Mach dich bei uns schlau über die Versicherungsthemen, hol dir Inspirationen für deinen gesunden Lifestyle und nutze die Kranken­versicherung und ihre Themen in vollem Umfang für deine Gesundheitsvorsorge.

Weitere Gesundheitsthemen im Überblick

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein zentrales Instrument der rechtlichen Vorsorge, das gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung genutzt wird. Mit diesem Dokument legst du fest, wer deine rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll, wenn du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Du kannst dabei bestimmen, welche Aufgaben diese Person übernehmen soll und auch festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer:in in Frage kommt.

Ein wichtiger Punkt: Durch die Betreuungsverfügung verlierst du nicht automatisch deine Geschäftsfähigkeit. Das Betreuungsgericht teilt dem Betreuer oder der Betreuerin spezifische Aufgaben zu, in anderen Bereichen kannst du weiterhin eigenständig Entscheidungen treffen. Sollte eine Betreuung notwendig werden, prüft das Gericht, ob die von dir genannte Person geeignet ist und bestellt sie entsprechend.

Die Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Deine Betreuungsverfügung wird rechtswirksam, sobald du sie unterschrieben und datiert hast. Es gibt zahlreiche Vorlagen online, etwa vom Bundesministerium der Justiz oder von Organisationen wie den Maltesern.

Für eine Gebühr von rund 20 € kannst du deine Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Dort kannst du auch angeben, wo weitere Dokumente, wie eine Vorsorgevollmacht, aufbewahrt werden. Im Bedarfsfall wird das Betreuungsgericht zuerst das Vorsorgeregister prüfen, ob eine entsprechende Verfügung hinterlegt ist.

Betreuer:innen müssen volljährig, geschäftsfähig und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen keine Vorstrafen oder Schuldenregistereinträge haben und sollten idealerweise in der Nähe der betreuten Person wohnen.

Patientenverfügung

In Deutschland musst du selbst dafür sorgen, dass deine Patientenverfügung im Notfall verfügbar ist, da die Krankenkasse diese nicht verwaltet oder registriert.

Du kannst die Patientenverfügung: 

  • Selbst erstellen: Es gibt zahlreiche Vorlagen, die dir als Orientierung dienen, etwa von der Bundesärztekammer, dem Bundesministerium für Justiz und von den Maltesern. Stelle sicher, dass deine Wünsche klar und präzise formuliert sind.
  • Rechtliche Beratung: Konsultiere eine:n Anwält:in oder Notar:in, um sicherzustellen, dass deine Patientenverfügung rechtlich korrekt ist und deine Wünsche umfassend berücksichtigt werden.
  • Spezialisierte Organisationen: Institutionen wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Deutsche Stiftung Patientenschutz bieten Unterstützung bei der Erstellung und Sicherstellung deiner Verfügung.

Nachdem du deine Patientenverfügung erstellt hast, kannst du sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dadurch wird im Notfall schnell überprüft, ob und wo deine Verfügung aufbewahrt wird.

Die Beglaubigung durch eine:n Notar:in erfolgt gemäß dem Gerichts- und Notarkosten­gesetz und kostet rund 60 €. Die Registrierung deiner Patientenverfügung bei Gerichten, Betreuungsbehörden oder Stadtverwaltungen ist kostengünstiger und beträgt normalerweise zwischen 10 und 20 €.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens, in deinem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn du selbst dazu nicht fähig bist. Diese Vollmacht deckt zahlreiche Bereiche ab, einschließlich medizinischer Entscheidungen und der Wahl zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Der oder die Bevollmächtigte darf mit deiner vorherigen Zustimmung medizinische Eingriffe genehmigen oder ablehnen, auch wenn diese lebensbedrohlich sein könnten, und hat Zugriff auf deine medizinischen Daten. Er oder sie kann auch über deine Wohnsituation entscheiden, Mietverträge kündigen oder neue abschließen und dein Vermögen verwalten. 

Es ist entscheidend, die spezifischen Befugnisse detailliert in der Vorsorgevollmacht festzulegen. Das Formular findest du beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz. Für Bankgeschäfte könnte eine separate Vollmacht nötig sein.

