Die Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung hängen vom gewählten Tarif ab. Was die Haftpflicht zahlt und worauf Versicherte achten sollten.
Ein Versicherungsvertrag sollte der individuellen Situation und den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Privathaftpflicht den Leistungsumfang genau zu prüfen. Besonderes Augenmerk sollte zusätzlichen Leistungen beziehungsweise Zusatzbausteinen gelten.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem anderen Menschen oder einem Unternehmen versehentlich zugefügt hat. Klassische Paarungen, die zu kleinen Unglücken im Alltag führen, sind der Ball deiner Kinder und die Fensterscheibe des Nachbarn, die Vase der Verwandten und eine unbedachte Handbewegung, ein Glas Rotwein und der Laptop eines Freundes. Juristen sprechen bei diesen Schadensfällen von „einfacher Fahrlässigkeit“. Plastischer ist das schöne alte Wort „Missgeschick“. Bei Missgeschicken bietet die Privathaftpflicht in der Regel problemlos Schutz. Schwieriger wird es, wenn im Schadensfall „grobe Fahrlässigkeit“ unterstellt werden kann.
Eine eindeutige Definition grober Fahrlässigkeit wirst du online kaum finden. Vereinfacht gesagt bleibt ein Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen, wenn er offensichtlich zu wenig Sorgfalt walten lässt: Dein Nachbar bastelt eine Aufhängung für Balkonpflanzen. Beim ersten Herbststurm lösen sich die Stricke und der schwere Blumenkasten zertrümmert dein Moped. Dann muss die Versicherungsgesellschaft schon sehr kulant reagieren, um das Verhalten des Nachbarn als Missgeschick zu deuten. Bei diesem Selbstverschulden dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln.
Die Privathaftpflicht verweigert die Kostenübernahme grundsätzlich, wenn
Absicht nachgewiesen werden kann
eine andere Versicherung für den Schaden aufkommen sollte
ein Schaden während einer Straftat entsteht
das Missgeschick im beruflichen Kontext passiert
Ein Beispiel: Du fährst Auto. An einer Ampel biegst du rechts ab und übersiehst dabei eine Frau auf dem Radweg. Die Radfahrerin landet auf deiner Motorhaube und verletzt sich Schulter und Ellenbogen. Notarzteinsatz, Behandlung im Krankenhaus, Reha, Schmerzensgeld, Entschädigung nach dem Unfall – der Schadenersatz summiert sich auf Zigtausende. Welche Versicherung steht dafür ein? Genau: die Kfz-Haftpflicht! Die Privathaftpflichtversicherung wäre hingegen zuständig, wenn du in gleicher Situation mit dem Rad unterwegs gewesen wärst.
In vielen Versicherungsfällen hängt die Kostenübernahme vom gewählten Tarif ab. Nur wenn es ausdrücklich im Vertrag steht, bietet der Versicherer beispielsweise Schutz, wenn du
bei deinem Nachbarn die Blumen gießt und dabei einen Wasserschaden verursachst
du selbst der Geschädigte beispielsweise bei einem Unfall bist
im Baumarkt eine Maschine leihst und sie defekt zurückbringst
den Schlüssel zu einem Schließsystem verlierst
Versicherungsverträge sind für Laien oft schwer zu durchschauen. Ein Tarif-Vergleich online hilft auf den ersten Blick. Am besten sprichst du über deinen Bedarf auch mit einem Experten.
Nehmen wir einmal folgende Fälle an.
Fall 1: Dir fällt deine Kamera ins Meer. Keine Haftpflicht übernimmt den Schaden.
Fall 2: Dir fällt die Kamera ins Meer, die dir ein Freund geborgt hat: Die Privathaftpflicht springt ein, weil der Gegenstand dir nicht gehört und dein Freund für das Borgen kein Geld verlangt hat.
Fall 3: Dir fällt die Kamera deiner Frau ins Meer: Als Ehepaar teilt ihr euch recht wahrscheinlich einen Haushalt, also auch diese Kamera. Es handelt sich um einen Eigenschaden. Die Haftpflicht zahlt nicht für derlei Sachschäden.
Fall 4: Dir fällt die Kamera deines Mitbewohners ins Meer. Ihr seid gemeinsam versichert? Die Haftpflicht zahlt nicht. Ihr habt getrennte Verträge? Deine Haftpflicht zahlt.
Fall 5: Dich stößt auf dem Boot jemand um. Deine Kamera versinkt in den Fluten. Der Verursacher hat weder Geld noch eine Versicherung. Du bleibst auf dem Schaden sitzen – oder hast das Glück, einen Tarif mit Ausfalldeckung gewählt zu haben (siehe unten).
