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Beschwerdestellen Krankenkassen

Ärger mit deiner Krankenkasse? Beschwerdestellen helfen!

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Bei Problemen mit deiner Krankenkasse kannst du dich an verschiedene Anlaufstellen wenden, darunter das Bundesamt für Soziale Sicherung, regionale Aufsichtsbehörden, die Ombudsstelle für private Versicherungen oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, die sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten zur Verfügung steht.
  • Typische Gründe für Beschwerden umfassen nicht erbrachte Leistungen, Probleme bei der Kündigung, ungerechtfertigte Verweigerung von Leistungen und Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung.
  • Eine Beschwerde einzureichen ist oft der 1. Schritt zur Lösung von Konflikten mit deiner Krankenkasse und kann zu einer Verbesserung deiner Situation führen.

Was kannst du bei Ärger mit deiner Krankenkasse tun?

Hast du Probleme mit deiner Krankenkasse? Ob es um nicht erbrachte Leistungen, Kündigungsprobleme oder andere Versicherungsschwierigkeiten geht – Beschwerden sind nicht selten. Im Jahr 2018 wurden beim Bundesamt für soziale Sicherung 3.500 Beschwerden registriert.

Fühlst du dich von deiner Krankenkasse im Stich gelassen? Keine Sorge, es gibt viele Anlaufstellen, die dir weiterhelfen können. Die Verbraucherzentralen bieten dir als erste Anlaufstelle kompetente Unterstützung. Zudem gibt es zahlreiche weitere Beschwerdestellen und eine Ombudsstelle, die sich deinen Versicherungsproblemen widmen.

Erinnere dich daran: Eine Beschwerde ist der 1. Schritt zur Verbesserung deiner Situation. Häufige Beschwerdegründe sind unrechtmäßig verweigerte Leistungen, ungerechtfertigte Kündigungen, Probleme bei der Kündigung, die Höhe der Versicherungsleistungen und Probleme bei der Schadensabwicklung.

Wo kannst du dich beschweren?

Hast du Konflikte mit deiner Krankenkasse, fragst du dich vielleicht: Was nun? Du kannst dich nicht nur über nicht erbrachte Leistungen beschweren, sondern auch über den oder die Sachbearbeiter:in, der oder die deinen Fall betreut.

Unser Tipp: Versuche zunächst, das Problem friedlich mit deiner Krankenkasse zu lösen. Wenn eine friedliche Lösung aussichtslos scheint, kannst du dich an verschiedene Stellen wenden. Für gesetzlich Versicherte sind das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder die zuständige Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes. Für privat Versicherte ist der Ombudsmann oder die Ombudsfrau zuständig. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Bürgertelefon stehen sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung.

GKV: Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall 

Wenn du mit dem Service deiner Krankenkasse unzufrieden bist, nutze die Möglichkeit, dich beim Bundesamt für Soziale Sicherung zu beschweren. Bis Ende 2019 war dies als Bundes­versicherungsamt bekannt. Dieses Amt bearbeitet Beschwerden, die bundesunmittelbare gesetzliche Kranken­versicherungen (GKV) betreffen. Krankenkassen, die in weniger als 3 Bundesländern aktiv sind, unterstehen der Landesaufsicht.

Zuständigkeiten je nach Bundesland variieren, und die Gesundheits- bzw. Sozialministerien der Länder sind verantwortlich für die Ausübung der Landesaufsicht.

Bundesweit

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870

Baden-Württemberg

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München

Berlin

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Brandenburg

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Hamburg

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80
20539 Hamburg

Hessen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenbergerstraße 2/2a
65193 Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

Saarland

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Schleswig-Holstein

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Thüringen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt

PKV: Die Ombudsperson für privat Krankenversicherte im Konfliktfall

Möchtest du eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen? Dies musst du schriftlich tun. Wenn du Mitglied einer privaten Kranken­versicherung (PKV) bist und Konflikte hast, steht dir seit 2011 eine Versicherungs-Ombudsperson zur Verfügung. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau schaltet sich ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und deiner Versicherung gibt. Diese informiert die Versicherungsgesellschaft über deine Beschwerde und fordert eine Stellungnahme an.

Die Hauptaufgabe des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau ist es, den Streit neutral und unparteiisch zu klären. Hier sind 3 Gründe, warum du so jemanden im Streitfall einschalten solltest:

Klärung des Streits auf sachliche und geordnete Weise

Durch die Einschaltung einer solchen Person profitierst du von einem schnellen und unbürokratischen Verfahren. Reiche deinen Schlichtungsantrag am besten per Post, Fax oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau ein.

Unterstützung durch die Ombudsperson

Oft genügt schon die Anfrage dieser beim Versicherer, um eine entgegenkommendere Haltung zu bewirken. Manchmal erhältst du sogar Informationen zu deinem Fall, die du sonst nicht bekommen hättest.

Schnelle Beilegung des Streitverfahrens

Meist endet mit der Entscheidung des Ombudsmannes oder der Ombudsfrau der Konflikt. Bei einem Streitwert von bis zu €10.000 ist der Schlichterspruch für die Versicherungsgesellschaft bindend. Bist du mit der Entscheidung nicht einverstanden, kannst du immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten? Keine, außer für Porto, Fax oder Telefon.

Für jede:n zugänglich: Die Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung steht dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn du unsicher bist, welche Behandlung die beste für dich ist oder Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Rechte benötigst. Diese Beratungsstelle ist für alle Versicherten kostenfrei zugänglich und bietet Beratungen auf Deutsch, Türkisch und Russisch an.

Das Bürgertelefon ist deine Anlaufstelle für schnelle Fragen zum deutschen Gesundheitssystem. Hier bekommst du Auskunft über gesetzliche Grundlagen und Ansprüche.

Die Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Die Servicenummern lauten:

  • Bürgertelefon zur Kranken­versicherung: 030 / 340 60 66 01
  • Bürgertelefon zur Pflege­versicherung: 030 / 340 60 66 02
  • Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 03

Nächste Schritte

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