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Berufsunfähigkeits­­versicherung & Leistungen

Was dein Vertrag alles abdecken sollte

  • Jede:r Vierte wird berufsunfähig
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Was beschreibt deine berufliche Tätigkeit?

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  • Die Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt dir die vereinbarte BU-Rente aus, wenn du laut ärztlicher Einschätzung zu mindestens 50 % berufsunfähig bist und dieser Zustand voraussichtlich mehr als 6 Monate dauert.
  • Durch verschiedene Möglichkeiten kannst du die Versicherungssumme deiner BU nach Vertragsabschluss anpassen, etwa durch einen Inflationsausgleich oder eine Nach­versicherungsgarantie.
  • Es gibt zahlreiche Klauseln, die den Leistungsumfang und den Versicherungsschutz der Versicherung deutlich beeinflussen, etwa eine abstrakte Verweisung oder eine Überschussbeteiligung.

Wann leistet die Berufsunfähigkeits­versicherung?

Deine Berufsunfähigkeits­versicherung ist eine Absicherung deiner Arbeitskraft. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, springt sie ein und zahlt dir die vereinbarte BU-Rente – vorausgesetzt, du erfüllst die entsprechenden Bedingungen. Diese Regelung ist in Paragraf 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt.

Damit du Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kannst, ist eine ärztliche Diagnose nötig, die bestätigt, dass du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist.

Für die reibungslose Auszahlung der BU-Rente im Leistungsfall ist es hilfreich, wenn du die folgenden Punkte im Hinterkopf hast:

Bearbeitungszeit des Leistungsantrags

Warst du vor der Berufsunfähigkeit als Angestellte:r tätig, helfen dir Lohnfortzahlung und Krankengeld in den ersten Wochen aus.

Viele Versicherer zahlen dir die BU-Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt aus, an dem dein Arzt oder deine Ärztin deine Berufsunfähigkeit festgestellt hat.

Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit

Die Versicherer zahlen dann, wenn du für mindestens 6 Monate berufsunfähig bist. Das ist der sogenannte Prognosezeitraum. Bedenke aber, dass deine Berufsunfähigkeit nicht für den Rest deines Lebens vorhanden sein muss. Dein Gesundheitszustand kann sich schließlich im Laufe der Zeit verbessern.

Vertraglich vereinbarte Leistungsdauer

Die Berufsunfähigkeitsrente bekommst du, solange du berufsunfähig bist. Es kann dabei sein, dass die Versicherung deine Situation immer wieder prüft. Im besten Fall läuft die vertragliche Rentenzahlung bis zum Start deiner Altersrente.

Kurz erklärt: Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen Job krankheitsbedingt langfristig nicht ausüben kannst. Im Gegensatz dazu steht die Arbeitsunfähigkeit, bei der du kurzzeitig ausfällst, aber mit einer vollständigen Erholung rechnen kannst.

Eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung ist eine Art Berufsunfähigkeits­versicherung, die bereits Leistungen zahlt, wenn du laut Gutachten arbeitsunfähig bist, aber die Berufsunfähigkeit schon abzusehen ist. Sie zahlt also etwas früher als die normale BU.

Die Dienstunfähigkeit betrifft speziell Beamt:innen oder Soldat:innen, die ihren Dienst nicht mehr verrichten können. Ihre Versicherung braucht eine spezielle Klausel, damit der Versicherer seine Leistungspflicht erfüllt. Bekannt ist diese Variante als Dienstunfähigkeits­versicherung.

Wann gibt es keine Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung?

GrundErklärung
Unzureichender Berufs­unfähigkeits­gradKannst du in deinem bisherigen Beruf zu mehr als 50 % tätig sein oder besteht die Berufs­unfähigkeit nur für kurze Zeit, wird keine Berufs­unfähigkeits­rente gezahlt.
Falsche Angaben bei der Gesundheits­prüfungHast du die Gesundheits­fragen falsch oder mangelhaft beantwortet und zum Beispiel Vor­erkrankungen verschwiegen, hast du die vorvertrag­liche Anzeige­pflicht verletzt. Die Folge: Du verlierst den Versicherungs­schutz teilweise oder ganz.
Abstrakte und konkrete VerweisungBeinhaltet dein Versicherungs­vertrag eine Verweisungs­klausel, darf der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern und dich auf eine andere Tätigkeit verweisen.
Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeits­versicherung

Deep Dive abstrakte Verweisung

Der Passus zur abstrakten Verweisung könnte beispielsweise lauten: „Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der oder die Versicherungsnehmer:in außerstande ist, den Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die der Ausbildung und den Fähigkeiten entspricht.“

Die Verweisungsklausel besagt demnach, dass du im Leistungsfall keinen Anspruch auf die BU-Rente hast, wenn du theoretisch in einem anderen Beruf tätig sein könntest. Dieser muss zwar deiner Berufserfahrung und deiner Ausbildung entsprechen, aber du musst keine Anstellung in Aussicht haben. Es reicht, dass ein solcher Beruf beziehungsweise eine solche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt existiert. Das Einkommen darf allerdings nicht gravierend niedriger sein als in deinem alten Job.

