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Promillegrenze beim Fahrrad: Bußgelder und Konsequenzen

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  • Als Fahrradfahrer:in gibt es 2 Promillegrenzen zu beachten: Ab 0,3 ‰ drohen Bußgelder bei auffälligem Fahren. Ab 1,6 ‰ giltst du als absolut fahruntüchtig – das führt zu Strafanzeigen, 3 Punkten in Flensburg und einer MPU.
  • Für E-Bikes und E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen. Ab 0,5 ‰ wird es teuer (mindestens 500 € Bußgeld).
  • Laut Rechtsprechungen kann dir der Führerschein entzogen werden, wenn du mit über 1,6 ‰ auf dem Fahrrad erwischt wirst.

Promillegrenze beim Fahrradfahren: Ab wann wird’s kritisch?

Auch auf dem Fahrrad spielt der Alkoholgehalt eine Rolle – aber es kommt auch darauf an, wie fit oder auch wie unauffällig du fährst. Unterschieden wird zwischen “relativer Fahruntüchtigkeit” und “absoluter Fahruntüchtigkeit”.

Die erste Grenze: 0,3 ‰ beim Radfahren

Hast du mehr als 0,3 ‰ im Blut, gilt das als relative Fahruntüchtigkeit. Wirst du angehalten und fährst normal, bekommst du keinen Stress.

Aber Achtung: Solltest du Schlangenlinien fahren oder Verkehrsregeln missachten, kann es strafrechtliche Folgen geben – Bußgelder inklusive.

Wenn du einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdest und dabei mehr als 0,3 ‰ Alkohol im Blut hast, wird’s ernst. Dann drohen dir eine Strafanzeige, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Wie viel? Das richtet sich danach, wie schlimm der Vorfall war und ob jemand verletzt wurde.

Und denk dran: Wiederholungstäter:innen müssen mit höheren Strafen rechnen – bis hin zu einem Fahrrad-Fahrverbot.

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Die zweite Grenze: 1,6 ‰ auf dem Fahrrad

Ab 1,6 ‰ giltst du auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Warum? Deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und dein Gleichgewicht sind bei diesem Wert stark beeinträchtigt, auch wenn du dich vielleicht anders fühlst. Ab hier gilt: Fahrrad stehen lassen, sonst gefährdest du dich und andere.

Wirst du mit 1,6 ‰ Alkohol im Blut erwischt, gibt’s 

  • eine Strafanzeige, 
  • 3 Punkte in Flensburg und 
  • du zahlst 30 Tagessätze Bußgeld – abhängig von deinem Monats-Nettoeinkommen.

Außerdem kommt fast immer die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) auf dich zu. Und wenn du durchfällst? Dann ist der Führerschein weg.

Wenn du öfter betrunken radelst, drohen noch härtere Strafen: Führerscheinentzug, Fahrverbot und viel höhere Bußgelder.

Betrunken Radfahren in der Probezeit

Bist du noch Fahranfänger:in und in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt und fällst wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad auf, verlängert sich deine Probezeit fürs Autofahren auf 4 Jahre – und auch hier kann die MPU angeordnet werden.

Auch wenn die Strafen fürs Betrunken-Radeln nicht ganz so hart sind wie beim Autofahren, solltest du lieber nicht zu tief ins Glas gucken. Selbst wenn du keinen Autoführerschein hast, kannst du Punkte in Flensburg kassieren – und damit wird es schwer, später überhaupt einen Führerschein zu machen.

Die Höhe der Strafen hängt von der Situation ab und davon, wie du dich verhältst.

Wenn du oft mit dem Rad oder Auto unterwegs bist, lohnt sich eine Rechtsschutz­versicherung, die den Verkehrsrechtsschutz abdeckt, um auf Nummer sicher zu gehen.

Promillegrenzen für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter

Welche Promillegrenze gilt, hängt stark davon ab, mit welchem Gefährt du unterwegs bist und wie schnell es fährt:

  • Pedelecs: elektrische Unterstützung bis 25 km/h
  • E-Bikes: Fahrgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • E-Scooter: auch bekannt als Elektro-Tretroller

Mit dem Pedelec gelten die gleichen Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Ab 0,3 ‰ und auffälligem Verhalten drohen kleinere Bußgelder. Bei über 1,6 ‰ wird’s richtig teuer – Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen bis hin zur MPU.

