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Rechtsbereich: Worunter fällt der Nachbarschaftsstreit?
Mit deinem Nachbar oder deiner Nachbarin kann es aus ganz unterschiedlichen Gründen zu Problemen kommen. Entsprechend gibt es mehrere Rechtsbereiche, die regeln, was erlaubt ist oder unterlassen werden muss.
Einige Gesetze zum sogenannten Nachbarrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 903, andere im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz. Auch Gemeindeverordnungen können Vorschriften vorgeben.
Tipp: Eskaliert der Nachbarschaftsstreit und du weißt dir nur mit anwaltlicher Unterstützung zu helfen, schützt dich eine Rechtsschutzversicherung mit den Modulen privater Rechtsschutz und Wohnrechtsschutz vor den Kosten für den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin. Abgedeckt sind auch Prozess- und Gerichtskosten.
Die häufigsten Streitpunkte zwischen Nachbar:innen
Die Einstellung „leben und leben lassen“ erweist sich in vielen Situationen als guter Rat. Doch irgendwann ist jedes Fass voll. Vor allem Lärmbelästigungen, nicht eingehaltene Nachbarschaftspflichten – wie den Rasen zu mähen oder das Treppenhaus zu reinigen – und Haustiere sorgen für miese Stimmung.
Unter Hausbesitzer:innen gibt’s zudem häufig Ärger bei der sogenannten Einfriedung, also wenn Eigentümer ihre Grundstücksgrenze zu Wegen und anderen Grundstücken abgrenzen.
Dabei müssen sich die Gerichte teils mit skurrilen Problemen beschäftigen, wie eine Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt. Die Parteien stritten beispielsweise über:
- Überfütterung von Katzen – ein Nachbar lockte regelmäßig die Katzen des Nachbarn in seine Wohnung und fütterte sie
- Beleidigende Gartenzwerge – ein Nachbar stellte Gartenzwerge auf, von denen einer den Mittelfinger zeigte
Während diese Gründe für Stress zwischen Nachbar:innen recht einmalig sind, bist du wahrscheinlich mit der ein oder anderen Ursache für nachbarschaftliche Querelen vertraut. Zu den häufigsten zählen die folgenden.
Lärm
Du kennst es: Heimwerksgeräusche aus der Nachbarwohnung oder dröhnend laute Musik. Niemand kann sich bei dieser Geräuschkulisse wirklich entspannen, schon gar nicht in der Nacht oder am Sonntagmorgen. Mindestens für die Nachtruhe in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr heißt es, besondere Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen.
Eine Ausnahme bilden Kinder beziehungsweise Kinderlärm. Es ist hinzunehmen, wenn sie nachts schreien oder weinen.
Einige Hausordnungen schreiben zudem eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr vor. In diesen Zeiten sollte der Geräuschpegel nicht lauter werden als ein normales Gespräch.
Im Weg stehende Autos und Mülltonnen
Hausbesitzer:innen können ein Lied davon singen: Regelmäßig stehen Autos oder Mülltonnen ungünstig vor der Einfahrt oder dem Eingang zum Grundstück, obwohl sie ein Hinweisschild angebracht haben. Die Mülltonne lässt sich noch einfach beiseiteschieben, aber beim Auto wird es problematisch.
Hundegebell
Bei Haustieren scheiden sich die Geister: Der beste Freund des Menschen wird bei lautem Gebell schnell zum unerträglichen Kläffer. Die Verhältnismäßigkeit ist entscheidend dafür, ob eine Einschränkung deiner Persönlichkeitsrechte vorliegt. Wenn der Hund ohne Unterlass bellt und du nachts nicht schlafen kannst, wird eine unzumutbare Grenze überschritten.
Dies gilt auch, wenn der Vierbeiner täglich über eine halbe Stunde bellt. So haben zumindest die Richter am Oberlandesgericht Hamm geurteilt (Aktenzeichen 22 u 265/87).
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKGrillgerüche
Ob im Garten oder auf dem Balkon – im Sommer gibt es nichts Schöneres als ein Grillfest mit Würstchen, Champignon-Spießen und einem Holzkohlegrill. Einige Bewohner:innen fühlen sich durch den Grillgeruch und den entstehenden Rauch jedoch gestört. Wie oft Mieter:innen ihren Grill anwerfen dürfen, wird je nach Wohngegend und Vermieter:in unterschiedlich geregelt.
Das Bonner Amtsgericht entschied beispielsweise, dass du in Mietshäusern in der warmen Jahreszeit einmal im Monat auf deinem Balkon grillen darfst. Dies musst du deinen Nachbar:innen mindestens 48 Stunden vorher mitteilen (Az. 6 C 545/96).
