Erfahre hier, welche Konditionen Versicherungsgesellschaften bei der Autoversicherung für Zweitwagen bieten und welche Vorteile sich daraus ergeben.
Wer bereits ein Fahrzeug bei einer Versicherungsgesellschaft versichert hat, der kann häufig von interessanten Rabatten beim Abschluss der Zweitwagen-Kfz-Versicherung profitieren. Sobald im Haushalt ein zweiter Wagen für einen Partner oder für Kinder mit Führerschein angeschafft wird, kann diese Versicherung direkt von einer besseren Schadenfreiheitsklasse profitieren.
Wenn eine Autoversicherung für einen Zweitwagen abgeschlossen werden soll, gibt es dafür eine wichtige Voraussetzung: Das Auto sollte bei der gleichen Versicherungsgesellschaft angemeldet sein. Üblicherweise wird ein Auto, für das eine neue Versicherung abgeschlossen wird, in der niedrigen Schadenfreiheitsklasse ½ eingeordnet, die zu weniger günstigen Beiträgen führt. Ist das Auto jedoch als Zweitwagen angemeldet, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen spezielle Sondereinstufungen an, bei denen der Zweitwagen sofort in eine geringere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingeordnet wird.
Um die Vorzüge der Zweitwagen-Versicherung zu verstehen, muss man die Klassifizierung der Schadenfreiheitsklassen betrachten. Neben anderen Faktoren wie der Typklasse des Fahrzeugs, jährlich gefahrenen Kilometern, Wohnort sowie Alter und Erfahrung des Fahrers beeinflusst auch die SF-Klasse den Beitragssatz für die Kfz-Versicherung. Wird ein Fahrzeug neu bei der Versicherung angemeldet, ist es im Regelfall in die niedrige SF-Klasse ½ eingestuft, die recht hohe Beiträge nach sich zieht. Dies findet beispielsweise bei einem Fahranfänger Anwendung, der sein erstes eigenes Auto bei der Versicherung anmeldet. Wird das gleiche Fahrzeug nun aber von Vater oder Mutter als Zweitwagen der Familie versichert, bieten zahlreiche Kfz-Versicherungen beim Zweitwagen eine sofortige, bessere Einstufung in die SF-Klasse an, was wiederum zu niedrigeren Beiträgen führt. Dies gilt natürlich für jeden Zweitwagen des Haushaltes.
Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht beispielhaft, wie sich die Prozentsätze bei verschiedenen SF-Klassen und Versicherungsarten darstellen:
Wie man auf den ersten Blick erkennen kann, unterscheiden sich die prozentualen Schadenfreiheitsrabatte zwischen den SF-Klassen ½ und 4 sehr deutlich.
Damit der Zweitwagen beispielsweise in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie der Erstwagen eingestuft werden kann, müssen je nach Versicherungsgesellschaft verschiedene Kriterien erfüllt sein. Bei manchen Versicherungsgesellschaften muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass der Erstwagen zwölf Monate lang unfallfrei unterwegs war. Sehr häufig gewähren die Versicherungen den kompletten Zweitwagen-Rabatt mit gleicher SF-Klasse nur dann, wenn alle Fahrer über 24 Jahre alt sind. Dann spricht der Fachmann davon, dass die Kfz-Versicherung beim Zweitwagen wie beim Erstwagen ist.
Fahranfänger starten bei der Kfz-Versicherung im Normalfall in einer ungünstigen SF-Klasse und eher teurem Tarif. Dies hängt damit zusammen, dass die Unfall- und Schadenstatistiken der Versicherungsgesellschaften aufzeigen, dass Fahranfänger prozentual häufiger Verkehrsunfälle und Schäden verursachen. Schließen Eltern eine Versicherung des Zweitwagens für ihre Kinder ab, können die Fahranfänger günstige Beiträge genießen und sich die erfahrene SF-Klasse bzw. den Schadenfreiheitsrabatt nach ein paar Jahren von den Eltern übertragen lassen. Dies lohnt sich natürlich nur dann, wenn im jeweiligen Zeitraum durch unfallfreies Fahren die SF-Klasse verbessert wurde. Es kann insgesamt sinnvoll sein, kleinere Lackschäden durch Rangierunfälle am Auto aus eigener Tasche zu zahlen und diese nicht der Versicherung zu melden. Denn durch eine bessere Schadenfreiheitsklasse wird Jahr für Jahr Geld beim Beitrag gespart.
Neben der SF-Klasse spielt auch die jeweilige Typklasse des Fahrzeugs eine wichtige Rolle für den Tarif und Versicherungsbeitrag. Fahrzeugmodelle, die laut Statistik in den vergangenen drei Jahren zahlreiche Unfälle, Schäden und Kosten verursacht haben, werden dabei hoch eingestuft und die Versicherungen rufen dafür entsprechend höhere Beiträge auf. Vielfahrer mit einer hohen jährlichen Kilometerzahl gelten ebenfalls als gefährdeter. Weiterhin spielen Faktoren wie Wohnort, Art der Versicherung (Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung) sowie Selbstbeteiligung eine Rolle dabei, wie hoch bei der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen die Kosten ausfallen.
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