Du möchtest mit deiner Autoversicherung Steuern sparen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung steuerlich abzusetzen.
Die Kfz-Versicherung ist steuerlich absetzbar. Welche Kosten im Einzelfall geltend gemacht werden können, hängt von der Berufsgruppe, der Fahrzeugnutzung und vom Einkommen des Fahrzeughalters ab. Wie hoch die Ersparnis durch das Absetzen der Autoversicherung in der Steuererklärung für den Einzelnen ausfällt, richtet sich nach dem individuellen Steuersatz. Im folgenden Ratgeber erfährst du mehr.
Möchtest du in deiner Steuererklärung die Kosten für die Kfz-Versicherung angeben, musst du Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs sein. Als Angestellter kannst du nur die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Als Selbstständiger hast du auch die Möglichkeit, deine Kaskoversicherung abzusetzen. Deine Beitragsrechnung für das jeweilige Versicherungsjahr gilt als Nachweis deiner Kosten und muss auf Nachfrage dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Alternativ belegst du mit deinem Versicherungsvertrag und entsprechenden Kontoauszügen deine Zahlungen.
Als Angestellter kannst du die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Steuer angeben sowie die der Kfz-Unfallversicherung. Die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung bleibt hingegen unberücksichtigt. Es sind nämlich nur Versicherungen steuerlich absetzbar, die Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken. Eine Kasko-Police, die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, zählt aber zu den Sachversicherungen und kann daher von Privatpersonen nicht abgesetzt werden.
Bei der Berücksichtigung deiner Kfz-Versicherungskosten in der Steuererklärung kommt es darauf an, ob du dein Fahrzeug ausschließlich privat, ausschließlich beruflich oder es sowohl für private als auch für berufliche Fahrten verwendest.
Die Kfz-Versicherungskosten sind steuerlich absetzbar, doch wo eintragen, fragen sich viele Fahrzeughalter jedes Jahr aufs Neue. Für Privatnutzer gelten die Kosten der Autoversicherung bei der Steuer als sonstige Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben abziehbar sind. Genauso verhält es sich mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Trage die Kosten deiner Kfz-Versicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung in Zeile 50 ein.
Nur weil du höhere Versicherungsbeiträge zahlst, heißt das noch lange nicht, dass du dadurch deine Einkommensteuer senkst. In vielen Fällen zahlt sich eine preiswerte Kfz-Versicherung bei der Steuer mehr aus. Solltest du über einen Wechsel nachdenken, helfen dir die CLARK-Experten gerne bei der Anbietersuche sowie Angebotsauswahl und stehen dir in allen Versicherungsfragen als Ratgeber zur Seite.
Nutzt du dein Fahrzeug ausschließlich für berufliche Zwecke, sind deine Beiträge Werbungskosten. Die Kfz-Versicherungskosten trägst du in Anlage N „Werbungskosten“ in Zeile 45 ein. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind Werbungskosten nicht gedeckelt. Zu welchem Höchstbetrag du die Autoversicherung von der Steuer absetzen kannst, hängt unter anderem davon ab, ob und welche Steuervorteile du bereits beansprucht hast (zum Beispiel die Entfernungspauschale). Die Aufwendungen lassen sich zudem nur anrechnen, wenn dir dein Arbeitgeber keine Kilometerpauschale zahlt.
Bei privater und beruflicher Nutzung sind die Kosten für die Autoversicherung anteilig steuerlich absetzbar. In der Steuererklärung werden die Aufwendungen für die berufliche Nutzung bei den Werbungskosten eingetragen. Die Kosten für die Privatnutzung fallen unter die Sonderausgaben.
Rentner haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Einkommensteuer zu senken, indem sie ihre Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben. Genau wie angestellte Privatnutzer tragen Rentner ihre Kosten für die Autoversicherung bei der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein. Auch hier ist zu beachten: Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung kann geltend gemacht und maximal 1.900 Euro Sonderausgaben können insgesamt angerechnet werden. Gleiches gilt übrigens für Pensionäre und Beamte.
Wie Angestellte haben auch Selbstständige verschiedene Optionen, die Kosten für die Kfz-Versicherung abzusetzen. Hier kommt es ebenfalls auf die Fahrzeugnutzung an und darauf, ob das Auto zum Privat- oder Betriebsvermögens gehört.
Bei Selbstständigen ist entscheidend, wie sie ihr Fahrzeug nutzen – einzig zu beruflichen Zwecken oder ausschließlich beziehungsweise teilweise privat.
Selbstständige, die ihr Fahrzeug ausschließlich für berufliche Fahrten nutzen, können sowohl die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Aufwendungen für Kasko-Autoversicherungen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Auto zum Betriebsvermögen gehört. Die Beiträge trägst du in Anlage EÜR „Einnahmenüberschussrechnung“ in Zeile 59 ein.
Wird das Auto ausschließlich für private Zwecke verwendet, gelten die gleichen Bedingungen wie bei Arbeitnehmern: Nur die Beträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung werden berücksichtigt. Diese werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 50 eingetragen. Hinsichtlich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt für Selbstständige allerdings eine höhere Maximalgrenze (2.800 Euro).
Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl als Firmenwagen als auch für private Zwecke verwenden, können die Kosten für die Autoversicherung anteilig absetzen. Mithilfe eines Fahrtenbuchs lässt sich beispielsweise der Anteil der privaten und beruflichen Nutzung dokumentieren und nachweisen. Der betriebliche Teil wird den Betriebsausgaben zugerechnet, der private Teil ist als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar.
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