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Burnout

Ausgebrannt: Welche Leistungen bieten GKV und PKV bei Burnout?

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  • Burnout kommt immer öfter vor
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  • Burnout wird als ein Erschöpfungszustand beschrieben, der infolge von langanhaltendem Stress im Beruf entsteht und sich durch Symptome wie Erschöpfung, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit, Gleichgültigkeit, Niedergeschlagenheit, abnehmende Leistungsfähigkeit und sozialen Rückzug äußert.
  • Sowohl die GKV als auch PKV bieten Unterstützung bei der Behandlung von Burnout. Die GKV übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Psychotherapien, wenn die Symptome zu anerkannten psychologischen Krankheiten zählen und der oder die Therapeut:in eine kassenärztliche Zulassung hat. Die PKV bietet ebenfalls Unterstützung, allerdings variiert die Kostenerstattung je nach Tarifvertrag.
  • Burnout ist derzeit in der Klassifikationsliste ICD-10 der WHO als Zustand aufgeführt, der mit Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung in Zusammenhang steht, gilt jedoch nicht als eigenständige Krankheit. Dies könnte sich mit der Einführung der neuen ICD-11 ändern, in der Burnout als Krankheit anerkannt wird, die auf dauerhaften Stress am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.

Was bedeutet Burnout?

Der Begriff Burnout-Syndrom bezeichnet einen Erschöpfungszustand infolge von andauerndem Langzeitstress, der vorwiegend mit dem Beruf zusammenhängt. Typisch dafür sind zunehmende körperliche und geistige Erschöpfung und eine abnehmende Leistungsfähigkeit. Weil sich die Betroffenen vom Arbeitsstress nicht mehr erholen und auftanken können, nehmen die Burnout-Symptome allmählich zu. Sie steigern sich von einem normalen Erschöpfungszustand zu einer depressiven Verstimmung und können damit zu einer echten Depression führen.

Folgende Anzeichen deuten auf Burnout hin:

  • Erschöpfung
  • Schlafstörungen
  • Energie- und Antriebslosigkeit
  • Zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber Job und anderen Menschen
  • Niedergeschlagenheit
  • Schwindendes Selbstwertgefühl
  • Verringerte Leistungsfähigkeit
  • Desinteresse
  • Sozialer Rückzug

Burnout – eine Krankheit oder nur ein Krankheitszustand?

Bei der Beschreibung von Burnout beziehen sich die Kranken­versicherungen derzeit auf die gültige Klassifikationsliste ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Darin wird der Erschöpfungszustand unter der Diagnosegruppe Z73 aufgeführt als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Eine anerkannte Krankheit, wie Depression, ist Burnout dadurch nicht. Ändern könnte sich dies ab 2022, wenn die neue Liste ICD-11 in Kraft tritt. Die WHO hat die Bewertung von Burnout 2019 geändert. In der neuen Liste ist der Erschöpfungszustand als Krankheit anerkannt, die auf eine dauerhafte Stressbelastung am Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Bis dahin wird sich jedoch an der Bewertung der Kranken­versicherungen nichts ändern.

Gut zu wissen:
Krankschreibung bei Burnout – das solltest du wissen
Da Burnout aktuell nicht als Krankheit gilt, ist es nicht einfach, dafür von deinem Hausarzt eine Krankschreibung zu bekommen. Erhältst du schließlich eine Bescheinigung, solltest du die Zeit nutzen, um eine Therapie zu beginnen. Der Arbeitgeber muss den Grund der Erkrankung nicht erfahren.

Therapie: Wie lässt sich Burnout behandeln?

Burnout weist Merkmale auf, die auch bei einer depressiven Verstimmung nicht ungewöhnlich sind. Vor allem, wenn du dich erst nach einer längeren Phase von Dauerstress ärztliche Hilfe suchst und die Erschöpfung schon zu einem regelrechten Zusammenbruch geführt hat, raten Ärzt:innen zu einer psychotherapeutischen Behandlung.

Was leistet die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bei Burnout?

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Kosten für ambulante und stationäre Psychotherapien in vollem Umfang. Voraussetzung ist, dass du als Patient:in an Symptomen leidest, die zu anerkannten psychologischen Krankheiten gehören. Das können Ängste sein, aber auch Depression oder Zwangsstörungen. Außerdem muss der Therapeut oder die Therapeutin eine kassenärztliche Zulassung besitzen.

Folgende Therapieformen sind anerkannt und werden von der Krankenkasse erstattet:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapien
  • EDMR-Therapie bei posttraumatischer Belastungsstörung

In manchen Fällen kann eine stationäre Therapie besser als eine ambulante Behandlung sein. Auch diese Kosten übernimmt die Krankenkasse, jedoch nur, wenn eine Überweisung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin vorliegt.

Wie unterstützt die private Kranken­versicherung die Therapie bei Burnout?

Welche Leistungen die privaten Kranken­versicherungen (PKV) übernehmen, ist nicht allgemeingültig zu sagen. Sie bieten eine gleichwertige Unterstützung wie die gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch handhaben die Versicherer die Kostenerstattung bei psychotherapeutischen Behandlungen sehr unterschiedlich. Es kommt dabei auf den Tarifvertrag an, den jedes PKV-Mitglied individuell vereinbart.

