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Mindestlohn: Weniger Gehalt darf es nicht sein

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  • Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,41 € brutto pro Stunde. Ab Januar 2025 soll er auf 12,82 € steigen.
  • Der Mindestlohn gilt deutschlandweit. Mit wenigen Ausnahmen haben alle Angestellten einen rechtlichen Anspruch darauf.
  • Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohn­gesetz verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 € brutto pro Stunde. Diese bundesweit gültige Lohnuntergrenze darf nicht unterschritten werden. Rund 6 Millionen Menschen haben seitdem mehr Geld im Portemonnaie.

Bei einem Vollzeitjob (40 Stunden pro Woche) zu diesem Lohn, verdienst du laut Mindestlohn-Rechner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) monatlich etwa 2.151 € brutto.

Was davon netto übrigbleibt, hängt von mehreren Faktoren ab, wie Steuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder und den Sozial­versicherungsbeiträgen.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Die gesetzliche Lohnuntergrenze gilt für fast alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, die in Deutschland leben. Auch ausländische Staatsbürger:innen, die hier arbeiten, oder Arbeitnehmer:innen in ausländischen Unternehmen, die in der Bundesrepublik tätig sind, haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Aber: Es gibt Ausnahmen. In einigen Branchen weichen die Regelungen aufgrund von Tarifverträgen von den bundesweiten Bestimmungen ab, beispielsweise in der Pflege oder im Baugewerbe. Diese Branchenmindestlöhne dürfen den staatlich vorgeschriebenen Mindestlohn jedoch nicht unterschreiten.

Tipp: Arbeitsrechtsschutz und Mindestlohn

Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, aber dein Arbeitgeber zahlt dir die aktuelle Lohnerhöhung nicht aus? Dann solltest du zunächst auf den höheren Lohnsatz hinweisen. Sollte das keine Lösung bringen, kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Mit einer Arbeitsrechtsschutz­versicherung gehst du den Rechtsstreit deutlich entspannter an – egal ob es um rechtliche Beratung beim Fachanwalt oder der Fachanwältin geht oder eine Klage vor Gericht. Deine Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten.

Welche Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen?

Bestimmte Gruppen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dazu gehören:

  • Personen, die ehrenamtlich arbeiten oder einen Freiwilligendienst leisten
  • Selbstständige
  • Personen, die an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen
  • Arbeitnehmer:innen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr, nachdem sie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben

Was gilt für Personen, die im Minijob arbeiten?

Minijobber:innen gehören ohne Einschränkungen zu den Arbeitnehmer:innen, die Anspruch auf den Mindestlohn haben. Daher stieg mit der Erhöhung des Mindestlohns 2024 auch die Minijob-Grenze von 520 € auf 538 € pro Monat.

Sonderfall Praktikum: Habe ich im als Praktikant:in Anspruch auf den Mindestlohn?

Bei Praktikant:innen gibt es ebenfalls Ausnahmen im Bereich Mindestlohn. Nach dem Mindestlohn­gesetz (MiLoG §22) gilt die gesetzliche Lohnuntergrenze grundsätzlich auch für Praktikant:innen, da sie für das Unternehmen tätig sind und dabei Praxiserfahrung sammeln. 

Allerdings sind sie weder direkt Arbeitnehmer:innen noch Auszubildende. Zudem können sich nicht alle Unternehmen leisten, Praktikumsstellen mit Mindestlohn-Gehalt anzubieten.

Da es viele verschiedene Formen von Praktika gibt, die sich in Zweck, Länge und Qualität unterscheiden, sieht das MiLoG Ausnahmeregelungen für Praktikant

vor. Vom Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung, inklusive Uni und Hochschule
  • Praktika zur Orientierung für die Berufsausbildung
  • Freiwillige Praktika von bis zu 3 Monaten, die begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung erfolgen
  • Praktika zur Berufsausbildungsvorbereitung oder für eine andere Einstiegsqualifizierung
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Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Laut Mindestlohn­gesetz entscheidet eine neutrale Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze.

Die Kommission besteht aus 9 Personen: Neben einem oder einer Vorsitzenden gehören 2 wissenschaftliche Sachverständige dazu, sowie jeweils 3 Vertreter:innen von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, also führende Mitglieder von Gewerkschaften (Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverbänden oder Aufsichtsräten (Arbeitgeberseite).

Die Kommission verfolgt unter anderem die Entwicklung der Tarifverhandlungen und der Löhne allgemein. Dann beraten die Mitglieder, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte, damit Beschäftigte im Niedriglohnbereich weitgehend selbstständig und ohne staatliche Unterstützung ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Alle 2 Jahre schlägt die Kommission der Bundesregierung eine Anpassung des Mindestlohns vor. Die Bundesregierung orientiert sich an dieser Empfehlung, wenn sie die Anpassung durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzt. Diese Änderung gilt dann für 2 Jahre, bis zum nächsten Bericht der Mindestlohnkommission.

Wann kommt die nächste Mindestlohnanpassung?

Zuletzt wurde der Mindestlohn im Januar 2024 erhöht: von 12 € auf 12,41 €.

Die nächste Anpassung erfolgt am 1. Januar 2025. Dies geschieht auf Empfehlung der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn soll dann auf 12,82 € steigen.

Rückblick: Wie hat sich der Mindestlohn in Deutschland entwickelt?

Seit der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 ist dieser um 46 % gestiegen. Hier ist eine Übersicht der bisherigen Erhöhungen:

JahrMindestlohn
20158,50 €
20178,84 €
20199,19 €
20209,35 €
2021 (Januar bis Juni)9,50 €
2021 (Juli bis Dezember)9,60 €
2022 (Januar bis Juni)9,82 €
2022 (Juli bis September)10,45 €
2022 (ab 1. Oktober)12,00 €
2024 (seit 1. Januar)12,41 €
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Wer überwacht die Einhaltung des Mindestlohns?

Laut Abschnitt 3 des Mindestlohngesetzes liegt die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Diese Behörde ist bereits erfahren in der Überwachung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und der Einhaltung von Branchenmindestlöhnen.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei der Überprüfung mitzuwirken. Sie müssen die Zahlung des Mindestlohns und die Arbeitszeit dokumentieren und diese Unterlagen auf Verlangen der Zollverwaltung vorlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €, ein zeitweiliger Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sowie Forderungen von der Sozial­versicherung.

In größeren Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, überwacht dieser ebenfalls, ob die Mindestlohnanforderungen eingehalten werden.

Noch 2 Tipps zum Schluss:

  • Hast du Fragen zum Mindestlohn oder ein persönliches Anliegen? Dann nutze das Bürgertelefon des Bundes zum Mindestlohn unter der Telefonnummer 030 – 60 28 00 28.
  • Bevor sich ein Konflikt mit deinem Arbeitgeber anbahnt – sei es wegen des Mindestlohns, einer Abmahnung, einer Versetzung oder unberechtigten Kündigung des Arbeitsvertrages –, sichere dir einen Rechtsschutz, der dir hohe Kosten erspart, falls du vor Gericht dein Recht einklagen musst.

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