Die Vorsorgevollmacht ist nicht mit der Generalvollmacht zu verwechseln. Die Vorsorgevollmacht lässt sich individuell anpassen und bestimmen, welche Bereiche sie abdeckt und wer die Vollmachten ausüben darf, besonders im sensiblen Bereich der Gesundheitssorge. Im Gegensatz dazu bietet die Generalvollmacht nicht die Möglichkeit, in lebensbedrohlichen Situationen Entscheidungen zu treffen. 

Eine Vollmacht muss nicht in einer speziellen Form erfolgen, kann also theoretisch mündlich erteilt werden, jedoch ist die schriftliche Form zu bevorzugen, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie sollte wie ein Vertrag aufgesetzt werden, wobei Vollmachtgeber:in und Bevollmächtigte:r unterschreiben und alle relevanten Daten klar dokumentiert sein müssen. Wichtig ist auch, dass der oder die Vollmachtgeber:in zum Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig sein muss.

Blut spenden

Blutspenden ist eine unkomplizierte Möglichkeit, Leben zu retten, die nur wenig Zeit und Mühe erfordert. Um spenden zu können, solltest du zwischen 18 und 64 Jahre alt sein, ein Gewicht zwischen 50 und 160 kg haben, und darauf achten, dass du mindestens 12 Stunden vor der Spende keinen Alkohol getrunken hast. Am Spendetag selbst ist es wichtig, dass du ausreichend Flüssigkeit zu dir nimmst und fettarm isst.

Der eigentliche Vorgang dauert nur etwa 10 Minuten, in denen 500 ml Blut entnommen werden. Insgesamt solltest du jedoch rund eine Stunde für die gesamte Prozedur einplanen, inklusive der medizinischen Untersuchungen, des Gesprächs mit dem Arzt und der Ruhepause danach.

Frauen können bis zu viermal im Jahr Blut spenden, Männer bis zu sechsmal. Zwischen 2 Vollblutspenden müssen mindestens 8 Wochen liegen.

Blutspenden kannst du unter anderem beim Deutschen Roten Kreuz, dem Blutspendedienst Haema sowie in Krankenhäusern und Universitätskliniken. Auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findest du eine umfassende Übersicht über alle stationären und mobilen Spendedienste in Deutschland.

Blutplasma spenden

Bei der Plasmapherese wird dir Blut entnommen, das anschließend in einer Maschine in seine Bestandteile zerlegt wird. Das Blutplasma wird abgetrennt, während die restlichen Blutbestandteile wieder in deinen Körper zurückgeführt werden. Um die übliche Menge von 850 ml Plasma zu gewinnen, sind etwa 3 bis 4 Zyklen nötig. Sowohl Männer als auch Frauen dürfen bis zu 60 Mal pro Jahr Plasma spenden.

Blutplasma enthält wichtige Proteine, die zur Herstellung lebenswichtiger Medikamente verwendet werden. Diese sind essenziell für viele Menschen, etwa zur Plasmatherapie bei chronischen Wunden.

Um Plasma spenden zu dürfen, musst du über 18 Jahre alt sein, mindestens 50 kg wiegen und einen bestimmten Hämoglobinwert (Hb-Wert) aufweisen. Zudem ist es erforderlich, dass du bereits mindestens einmal komplikationsfrei Blut gespendet hast. Zwischen deinem letzten Infekt und der Spende sollten mindestens 1 Woche liegen, bei schwereren Infekten 4 Wochen. Für Zahnbehandlungen gilt eine Sperrfrist von 1 Tag nach einer Zahnreinigung und 1 Woche nach größeren Eingriffen. Weitere Wartezeiten gibt’s nach Impfungen, Operationen, Auslandsreisen, während Schwangerschaft und Stillzeit sowie nach kosmetischen Behandlungen.

Für eine Plasmaspende erhältst du in der Regel zwischen 20 und 40 €.

Bonusheft beim Zahnarzt

Um höhere Zuschüsse für Zahnersatz zu erhalten, ist es wichtig, dass du dein Bonusheft lückenlos führst. Als Erwachsene:r musst du einmal pro Jahr eine Regeluntersuchung beim Zahnarzt/bei einer Zahnärztin nachweisen, während Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zweimal jährlich einen Stempel benötigen. Wichtig ist, dass diese Stempel ausschließlich für Vorsorgeuntersuchungen gelten und nicht für Termine aufgrund von Beschwerden.

