Gesetzliche Kranken­­versicherung – Selbstständige

Krankenkassenbeitrag: Damit kannst du als Selbstständiger rechnen

Selbstständige können zwischen der gesetzlichen und einer privaten Kranken­versicherung wählen. Welche Krankenkassenbeiträge in der GKV fällig sind.
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Wer sich selbstständig macht, darf die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) verlassen. Vor allem Selbstständige mit geringem Einkommen bleiben aber oft freiwillig in der GKV. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 165 € monatlich. Gutverdiener hingegen zahlen bis zu 843 €.

Wovon hängen die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige ab?

Die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige ergeben sich aus der Höhe der monatlichen Einkünfte. Dazu zählen in erster Linie:

  • das Einkommen aus selbstständiger Arbeit,
  • Einnahmen aus Kapitalanlagen und
  • Mieteinnahmen. 

Wie bei Angestellten gilt auch bei Selbstständigen die Bemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge. Sie liegt 2024 bei 5.175 € im Monat. Jeder Euro, der darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Anders als Angestellte, die sich die Lasten mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Freiberufler den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen. Der Staat greift lediglich Künstlern und andere Kreativen unter die Arme: Sofern sie der Künstlersozialkasse (KSK) angehören, zahlen sie die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt die KSK.

Wie hoch ist der Beitragssatz für Selbstständige?

Freiberufler dürfen zwischen dem allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Kranken­versicherung liegt bei 14,6 % des Einkommens. Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass die Kasse im Notfall Krankengeld zahlt: Ein Selbstständiger, der wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, muss ab der siebten Woche nicht mehr ausschließlich vom Ersparten leben.

Die zweite Option ist eine Kranken­versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld. Dafür wird der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % vom monatlichen Einkommen fällig. Unabhängig vom allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erheben die Kassen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag. 

Was hat es mit dem Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen auf sich?

Zusätzlich zum Basisbeitrag von 14,6 bzw. 14,0 % (siehe oben) verlangt die Krankenkasse einen Beitrag, den sie selbst festlegt. Dieser Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung beläuft sich auf durchschnittlich 1,7 % (Stand: 2024). Für die cleveren Rechner unter den Freiberuflern: Wenn der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt liegt, kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen.

Tipp

Zum Vergleich der Beiträge kannst du einen Online-Rechner zu Rate ziehen. Ein Krankenkassenwechsel sollte jedoch nicht nur vom Zusatzbeitrag abhängen. Unterschiedliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Zusatzleistungen an. Ein Beratungsgespräch verschafft Klarheit.

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Wie lässt sich bei Selbstständigen der Beitrag berechnen? Die monatlichen Einkünfte schwanken doch. 

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung bemessen sich am Bruttoeinkommen und werden einmal im Monat fällig. Selbstständige verdienen naturgemäß nicht jeden Monat das Gleiche. Die Krankenkasse kann den Beitrag aber unmöglich alle vier, fünf Wochen neu festsetzen. Außerdem werden die Monatsbeiträge im Voraus fällig, stets zum Monatsanfang. Aus diesen Gründen geht die Kasse von einem geschätzten Jahreseinkommen aus und bricht es auf die Monate herunter. 

 

Woher weiß die Kasse, wie viel ein Selbstständiger verdient? 

Normalerweise bitten die Kassen einmal im Jahr darum, die mutmaßlichen Einkünfte des kommenden Jahres anzugeben. Bleibt ein entsprechender Brief aus, ruf selbst bei der Kasse an. Andernfalls wird sie deinen Beitrag berechnen, indem sie ein womöglich traumhaft hohes Einkommen zugrunde legt.

Zudem verlangen die Kassen in der Regel, dass Selbstständige ihren Einkommensteuerbescheid einreichen. Sie gleichen die Schätzung dann mit der Realität ab und überweisen entweder Beiträge zurück oder verlangen eine Nachzahlung. 

 

Wie viel KV-Beitrag zahlen Selbstständige mit geringem Einkommen mindestens? 

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Solidarprinzip. Das heißt, obwohl Geringverdiener weniger einzahlen als Besserverdiener, bekommen alle die gleichen Basisleistungen. Bei Geringverdienern, die freiwillig versichert sind, hat der Gesetzgeber für eine Art Mindestbeitrag gesorgt:

Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.178,33 € ähneln sich die Beiträge. Unterschiede ergeben sich bei Selbstständigen lediglich aus der Wahl des Basisbeitrags von 14,0 beziehungsweise 14,6 % sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der Fachbegriff für das fiktive Mindesteinkommen von 1.178,33 € lautet „Mindestbemessungsgrundlage“.

Der geringstmögliche GKV-Beitrag für einen Selbstständigen ergibt sich aus folgenden Faktoren. Die Pflege­versicherung ist hier nicht berücksichtigt. 

BeitragAnteil
Einkommen bis zur Mindestbemessungsgrundlage1.178,33 €
Basisbeitrag Kranken­versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld14,0 %
Niedrigster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse (Stand: 2024)0,9 %
Mindestbeitrag zur GKV175,57 €

Wie viel KV-Beitrag zahlen Selbstständige höchstens?

Für Selbstständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 €. Ab dieser Summe bleiben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Mieteinnahmen beitragsfrei. 

Der höchstmögliche GKV-Beitrag für einen Selbstständigen ergibt sich aus folgenden Faktoren. Die Pflege­versicherung ist hier nicht berücksichtigt.

BeitragAnteil
Einkommen bis zur Bemessungsgrenze5.175 €
Basisbeitrag Kranken­versicherung mit Anspruch auf Krankengeld14,6 %
Höchster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse (Stand: 2024)2,7 %
Höchstbeitrag zur GKV895,28 €

Gut zu wissen

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) gilt als sicherer Hafen, obwohl sie Jahr für Jahr weniger Leistungen bietet und obwohl Selbstständige mit gutem Einkommen hohe Beiträge zahlen. Im Vergleich dazu kann sich eine private Kranken­versicherung (PKV) langfristig lohnen: Wenn du jung bist und keine nennenswerten Erkrankungen hast, profitierst du in der PKV von niedrigen Beiträgen. Entgegen einem verbreiteten Vorurteil steigen diese Beiträge in guten Tarifen über die Jahre moderat. CLARK Expert:innen beraten dich gern.

Können sich wenig verdienende Selbstständige Beiträge zurückholen?

Sollte die Krankenkasse ein zu hohes Einkommen ansetzen, zahlen Selbstständige zu viel Beitrag. Dieses Geld können sie sich zurückholen. Als Nachweis reichen Freiberufler bei der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid ein.

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Expert:innen sehr hilfreich. So gehst du vor:

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