So kann ein PKV-Anbieter in einem Tarif die Kosten bis zu einer festgelegten Anzahl an Sitzungen beschränken. Üblich ist eine Anzahl von 30 Therapiesitzungen. In einem anderen Tarif beim gleichen Versicherer werden die Kosten für eine Sitzung eventuell nur anteilig übernommen, entweder von Beginn an oder erst nach einer festgelegten Anzahl.

Du solltest daher vor Beginn einer Therapie mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die Kostenerstattung für die Burnout-Behandlung klären.

Gut zu wissen:

Anders als die GKV bezahlt die privaten Kranken­versicherungen auch für eine psychologische Behandlung in Form von Gesprächstherapie. Damit steht Versicherten eine weitere Behandlungsmöglichkeit offen.

Wie findest du einen Therapieplatz für Burnout?

Ein sympathisches Verhältnis zwischen dir und deinem Therapeuten oder deiner Therapeutin ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Vor der eigentlichen Behandlung ist deshalb eine Probezeit eingeräumt. Bis zu 5 Probesitzungen kannst du dafür in Anspruch nehmen. Solltest du in dieser Zeit nicht mit dem Therapeuten oder der Therapeutin „warm werden“, kannst du einen anderen Psychologen oder eine andere Psychologin aufsuchen. Dort gelten erneut 5 Probesitzungen. Die Krankenkasse erstattet auch diese Sitzungen komplett.

Achtung, Wartezeit bei der Terminfindung:
Als gesetzlich Krankenversicherter darfst du nur die Hilfe eines Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin beanspruchen, der oder die eine kassenärztliche Zulassung besitzt. Viele Krankenkassen bieten auf ihrer Website Informationen und Adressdatenbanken an. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) helfen dir, einen Termin für ein Erstgespräch zu finden.

Rein theoretisch sollte die Therapeutensuche und die Terminfindung für GKV-Mitglieder sehr einfach sein: Mit deiner Versichertenkarte kannst du direkt zu deinem Wunschtherapeuten oder deiner Wunschtherapeutin gehen. Alles Weitere rund um den Antrag auf Kostenerstattung regelt der Psychologe oder die Psychologin.

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. So sind die Plätze für Therapien selten frei. Du musst Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf nehmen.

Privatpatient:innen haben hier 2 Vorteile: Sie sind nicht auf Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassung angewiesen. Außerdem erhalten sie in der Regel schneller einen Termin beim Arzt oder bei der Ärztin. Mit langen Wartezeiten brauchen sie nicht zu kämpfen.

Übersicht: Was leisten gesetzliche (GKV) und private Kranken­versicherung (PKV) bei der Behandlung von Burnout?

GKVPKV
VorteileGarantierte Kostenerstattung bei anerkannten Psychotherapien inklusive Probesitzungen, unkomplizierte Abrechnung über Versicherungskarte  Freie Arztwahl, die eine Behandlung bei privaten Psychologen ermöglicht, keine Wartezeiten, Unterstützung von modernen Therapieformen  
NachteileLange Wartezeiten, nicht alle Therapieformen werden unterstützt, eingeschränkte Auswahl bei Therapeut:innen – Kassenzulassung erforderlichSehr unterschiedlicher Leistungsumfang abhängig vom Versicherer, mögliche Risikozuschläge aufgrund der psychologischen Beschwerden bei Tarif- oder Anbieterwechsel, Ausschluss von Leistungen für Psychotherapie bei einigen Versicherern

Prävention: Entspannungskurse und Vorsorgekuren

Dass Stress und Belastung im Job zu Fehlzeiten führen und die Gesundheit belasten, wissen die Kranken­versicherungen. Daher bieten sie verschiedene Hilfen zur Vorsorge an. Dies soll auch verhindern, dass du eine langzeitige Psychotherapie in Anspruch nehmen musst.

Vor allem große Versicherer wie die Techniker Krankenkasse oder die Barmer bieten online auf ihrer Website eigene Kurse rund um Stressmanagement, Entspannung sowie Yoga, Meditation und Achtsamkeit an. Oder sie unterstützen in ihren Bonusprogrammen deine Initiative, eigenständig entsprechende Kurse bei anderen Anbietern zu absolvieren.

Eine andere Form der Prävention ist die Vorsorgekur. Sie ist vor allem bei Burnout empfehlenswert, wenn dieser nachweislich in erster Linie durch zu hohen Arbeitsstress entsteht. Eine Vorsorgekur soll deine Gesundheit stärken und dir Methoden zum besseren Umgang mit Stress vermitteln. Außerdem können etwas Abstand und ein Luftwechsel neue Lebensqualität bewirken.

Eine Burnout-Kur beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine solche Burnout-Kur, wenn eine ärztliche Anordnung über die Notwendigkeit vorliegt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen:

  • Im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin klärst du, welche Behandlungen medizinisch nötig sind.
  • Fordere (telefonisch) die Antragsformulare von deiner Krankenkasse an und fülle sie gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin aus.
  • Sende die ausgefüllten Dokumente per Post an deine Versicherung.

Eine Vorsorgekur dauert in der Regel zwischen 2 bis 3 Wochen. Sie findet in anerkannten Kurorten statt. Für PKV-Versicherte kann auch der Aufenthalt in einer Privatklinik infrage kommen.

Gut zu wissen:

Bei einer ambulanten Vorsorgekur giltst du als arbeitsfähig. Als Arbeitnehmer:in musst du daher für diese Zeit Urlaub nehmen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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