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Auffahrunfall: Was ist zu tun zu tun und wer ist schuld?

  • Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld
  • Stimmt nicht – Auffahrunfälle können viele Ursachen haben
  • Vermeide Stress nach dem Unfall: Deine Rechtsschutz­versicherung regelt das
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  • Bei Auffahrunfall wird zuerst meist davon ausgegangen, dass der Hintermann die Schuld alleine trägt.
  • Die Beweislast liegt vorrangig ebenfalls beim Fahrer oder der Fahrerin des hinteren Autos, welche:r durch Zeug:innen, genaueste Beschreibungen des Vorgangs oder Fotos gegen den Schuldvorwurf vorgehen kann.
  • Bist du doch alleine schuld, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Was musst du nach einem Auffahrunfall tun?

Was war zuerst da: das Geräusch von Blech auf Blech oder das Gefühl des Aufpralls? Bei einem Auffahrunfall sitzt der Schreck tief in den Gliedern. Auch wenn es nur ein kleiner Auffahrunfall war. Deswegen ist die erste Grundregel: Bleibe ruhig!

Versuche deine Gedanken zu sortieren, schaue, ob du dich verletzt hast und versuche klar zu denken, damit du die nächsten richtigen Schritte einleiten kannst.

Hier ist eine kleine Checkliste für dich:

  • Warnblinker aktivieren, Warnweste anziehen und Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle aufstellen (100 bis 400 Meter; Kurven, Hügel und Tempolimit beachten)
  • Mit dem im Auffahrunfall verwickelten Fahrzeug(en) Kontakt aufnehmen und eventuelle Personenschäden, also Verletzungen, feststellen. Bei Verletzungen bitte unverzüglich einen Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten. Schleudertrauma und andere Verletzungen sind sehr ernst zu nehmen!
  • Bei Personenschäden auch unbedingt die Polizei informieren
  • Fotos machen: von den Fahrzeugen, der Gesamtsituation und gegebenenfalls der Umgebung. Das ist sehr wichtig für die Beweislast und den Anscheinsbeweis. Falls andere Fahrzeuge angehalten haben oder auch Passanten als Zeug:innen ansprechen und Kontaktdaten aufschreiben
  • Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen
  • Und dann musst du vielleicht noch den Abschleppservice kontaktieren
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Die Schuldfrage: Ist immer der Hintermann schuld?

Bist du der Hintermann und in einen Auffahrunfall verwickelt, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Schuld bei dir liegt. Das wird auch der Anscheinsbeweis genannt. Bei den meisten Auffahrunfällen ist nämlich ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug die Ursache. Das wird sich jetzt sicher ungerecht anfühlen, aber es gibt Ausnahmen.

Zuerst beantworte dir folgende Fragen:

  • Bist du vorausschauend und rücksichtsvoll gefahren?
  • War der Sicherheitsabstand ausreichend?
  • Hast du die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten?
  • Warst du konzentriert und nicht abgelenkt (wenn auch nur kurz)?

Wenn du alle Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten kannst, geht es darum, deine Unschuld oder Teilschuld zu beweisen. Und diese Verantwortung liegt bei dir.

Deswegen solltest du, wie bereits oben erwähnt, Beweise sammeln. Das sind beispielsweise Fotos von der Unfallstelle, der Umgebung sowie von den Autos (besonders die kaputten Stellen), Kontaktdaten von möglichen Zeug:innen und eine ganz genaue Beschreibung vom Vorgang.

All das ist vor allem wichtig für die Versicherung sowie für die Polizei und bei Personenschäden auch, wenn es um Schmerzensgeld geht.

Wann ist der Vordermann schuld?

Hier kommt leider eine schlechte Nachricht, wenn du der Hintermann bist. Denn dem Vordermann wird, wenn dieser (mit)schuldig ist, meistens nur eine Teilschuld zugesprochen. Wie hoch diese ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. 

Ein Beispiel ist ein plötzliches Bremsmanöver des vorderen Fahrzeugs.

  • Beim ungerechtfertigten Bremsen wird plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gebremst. Im Straßenverkehr gilt das Prinzip des vorausschauenden und rücksichtsvollen Fahrens – deswegen wird dem Vordermann in solchen Fällen oft eine Teilschuld zugesprochen.
  • Bremst der Vordermann ruckartig wegen eines Blitzers ab, kann das sogar Punkte in Flensburg für ihn bedeuten!
  • Weitere riskante Situationen sind das Bremsen wegen einer Parklücke, eines kleinen Tieres, an einer grünen Ampel oder wenn alle Fahrzeuge anfahren, bei einem Spurwechsel oder wenn der Vordermann plötzlich bremst, um abzubiegen. Beim Spurwechsel kann der Vordermann sogar die volle Schuld bekommen.

Eine Vollbremsung ist jedoch gerechtfertigt, wenn Personen oder große Tiere plötzlich auf die Straße laufen. Hier muss gebremst werden, um Unfälle zu vermeiden. Du als Hintermann solltest immer vorausschauend fahren und den nötigen Sicherheitsabstand einhalten.

Auffahrunfall: Sicherheitsabstand ist wichtig

In einem Urteil vom Landgericht Duisburg (Aktenzeichen 12 S 118/15) bekam der Vordermann, der wegen eines kleinen Vogels auf der Straße gebremst hatte, eine Teilschuld von 70 %.

Prinzipiell ist ein Sicherheitsabstand dafür da, um in solchen Situationen noch rechtzeitig reagieren und bremsen zu können. Wenn der Sicherheitsabstand also nicht ausreichend war, bekommt der Hintermann meist 50 % der Schuld.

In einem solchen Fall kann eine Rechtsschutz­versicherung von großem Vorteil sein. Sie übernimmt nicht nur die Gerichtskosten, sondern bietet dir auch rechtliche Beratung, um deine Interessen bestmöglich zu vertreten. So bist du abgesichert, falls du wegen eines solchen Vorfalls vor Gericht landest.

Mit welchen Strafen und Bußgeldern musst du rechnen?

Ein Bußgeld wird meistens dann fällig, wenn grundlos gebremst wurde und dadurch eine Gefährdung entstanden ist – oder wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Alles, was gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, kann hier zur Strafe führen. Das schließt auch § 1 StVO ein, der ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht und das Fahren ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorschreibt.

In der Tabelle siehst du einige Bußgelder, die bei Auffahrunfällen auf dich zukommen können. Entscheidend für die Höhe des Bußgelds ist, was den Auffahrunfall ausgelöst hat.

Auslöser oder VergehenBußgeldPunkte & Fahrverbot
Bremsen ohne triftigen Grund (als Vordermann)30 €
Nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallauslöser35 €
Zu geringer Abstand zum bremsenden Vordermann35 €
Schneiden eines anderen Fahrzeuges beim Wiedereinfädeln nach einem Überholvorgang35 €
Parken außerhalb von Ortschaften ohne Fahrzeug­beleuchtung35 €
Liegen­gebliebenes Fahrzeug wird nicht durch vorgeschriebene Lichtquelle beleuchtet75 €1 Punkt
Ausscheren zum Überholen ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten110 €1 Punkt
Reifen hatten kein ausreichendes Profil110 €1 Punkt
Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneematsch, Reif-, Eis – oder Schneeglätte120 €1 Punkt
Nicht angepasste Geschwindigkeit bei besonderen Straßen- oder Verkehrs­verhältnissen; schlechten Sicht- und Wetter­verhältnissen145 €1 Punkt
Handy am Steuer200 €2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Gerade bei Verkehrsdelikten kann es schnell teuer werden – nicht nur durch Bußgelder, sondern auch durch die Kosten für Anwält:in und Gericht, wenn du dich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren möchtest.

Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt diese Kosten und sorgt dafür, dass du im Falle eines Rechtsstreits finanziell abgesichert bist. Und mit der CLARK App hast du alle Daten zum Versicherer im Ernstfall schnell bei der Hand – und kannst mit der einen App alle deine Versicherungen digital verwalten.

Auffahrunfälle während der Probezeit

Bist du unter 21 Jahre alt oder noch in der zweijährigen Probezeit als Autofahrer:in, warten noch ganz andere Konsequenzen auf dich. Verstöße werden hier in A- und B-Verstöße unterteilt, wobei A-Verstöße schwerwiegend sind, B-Verstöße weniger schwerwiegend.

A-Verstöße sind unter anderem:

  • Missachtung Überholverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Provozieren oder Auslösen eines Auffahrunfalls

Wenn einer dieser Verstöße der Auslöser für einen Auffahrunfall war, droht dir die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und du musst zu einem Aufbauseminar, welches du auch selbst bezahlen musst. Je nach Verstoß ist auch das entsprechende Bußgeld zu bezahlen.

Bei Unfällen mit Personenschäden in der Probezeit kann je nach Schwere und Schuld eine Anklage wegen Körperverletzung auf dich zukommen, wegen fahrlässiger Körperverletzung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre) oder fahrlässigen Tötung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre).

Bei einem kleineren Unfall: Willst du aus Angst vor den Folgen den Unfallort einfach verlassen und begehst Fahrerflucht, ist das ein klarer A-Verstoß und es folgen 2 Jahre Probezeitverlängerung sowie der Besuch eines Aufbauseminars. Selbst wenn du nur ganz leicht irgendwo angeeckt bist.

Auffahrunfälle: Personenschaden und Schmerzensgeld

Häufig ist es bei einem Auffahrunfall nur Blech, was zu Schaden gekommen ist. Wird jedoch ein:e Beteiligte:r dabei verletzt, besteht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. In diesem Fall wird ein Strafverfahren statt eines Bußgeldverfahrens eingeleitet und das Urteil vor Gericht verhandelt.

Ein Beispiel: Der Hintermann hat während der Fahrt das Smartphone benutzt, hat nicht rechtzeitig gesehen, dass der Vordermann bremst und hat deswegen einen Auffahrunfall verursacht, bei dem der Vordermann verletzt worden ist und ein Schleudertrauma erlitt. Hier greifen 2 Kriterien: Verletzung eines Beteiligten und die Missachtung der Sorgfaltspflicht.

Die Strafen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
  • Mögliche Auswirkungen auf den Führerschein, wie Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbot

Außerdem hat der oder die Geschädigte Ansprüche Schmerzensgeld und Schadensersatz, die er oder sie geltend machen kann.

Welche Versicherung zahlt bei Auffahrunfall?

Nach einem Auffahrunfall sind eigentlich immer die beteiligten Autos demoliert – mal mehr, mal weniger. Aber dafür hat man ja (mindestens) eine Kfz-Haftpflicht­versicherung, die einspringt. Oder?

Bei Autounfällen im Allgemeinen und auch bei Auffahrunfällen haftet die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Unfallverursachers und kommt für den Schaden auf. Aber nur solange, wie dich keine Teilschuld trifft. Dann wird entsprechend anteilig gehaftet:

Wenn du eine Teilschuld von 30 % hast und der oder die Beteiligte 70 %, wird dein Schaden zu 70 % von der Versicherung des oder der Beteiligten bezahlt und deine Versicherung zahlt 30 % des Schadens der anderen Person. Hast du eine Vollkasko, übernimmt diese auch die restliche Summe deines Schadens.

Handelt es sich um eine sogenannte Massenkarambolage und ein:e bestimmte:r Verursacher:in kann nicht sicher festgestellt werden, kann zu deinen Gunsten entschieden werden. Das heißt, dass dein Schaden komplett bezahlt wird und deine Schadenfreiheitsklasse unverändert bleibt.

Gut zu wissen

Auffahr- und Autounfälle sind komplizierte Sachverhalte. Nicht nur wegen der Schuldfrage, sondern auch in der Kommunikation mit den Versicherungen und dem Beurteilen deiner Ansprüche. Deswegen solltest du in jedem Fall einen Anwalt oder eine Anwältin konsultieren oder deine Rechtsschutz­versicherung informieren. Das wird deine Chancen immens erhöhen – vor allem beim “Verhandeln” der Schuld oder Teilschuld und eventuelle Strafverfahren.

Einspruch und Urteile

Egal welches Gesetz greift – die Straßenverkehrsordnung oder das Straf­gesetz – du hast die Möglichkeit Einspruch einzulegen, sobald dein Bußbescheid vorliegt. Bei Auffahrunfällen steht auch immer die Schuldfrage im Raum und der Anscheinsbeweis. Bist du der Hintermann, hast du die dringende Aufgabe, deinen Schuldanteil zu verargumentieren und zu beweisen, dass du nicht oder nur zum Teil schuld bist.

Und dabei musst du gleich mehrere Instanzen „managen“:

  • die Unfallbeteiligten, 
  • Versicherungen und 
  • Behörden, wie Polizei oder Bußgeldstelle. 

Im schlimmsten Fall sogar ein Gericht. Das solltest du keinesfalls ohne juristische Unterstützung tun! Jedes Prozent weniger deiner Teilschuld wird deine Kosten reduzieren. Auch kann dir ein Anwalt oder eine Anwältin helfen, all die Schreiben zu verstehen und dich bestens über deine Rechte und Pflichten aufzuklären.

Dass sich dies lohnt, zeigen folgende Urteile, wo die Schuld beim Vordermann lag und nicht beim Hintermann:

  • Eine Fahrerin ist nicht geübt im Fahren eines Automatik-Autos und tritt statt der Kupplung die Bremse und das 100 Meter vor einer Ampel (KG Berlin, Az.: 12 U 470/05)
  • Auf einer Linksabbiegerspur und bei grüner Ampel fährt ein Fahrzeug los und macht plötzlich eine Vollbremsung. Der Hintermann musste nicht fahren, da bei Grünphasen auch mit geringem Abstand angefahren werden darf (AG München Az.: 345 C 10019/01).

Mit einer Verkehrsrechtsschutz­versicherung an deiner Seite bist du in solchen Situationen bestens abgesichert. Neben dem Kostenschutz sorgt sie auch dafür, dass du bei jedem Schritt gut beraten bist.

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