18 kostenlose Krankenkassenleistungen, die du kennen solltest

Check-Ups, Schutzimpfungen, Krebs- oder Zahnvorsorge: Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in regelmäßigen Abständen eine ganze Reihe an Schutz- und Vorsorgeuntersuchungen an – doch das Verwunderliche daran: Viel zu wenige machen auch Gebrauch davon.

Laut der Deutschen Krebsgesellschaft nehmen nur jede zweite Frau über 20 und nur jeder fünfte Mann über 45 die kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchungen wahr und das, obwohl manche Krebsarten in 9 von 10 Fällen geheilt werden könnten, wenn sie nur früh genug entdeckt würden.

Damit du in Zukunft keinen Gesundheitscheck mehr verpasst, erinnert CLARK hier an 18 kostenlose Krankenkassenleistungen:

Diese 18 Vorsorgeuntersuchungen gibt es kostenlos

Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen (Check-Ups)

  1. Mit der Gesundheitsuntersuchung können Frauen und Männer ab 35 Jahren alle drei Jahre einen Check-up machen.

Dabei werden verschiedene Tests durchgeführt, zum Beispiel um Blutdruck, Blutzucker- und Cholesterinwerte zu bestimmen. Zudem gibt es ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt.

Zahnvorsorge

  1. Bis zum 6. Geburtstag gibt es drei Zahn-, Mund- und Kieferuntersuchungen. Danach gibt es bis zur Volljährigkeit einmal je Kalenderjahr eine weitere Vorsorgeuntersuchung.
  2. Ab dem 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse zweimal im Jahr die Zahnvorsorge. Das gilt auch, wenn gleichzeitig eine Röntgenuntersuchung, Zahnsteinentfernung oder Sensibilitätsprüfung durchgeführt wird.

Krebs-Vorsorgeuntersuchungen

Viele Krebsarten lassen sich gut behandeln, wenn sie denn früh genug erkannt werden. Aus diesem Grund zahlen die Krankenkassen regelmäßige Krebsuntersuchungen. Ab welchem Alter die Kassen diese Untersuchungen übernehmen, hängt davon ab, in welchem Alter diese Erkrankungen durchschnittlich auftreten.

  1. Die Genitaluntersuchung bei Frauen auf Gebärmutterhalskrebs wird von der Krankenkasse bereits ab 20 Jahren übernommen.
  2. Die Brustuntersuchung wird ab 30 Jahren übernommen.
  3. Ein Mammografie-Screening gibt es ab 50 Jahren.
  4. Bei den Herren starten die Prostata- und Genitaluntersuchungen sowie die Tastuntersuchung der Lymphknoten ab dem Alter von 45 Jahren.
  5. Für beide Geschlechter gibt es Hautkrebs-Screenings und Ganzkörperuntersuchungen ab 35 Jahren sowie
  6. jährliche Dickdarm- und Rektum-Untersuchungen im Alter zwischen 50 und 54 Jahren und ab 55 alle zwei Jahre. Alternativ kann eine Darmspiegelung alle zehn Jahre (Männer ab 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren) durchgeführt werden.

Weitere Vorsorgeuntersuchungen

  1. Chlamydien-Untersuchung: Für Frauen gibt es eine jährliche Untersuchung auf Chlamydien, was bei fehlender Behandlung zu Sterilität und Komplikationen in der Schwangerschaft und bei Neugeborenen führen kann.
  2. Untersuchung auf Bauchaortaaneurysmen für Männer ab 65 Jahren: Einmalige Ultraschalluntersuchung zur frühzeitigen Diagnose eines potenziellen Aneurysmas der Bauchschlagader.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen sind ein wichtiger Teil der gesetzlichen Kranken­versicherung. Für bestimmte Reiseimpfungen können ebenfalls die Kosten übernommen werden. Die Schutzimpfungen unterscheiden sich in

  1. Regelimpfungen
  2. Auffrischimpfungen
  3. Indikationsimpfungen.

Regelimpfungen sind für Menschen unter 18 Jahren und beinhalten unter anderem Immunisierungen gegen Hepatitis B, Tetanus, Kinderlähmung, Diphtherie, Pertussis, Masern, Mumps, Varizellen und Röteln.

