Pflege­­versicherung

Soziale Pflege­versicherung: Basisabsicherung bei Pflegebedürftigkeit

Wer hilft dir, wenn du später pflegebedürftig wirst? Die gesetzliche oder die private Pflege­versicherung unterstützen finanziell. Aber reichen sie auch aus?
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Wer jung, gesund und aktiv ist, macht sich selten Gedanken um das Thema Pflege. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Statistisch betrachtet benötigt jeder Dritte ab 80 Jahren Hilfe, um den Alltag zu bewältigen, zum Beispiel durch Angehörige oder eine Pflegekraft. Der Staat hat dafür gesorgt, dass du die Kosten für die Betreuung nicht alleine schultern musst. Die soziale Pflege­versicherung, auch gesetzliche Pflege­versicherung genannt, sowie die private Pflegepflicht­versicherung sichern dich ab. Doch was ist eine Pflege­versicherung überhaupt?

Soziale Pflege­versicherung – was ist das überhaupt?

Die Pflege­versicherung gehört – wie die gesetzliche Kranken­versicherung, Arbeitslosen­versicherung, Renten­versicherung und gesetzliche Unfall­versicherung – zu den Sozial­versicherungen in Deutschland. Damit ist sie Pflicht für alle Versicherten – egal ob diese gesetzlich oder privat versichert sind. Die Pflege­versicherung soll die Versicherten finanziell unterstützen, wenn sie pflegebedürftig werden. Etwa wenn sie im Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig einen Haushalt zu führen oder ihren Alltag zu bewältigen. Sie ist im SGB XI geregelt.

Seit wann gibt es die Pflege­versicherung?

Die Pflege­versicherung trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit der steigenden Lebenserwartung gab es im 20. Jahrhundert immer mehr Pflegebedürftige, auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit nahm zu. Betroffene mussten oftmals Sozialhilfe beantragen, um die Langzeitkosten tragen zu können. Entsprechend stiegen die Kosten für die Sozialhilfeträger. Um das finanzielle Risiko abzusichern, führte der Staat die Pflicht­versicherung ein.

Was bedeutet „pflegebedürftig“ genau?

Als pflegebedürftig gilt eine Person, wenn sie länger als sechs Monate nicht in der Lage ist, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen, sich zum Beispiel nicht mehr selbst anziehen und versorgen kann. Ob man pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflege­versicherung hat, stellt ein unabhängiger Gutachter fest. Bei gesetzlich Pflegeversicherten ist dies die Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK), bei privat Versicherten erstellt ein Mitarbeiter der Firma Medicproof das Gutachten.

Der Gutachter prüft, inwiefern die Person sich noch selbstständig im Alltag zurechtfindet und wie es um seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bestellt ist. Diese sind in sechs Kategorien unterteilt, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ 15 Prozent)
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Der Gutachter vergibt für die einzelnen Kategorien Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl teilt er dem Pflegebedürftigen einen der fünf Pflegegrade zu:

PflegegradBeschreibung
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Gibt es eine Wartezeit bei der Pflegepflicht­versicherung?

Sowohl bei der sozialen als auch der privaten Pflege­versicherung gibt es eine Wartezeit. Du bekommst bei Pflegebedürftigkeit erst dann Leistungen, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang versichert warst. Ausnahmen gelten für Kinder: Diese haben dann Anspruch auf Leistungen, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Wechselst du zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflicht­versicherung, zum Beispiel in die Familien­versicherung deines Ehepartners, werden die ununterbrochenen Versicherungszeiten der vorherigen Versicherung angerechnet.

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Pflicht der Pflege­versicherung: Wer muss sich versichern?

Fast jeder. Die Pflege­versicherung ist Pflicht, Ausnahmen gibt es nur für sehr wenige Personengruppen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflegeheimbewohner, die stationäre Pflegeleistungen erhalten
  • In Deutschland privat krankenversicherte Personen, die im Ausland leben

Wo versichere ich mich, wenn ich gesetzlich krankenversichert bin?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist du auch in der dazugehörigen Pflegekasse versichert. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können sich auch für eine private Pflegepflicht­versicherung entscheiden. Dafür stellen sie bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag, der sie von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegekasse befreit. Dafür benötigen sie wiederum einen Nachweis, dass sie privat pflegepflichtversichert sind. Dies ist bis drei Monate nach Vertragsbeginn in der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung möglich.

Wo versichere ich mich, wenn ich privat krankenversichert bin?

Bist du privat krankenversichert, schließt du die Pflege­versicherung normalerweise zusammen mit der Kranken­versicherung beim selben Anbieter ab. Es ist aber auch möglich, für jede der zwei Policen einen anderen Anbieter zu wählen. In diesem Fall musst du dich innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss für eine andere Pflegepflicht­versicherung entscheiden. Ansonsten bist du automatisch in der Pflege­versicherung deiner Kranken­versicherung. Das Einsparpotenzial ist gering: Beitragshöhe und Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung sind bei allen Versicherern gleich.

Muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung aus Versorgungsbezügen zahlen?