Viele Versicherer bieten Tarife, deren Leistungen über das Nötigste hinausgehen. Ob du diesen zusätzlichen Schutz brauchst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Besitzt du beispielsweise eine Drohne, solltest du darüber nachdenken, hierfür eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Jeder andere benötigt diesen Zusatzbaustein gewiss nicht. Bist du Mieter, könnte sich eine private Haftpflichtversicherung rentieren, die ausdrücklich für Schäden an der Wohnung aufkommt. Als Wohnungsbesitzer kannst du auf diesen Zusatzbaustein eher verzichten, es sei denn, du mietest häufig Ferienwohnungen.
Schäden an einer Mietsache: Du hast mit der Familie eine Ferienwohnung bezogen. Deine Kinder gießen sich Traubensaft ein und stürmen ins Wohnzimmer, weil gleich eine Lieblingssendung im TV beginnt. Ein großer Schwaps Fruchtsaft landet auf der Couch. Gut dass deine Privathaftpflicht für Familien Mietsachschäden ausdrücklich abdeckt. Auch Schäden an deiner Mietwohnung sind nicht automatisch abgesichert. Ziehst du beispielsweise in eine frisch sanierte Altbauwohnung mit Eichenholzparkett, dann prüfe deine Police. Sonst bekommst du eventuell Probleme, falls dir beispielsweise eine schwere Auflaufform entgleitet und eine tiefe Kerbe hinterlässt.
Gefälligkeitsschäden: Du leistest einen Freundschaftsdienst, beispielsweise bei einem Umzug. Du lässt den Fernseher fallen. Gesetzlich bist du in diesem Schadensfall nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Deshalb zahlt normalerweise auch deine Haftpflichtversicherung nicht. Es sei denn, du hast die Option eigens ausgewählt.
Verlust von Schlüsseln: Angenommen, du wohnst in einem Mehrfamilienhaus. Die Haustür ist durch eine zentrale Schließanlage gesichert. Ärgerlicherweise verlierst du deinen Schlüsselbund. Nun muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden, um einen Missbrauch des Haustürschlüssels zu vermeiden. Deine Haftpflicht kommt für den Schaden auf, wenn du einen Tarif mit Schlüsseloption gewählt hast. In manchen Tarifen ist dafür eine Selbstbeteiligung oder eine maximale Deckungssumme vorgesehen, in anderen Policen nicht.
Ausfalldeckung: Wenn du selbst der Geschädigte bist, muss der Verursacher haften. Aber was, wenn er dazu nicht in der Lage ist und auch über keine Haftpflichtversicherung verfügt? Dann bleibst du auf dem Schaden sitzen – es sei denn, du hast einen Tarif mit Ausfalldeckung gewählt. Manche Versicherer nennen diesen Zusatzbaustein „Forderungsausfallschutz“.
Haftpflicht für Ehrenamtliche: Du engagierst dich ehrenamtlich als Jugendtrainer in einem Sportverein. Dann brauchst du eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden während freiwilliger Tätigkeiten abdeckt.
Hausbesitzer werden oft haftbar gemacht, wenn jemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Rutscht beispielsweise im Winter ein Pizzabote auf dem Gehweg vor deinem Haus aus, weil du nicht gestreut hast, haftest du. In manchen Tarifen bist du ausreichend geschützt, falls du die Immobilie selbst bewohnst. Hast du Haus oder Wohnung vermietet, nützt dir deine Privathaftpflicht hingegen wenig. Du brauchst eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Katzenhalter haben es gut: Ihr Tier ist durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Hunde hingegen brauchen eine Extra-Versicherung, egal ob groß oder klein. Lies dazu unseren Ratgeber zur Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Kinder sind bis zum siebenten Geburtstag nicht schuldfähig (Juristendeutsch: deliktfähig). Im Straßenverkehr gilt das sogar noch für Neunjährige. Du haftest im Schadensfall nur dann, wenn du nachweislich deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung übernehmen auch die Versicherer in der Regel keine Haftung für kleine Kinder. Eine Privathaftpflicht springt nur ein, wenn du einen Familientarif gewählt hast, der nicht-deliktfähige Kinder explizit absichert.
Das hängt vom Tarif ab. Oft bist du mit einer deutschen Privathaftpflicht innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt geschützt. Außerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz manchmal dreieinhalb, manchmal fünf Jahre lang. Alle seriösen Ratgeber empfehlen, sehr genau in deine Versicherungsdetails zu schauen.
Wenn du hauptberuflich als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitest, brauchst du eventuell eine Betriebshaftpflicht. Nur sie schützt dich zuverlässig, wenn du im Beruf einen Vermögensschaden verursachst. In manchen Berufen ist eine Betriebshaftpflicht sogar vorgeschrieben. Das gilt etwa, wenn du als Steuerberater, Architekt, Ingenieur oder Arzt arbeitest.
Ganz unabhängig davon, ob bei dem Unfall Gegenstände oder Personen zu Schaden kommen: Die Privathaftpflicht ist der falsche Ansprechpartner. Der Halter des Kfz, der am Unfall die Schuld trägt, muss sich an seine Kfz-Versicherung wenden.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern.
Beratung anfordern
Bereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.