Auffrischimpfungen sind in den Satzungen der Kassen unterschiedlich geregelt, das heißt, es hängt von deiner Krankenkasse ab, welche Auffrischungsimpfung in welchem Maß übernommen wird. Wie der Name schon sagt, geht es hierbei darum, bestehenden Impfschutz zu erneuern.

Indikationsimpfungen werden ebenfalls unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt – der Fokus liegt auf dem Schutz von Menschen mit erhöhter Gefährdung (wie Personen und Angehörige bestimmter Alters- und Risikogruppen).

Schwangerschaft

Die Krankenkassen übernehmen

  1. Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
  2. Nachsorgeuntersuchungen nach der Entbindung

Dazu gehören Untersuchungen auf Diabetes und HIV, Ultraschalluntersuchungen, Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, Blutuntersuchungen und Beratungen.

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Bis zum 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Versicherung einen Teil der Vorsorgeuntersuchungen. Darunter fallen die

  1. U-Untersuchungen bis zum 6. Geburtstag, die insgesamt zehn Untersuchungen umfassen.
  2. Jugendgesundheits-Untersuchung für Jungen und Mädchen zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr.

Rechtzeitig gegen Risiken absichern

So wichtig es ist, diese Vorsorgeuntersuchungen zur richtigen Zeit wahrzunehmen, so wichtig ist es auch, dass man sich rechtzeitig gegen alle Eventualitäten absichert. Viele Versicherer versichern Risiken nur so lange, wie der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Ist eine Erkrankung erst einmal aktenkundig, wird man nur schwer einen Versicherer finden, der sich für Schäden noch verbürgt. Heißt im Klartext: Wird bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Krankheit entdeckt, ist eine Versicherung gegen eine solche Erkrankung nahezu ausgeschlossen!

Darum sollte man sich möglichst rechtzeitig mit dem Abschluss der folgenden Versicherungen befassen, um dann mit gutem Gewissen alle Vorsorgetermine wahrnehmen zu können:

  • Die Berufsunfähigkeits­versicherung kommt ins Spiel, wenn Versicherte ihren Beruf für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das kann der Fall sein, wenn man sich beispielsweise einer Krebsbehandlung unterziehen muss. Allein auf den Staat sollte man sich dabei nicht verlassen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht hier nämlich bei weitem nicht aus.
  • Bis man berufsunfähig geschrieben ist, kann eine Krankentagegeld­versicherung helfen, die Zeit bis dahin zu überbrücken. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall läuft nämlich nach 6 Wochen aus. Dann fällt man in der Regel auf das niedrigere Krankengeld zurück.
  • Die Zahnzusatz­versicherung schließt die Lücken, die die gesetzliche Krankenkasse bei der Zahnversorgung lässt. Fällt bei einer Vorsorgeuntersuchung erst einmal ein Zahnschaden auf, kommt die Versicherung dafür leider nicht mehr auf.
  • Wer in Zukunft eine Private Kranken­versicherung abschließen möchte, muss sich vor Abschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Wer fürchtet, diese morgen nicht mehr erfolgreich abschließen zu können, sollte heute eine Anwartschafts­versicherung abschließen.
  • Mit einer Risikolebens­versicherung sichert man seine Angehörigen gegen das eigene Ableben ab. Das ist besonders dann wichtig, wenn der Partner oder die Partnerin auf das eigene Einkommen angewiesen ist oder man einen gemeinsamen Kredit aufgenommen hat.
  • Die Pflegezusatz­versicherung springt ein, wenn man pflegebedürftig wird. Ähnlich wie die Kranken­versicherung stellt die gesetzliche Pflege­versicherung nämlich nur eine Grundversorgung dar. Wer sich im Alter das Heim aussuchen möchte, sollte rechtzeitig eine Versicherung abschließen. Je jünger und gesünder man ist, desto niedriger sind nämlich die Beiträge.

Früher vorsorgen mit einer Krankenzusatz­versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Vorsorgeuntersuchungen in der Regel erst ab dem Alter, in dem die jeweilige Krankheit statistisch gesehen am häufigsten auftritt. Wer nicht auf die Statistik vertrauen will, sondern lieber schon früher Vorsorge betreiben möchte, muss diese Untersuchungen entweder privat bezahlen oder eine Krankenzusatz­versicherung abschließen. Mit einer Krankenzusatz­versicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung ergänzen und die Lücken in der Versorgung schließen.

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