Beitragsbemessungsgrenze

Der Kostendeckel für KV-Beiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Gehaltes Beiträge abgeführt werden. 2023 liegt sie bei 4.987,50 € brutto im Monat.
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Das Wichtigste in Kürze

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) steigen mit dem Einkommen. Wer allerdings mehr als 5.175 € brutto im Monat verdient, führt nur bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Jeder weitere Euro bleibt beitragsfrei. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel einmal im Jahr angepasst. Zu unterscheiden ist davon die Versicherungspflichtgrenze als weitere Rechengröße der Sozial­versicherung. Und: Je nach Versicherungspflichtgrenze kannst du natürlich auch in eine private Kranken­versicherung (PKV) wechseln. Was du alles beachten solltest, erfährst du hier.

  1. Die Bundesregierung bestimmt die genaue Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jedes Jahr neu. Dabei orientiert sie sich an der Lohnentwicklung.
  2. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob du dich gesetzlich versichern musst oder in die PKV wechseln kannst. Sie wird oft mit der BBG verwechselt.
  3. Ein Krankenkassenwechsel kann sich hier lohnen. Lass dich dazu einfach unverbindlich und kostenlos von den CLARK Expert:innen beraten.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße der Sozial­versicherung. Sie besagt, bis zu welcher Höhe deines Arbeitsentgelts du Beiträge abführst. Jeder Euro, den du mehr verdienst, bleibt beitragsfrei. Eine Beitragsbemessungsgrenze gilt jeweils für die Kranken- und Pflege­versicherung sowie für die Arbeitslosen- und Renten­versicherung. Die Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflege­versicherung ist bundesweit einheitlich. Bei der  Arbeitslosen- und Renten­versicherung kommt es darauf an, ob du im Osten oder im Westen arbeitest. 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2024?

Allein im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung bei einem Jahresbruttoverdienst von 62.100 €. Auf den Monat umgerechnet liegt die Bemessungsgrenze der KV bei einem Entgelt von 5.175 € brutto. Sie gilt bundesweit. 

Wer bestimmt die Bemessungsgrenze der Krankenkasse?

Zuständig ist die Bundesregierung. Sie passt die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einmal im Jahr an. Dabei berücksichtigt sie die Lohnentwicklung. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt also nicht in der Hand der Krankenkassen. 

Wo liegt der Höchstsatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Summe hängt von drei Faktoren ab: der Beitragsbemessungsgrenze, dem Basisbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Legt man diese Faktoren zugrunde, ergibt sich für 2024 ein Maximalbeitrag von 895,28 €

BeitragAnteil
Beitragsbemessungsgrenze5.175 € monatliches Bruttogehalt
Basisbeitrag GKV14,6 %
Höchster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse 20242,70 %
Gesamter KV-Beitrag17,30 %
Maximalbeitrag GKV gesamt895,28 €
Arbeitnehmeranteil am Maximalbeitrag447,64 €
Arbeitgeberanteil am Höchstbeitrag447,64 €

Wie beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze den Arbeitgeberanteil an der Kranken­versicherung? 

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Paritätsprinzip. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen tragen jeweils die Hälfte der GKV-Beiträge. Der Arbeitgeberanteil ist durch die Beitragsbemessungsgrenze damit genauso gedeckelt wie der Arbeitnehmeranteil. Ist der oder die Arbeitnehmer:in privat versichert, zahlt der Arbeitgeber maximal so viel Beitrag, wie er gesetzlich Versicherten zuschießt. Für den Rest muss der oder die Angestellte selbst aufkommen. 

Was hat die GKV-Bemessungsgrenze mit der PKV zu tun?

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze festlege, wer in die private Kranken­versicherung wechseln darf. Darüber entscheidet bei Arbeitnehmer:innen vielmehr die Versicherungspflichtgrenze.

Dennoch beeinflussen die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze der GKV die private Kranken­versicherung: Sie entscheidet mit darüber, wie hoch der Arbeitgeberanteil bei einem oder einer privat Versicherten ausfällt. In der privaten Kranken­versicherung trägt der Arbeitgeber – anders als in der GKV – nicht genau die Hälfte der Beiträge. Vielmehr übernimmt er 2024 maximal 421,76 €. Diese Summe ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der GKV, dem GKV-Basisbeitrag und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen von 1,7 % (Stand 2024).

Erster Rechenschritt: 5.175 € x (0,146 + 0,017) = 843,52 € 

Zweiter Rechenschritt: 843,52 : 2 = 421,76 € 

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Was unterscheidet die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze?

Arbeitnehmer:innen, die gut verdienen, können sich privat versichern. Sie werden dafür aus der GKV entlassen, bis wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Was „gut verdienen“ bedeutet, definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Rechengröße der Sozial­versicherung wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt, liegt aber deutlich höher: 2024 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 69.300 €. Wer also mehr als 5.775 € brutto im Monat bezieht, darf eine private Krankenkasse wählen. In aller Regel lohnt sich das für die Betreffenden auch – sowohl finanziell als auch bei den Leistungen. 

Gut zu wissen

Keine Regel ohne Ausnahme – schon gar nicht in der deutschen Sozial­versicherung. Wer heute als Angestellte:r in die private Kranken­versicherung wechseln möchte, muss ein Jahresarbeitsentgelt von 69.300 € nachweisen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt also um mehr als 7.000,00 € über der Beitragsbemessungsgrenze. Für Angestellte, die sich vor 2003 privat versichert haben, gilt diese Regel nicht. Für sie greift stattdessen die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze und diese ist mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch.

Musst du deine PKV kündigen, wenn die Versicherungspflichtgrenze über dein Gehalt hinaus angehoben wird?

Du musst dich entscheiden: 

1)  Entweder du kehrst zurück in eine gesetzliche Kasse oder

2)  du reichst bei einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ein. 

Für den Antrag hast du nach Bekanntgabe der neuen Versicherungspflichtgrenze drei Monate Zeit. Wird er bewilligt, darfst du künftig nicht mehr einfach in die GKV zurückwechseln. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber, wenn Gutverdiener:innen arbeitslos werden oder in Teilzeit gehen. 

Tipp

Falls die Bundesregierung die Versicherungspflichtgrenze so weit anhebt, dass du wieder in der GKV ­versicherungspflichtig wirst, dann besteht kein Grund zur Panik. Lass dich von der Versicherungspflicht befreien und bleibe in der privaten Kranken­versicherung. Angesichts deines guten Gehalts überwiegen die Vorteile die Nachteile deutlich. Und solltest du in Teilzeit gehen – beispielsweise wegen der Kinder – darfst du zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von unseren Expert:innen sehr hilfreich. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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