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Das Wichtigste in Kürze
Kopfhörer & Fahrrad fahren: Sicherheit geht vor
Ob auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer entspannten Fahrradtour in der Freizeit – auf Musik willst du nicht verzichten? Musst du auch nicht!
Wenn du aber gerne laut Musik hörst, solltest du es etwas leiser angehen lassen. Deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer:innen haben Vorrang.
Die Lautstärke der Musik im Kopfhörer darf deine Wahrnehmung nicht beeinträchtigen oder zur Gefahr werden. Das heißt: Du musst immer in der Lage sein, deine Umgebung zu hören – Sirenen, Hupen, Fahrradklingeln, Signale von Straßenbahnen oder Rufe von Fußgänger:innen. All diese Signale könnten dir gelten. Das Gleiche gilt übrigens auch für Autofahrer:innen und Motorradfahrer:innen.
Im Straßenverkehr brauchst du all deine Sinne, um sicher unterwegs zu sein und schnell reagieren zu können. Gerade als Fahrradfahrer:in bist du im Falle eines Unfalls besonders ungeschützt.
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Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKLaute Musik beim Radfahren: Diese Konsequenzen und Bußgelder erwarten dich
Hörst du zu laut Musik auf dem Fahrrad, ist das laut Straßenverkehrsordnung (StVO) illegal und gilt als Ordnungswidrigkeit. Warum? Im Straßenverkehr gibt es die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, und mit lauter Musik im Ohr kannst du dieser nicht nachkommen. Außerdem steht in § 1 der StVO, dass aufmerksame Verkehrsbeobachtung das A und O ist.
Wirst du also mit Kopfhörern und zu lauter Musik auf dem Fahrrad angehalten, erwartet dich ein Bußgeld von 15 €.
Mit Kopfhörern Fahrradfahren: Erlaubt, aber riskant
Auch wenn du beim Fahrradfahren Kopfhörer tragen darfst, kann es schnell gefährlich werden – für dich und andere. Wenn du durch zu laute Musik einen Unfall verursachst, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Forderungen nach Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Unfälle passieren nicht nur mit Autos, sondern auch mit anderen Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen. Wenn du durch die Musik abgelenkt warst, kann dir die volle Schuld zugewiesen werden. In diesem Fall musst du für alle Schäden aufkommen.
Selbst wenn ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in an dem Unfall eine Mitschuld trägt, können deine Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gemindert werden, wenn du nicht aufmerksam warst.
Auch versicherungstechnisch kann es schwierig werden: Hast du fahrlässig gehandelt, versuchen viele Haftpflichtversicherungen, die Zahlung zu verweigern. Mit der richtigen Rechts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung bist du auf der sicheren Seite, um dich für dein Recht einzusetzen.
Was ist auf dem Fahrrad erlaubt?
Vielleicht vergisst du manchmal, dass du auch auf 2 Rädern Teil des Verkehrs bist. Trotzdem trägst du Verantwortung und darfst andere nicht gefährden. Das solltest du auf dem Fahrrad beachten:
- Telefonieren mit Kopfhörern: Wie bei Musik darf deine Wahrnehmung nicht beeinträchtigt werden oder Umgebungsgeräusche übertönen.
- Freihändig fahren: Egal ob mit oder ohne Kopfhörer – freihändiges Fahren ist verboten, weil du nicht die volle Kontrolle hast. Das kostet 5 €, solange kein Unfall passiert. Wenn doch, wird’s teurer.
- Verkehrssicherheit deines Fahrrads: Dein Fahrrad muss jederzeit verkehrssicher sein.
- Personenbeförderung: Andere Personen auf dem Fahrrad zu transportieren, ist nur erlaubt, wenn es sich um Kinder in speziellen Sitzen handelt.
- Promillegrenze für Fahrradfahrer:innen: Ab 0,3 ‰ drohen dir beim Fahrradfahren bereits Konsequenzen.
Ein Urteil von damals, das heute noch gilt
Wenn es um Verstöße wie laute Musik geht, wird oft auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 1987 (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 12/87 (Z)) verwiesen. Damals gab es keine Smartphones, sondern Walkmans.
Ein Fahrradfahrer musste damals ein Bußgeld zahlen, weil er zu laut Musik hörte (Lautstärke Stufe 3 oder 4 von 10). Er klagte gegen den Bescheid und der Fall kam vor die Richter:innen. Vor Gericht stellte ein Gutachter fest, dass er durch die Lautstärke Warnsignale und andere wichtige Geräusche nicht richtig wahrnehmen konnte.
Auch wenn dieses Urteil über 35 Jahre alt ist (vielleicht sogar älter als du!), dient es immer noch als wichtige Richtlinie.
Für den Radfahrer ging der Prozess nicht gut aus. Das heißt aber nicht, dass jeder Bußgeldbescheid, den du erhältst, rechtswirksam ist. Lass dir nichts gefallen, sondern lass den Bescheid anwaltlich prüfen, bevor du zahlst. Deine Rechtsschutzversicherung hilft dir dabei – mit Beratungsleistungen und Services wie der schnellen Prüfung deiner Dokumente.
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