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Alters­­vorsorge für Studenten & Studentinnen

Alters­vorsorge bereits im Studium möglich

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  • Ab dem 17. Lebensjahr gehört der Besuch einer Fachhochschule oder Universität zu den Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Renten­versicherung – selbst, wenn du das Studium nicht beendest.
  • Jobbst du nebenbei, bist du unter Umständen renten­versicherungspflichtig. Welche Regelungen gelten, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab und davon, wie viel du verdienst.
  • Willst du deine spätere Rente aufbessern, kannst du bereits im Studium über eine private Altersvorsorge nachdenken.

So wirken sich Studienzeiten auf die Rente aus

Die Zeit, die du als Student:in verbringst, wirkt sich positiv auf deine Renten­versicherung aus. Ab einem Alter von 17 Jahren gilt der Besuch einer Universität oder einer Fachhochschule als Anrechnungszeit. Maximal 8 Jahre lassen sich anrechnen und es ist kein Nachweis eines Abschlusses notwendig.

Als Anrechnungszeiten wirken sich Studienzeiten sowohl auf die Rentenberechnung als auch auf die große Wartezeit von 35 Jahren aus. Es lohnt sich also, die Rentenkasse über diese Zeiten zu informieren. Das Studium wird nämlich nicht automatisch angerechnet, sondern muss der Deutschen Renten­versicherung mitsamt den Nachweisen mitgeteilt werden.

Studentische Dauerbeschäftigung

Grundsätzlich gilt für dich als Student:in ebenfalls die Renten- und Sozial­versicherungspflicht. Allerdings wird bei der Renten­versicherung zwischen verschiedenen Arten der Beschäftigung unterschieden. Wer regelmäßig neben dem Studium jobbt, geht einer Dauerbeschäftigung nach.

Hier unterscheidet die Deutsche Rentenkasse zwischen Minijobs und Jobs, bei denen Beschäftigte mehr als geringfügig verdienen:

Minijob

Als Minijobber:in giltst du, wenn du im Monat nicht mehr als 538 € verdienst. Ab dem 1. Januar 2013 sind auch Minijobs renten­versicherungspflichtig. Selbst als geringfügig Beschäftigte:r verdienst du damit vollwertige Beitragszeiten. Die Beiträge trägst du dabei nur zu einem kleinen Teil. Als Student:in zahlst du aktuell lediglich 3,6 % deines Bruttoverdienstes an die Renten­versicherung. Dabei handelt es sich um die Differenz zum aktuellen Beitragssatz von 18,6 %.

Den Rest, in diesem Fall also 15 %, zahlt dein Arbeitgeber.

Schon gewusst?

  • Als Studen:in kannst du eine Befreiung von der Renten­versicherung beantragen, wenn du einem Minijob nachgehst.
  • Beachte aber, dass du damit auch keine Beitragszeiten sammelst.

Verdienst über der Minijob-Grenze: Midijob

Erhältst du bei deiner Arbeit, zum Beispiel als Werkstudent:in, mehr als den Pauschalbetrag von 538 € im Monat, dann besteht keine Sozial­versicherungspflicht, wenn dein Studium Vorrang hat. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit bei nicht mehr als 20 Wochenstunden liegt. Andernfalls musst du Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung zahlen.

Für sogenannte Midijobs mit einem monatlichen Höchstbetrag von 2.000 € gelten reduzierte Beiträge zur Renten­versicherung. Während Arbeitgeber pauschal 9,3 % bezahlen, steigt bei Student:innen der Beitragssatz je nach Verdienst ebenfalls auf bis zu 9,3 % (Höchstsatz ab einem Verdienst von 1.300 € im Monat).

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Praktikum in der Studienzeit

Ob für ein Praktikum Sozial­versicherungspflichten anfallen, hängt von der Art des Praktikums ab – genau genommen davon, ob es vorgeschrieben oder freiwillig ist:

Vorgeschriebenes PraktikumFreiwilliges Praktikum
Musst du ein Praktikum absolvieren, weil es in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist, bist du voll und ganz ­versicherungsfrei. Du musst weder Beiträge für die Arbeits-, Kranken- und Pflege­versicherung noch für die Renten­versicherung zahlen. Wie lange du arbeitest und wie viel du verdienst, ist dabei unerheblich.Verdienst du bei einem freiwilligen Praktikum mehr als 538 € im Monat, wird dies wie ein klassischer Minijob behandelt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall lediglich den Pauschalbetrag für die Kranken­versicherung bezahlen.

Rechtzeitig vorsorgen und sorgenfrei in den Ruhestand gehen

Möchtest du dich später nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen und den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen, ist private Alters­vorsorge die perfekte Möglichkeit, dich abzusichern. Um Altersarmut und finanzielle Engpässe musst du dir mit der richtigen Vorsorge keine Gedanken machen.

Du hast diverse Optionen, Anbieter und Tarife zur Auswahl, sodass du dir die perfekte private Altersvorsorge zusammenstellen kannst. Lasse dir von unseren erfahrenen CLARK Expert:innen bei deiner Suche behilflich sein, um das Meiste aus den Möglichkeiten herauszuholen. Eine professionelle Beratung kann Gold wert sein und wir helfen dir gerne bei der Suche nach den besten Vorsorge-Tarifen – unverbindlich und kostenfrei!

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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