Der 1. Bonus greift nach 5 Jahren kontinuierlicher Nachweise, wodurch der Zuschuss von 60 auf 70 % steigt. Nach 10 Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche erhöht sich der Zuschuss auf 75 %.

Solltest du ein Jahr verpassen, verlierst du den Anspruch auf den Bonus, es sei denn, du kannst deiner Krankenkasse einen plausiblen Grund für das Fehlen des Nachweises vorlegen.

Kranken­versicherung während der Elternzeit

Während deiner Elternzeit bleibt dein Versicherungsverhältnis grundsätzlich unverändert. Falls du vor der Elternzeit familienversichert warst, ändert sich nichts, solange dein monatliches Einkommen unter 505 € liegt (bei einem Minijob unter 538 €).

Bei einer Pflicht­versicherung vor der Elternzeit bleibt diese bestehen. Ohne eigenes Einkommen (das Elterngeld ist nicht beitragspflichtig) bist du während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Bei Teilzeitarbeit zahlst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber die Beiträge auf dein Gehalt.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du auch während der Elternzeit Beiträge. Dafür profitierst du häufig von einem höheren Elterngeldanspruch, da bei der Berechnung keine Pauschale für Kranken- und Pflege­versicherung abgezogen wird, wie es bei Pflichtversicherten der Fall ist.

Privatversicherte Angestellte müssen während der Elternzeit den Arbeitgeberanteil zur Kranken­versicherung selbst tragen. Allerdings wird das höhere Elterngeld, das PKV-Mitglieder erhalten, einen Teil der gestiegenen Kosten ausgleichen.

Beamt:innen in der PKV erhalten weiterhin Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Zudem gibt’s unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflege­versicherung. Beispielsweise gilt für Bundesbeamt:innen, dass sie entweder unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen oder bis zur Besoldungsstufe 8 eingruppiert sind.

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) revolutioniert die Verwaltung im Gesundheitswesen, indem sie Praxen, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die Arbeit erheblich erleichtert und gleichzeitig den Schutz deiner Daten erhöht. Auf dem Chip der eGK werden deine persönlichen Daten gespeichert, die medizinische Einrichtungen sicher und online abrufen können.

Der Zugang zu deinem Medikationsplan und Notfalldaten erfolgt durch das „Zwei-Schlüssel-Prinzip“: Du benötigst sowohl deine persönliche PIN, die dir von der Krankenkasse zugewiesen wird, als auch einen Heilberufsausweis oder eine Institutionskarte von Ärzt:innen oder Rettungskräften. Im Notfall können deine Notfalldaten auch ohne deine Zustimmung abgerufen werden.

Vorteile der eGK:

  • Schutz vor Missbrauch: Das gespeicherte Foto und die persönlichen Daten verhindern, dass Unbefugte deine Gesundheitsleistungen nutzen können
  • Weltweite medizinische Versorgung: Mit der eGK kannst du in allen EU-Staaten sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Kroatien, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Europäische Krankenversichertenkarte auf der Rückseite der eGK sorgt dafür
  • Schneller Zugriff auf Notfalldaten: Im Ernstfall sind lebenswichtige medizinische Informationen sofort verfügbar
  • Optimale Medikamentenkontrolle: Der elektronische Medikationsplan ermöglicht eine präzise Überwachung deiner Medikamente und vermeidet gefährliche Wechselwirkungen
  • Einfache Sperrung bei Verlust: Verliert oder wird deine eGK gestohlen, kann sie sofort gesperrt werden, was zusätzlichen Schutz vor Missbrauch bietet
  • E-Rezept Nutzung: Die eGK ist Voraussetzung für die Nutzung elektronischer Rezepte

Private Kranken­versicherer geben ihren Versicherten häufig eine zusätzliche Versichertenkarte aus, die optional ist. Diese oft als Klinik-Cards bekannte Karten vereinfachen im Krankenhausaufenthalt die Abrechnung direkt mit der Versicherung, reduzieren Verwaltungsaufwand und kennzeichnen dich als Privatpatient:in, was den Zugang zu spezialisierten Leistungen erleichtert.

Elektronische Patientenakte

Die digitale Krankenakte ermöglicht es, alle deine Gesundheitsinformationen zentral und elektronisch zu speichern, anstatt sie bei verschiedenen Ärzten oder in Papierform aufzubewahren. Dies erleichtert dir den Zugriff auf wichtige Daten bei Arztbesuchen oder in Notfällen.