Fährst du jedoch mit einem E-Bike oder E-Scooter, gelten die Regeln wie für Autofahrer:innen. Ab 0,5 ‰ machst du dich einer Ordnungswidrigkeit schuldig – und das kostet dich mindestens 500 €. Ab 1,1 ‰ wird es sogar eine Straftat, und es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr.

Was du als alkoholisierte:r Fußgänger:in beachten musst

Schon mal vorweg: Für Fußgänger:innen gibt’s keine Promillegrenzen. Aber die Polizei kann dich trotzdem anhalten und deinen Alkoholgehalt testen.

Das Entscheidende ist, wie du dich verhältst:

  • Torkelst du herum und wirst zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer:innen, musst du mit Strafen rechnen.
  • Bist du einsichtig und verhältst dich ruhig, kann die Strafe gering ausfallen – oder es bleibt sogar nur bei einer Verwarnung.
  • Läufst du aber stark in Schlangenlinien, randalierst oder bringst andere in Gefahr, kann die Polizei eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Fällst du durch, kann dein Führerschein weg sein.
  • Fährst du betrunken mit Inline-Skates, wirst du auch als Fußgänger:in eingestuft – und auch hier hängen die Strafen von deinem Verhalten und der jeweiligen Situation ab.

So kalkulierst du den Promillewert

Ein Promillemessgerät hast du wahrscheinlich nicht immer dabei – und ohne dieses lässt sich ein genauer Promillewert kaum ermitteln. Er hängt zudem stark von Faktoren wie Gewicht, der allgemeinen Verfassung und dem Gesundheitszustand ab. Deshalb gilt: Weniger (Alkohol zu trinken) ist definitiv sicherer (nicht nur im Straßenverkehr)!

Hier ist aber eine grobe Orientierung* für dich:

GetränkPromille
1 Bier/Weißbier 0,5l0,32 ‰
1 Weißwein 0,2l0,28 ‰
1 Sekt 0,2l0,31 ‰
1 Gin Tonic 0,3l0,29 ‰

*Mann, 35 Jahre, 180 cm, 85 kg, https://www.bussgeldkatalog.org/promillerechner/

Hast du doch mehr als nur ein Bier oder Wein getrunken? Dann merk dir diese Faustregel: Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 ‰ ab. Allerdings steigt dein Promillewert in der ersten Stunde nach dem Trinken noch an. Aber Vorsicht: Das ist nur ein grober Richtwert und kann von Person zu Person unterschiedlich sein.

Rechtsprechungen und Urteile

Zum Thema “Promillegrenze auf dem Fahrrad überschritten” gibt es eine Menge Urteile – und die zeigen dir ganz praktisch, welche Konsequenzen das haben kann.

Führerschein weg – schon beim ersten Mal?

Wenn du mit mehr als 1,6 ‰ auf dem Fahrrad erwischt wirst und eine Fahrerlaubnis besitzt, kann dir schon beim ersten Verstoß der Führerschein entzogen werden. Das passiert, wenn die Behörde befürchtet, dass du auch in Zukunft betrunken Auto fahren könntest. (Verwaltungsgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 7 B 2863/12, 13.03.2012)

MPU verpasst? Keine gute Idee!

Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen. (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 1 S 19.11, 28.02.2011)

Fahrrad-Fahrverbot ab 1,6 ‰

Ab 1,6 ‰ kann dir sogar verboten werden, überhaupt noch am Straßenverkehr mit dem Fahrrad teilzunehmen – es sei denn, du kannst nachweisen, dass du dafür geeignet bist. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 11 BV 12.771, 01.10.2012)

Auch auf dem Fahrrad gilt: Ab 1,6 ‰ wird davon ausgegangen, dass du regelmäßig trinkst – und das bringt ernste Folgen mit sich. Die Behörden könnten dir zutrauen, dass du ebenfalls fahruntüchtig Auto fahren würdest. Verpasst du Fristen bei Gutachten oder Untersuchungen, kann dir der Führerschein schneller entzogen werden, als du denkst.

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