Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen

App Store
4.3 von 5

Focus Money Siegel

Behinderung

Die richtige Kranken­versicherung für Menschen mit Behinderung

  • GKV-Beiträge sind stabil, die von PKV risikobasiert
  • PKV-Prüfungen erlauben Risikozuschläge
  • Betroffene tragen Zusatzkosten selbst

Über 180 Versicherer

Jetzt optimal versichern! Jetzt optimal versichern!

Wie bist du aktuell versichert?

GKV-Beiträge sind stabil, die von PKV risikobasiert

PKV-Prüfungen erlauben Risikozuschläge

Betroffene tragen Zusatzkosten selbst

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern

  • Wenn du selbst behindert bist oder Elternteil eines körperlich oder geistig behinderten Kindes, weißt du, dass behinderte Menschen häufig einen höheren medizinischen Grundbedarf haben.
  • Neben Hilfsmitteln werden auch verstärkt Behandlungen aus dem Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie der häuslichen Pflege in Anspruch genommen. Dahingehend ist es besonders wichtig, dass die Kranken­versicherung hier problemlos Kosten erstattet.
  • Umso wichtiger ist hier die passende Versicherung, die die Kosten, die aus behindertengerechten Umbauten deines Zuhauses und speziellen Behandlungen resultieren, auffängt.

01 PKV oder GKV: Was ist sinnvoller bei einer Behinderung?

Im Allgemeinen bietet die private Kranken­versicherung (PKV) zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kranken­versicherung. Allerdings sind die privaten Kranken­versicherer wirtschaftliche Unternehmen, die die Versicherungsbeiträge auch anhand einer Risikokalkulation festmachen. Dies bedeutet, dass bei jedem und jeder Versicherten erhoben wird, mit welchen durchschnittlichen Behandlungskosten zu rechnen ist. Dabei ist nicht nur das Alter und Geschlecht des oder der Versicherten erheblich. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird bei der Berechnung herangezogen. Daher findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung statt, die nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand festhalten soll, sondern auch Vorerkrankungen erfragt, um etwa das Risiko von Folgeerkrankungen abzuwägen.

Private Kranken­versicherung

Auch für behinderte Menschen steht vor Eintritt in die private Kranken­versicherung eine Gesundheitsprüfung. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind, von der PKV abgelehnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behinderung durch Vorerkrankungen entstanden ist. Zwar dürfen laut dem Gleichbehandlungs­gesetz Behinderungen bei dem Abschluss eines Vertrags keine Rolle spielen, bei der Gesundheitsprüfung dürfen aber sehr wohl Vorerkrankungen, die zu der Behinderung geführt haben, als Risikofaktor und damit Ablehnungsgrund angeführt werden. Dies stellt dabei keine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar, da gesunde Antragstellende die gleiche Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

Selbst wenn es nicht zu einer Ablehnung kommt, muss mit einer Behinderung bei der PKV mit teilweise sehr hohen Risikozuschlägen gerechnet werden. Häufig besteht auch nur die Möglichkeit, den sogenannten Basistarif abzuschließen, der allerdings nur geringe Leistungen im Vergleich zu den Top-Tarifen bietet.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Oft ist es vorteilhafter, mit einer Behinderung eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Da die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) an den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungskatalog gebunden ist, unterscheiden sich die Leistungen der Kassen bei der Behandlung und Therapie einer Behinderung nur wenig. Dennoch lohnt es sich, bei einem angestrebten Krankenkassenwechsel auch Informationen zu etwaigen Zusatzleistungen einzuholen.

02 Ein Beispiel für Unterstützung durch die Kasse

Die Eltern eines hörgeschädigten Kindes beantragen bei ihrer Krankenkasse die Erstattung eines Hörgerätes. Laut Hilfsmittelverzeichnis werden die Kosten für bestimmte Hörgeräte übernommen, die Eltern haben sich allerdings für ein besseres und teureres Modell entschieden. Die Krankenkasse übernimmt nun im Regelfall nur die Kosten des günstigeren im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Modells. Den Rest müssen die Eltern selbst bezahlen. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Hilfsmitteln. Die Verschreibung durch behandelnde Ärzt:innen garantiert keine vollständige Kostenübernahme.

Hilfsmittelverzeichnis

  • Badehilfen, wie Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
  • Blindenhilfsmittel, wie Taststöcke und PC-Hard- und Software
  • Hörgeräte und Sehhilfen
  • Rollstühle, Toiletten-, Dusch- und Elektrorollstühle und Treppenlifte
  • Behindertengerechte Betten-Pflegehilfsmittel

Eine umfassendere Aufzählung findest du hier.

03 Kostenübernahme von Umbaumaßnahmen

Wenn du aufgrund deiner Behinderung darauf angewiesen bist, dass deine Wohnung oder dein Haus umgebaut wird, musst du dich damit an die gesetzliche Pflege­versicherung wenden. Diese zahlt einen einmaligen Umbau bis zu einem Wert von maximal 4.000 € je Maßnahme (§ 40 SGB Buch XI). Da man hier nur für eine einzelne Maßnahme aufkommt, solltest du Um- und Ausbau­maßnahmen für Küche, Bad etc. unbedingt unter „Behindertengerechter Ausbau des Wohnraumes“ zusammenfassen.