In der digitalen Krankenakte kannst du eine breite Palette von Daten und Dokumenten speichern wie Arztbriefe, Diagnosen und Befunde (einschließlich Röntgenbilder), Labor- und OP-Berichte (z.B. Blutwerte), Therapiepläne, Entlassungsberichte und Medikationspläne (inklusive Medikamente, Dosierung, Häufigkeit). 

Die Krankenakte kannst du außerdem mit eigenen Daten pflegen, etwa eigene medizinische Unterlagen, Daten aus Gesundheits-Apps und Fitness-Trackern, Gesundheitstagebücher (z.B. Blutdruck, Blutzucker), Schmerztagebuch, Informationen zu Organspendeausweisen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (z.B. Aufbewahrungsort), Notfallkontakte und Kontaktdaten deiner behandelnden Ärzt:innen.

Derzeit ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte noch freiwillig. Ab Ende 2024 soll jede:r Patient:in automatisch eine digitale Patientenakte erhalten, ohne dass ein Antrag oder eine aktive Handlung erforderlich ist.

Kranken­versicherung & Steuererklärung

Die Kranken­­versicherungs­beitragsanteil-Ermittlungs­verordnung (KVBEVO) bestimmt, wie die abzugsfähigen Beiträge für privat Versicherte berechnet werden. Deine private Kranken­versicherung informiert dich jährlich über den Betrag, den du in deiner Steuererklärung angeben kannst. Bestimmte Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern, kieferorthopädische Leistungen, Heilpraktikerbehandlungen und Krankenhaustagegeld werden dabei nicht berücksichtigt, da sie über das Basisniveau hinausgehen.

Bist du privat versichert, kannst du deine Kranken­versicherungsbeiträge im Voraus leisten, was besonders für Freiberufler:innen, Selbstständige, Pensionäre und Beamt:innen interessant ist. Das Finanzamt erlaubt eine Vorauszahlung von höchstens dem Dreifachen deines jährlichen Basisbeitrags.

In dem Jahr der Vorauszahlung kannst du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen absetzen. Allerdings ermöglicht es dir in den Folgejahren, andere Versicherungsbeiträge wie für Arbeitslosen-, Unfall-, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflicht­versicherungen steuerlich geltend zu machen, da deine Kranken­versicherungskosten bereits abgedeckt sind.

Krankmeldung

Wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst, musst du deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung sofort informieren. Am schnellsten geht das telefonisch, aber auch eine E-Mail ist möglich. Wie genau die Krankmeldung erfolgen muss, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder betrieblichen Regelungen ab, da es keine gesetzliche Vorgabe zur Form der Krankmeldung gibt.

Die Mitteilung, dass du krank bist, erfolgt durch dich selbst, während die Krankschreibung von deinem Arzt kommt. Selbst wenn du zu krank bist, um einen Arzt aufzusuchen, erfüllt deine Krankmeldung die Anforderungen, solange sie fristgerecht erfolgt.

Sobald du merkst, dass du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du dies sofort melden, unabhängig davon, ob du zu Hause bist, auf dem Weg zur Arbeit oder schon im Büro. Unentschuldigtes Fehlen kann sonst eine Abmahnung nach sich ziehen.

Es gibt 2 Regelungen zur Krankmeldung: eine gesetzliche und eine vertragliche. Werden in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag spezielle Vorgaben gemacht, haben diese Vorrang. 

Laut Gesetz kannst du dich bis zu 3 Tage ohne ärztliches Attest krankmelden. Ab dem 4. Tag musst du deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. 

Lohnfortzahlung

Nach dem Entgeltfortzahlungs­gesetz haben alle Arbeitnehmer:innen in sozial­versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung ist, dass du mindestens 4 Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Andernfalls bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Der Anspruch gilt bei Krankheit, Unfällen und notwendigen medizinischen Eingriffen, solange keine grobe Eigenverschuldung vorliegt. 

Um im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben:

  • Sofortige Meldung: Informiere deinen Arbeitgeber sofort, auch bei Home Office
  • Attest: Reiche ein ärztliches Attest ein 
  • Dauer der Krankheit: Gib die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit an
  • Elektronische Übermittlung: Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung des Attests in der Regel elektronisch
  • Nebentätigkeiten: Keine Nebenjobs während der Krankheitszeit, um Lohnfortzahlung nicht zu gefährden.