Neben der abstrakten Verweisung gibt’s noch die konkrete Verweisung. Finden Bezieher:innen einer Berufsunfähigkeitsrente eine neue Anstellung in einem anderen Beruf, stellen die Versicherungsunternehmen die Rentenzahlungen ein. Sie verweisen in diesem Fall konkret auf die Ausübung der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz.

Ebenfalls möglich sind Berufsklauseln, etwa eine Ärzteklausel, eine Anwaltsklausel, eine Flugunfähigkeitsklausel oder eine Seedienstuntauglichkeitsklausel. Damit regeln die Anbieter, dass Verweisungen nur innerhalb einer bestimmten Berufsgruppe möglich sind.

Was die abstrakte Verweisung für Angestellte ist, ist für Freiberufler:innen und Selbstständige die Umorganisationsklausel. Sie besagt, dass du nicht als berufsunfähig giltst, wenn du durch Umorganisation deiner Firma weiterarbeiten könntest. Eine Anerkennung des Leistungsfalls ist somit ausgeschlossen, wenn du weiterhin in deinem Betrieb arbeiten kannst, indem du Aufgaben anders verteilst, technische Hilfsmittel verwendest und Fortbildungen für deine Angestellten anbietest.

Ebenfalls kein Anspruch auf deine Rente besteht, wenn dein Vertrag Leistungsausschlüsse vorsieht, also bestimmte Situationen, in denen die Versicherung nicht zahlt. Das betrifft beispielsweise Vorerkrankungen. So können bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Sollte die Erkrankung der Grund für deine Berufsunfähigkeit sein, bekommst du von der Versicherung keine BU-Rente.

Außerdem gibt’s diese allgemeinen No-Gos, bei denen die Versicherer keine Leistung zahlen:

  • Verkehrsunfälle: Wenn du bei einem Unfall grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hast, sieht’s schlecht aus.
  • Selbstverletzungen: Absichtliche Selbstverletzungen und Selbstmordversuche sind tabu.
  • Autorennen: Du bist berufsunfähig, weil du an einem Autorennen teilgenommen hast? Keine Leistung.
  • Strahlenunfälle: Wenn du in einen Strahlenunfall verwickelt bist, gibt’s auch hier keine Unterstützung.
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Wie zuverlässig leisten die Versicherer?

Mit der Leistungsquote lässt sich herausfinden, wie viele BU-Leistungsanträge bewilligt werden. Der Ratingagentur Franke & Bornberg zufolge liegt die Quote bei fast 80 %. Bezogen auf die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit liegt die Anerkennungsquote bei bösartigen Neubildungen bei fast 95 % am höchsten. In knapp 73 % wird der Leistungsantrag bei einer psychischen Erkrankung und Verhaltensstörung bewilligt.

Mit Blick auf die Rentenhöhe ergeben sich folgende Leistungsquoten:

RentenhöheAnerkennungsquote
300 – 600 €82,6 %
601 – 900 €78,7 %
901 – 1.200 €73,1 %
1.201 – 1.500 €73,0 %
1.501 – 1.800 €78,3 %
1.801 – 2.100 €75,4 %
2.101 – 2.400 €78,8 %
2.401 – 2.700 €77,0 %
2.701 – 3.000 €78,7 %
3.001 – 3.300 €71,1 %
Leistungsquote je nach Rentenhöhe bei der Berufsunfähigkeits­versicherung

Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung im Nachhinein anpassen

Gewisse Leistungen deiner Berufsunfähigkeits­versicherung ermöglichen es dir, deine Rentenhöhe anzupassen:

  • Dynamik: Mit ihr wird deine Rente jedes Jahr automatisch ein bisschen angehoben, um dem Wertverfall durch Inflation entgegenzuwirken. Es gibt 2 Varianten: Beitragsdynamik und Leistungsdynamik. Beide sorgen dafür, dass deine BU-Rente schrittweise steigt.
  • Nach­versicherungsgarantie: Wenn sich dein Leben durch einen Karrieresprung oder Familienzuwachs ändert, kannst du mit der Nach­versicherungsgarantie deine BU-Rente erhöhen. Der Pluspunkt: Du brauchst dazu keinen neuen Gesundheitscheck durchzuführen.
  • Bonusrente: Hier profitierst du von den Überschüssen der Versicherung. Durch die Überschussbeteiligung werden sie als Bonus deiner bestehenden Rente hinzugefügt.