Auch aus Versorgungsbezügen sind Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung zu zahlen. Zu Versorgungsbezügen zählen zum Beispiel Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten.

Wer ist Träger der Pflege­versicherung?

Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine angeschlossene gesetzliche Pflegekasse. Diese erhält die Pflege­versicherungsbeiträge und zahlt später die entsprechenden Leistungen. Auch die privaten Kranken­versicherungen bieten immer eine private Pflegepflicht­versicherung an. Der Tarif ist einheitlich, die Leistungen sind bei allen Anbietern im Wesentlichen gleich. 

Gut zu wissen

Die Leistungen der sozialen und der privaten Pflegepflicht­versicherung sind gleich. Unterschiede kann es bei den Beiträgen geben. Wenn du jung bist und dich freiwillig gesetzlich krankenversicherst, kannst du in der privaten Pflegepflicht­versicherung möglicherweise sparen, da die Beiträge anders berechnet werden. Zu diesem Schritt solltest du dich jedoch gut beraten lassen, da du später nicht mehr so einfach in die gesetzliche Pflege­versicherung wechseln kannst.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflege­versicherung?

Gesetzlich versicherte Angestellte zahlen insgesamt 3,05 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die soziale Pflege­versicherung. Der Beitragssatz wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt – jeder zahlt 1,525 Prozent (bei Arbeitsort in Sachsen: Arbeitnehmer 2,025 Prozent, Arbeitgeber 1,025 Prozent). Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten, also insgesamt 3,40 Prozent des Bruttoeinkommens. Freiwillig gesetzlich Versicherte wie Selbstständige zahlen die 3,05 Prozent selbst.

In der privaten Pflege­versicherung beeinflussen Gesundheit und Alter bei Vertragsabschluss die Höhe des Beitrags. Der Beitragssatz darf jedoch nicht höher sein als der Höchstbetrag in der sozialen Pflege­versicherung. 2022 liegt er bei 147,54 Euro im Monat, für Beamte mit Beihilfe halbiert sich dieser Beitrag. 

Experten-Tipp

Arbeitnehmer mit privater Pflege­versicherung haben wie gesetzlich versicherte Angestellte einen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag bezahlt. Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Beitrags.

Lohnt sich ein Vergleich der Pflege­versicherungen?

Die Leistungen in gesetzlicher und privater Pflegepflicht­versicherung sind gleich. Auch die Beiträge sind bei den verschiedenen Pflegekassen oder privaten Pflicht­versicherungen gleich. Wer mehr Leistungen haben möchte, sollte eher über eine private Pflegezusatz­versicherung nachdenken.

Können die Beiträge zur Pflege­versicherung steigen?

Beitragsänderungen kann es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung geben – zum Beispiel, wenn sie neue Leistungen anbieten. Es kann auch passieren, dass sich die Ausgaben erhöhen, wenn es aufgrund des demografischen Wandels mehr Pflegebedürftige gibt. Zuletzt wurden die Beiträge in der gesetzlichen Pflege­versicherung 2019 und in der privaten 2020 erhöht.

Wie sind Familien in der Pflege­versicherung versichert?

Wie in der Kranken­versicherung gibt es in der Pflege­versicherung die Familien­versicherung. Kinder, Ehefrauen und -männer sowie Lebenspartner/innen, die monatlich nicht mehr als 470 Euro (Stand 2022) verdienen, werden beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung.

Welche Leistungen übernimmt die Pflege­versicherung?

Die Pflege­versicherung unterstützt Pflegebedürftige mit Leistungen, die ihnen den Alltag erleichtern. Dazu gehören:

  • Pflegehilfsmittel wie ein spezielles Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem
  • Zuschüsse für Umbau­maßnahmen in der Wohnung oder im Haus, zum Beispiel für einen Treppenlift
  • ambulante Pflege: Pflegegeld, wenn man zu Hause von Angehörigen und/oder einem Pflegedienst gepflegt wird
  • teilstationäre Pflege, wenn der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung gepflegt wird
  • vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung

Übernimmt die Pflege­versicherung alle Kosten?

Die gesetzliche oder die private Pflegepflicht­versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Für jeden Pflegegrad gibt es bestimmte Höchstsätze. Gerade die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt sollte man nicht unterschätzen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat ermittelt, dass die Betreuung im Pflegeheim bei Pflegegrad 3 durchschnittlich 3.092 Euro im Monat kostet. Die Pflegepflicht­versicherung übernimmt davon 1.262 Euro, die verbleibenden 1.830 Euro müssen der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen, normalerweise die Kinder, übernehmen – und das jeden Monat, häufig über mehrere Jahre hinweg.

Dabei kommt ein großer Betrag zusammen. Nicht jeder kann diese Kosten ohne weiteres schultern oder möchte sie seinen Kindern aufbürden. Eine zusätzlich abgeschlossene Pflegezusatz­versicherung senkt diese Kosten. Dafür stehen drei Varianten zur Verfügung:

Wie wähle ich die richtige Pflegezusatz­versicherung für die optimale Absicherung im Ernstfall?

Obwohl die soziale Pflege­versicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.

Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatz­versicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

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