Wenn du krank bist, erhältst du bis zu 6 Wochen lang 100 % deines Gehalts von deinem Arbeitgeber. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse für bis zu 72 Wochen das Krankengeld, das 70 % deines Bruttoverdienstes beträgt, jedoch maximal 90 % deines Nettoverdienstes. Bei variablen Gehältern wird ein Durchschnitt der letzten 3 Monate zur Berechnung verwendet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Bist du privat versichert und angestellt, bekommst du ebenfalls 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Anspruch auf Krankengeld besteht allerdings nicht. Du brauchst dafür eine private Krankentagegeld­versicherung. Als Selbstständige:r ist diese sogar früher nötig, da du keinen Arbeitgeber hast, der bei Krankheit für einige Wochen dein Gehalt weiter zahlt.

Organspendeausweis

Ein Organspendeausweis dokumentiert deine Entscheidung zur Organentnahme nach deinem Tod. Es ist wichtig, dass du dich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinandersetzt, damit deine Angehörigen nicht entscheiden müssen. Bewahre den Organspendeausweis am besten zusammen mit deinen anderen Ausweisdokumenten auf, wie Personalausweis und Führerschein, um sicherzustellen, dass er im Ernstfall gefunden wird.

Den Organspendeausweis kannst du online ausfüllen und ausdrucken oder dir die Plastikkarte bestellen. Solange du den Ausweis nicht vernichtet hast, hat er Gültigkeit.

Für eine Organspende müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod muss durch unumkehrbaren Hirntod eingetreten sein, und die Organe müssen gesund und funktionsfähig sein. Gewebespenden sind bis zu 72 Stunden nach Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Es gibt kein allgemeines Höchstalter, aber Infektionen oder akute Krebserkrankungen können eine Spende ausschließen. Organe können nur nach einer umfassenden Hirntod-Diagnose durch 2 Fachärzt:innen entnommen werden.

Unbedenklichkeitserklärung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse verifiziert, dass du als Arbeitgeber alle Kranken­versicherungsbeiträge vollständig beglichen hast und keine Schulden oder offenen Beiträge bei der Krankenkasse bestehen. Sie bestätigt die Erfüllung sozial­versicherungsrechtlicher Verpflichtungen und wird in Situationen wie öffentlichen Ausschreibungen, Arbeitnehmerüberlassungen, Bauvorhaben und Kreditanträgen benötigt.

Es gibt 2 Arten: die einfache, die anzeigt, dass aktuell keine Schulden bestehen, aber früher Unregelmäßigkeiten auftraten, und die qualifizierte, die eine fehlerfreie Beitragszahlung der letzten 6 Monate bestätigt. Diese Bescheinigungen sind besonders für die Zuverlässigkeitsprüfung in geschäftlichen Kontexten relevant und werden von der Krankenkasse auf Antrag ausgestellt.

Vorsorgeuntersuchungen

Allgemeine Vorsorge:

  • 18-35 Jahre: Einmaliger allgemeiner Check-up
  • Ab 35 Jahren: Alle drei Jahre Gesundheitscheck, inklusive Hepatitis-Screening und Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre
  • Ab 50 Jahren: Regelmäßige Darmkrebs-Früherkennung

Frauen-spezifische Vorsorge:

  • Ab 20 Jahren: Jährliche gynäkologische Untersuchungen, ab 30 zusätzlich Brustuntersuchungen, ab 50 Mammografie alle 2 Jahre
  • Jugendliche: Chlamydien-Test bis 25 Jahre, HPV-Tests ab 35 Jahren

Männer-spezifische Vorsorge:

  • Ab 45 Jahren: Jährliche urologische Untersuchung
  • 50-54 Jahre: Stuhltests auf verborgenes Blut, ab 55 Jahren erweiterte Darmkrebs­vorsorge und ab 65 Jahren Ultraschall der Bauchschlagader

Kinder und Jugendliche:

  • Zahnärztliche Früherkennung ab dem 6. Monat bis zum 18. Lebensjahr
  • Regelmäßige Entwicklungskontrollen (U- und J-Untersuchungen) bis zum 18. Lebensjahr

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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