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Befreiung

Wann und wie du von der Versicherungspflicht befreit wirst

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Mehr Freiheit bei der Wahl der Kranken­versicherung
  • Es muss nicht immer die Gesetzliche sein
  • Oft bringt der Wechsel in die PKV viele Vorteile

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  • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet nicht, dass du keine Kranken­versicherung mehr brauchst, sondern dass du zwischen GKV und PKV frei wählen kannst.
  • Du kannst dich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) befreien lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa wenn du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, Arbeitslosengeld beziehst oder Student:in wirst.
  • Bist du einmal frei, kannst du dich freiwillig in der GKV versichern oder zur PKV wechseln. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.

Befreiung von der Versicherungspflicht: Was heißt das genau?

In Deutschland muss jede:r, unabhängig von Alter, Job oder beruflicher Situation, krankenversichert sein. Je nach deiner Lebenssituation bist du entweder pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) – oder du entscheidest dich für eine private Kranken­versicherung (PKV).

Die Idee dahinter: Jede Person in Deutschland soll Zugang zur medizinischen Grundversorgung haben.

Wenn von einer Befreiung von der Versicherungspflicht die Rede ist, heißt das nicht, dass du keine Kranken­versicherung mehr brauchst und keine Beiträge mehr zahlen musst. Es heißt nur, dass du dich freiwillig in der GKV versichern oder die PKV wechseln kannst. Mehr zu diesen Themen und wie der Wechsel funktioniert, erfährst du weiter unten.

Übrigens gibt es in der GKV auch die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen, wenn du einen Härtefall hast. So kannst du bei finanzieller Belastung Unterstützung bekommen.

Unser Tipp: Falls du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit deine Kranken­versicherungskosten. So bist du in jedem Fall krankenversichert.

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Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Kranken­versicherung stellen?

Möchtest du dich von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) befreien lassen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 8 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Dort sind folgende Bedingungen genannt, unter denen du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen kannst:

  • Du überschreitest als Arbeitnehmer:in die Versicherungspflichtgrenze.
  • Du beziehst Arbeitslosengeld und warst in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert.
  • Du schreibst dich als Student:in ein.
  • Du hast Rente beantragt und wechselst somit in die Auszahlungsphase der Rente.
  • Du bist Arzt oder Ärztin im Praktikum oder absolvierst eine berufspraktische Tätigkeit.
  • Du bist ein Mensch mit Behinderung und arbeitest in einer anerkannten Einrichtung für behinderte Menschen.

Den Antrag auf Befreiung bekommst du direkt bei deiner Krankenkasse.

Falls du planst, aus der GKV austreten, solltest du im Vorfeld gut überlegen, zu welchem Versicherer du wechseln willst. Die private Kranken­versicherung bietet viele günstige Tarife, ist aber nicht einfach und übersichtlich. Hole dir daher Expertenrat an deine Seite. Am schnellsten geht das gleich hier auf CLARK. Unser PKV-Profi-Team berät dich gerne und unterstützt dich bei der Tarifauswahl.

Diese Alternativen hast du zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Wird deinem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stattgegeben, hast du 2 Alternativen: 

  1. Du lässt dich freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichern.
  2. Du wechselst in die private Kranken­versicherung.

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung bietet dir die gleichen Leistungen wie die Pflicht­versicherung. Ein Unterschied ist die Beitragsberechnung für Selbstständige. Hier rechnet die Kasse mit einem Mindesteinkommen. Dieses beträgt derzeit 1.178,33 € pro Monat. Dieses dient als Berechnungsgrundlage, selbst wenn du weniger verdienst. Bei geringem Einkommen ist eine freiwillige Versicherung in der GKV daher eher nicht zu empfehlen.

In der privaten Kranken­versicherung zahlst du deine Beiträge unabhängig von deinem Einkommen. Das könnte eine Alternative sein. Zudem bekommst du – je nach Tarif – eine bessere medizinische Versorgung als in Krankenkasse.

Egal für welche Option du dich entscheidest: Es lohnt sich, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, welche Lösung am besten zu deiner Lebenssituation passt.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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