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Das Wichtigste in Kürze
Was kostet die jährliche Grabpflege?
Das Grab ist für viele Menschen ein wichtiger Ort der Erinnerung und die Pflege hat somit oft eine große Bedeutung. Manche übernehmen sie selbst, andere lassen Profis ran – und manchmal gibt es Diskussionen darüber, wer für die Kosten aufkommen muss.
Die jährlichen Grabpflegekosten hängen davon ab, wie oft und intensiv das Grab gepflegt wird. Entscheidende Faktoren sind die Grabgröße, die Grabart (Urnengrab, Erdgrab, etc.) und ob die Pflege selbst oder von einer Friedhofsgärtnerei übernommen wird. Bei einer klassischen Sargbestattung ist der Pflegeaufwand meist höher als bei einer Feuerbestattung, besonders wenn die Urne in einer Nische oder einem Kolumbarium steht.
Weitere relevante Punkte, die die Grabpflegekosten beeinflussen, sind:
- die Pflegeintervalle: Wie oft wird das Grab gepflegt?
- die Dauer der Pflege: Für welchen Zeitraum soll die Pflege gewährleistet werden?
- die Friedhofssatzung: Diese legt fest, wie das Grab bepflanzt und gestaltet werden darf.
Je nach Aufwand liegen die jährlichen Kosten für die Grabpflege zwischen 80 € und 700 €.
Wenn das Grab verwahrlost, erinnert die Friedhofsverwaltung die Angehörigen an ihre Pflichten. Wird nichts unternommen, kann das Grab nach einer Frist geräumt und eingeebnet werden.

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Was bedeutet Grabpflege?
Die Grabpflege umfasst alles, was das Grab in einem gepflegten Zustand hält: von der Bepflanzung und Gestaltung über das Düngen, Gießen, Unkrautjäten bis hin zur Bekämpfung von Ungeziefer.
Du kannst diese Aufgaben selbst übernehmen oder sie mit deinen Angehörigen aufteilen. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel weil der Friedhof weit weg ist oder du keinen grünen Daumen hast, kannst du auch eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Das ist besonders sinnvoll, wenn:
- du weit entfernt vom Friedhof wohnst,
- du keine Zeit hast,
- du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst kümmern kannst.
Die Friedhofsgärtnerei übernimmt die Bepflanzung und Pflege und sorgt dafür, dass alles den Vorschriften des Friedhofs entspricht.
Grabpflege über die Gärtnerei: Welche Kosten kommen auf dich zu?
Grabpflege ist nicht gleich Grabpflege. Oft kannst du aus verschiedenen Leistungspaketen dasjenige wählen, je nachdem, was dir am besten passt:
Erstes Jahr nach der Bestattung
Direkt nach der Beisetzung kannst du die Gärtnerei beauftragen, sich um das Grab zu kümmern. Sie entsorgt die verwelkten Blumen und Kränze, die bei der Trauerfeier abgelegt wurden, ebnet das Grab und pflanzt erste Blumen. Diese erste, grundlegende Pflege des Grabs kostet bis zu 400 €.
Jahresgrabpflege
Sobald sich die Erde auf dem Grab gesetzt hat, kann die Gärtnerei eine dauerhafte Bepflanzung vornehmen. Dabei wird die entstandene Senke mit Humus aufgefüllt und das Grab wird für ein Jahr gepflegt. Die Kosten liegen je nach Umfang der Leistungen bei bis zu 1.000 €.
Dauergrabpflege
Du kannst die Grabpflege auch für die gesamte Grabnutzungszeit im Voraus planen. Die Bezahlung erfolgt über eine Treuhandstelle, die das Geld verwaltet und regelmäßig an die Gärtnerei auszahlt.
Gut zu wissen: Dauergrabpflegeverträge zählen zum Schonvermögen und sind somit geschützt, wenn du auf Sozialhilfe angewiesen bist.
Wenn du die Grabpflege größtenteils selbst übernehmen möchtest, gibt es auch die Option der Kurzzeitgrabpflege, etwa wenn du mal verreist oder aus anderen Gründen verhindert bist.
Tipp: Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist der Verlust schwer genug. Aber auch finanziell kann der Abschied zur Belastung werden, denn die Kosten rund um Bestattung und die erste Grabpflege summieren sich schnell auf mehrere tausend Euro. Mit einer Sterbegeldversicherung kannst du deine Familie vor diesen Ausgaben schützen. Schon mit wenigen Euro im Monat lässt sich eine Versicherungssumme abschließen, die alle Kosten rund um deine Beerdigung abdeckt.
Was passiert mit den Grabpflegekosten bei einer anonymen Bestattung?
Bei manchen Bestattungsformen, wie der anonymen Bestattung, fallen keine Grabpflegekosten an:
- Bei der Seebestattung gibt es kein Grab, das gepflegt werden muss.
- Bei der Waldbestattung brauchst du dich nicht um das Grab kümmern, da der Wald möglichst natürlich bleiben soll. Fällt doch Arbeit an, etwa wenn Pflanzen wuchern, erledigt dies die Forstverwaltung.
Du kannst auch bei klassischen Bestattungen Kosten sparen, zum Beispiel durch die Wahl einer Grabplatte oder einer Gemeinschaftsgrabpflege. Hier wird die Bepflanzung über mehrere Gräber einheitlich gestaltet, was die Kosten für jede einzelne Grabstelle reduziert.
Kann ich die Grabpflegekosten steuerlich absetzen?
Leider kannst du die Kosten für die Grabpflege weder als haushaltsnahe Dienstleistungen noch als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn die Grabstelle auf behördliche Anweisung hin saniert werden muss, können diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (Finanzgericht Hessen, Az.: 2 K 1964/15).
Wer trägt die Kosten für die Grabpflege?
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Person, die das Nutzungsrecht für das Grab hat, ist für die Pflege und die Kosten verantwortlich. Wenn der oder die Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, geht diese Verpflichtung an die Erben über.
In der Praxis ist es allerdings komplizierter. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt nur die Bestattungskosten eindeutig: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“ (BGB § 1968). Ob Erben auch die Kosten für die Grabpflege übernehmen müssen, ist nicht immer klar.
Die Gerichte beschäftigen sich daher immer wieder mit der Frage, wer die Kosten der Grabpflege übernehmen muss.
- Das Amtsgericht Neuruppin meint, dass „auch die Grabpflegekosten für die Mindestdauer der Totenruhe als Kosten der Beerdigung nach § 1968 BGB von den Erben zu tragen sind“ (Az.: 42 C 324/05).
- Das Oberlandesgericht Schleswig sieht es anders: Nach der Beerdigung und dem Herrichten des Grabs endet die Pflicht des Erben, weitere Pflegekosten zu übernehmen (Az.: 3 U 98/08).
Sind Kosten für die Grabpflege Nachlassverbindlichkeiten?
Ob die Kosten für die Grabpflege aus dem Erbe gezahlt werden dürfen, hängt davon ab, ob sie als Nachlassverbindlichkeiten gelten. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt klar: Die Grabpflegekosten gehören nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB (Az. IV ZR 174/20). Laut BGH umfassen die Beerdigungskosten nur den Bestattungsakt und die Errichtung einer dauerhaften Grabstätte. Die laufenden Kosten für die Pflege oder Instandhaltung fallen nicht darunter – sie gelten als „sittliche Verpflichtung“ des Erben.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Grabpflege in der letztwilligen Verfügung erwähnt wurde und der oder die Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Grabpflegevertrag abgeschlossen hat, dürfen die Kosten aus dem Erbe gedeckt werden.
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