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Altersvorsorge für Studenten & Studentinnen
Altersvorsorge bereits im Studium möglich
So früh wie möglich beginnen
Auch mit Nebenjobs möglich
Beitragshöhe verdienstabhängig
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Das Wichtigste in Kürze
So wirken sich Studienzeiten auf die Rente aus
Die Zeit, die du als Student:in verbringst, wirkt sich positiv auf deine Rentenversicherung aus. Ab einem Alter von 17 Jahren gilt der Besuch einer Universität oder einer Fachhochschule als Anrechnungszeit. Maximal 8 Jahre lassen sich anrechnen und es ist kein Nachweis eines Abschlusses notwendig.
Als Anrechnungszeiten wirken sich Studienzeiten sowohl auf die Rentenberechnung als auch auf die große Wartezeit von 35 Jahren aus. Es lohnt sich also, die Rentenkasse über diese Zeiten zu informieren. Das Studium wird nämlich nicht automatisch angerechnet, sondern muss der Deutschen Rentenversicherung mitsamt den Nachweisen mitgeteilt werden.
Studentische Dauerbeschäftigung
Grundsätzlich gilt für dich als Student:in ebenfalls die Renten- und Sozialversicherungspflicht. Allerdings wird bei der Rentenversicherung zwischen verschiedenen Arten der Beschäftigung unterschieden. Wer regelmäßig neben dem Studium jobbt, geht einer Dauerbeschäftigung nach.
Hier unterscheidet die Deutsche Rentenkasse zwischen Minijobs und Jobs, bei denen Beschäftigte mehr als geringfügig verdienen:
Minijob
Als Minijobber:in giltst du, wenn du im Monat nicht mehr als 538 € verdienst. Ab dem 1. Januar 2013 sind auch Minijobs rentenversicherungspflichtig. Selbst als geringfügig Beschäftigte:r verdienst du damit vollwertige Beitragszeiten. Die Beiträge trägst du dabei nur zu einem kleinen Teil. Als Student:in zahlst du aktuell lediglich 3,6 % deines Bruttoverdienstes an die Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um die Differenz zum aktuellen Beitragssatz von 18,6 %.
Den Rest, in diesem Fall also 15 %, zahlt dein Arbeitgeber.
Schon gewusst?
- Als Studen:in kannst du eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen, wenn du einem Minijob nachgehst.
- Beachte aber, dass du damit auch keine Beitragszeiten sammelst.
Verdienst über der Minijob-Grenze: Midijob
Erhältst du bei deiner Arbeit, zum Beispiel als Werkstudent:in, mehr als den Pauschalbetrag von 538 € im Monat, dann besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn dein Studium Vorrang hat. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit bei nicht mehr als 20 Wochenstunden liegt. Andernfalls musst du Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Für sogenannte Midijobs mit einem monatlichen Höchstbetrag von 2.000 € gelten reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Während Arbeitgeber pauschal 9,3 % bezahlen, steigt bei Student:innen der Beitragssatz je nach Verdienst ebenfalls auf bis zu 9,3 % (Höchstsatz ab einem Verdienst von 1.300 € im Monat).
Schließ deine Rentenlücke
Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
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Angebot erhaltenPraktikum in der Studienzeit
Ob für ein Praktikum Sozialversicherungspflichten anfallen, hängt von der Art des Praktikums ab – genau genommen davon, ob es vorgeschrieben oder freiwillig ist:
Vorgeschriebenes Praktikum | Freiwilliges Praktikum |
---|---|
Musst du ein Praktikum absolvieren, weil es in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist, bist du voll und ganz versicherungsfrei. Du musst weder Beiträge für die Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherung noch für die Rentenversicherung zahlen. Wie lange du arbeitest und wie viel du verdienst, ist dabei unerheblich. | Verdienst du bei einem freiwilligen Praktikum mehr als 538 € im Monat, wird dies wie ein klassischer Minijob behandelt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall lediglich den Pauschalbetrag für die Krankenversicherung bezahlen. |
Rechtzeitig vorsorgen und sorgenfrei in den Ruhestand gehen
Möchtest du dich später nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen und den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen, ist private Altersvorsorge die perfekte Möglichkeit, dich abzusichern. Um Altersarmut und finanzielle Engpässe musst du dir mit der richtigen Vorsorge keine Gedanken machen.
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Nächste Schritte
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- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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