Vermieter:innen können durch die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon jedoch ausdrücklich verbieten.
Äste und Sträucher
Hängt der Ast oder der Zweig des Nachbarn oder der Nachbarin im eigenen Garten, darfst du diesen nicht einfach abschneiden. Laut § 910 BGB darfst du erst handeln, wenn
- eine Beeinträchtigung vorliegt,
- du deine:n Nachbar:in darauf hingewiesen hast und
- nach Ablauf einer angemessenen Frist nichts passiert ist.
Vorsicht beim Mundraub: Früchte von den Ästen, die über den Zaun ragen, gehören dir erst dann, wenn sie auf den Boden gefallen sind. Diese regelt § 911 BGB. Wenn der Baum genau auf der Grundstücksgrenze steht, haben beide Nachbar:innen Anspruch auf die Früchte.
Gut zu wissen
Grundstückseigentümer:innen dürfen an ihre Hauswand eine Kamera anbringen. Allerdings darf damit nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt werden. Die Kamera sollte daher so ausgerichtet sein, dass ausschließlich das eigene Grundstück im Fokus ist.
So gehst du beim Nachbarschaftsstreit vor: Anwält:in, Vermieter:in oder Schlichter:in?
Meistens wissen deine Nachbar:innen gar nicht, dass du dich gestört fühlst. Der erste Schritt lautet daher: Problem ansprechen.
- Suche das persönliche Gespräch.
- Trag dein Anliegen ruhig und sachlich vor.
- Bleibe konstruktiv.
- Nehmt Rücksicht aufeinander.
- Geht höflich und vertrauensvoll miteinander um.
- Unterstelle deinem Nachbarn/deiner Nachbarin keine böse Absicht.
Wenn es zu Streitigkeiten kommt, solltest du nicht die Fassung verlieren und Ruhe bewahren. Nichts ist schlimmer, als wenn sich ein Streit hochschaukelt, weil ein paar schnell gesagte Worte missverstanden werden. Auch das Zitieren gesetzlicher Regelungen und das Drohen mit dem Anwalt bzw. der Anwältin bewirken eher das Gegenteil und lassen die Fronten verhärten.
Sollte sich dein:e Nachbar:in weiterhin stur stellen, hast du verschiedene Handlungsmöglichkeiten:
- Ordnungsamt oder Polizei rufen: Doch Vorsicht – So kann der Nachbarschaftsstreit erst richtig eskalieren.
- Vermieter:in hinzuziehen: Wohnst du in einem Mietshaus und dein:e Nachbar:in verstößt gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, kannst du deine:n Vermieter:in mit ins Boot holen. Denn die Störungen können einen Mangel darstellen, der dir wiederum eine Mietminderung ermöglicht.
- Anwält:in einschalten: Mit juristischer Expertise findest du heraus, welche Optionen du hast, um gegen den Nachbarn oder die Nachbarin vorzugehen. Auch wenn du eine Mietminderung planst, solltest du diese vorher mit einem Anwalt oder einer Anwältin abstimmen. Diese stellt oft eine Stolperfalle dar und kann zu Problemen mit dem Vermieter oder der Vermieterin führen.
Tipp: Die Kosten für eine:n Fachanwält:in können nach der Erstberatung schnell in die Höhe gehen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, musst du dir darüber keine Gedanken machen. Sie unterstützt dich finanziell, selbst wenn du bis vors Gericht ziehen musst.
Nachbarschaftsstreit: Schlichtung oder Mediation als Lösungsweg
In einigen Bundesländern kannst du deine Klage nicht ohne Weiteres vor einem Gericht vorbringen. Du musst zuvor ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen haben. Dies ist der Fall in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Selbst wenn die Schlichtung nicht vorgeschrieben ist, solltest du diesen Weg zumindest prüfen. Denn die Kosten sind mit 50 € bis 150 € weitaus geringer als bei einem Gerichtsprozess. Außerdem lässt sich so vielleicht die nachbarschaftliche Beziehung noch retten.
Eine andere Option ist die Mediation. Während bei einer Schlichtung in der Regel der Schlichter oder die Schlichterin an der Lösungsfindung mitarbeitet, hält sich ein:e Mediator:in mit Vorschlägen zurück. Am Ende des Verfahrens gibt es zudem keine Entscheidung. Dennoch kann das Gespräch unter Leitung des neutralen Dritten dabei helfen, den Nachbarschaftskonflikt aus der Welt zu räumen.
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