Deep Dive Dynamik

Bei einer Beitragsdynamik steigt dein Beitrag jedes Jahr automatisch um einen festen Prozentsatz zwischen 3 und 5 %, ohne dass eine Gesundheits­prüfung nötig ist. Durch sie erhöht sich deine BU-Rente.

Bei einer Leistungsdynamik wird deine Rente erst erhöht, wenn du berufsunfähig bist. Für jeden Prozent­punkt der jährlichen Renten­steigerung sind etwa 7 bis 8 % höhere Beiträge fällig.

Du hast die Möglichkeit, der Beitragsdynamik zu widersprechen. Wenn du allerdings mehr als 2 Jahre hintereinander widersprichst, kann es bei einigen Verträgen sein, dass du das Recht auf eine dauerhafte Rentenerhöhung verlierst.

Deep Dive Nach­versicherungsgarantie

Deine Berufsunfähigkeits­versicherung sollte sich flexibel an deine Karriereentwicklung und dein Leben anpassen lassen. Mit der Nach­versicherungsgarantie kannst du deine anfangs festgelegte BU-Rente nachträglich erhöhen.

Lebensereignisse wie ein Jobwechsel, Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein neuer Immobilienkredit sind gute Gründe, weswegen du deine Versicherungssumme aufstocken solltest, damit sie zuverlässig dein Einkommen absichert.

Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, manche Anbieter sehen allerdings eine Risikoprüfung vor. Dabei werden Freizeitrisiken, Rauchverhalten, Körpergröße und Gewicht geprüft.

Je nach Vertrag wird zwischen obligatorischer und fakultativer Nach­versicherungsgarantie unterschieden. Bei der ersten Variante kannst du deine Berufsunfähigkeitsrente bis zu einer festgelegten Obergrenze anheben. Die fakultative Garantie erlaubt dir, die BU-Rente über die Höchstgrenze hinaus anzupassen. Der Haken: Hier ist meistens eine Gesundheitsüberprüfung oder ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Wichtig außerdem: Die Option endet meist mit dem 45. oder 50. Lebensjahr und für die Anpassung nach einem Ereignis gilt häufig eine Frist von 12 Monaten.

Deep Dive Bonusrente

Durch die Überschussbeteiligung profitierst du von den Gewinnen deiner Versicherungsgesellschaft. Diese Überschüsse entstehen auf 3 Arten: Risikoüberschüsse (weniger Versicherte werden berufsunfähig als kalkuliert), Kapitalanlagegewinne (Profite aus Investitionen) und Kostenersparnisse (geringere Ausgaben für Verwaltung und Vertrieb).

Das Gesetz verpflichtet die Versicherer, mindestens 90 % der Risikoüberschüsse und Kapitalgewinne sowie 50 % der anderen Überschüsse an die Versicherten weiterzugeben. Laut dem Versicherungsvertrags­gesetz (§153 VVG) haben Versicherte Anspruch auf diese Beteiligung, es sei denn, der Vertrag schließt sie ausdrücklich aus.

Es gibt 3 Formen der Überschussbeteiligung:

  1. Beitragsverrechnung: Die Überschüsse werden auf den Tarifbeitrag angerechnet, sodass du letztlich einen geringeren Nettobeitrag zahlst. Dein Zahlbeitrag kann sich im Laufe der Zeit ändern, während der Tarifbeitrag konstant bleibt.
  2. Sofortbonus/Bonusrente: Überschüsse erhöhen deine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn du berufsunfähig wirst. Diese Rentensteigerung ist jedoch nicht garantiert und kann schwanken.
  3. Schlussüberschuss: Am Ende der Vertragslaufzeit wird die gesamte Überschusssumme als Einmalbetrag ausgezahlt, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Experten empfehlen jedoch oft, Versicherungs- und Anlageprodukte zu trennen.

Nicht alle Versicherer bieten mehrere Optionen an, daher ist es wichtig, dass du die Details prüfst und dich gut informierst.

Weitere wichtige Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung im Überblick

Neben den oben genannten Versicherungs­bedingungen gibt’s noch ein paar Extra-Features, die du kennen solltest, wenn du den besten Tarif für dich suchst:

Beitragsrückgewähr

Einige Tarife ermöglichen es dir, einen Teil deiner eingezahlten Beiträge zurückzubekommen, wenn du nicht berufsunfähig wirst. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erfahre hier mehr.

Karenzzeit

Du hast die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zeiträumen zu wählen – manche Versicherer bieten Karenz- bzw. Wartezeiten ab 3 Monaten an, aber es gibt auch Optionen mit Wartezeiten von 12 oder sogar 24 Monaten, bevor die Zahlungen beginnen.

Je länger du bereit bist, auf deine Leistungen zu warten, desto weniger zahlst du monatlich. Über die gesamte Laufzeit der Versicherung gerechnet, kann das eine erhebliche Ersparnis bedeuten. Die Option macht aber nur Sinn, wenn du während der gesamten Karenzzeit und auch danach berufsunfähig bist. Nur dann hast du nach Ablauf des Wartezeitraums Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente.

Die Zeit bis zum Ende der Wartezeit kannst du als Angestellte:r mit der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld etwas überbrücken.

Bei finanziellen Engpässen kannst du die Beiträge für deine BU pausieren. Dann wird deine Berufsunfähigkeitsrente in eine beitragsfreie Monatsrente umgewandelt. Diese beitragsfreie Rente ist niedriger als die ursprünglich vereinbarte BU-Rente, da sie nur auf den bisher gezahlten Beiträgen basiert.

Du kannst die Zahlungen später wieder aufnehmen und die Rentenhöhe schrittweise erhöhen. Beachte jedoch, dass viele Versicherer nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Wiederaufnahme zulassen.

Bei einer längerfristigen Beitragsfreistellung kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein, oft nach 6 Monaten. Hier werden Vorerkrankungen und aktuelle gesundheitliche Zustände überprüft.

Alternativ kannst du eine Beitragsstundung vornehmen, bei der du die Beitragszahlungen pausieren, jedoch den vollen Versicherungsschutz behältst. Anders als bei der Beitragsfreistellung musst du die ausgefallenen Beiträge später nachzahlen.

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungen auszahlen, wenn du den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigst. Er ist oft niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, da die Versicherung Abschlussgebühren und Verwaltungskosten abzieht.

Bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung handelt es sich um eine reine Risikoabsicherung. Im Gegensatz zu einer Vorsorgeabsicherung wie einer Renten­versicherung schließt du die BU nicht ab, um Vermögen aufzubauen. Vielmehr sicherst du dir im Falle der Berufsunfähigkeit Schutz vor finanziellen Engpässen. Entscheidest du dich für eine Vertragskündigung, erhältst du daher in den meisten Fällen nicht deine gezahlten Prämien zurück.

Doch es gibt Ausnahmen. Bei einer Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) kombinierst du deinen BU-Schutz zum Beispiel mit einer Renten­versicherung, einer (Kapital-) Lebens­versicherung oder einer Risikolebens­versicherung. In diesem Fall bekommst du bei einer Kündigung den Rückkaufswert ausgezahlt, solange die Haupt­versicherung zur Vorsorge galt. Dies ist bei einer Renten- und Lebens­versicherung der Fall, nicht aber bei einer Risikolebens­versicherung.

Bei der Berechnung des Rückkaufswerts spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle:

  • Summe der gezahlten Beiträge
  • Vertragslaufzeit
  • Entstandene Zinsen
  • Verwaltungskosten sowie Provisionen und Risikokosten
  • Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln

Es gibt mehrere Gründe, warum du einen Wechsel deiner Berufsunfähigkeits­versicherung in Betracht ziehen könntest, zum Beispiel hohe Beiträge, bessere Leistungen oder Unzufriedenheit mit deinem aktuellen Vertrag oder Kundenservice. Auch Änderungen in deiner finanziellen Situation können ein Wechselmotiv sein.

Bevor du jedoch wechselst, bedenke die Auswirkungen deines Alters und Gesundheitszustands auf die neuen Beiträge. Bei einem Wechsel bist du älter als bei deinem ersten Vertrag und musst erneut Gesundheitsfragen beantworten. Neu aufgetretene Vorerkrankungen machen den neuen Tarif teurer. Ein Wechsel lohnt sich daher, wenn du noch jung bist oder nur wenig Zeit seit Vertragsabschluss vergangen ist.

Wenn möglich, kündige deine alte Berufsunfähigkeits­versicherung erst, wenn du eine Annahmebestätigung vom neuem Versicherer erhalten hast.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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