Beachtet werden muss auch, dass ein Eigenanteil von 10 % am Umbau getragen werden muss, wenn die Maßnahme weniger als 4.000 € kostet. Dabei darf der Eigenanteil nie mehr als 50 % des monatlichen Bruttoeinkommens sein. Bei umfassenderen Umbau­maßnahmen besteht zudem die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Damit lassen sich auch große Veränderungen an den eigenen 4 Wänden finanzieren.

04 Kostenübernahme für einen Rollator

Die Preise für Rollatoren variieren je nach Modell und Ausstattung stark. Ein Standardrollator kostet normalerweise zwischen 100 € und 300 €, während ein Leichtgewicht-Rollator bis zu 500 € und ein elektrisches Modell sogar bis zu 3.500 € kosten kann. Welche Kosten sind Kassenleistungen, auf die du Anspruch hast?

Kostenübernahme für das Kassenmodell

Bei einer einfachen Gehbehinderung übernimmt die GKV nur die Kosten für einen Standardrollator – das sogenannte Kassenmodell. Hier liegt der Krankenkassenzuschuss normalerweise bei etwa 60 €. Dieser Betrag ist die sogenannte Versorgungspauschale. Als gesetzlich Versicherte:r geht zusätzlich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € auf deine Rechnung. 

Zuschuss beim Wunschmodell

Sollte dein Wunschrollator teurer sein als ein Standardmodell, zahlt die Krankenkasse dennoch nur den Betrag, den sie auch für den einfachen Rollator als Zuschuss erstatten würde. Den Rest der Rollator-Kosten zahlst du aus eigener Tasche.

Ein Beispiel:

  • Preis für Wunschrollator: 200 €
  • Zuschuss der Krankenkasse: 60 € (Versorgungspauschale)
  • Dein Eigenanteil: 140 €

Ausnahmen bei besonderen Fällen

In manchen Fällen kann der Zuschuss höher ausfallen, zum Beispiel wenn dein:e Ärzt:in eine spezielle Notwendigkeit für ein anderes Modell bescheinigt. Das kann zum Beispiel bei starkem Übergewicht (über 130 kg), Multipler Sklerose oder schwerer Arthritis der Fall sein. Die Ärztin oder der Arzt muss in solchen Fällen auf dem Rezept detailliert vermerken, warum ein Standardmodell nicht ausreicht. Angaben wie ein Maximalgewicht oder die Modellnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind dabei hilfreich.

Das Hilfsmittelverzeichnis als Orientierung

Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse sind alle Modelle aufgelistet, die infrage kommen. Deine Ärztin oder dein Arzt wählt aus diesem Verzeichnis das entsprechende Modell aus und notiert die Modellnummer auf deinem Rezept. Zubehör wie Stockhalter oder Reflektoren musst du jedoch selbst bezahlen.

Vom Rezept zum Rollator: In 3 Schritten

  1. Rezept holen: Hol dir ein Rezept von deiner Ärztin oder deinem Arzt, am besten gleich mit Modellnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Das Rezept reichst du bei deiner Krankenkasse ein.
  2. Krankenkasse und Vertragspartner: Einige Krankenkassen arbeiten mit Vertragspartnern, etwa Sanitätshäusern oder Orthopädietechniker, zusammen, die direkt mit der Kasse abrechnen. Vorteil: Du zahlst nur den Eigenanteil von bis zu 10 €, der Rest wird zwischen Kranken­versicherer und Vertragspartner abgewickelt.
  3. Rollator kaufen: Manchen Versicherer ist es recht, wenn du direkt zur Händlerin oder zum Händler gehst. Dort kannst du dein Rollator-Wunschmodell kaufen. Die Formalitäten erledigt meist der Vertragspartner, also der Händler.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Rollator nicht genehmigt?

Wenn die Krankenkasse den gewünschten Rollator nicht bewilligt, kannst du Widerspruch einlegen. Dabei helfen dir oft Sozialverbände, Pflegeeinrichtungen oder die Verbraucherzentrale weiter.

05 Wann zahlt die Krankenkasse für deinen Rollstuhl?

Rollstühle sind nicht gerade billig – sie kosten je nach Modell und Antrieb zwischen 270 € und über 3.000 €. Zum Glück übernimmt die Krankenkasse die Kosten, abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 €, sofern der Rollstuhl von der Ärztin oder vom Arzt verschrieben wird. Das gilt sowohl für den Kauf als auch fürs Leihen.

Damit die Krankenkasse einen Rollstuhl bezuschusst, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:

  • Du hast eine Verletzung, eine Behinderung oder fortgeschrittene Demenz und kannst nicht mehr gut laufen
  • Du kannst keine langen Strecken mehr zurücklegen
  • Selbstständiges Laufen ist vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich – zum Beispiel nach einer Operation

Welche Art von Rollstuhl die Krankenkasse übernimmt, hängt davon ab, was auf deinem Rezept steht. Nur das, was medizinisch notwendig ist, wird bezahlt. Extras oder Sonderwünsche, die du vielleicht gerne hättest, musst du aus eigener Tasche zahlen.

Die Krankenkasse entscheidet übrigens auch, ob du den Rollstuhl kaufen oder nur leihen kannst.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen