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Das Wichtigste in Kürze
Wie werden Beleidigungen bestraft?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – das trifft auch auf Diskussionen, Auseinandersetzungen und Wutausbrüche im Straßenverkehr zu. Denn wer eine “dicke Lippe” riskiert, kann bestraft werden. Nicht nur, dass Beleidigungen wenig deeskalierend wirken (sondern eher das Gegenteil eintritt), es gefährdet auch die allgemeine Verkehrssicherheit, weil nicht mehr auf den anderen Verkehr und Straßenteilnehmer:innen geachtet wird.
Eine Beleidigung tritt ein, wenn du gegenüber einer Person Missachtung oder Nichtachtung zeigst. Die Kundgabe, also die Art wie du beleidigst (etwa durch das Verbalisieren oder Zeigen durch Gesten) ist dabei irrelevant.
Was greift bei Beleidigungen: Bußgeld- oder Strafkatalog?
Verstößt du gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) , droht dir meistens ein Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgeschrieben ist. Bei Beleidigungen verhält es sich aber anders. Auch wenn in § 1 StVO formuliert ist, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, ist der Tatbestand der Beleidigung eine Straftat. Und der entsprechende Paragraf (§ 185 Strafgesetzbuch – StGB) liest sich so:
“Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Erfolgt aufgrund einer Beleidigung eine Anzeige und der Tatbestand wird juristisch verfolgt, wird die Höhe der Strafe vor Gericht individuell verhandelt oder ein:e Richter:in beschließt diese ohne Verfahren. Beide Möglichkeiten gibt es.
Die Crux: Es gibt keinen einheitlichen Strafkatalog, der bestimmt, welche Strafen bei welchen Beleidigungen und welcher Kundgabe dessen vorgesehen sind. Du kannst als Richtwert mit 20 bis 30 Tagessätzen rechnen. Ein Monatsnettoeinkommen entspricht dabei 30 Tagessätzen.

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Beleidigungen während der Probezeit
Auch als Fahranfänger:in können die Emotionen hochkochen. Hier ist aber besonders Besonnenheit gefordert. Denn alle Verstöße, die im Verkehrszentralregister vermerkt werden, haben einen Einfluss auf deine Probezeit. Dazu gehören unter anderem Ordnungswidrigkeiten (über 60 € Bußgeld), Fahrverbote, aber auch Straftaten mit rechtskräftigen Entscheidungen.
Wenn du während der Probezeit wegen Beleidigung angezeigt und rechtskräftig verurteilt wirst, wird das entsprechend im Register vermerkt. Die Konsequenzen: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ist das nicht der erste Verstoß, kann die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und sogar ein Fahrverbot ausgesprochen angeordnet werden.
Wenn sich 2 streiten, wer freut sich dann?
Auf jeden Fall nicht der Dritte. Aber mit etwas Glück ist es möglich, dass bei beiderseitigen Beleidigungen in ein und derselben Situation keine Strafe verhängt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auf eine Beleidigung prompt das Echo kommt und so weiter. Dennoch entscheidet auch in diesen Fällen der oder die Richter:in, ob beide Beteiligten straffrei davonkommen oder nicht.
Mit einer Versicherung für Verkehrsrechtsschutz hast du jederzeit Kontakt zu qualifiziertem Rechtsbeistand, der dir hilft, deine rechtliche Lage einzuschätzen und die besten Schritte zu unternehmen. Sie schützt dich vor hohen Kosten für Anwält:in und Gerichtsprozess.
Welches Strafmaß gibt es bei verbalen Beleidigungen & beleidigenden Gesten
Da es keinen einheitlichen Strafkatalog für Beleidigungen und entsprechende Gesten gibt, kann man die Höhe der Geldstrafen nicht allgemein beziffern. Hinzu kommt, dass in Tagessätzen berechnet wird und diese immer abhängig vom Monatsnettogehalt sind.
Deswegen kann man nur Richtwerte nehmen, die von Richter:innen in der Vergangenheit zu bestimmten Aussagen oder Gesten festgelegt worden sind. Hier kommt eine Topliste:
Beleidigung oder Geste | Höhe der Geldstrafe |
---|---|
„Bekloppter“ | 250 € |
„dumme Kuh“ oder „Leck mich doch“ | 300 € |
„blödes Schwein“ | 475 € |
„Asozialer“ | 550 € |
Polizist:in duzen | 600 € |
“Holzkopf”, “bei dir piept’s wohl”, Vogel zeigen | 750 € |
“Wichser”, “Arschloch”, “Drecksau”, Scheibenwischergeste | 1.000 € |
“Schlampe” | 1.900 € |
“Fieses Miststück”, “Alte Sau” | 2.500 € |
Mittelfinger zeigen | 4.000 € |
Es wird übrigens noch schlimmer, wenn viele Beleidigungen fallen – mehr kostet in dem Fall auch viel mehr

Beleidigungen im Straßenverkehr: Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ob du im Straßenverkehr beleidigt wirst oder jemanden beleidigst – grundsätzlich besteht auch bei Beleidigungen die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu verlangen. Das passiert jedoch nur sehr selten.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht nur, wenn eine „gezielte verschmähende Aussage“ (Quelle) vorliegt, die das Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt. Die Beleidigung muss dein Wohlbefinden erheblich und langfristig beeinträchtigen.
Einige Beispiele, bei denen Schmerzensgeld infrage kommt, sind Bespucken, rassistische Äußerungen oder Beleidigungen, die sich gegen Unbeteiligte richten.
So bekam eine Beifahrerin Schmerzensgeld, weil sie beleidigt wurde, mit der Situation selbst aber nichts zu tun hatte (AG Bremen, Urteil v. 29.03.2012, Az. 9 C 306/11).
Beleidigungen im Straßenverkehr: So gehst du bei einer Strafanzeige vor
Beleidigungen im Straßenverkehr kannst du anzeigen. Dafür musst du einen Strafantrag oder eine Anzeige wegen Beleidigung bei einer Polizeiwache (persönlich oder telefonisch) oder über die Onlinewache deines Bundeslandes stellen. Die Frist dafür beträgt 3 Monate.
Wichtig ist, dass du das Ereignis und die eigentliche Beleidigung so genau wie möglich beschreibst. Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sind die Anschuldigungen begründet, übernimmt die Staatsanwaltschaft und der Fall wird vor Gericht verhandelt.
Wie sollen Beleidigungen bewiesen werden? Einerseits kannst du durch eine detailierte Darstellung der Situation punkten. Dazu gehören unter anderem Angaben wie Uhrzeit, Ort, Kennzeichen und Fahrzeugtyp sowie eine Beschreibung der beschuldigten Person und der Beleidigung. Je detaillierter deine Angaben, desto glaubwürdiger wird dein Fall.
Neben der genauen Beschreibung des Vorfalls sind Zeug:innen entscheidend für den Erfolg – egal, ob du die Anzeige erstattest oder beschuldigt wirst. Zeug:innen können Beifahrer:in oder andere Verkehrsteilnehmer:innen sein.
Da es sich bei einer Strafanzeige nicht um einen Bußgeldbescheid handelt, wirst du als Zeuge oder Zeugin geladen, um deine Aussage zu machen. Du hast auch die Möglichkeit, eine Gegendarstellung abzugeben und den Vorfall aus deiner Sicht zu schildern.
Tipp:
Bei Beleidigungen im Straßenverkehr stehen oft Aussagen gegen Aussage. Wirst du beschuldigt und äußerst dich zu den Vorfällen, kann das auch einem Eingeständnis bzw. Geständnis gleichkommen. Und da wir nicht von einem Kavaliersdelikt reden, sondern Strafanzeigen mit erheblichen Strafzahlungen, solltest du von Anfang an einen juristischen Experten aufsuchen. Hier hilft dir eine Rechtsschutzversicherung.
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Beleidigungen von Polizist:innen: Was du wissen solltest
Es hält sich das Gerücht, dass Beleidigungen von Beamt:innen und Polizist:innen besonders hart bestraft werden. Das stimmt so aber nicht. Das Strafmaß hängt auch hier von der Art der Beleidigung und dem Monatsnettoeinkommen ab.
Ob du einem Polizisten, einer Polizistin oder einer Zivilperson den Stinkefinger zeigst, kann in jedem Fall eine Strafe von etwa 4.000 € nach sich ziehen. Einen Polizisten als „Mädchen“ zu betiteln, kostet dagegen nur rund 200 € – ist aber natürlich trotzdem nicht empfehlenswert.
Ein großer Unterschied bei Beleidigungen von Beamt:innen ist jedoch dies: Wird ein:e Amtsträger:in beleidigt, kann auch der Dienstvorgesetzte Strafanzeige stellen. Geht die Tat über eine einfache Beleidigung hinaus, drohen jedoch auch andere Strafen, wenn das Vergehen nachgewiesen wird:
- Anrempeln oder Bespucken eines Beamten oder einer Beamtin: Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren.
- Üble Nachrede: Wenn du falsche oder unbewiesene Tatsachen über eine:n Beamt:in verbreitest, kann das zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Ein Beispiel wäre, wenn du behauptest, der oder die Beamte sei bestechlich.
- Verleumdung: Wenn klar ist, dass du eine Lüge verbreitest, um jemanden herabzuwürdigen, steigt das Strafmaß. Dafür gibt es Geldstrafen und bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe. Wenn die Lüge in der Öffentlichkeit verbreitet wird, drohen sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Verrückte und prominente Urteile und Vorfälle
- Eines der bekanntesten Urteile wegen Beleidigung betrifft den ehemaligen Fußballer Stefan Effenberg. Er hatte einen Polizisten als “Arschloch” bezeichnet. Aufgrund seines Einkommens wurde 2003 die Strafe zuerst auf 20 Tagessätze zu je 5.000 € (insgesamt 100.000 €) gesetzt. Nach zweimaliger Berufung wurde die Strafe dann auf 10.000 € gesenkt (500 € Tagessatz).
- Eine Polizistin fühlte sich durch einen Aufkleber auf einem Auto mit der Aufschrift “Fick dich, Zettelpuppe” beleidigt und das Gericht gab ihr Recht: Der Autofahrer musste 6.000 € zahlen.
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