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Straftat Schwarzfahren: Was kostet es & wann droht dir das Gefängnis?
Solltest du auf den Gedanken kommen, schwarzzufahren, um ein paar Euro oder etwas Zeit zu sparen, lasse es lieber. Wirst du erwischt, kommt zwar erst einmal nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt auf dich zu – aber auch das geht ins Geld. Läuft es ganz blöd, zeigt dich das Verkehrsunternehmen an. Die Folgen können ein Gerichtsverfahren, eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Schwarzfahren gilt in Deutschland als Straftat. Es fällt unter § 265a Strafgesetzbuch (StGB), der die Bestrafung der Erschleichung von Leistungen regelt. Im Fall von Fahren ohne Ticket ist es die Beförderungserschleichung. Eine Straftat hast du begangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Dadurch hast du das Verkehrsunternehmen finanziell geschädigt.Schadensersatz: Was genau ist das? Welche Schadensarten gibt es?
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Hol dir CLARKKosten und Strafen wegen Schwarzfahren
Erwischt dich ein:e Kontrolleur:in ohne Fahrschein, geht’s gleich ins Geld. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird fällig. Das beträgt 60 €, du hast in der Regel 7 bis 14 Tage Zeit, es zu bezahlen. Im Vergleich zum Preis einer Busfahrt ist das ein ordentlicher Batzen.
Bei der S-Bahn München schreiben sie Folgendes dazu: „Sollten unsere Kontrolleur:innen jemanden ohne gültige Fahrkarte kontrollieren, muss die Person gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt beziehungsweise eine Fahrpreisnacherhebung von mindestens 60 € zahlen.”
In diesen Fällen musst du ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen
Fahren …
- …ohne Fahrschein für dich.
- …ohne Fahrschein für einen Hund, ein Fahrrad, ein Gepäckstück (sofern erforderlich).
- …mit falschem Fahrschein.
- …mit abgelaufenem Fahrschein.
- …mit nicht entwertetem Fahrschein.
Es kann sein, dass es das Verkehrsunternehmen, dem du finanziell geschadet hast, nicht bei einem erhöhten Beförderungsentgelt belässt. Der Betrieb kann Anzeige gegen dich erstatten. Das wird wahrscheinlich nicht bei der ersten Schwarzfahrt der Fall sein, Wiederholungstäter:innen können sich aber auf einen Gerichtsprozess einstellen.
Und dann könnte es richtig teuer werden. Es ist Praxis, dass die Unternehmen jede Schwarzfahrt einer Person dokumentieren. Irgendwann zeigen sie alle Straftaten auf einen Schlag an. Die Geldstrafe kann dementsprechend hoch ausfallen. Im schlimmsten Fall verurteilt dich das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das ist laut § 265a StGB möglich.
Strafen-Eskalation beim Fahren ohne Ticket
- Beim ersten Mal Schwarzfahren belassen es Verkehrsunternehmen in der Regel bei einem erhöhten Beförderungsentgelt.
- Wiederholungstäter:innen müssen mit einer Anzeige und einer Geldstrafe rechnen.
- Bei einer erneuten Anzeige und Verurteilung droht eine erhöhte Geldstrafe.
- Die nächste Eskalationsstufe ist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- In letzter Konsequenz kannst du dich nach mehreren Verurteilungen auf einen Gefängnisaufenthalt einstellen.
- Der droht dir zudem, wenn du die Geldstrafe nicht zahlen willst oder kannst.
- Außerdem kann dir das Verkehrsunternehmen Hausverbot erteilen, missachtest du das, begehst du Hausfriedensbruch – eine weitere Straftat, die das StGB regelt.
Interessant
Gefängnis, weil jemand nicht in der Lage ist, eine Geldstrafe zu bezahlen: Das ist in Deutschland keine Seltenheit. So geht es jedes Jahr etwa 50.000 Menschen. Besonders in weniger wohlhabenden Bundesländern sitzen deswegen verhältnismäßig viele Bürger:innen ein. In Brandenburg war in der Vergangenheit zeitweise jede zehnte Gefängniszelle mit einem Menschen belegt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke hervor.
Zeitkarte vergessen: Was, wenn deine Jahreskarte zu Hause liegt?
Wenn du eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für den Nahverkehr besitzt, kennst du das vielleicht: Du stehst im Bus oder in der Bahn und dir schießt durch den Kopf, dass du dein Zeitticket nicht dabei hast. In Panik musst du allerdings nicht verfallen.
Du hast keine Straftat begangen. Schließlich hast du die Fahrt bereits im Voraus bezahlt. Dem Verkehrsunternehmen ist also kein finanzieller Schaden entstanden. Dennoch musst du nachweisen, dass du nicht schwarzgefahren bist. Dafür hast du in der Regel 7 Tage Zeit.
Innerhalb dieser Frist musst du beim Kundencenter des Unternehmens mit deinem Ticket erscheinen. Manchmal kannst du das Ganze auch online erledigen. Infos dazu findest du auf der Website des Verkehrsbetriebs. Komplett ohne Kosten geht es aber auch in diesem Fall nicht. Die Betriebe verlangen meistens eine Bearbeitungsgebühr, bei einigen beträgt sie 7 €.
Wichtig für dich zu wissen: Das Nachzeigen der Zeitfahrkarte ist nur möglich, wenn sie personalisiert, nicht übertragbar ist. Ansonsten kommst du um ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht herum.
Du kannst gegen das erhöhte Beförderungsentgelt Einspruch erheben
Noch etwas zum Schluss: Bist du der Meinung, das Verkehrsunternehmen hat von dir zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt, kannst du Einspruch dagegen erheben. Das geht direkt bei dem Unternehmen. Wie lange du dir dafür Zeit lassen kannst, steht auf dem Zahlschein, den dir der oder die Kontrolleur:in ausgestellt hat.
Lehnt der Betrieb deinen Einspruch ab, führt dein nächster Weg zu einer Schlichtungsstelle. Von ihr kannst du deinen Fall prüfen lassen. Natürlich kannst du auch gerichtlich gegen die Ablehnung vorgehen. Dann solltest du aber eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Privatrechtsschutz und deren Deckungszusage für diesen konkreten Sachverhalt im Rücken haben. Dann übernimmt sie die Kosten für den Rechtsstreit.
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