Kfz-Versicherung – Kündigung

Alles Wissenswerte rund um die Kündigung

Bis wann du deine Auto­versicherung kündigen kannst, wann du ein Sonderkündigungsrecht hast und welche Fristen du einhalten musst, erfährst du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Die Kündigung einer Kfz-Versicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Einige davon können für den Versicherten oder auch den Versicherer mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden sein. Generell ist die Kündigung einer Kfz-Versicherung mit wenig Aufwand verbunden. Die wesentlichen Infos rund ums Thema erhältst du im Ratgeber.

  1. Die Kfz-Versicherung kann sowohl durch dich, als auch durch den Versicherer gekündigt werden. In der Regel macht das ein Versicherer dann, wenn du die Versicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß zahlst.
  2. Im Falle von Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder Schadensfall hast du zumeist ein Sonderkündigungsrecht.
  3. Die meisten Kfz-Versicherungen können jährlich gekündigt werden – mit einer einmonatigen Kündigungsfrist.

Wer kann die Auto­versicherung kündigen?

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung kann durch beide Vertragspartner erfolgen, sowohl du als Versicherungsnehmer kannst kündigen als auch die Versicherungsgesellschaft. Versicherungsgeber kündigen beispielsweise oft dann, wenn die Beitragszahlungen ausbleiben. Auch nachdem der Versicherer für einen sehr hohen Schaden aufkommen musste, kann er sich dazu entscheiden dir zu kündigen. Im Schadensfall hat das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Versicherung hat außerdem wie der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb der vertraglich festgelegten Frist zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.

Ab welchem Zeitpunkt ist die Kündigung der Kfz-Versicherung wirksam?

Viele Autofahrer fragen sich: Wann darf man seine Auto­versicherung kündigen? Generell gilt: Die Kündigung einer Auto­versicherung kannst du deinem Versicherer jederzeit zukommen lassen. Doch wann der Versicherungsvertrag dann tatsächlich endet, hängt davon ab, ob du deine Versicherung ordentlich kündigst oder ob du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst. Eine ordentliche Kündigung ist in den allermeisten Fällen zum Jahresende möglich, für eine Sonderkündigung gelten kürzere Fristen.

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Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Grundsätzlich ist die Kfz-Versicherung jährlich kündbar. Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss sich jedoch an die entsprechende Frist halten. Die Kündigung muss einen Monat vor der Hauptfälligkeit der Auto­versicherung erfolgen, andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die meisten Verträge enden mit dem Kalenderjahr, also am 31. Dezember. Gilt das auch für deinen Versicherungsvertrag, ist deine Kfz-Versicherung bis zum 30.11. kündbar. Einige Versicherer bieten aber auch eine sogenannte „unterjährige Laufzeit“ – bei dieser verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht nach dem 31. Dezember, sondern zwölf Monate nach Vertragsabschluss. Das heißt zum entsprechenden Stichtag, an dem der Vertrag begonnen hat. Eine weitere Ausnahme gilt für Saison-Kennzeichen. Bei Autos mit Saison-Kennzeichen kann die Hauptfälligkeit auf dem jeweiligen Saison-Beginn liegen. Bei manchen Versicherer endet der Vertrag von Saison-Fahrzeugen allerdings auch zum 01.01., wenn außerhalb der Saison eine sogenannte Ruhe­versicherung für das Fahrzeug besteht. Bis wann du die Kfz-Versicherung kündigen kannst, ist in allen genannten Fällen gleich. Die Kündigungsfrist der Auto­versicherung beträgt einen Monat.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen und damit vorzeitig beenden. Möglich ist dies beispielsweise im Falle einer Beitragserhöhung durch deinen Versicherer, bei einem Fahrzeugwechsel sowie nach einem Schadensfall. Bei einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat bei Schadensfällen beziehungsweise vier Wochen nach Änderung der Vertragsbedingungen. Bei Fahrzeugwechsel gilt die Kündigung ab dem Abmeldedatum.

Was muss ich beachten, wenn ich aufgrund einer Beitragserhöhung die Kfz-Versicherung kündige?

Erhöht die Versicherung die Preise, hast du in der Regel ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Häufiger Grund für eine Beitragserhöhung ist beispielsweise eine neue Risikobewertung des entsprechenden Fahrzeugmodells. Eine Neueinstufung deiner Regionalklasse kann ebenfalls eine Preissteigerung nach sich ziehen. Dein Versicherungsunternehmen muss dich mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Neuregelungen über die Änderung und Preisanpassung informieren. Willst du deine Auto­versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen, beträgt die Frist einen Monat nach Erhalt der Änderung. Wichtig ist, dass du im Kündigungsschreiben die Beitragserhöhung als Grund angibst, damit du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.

Gut zu wissen

Nicht jede Beitragserhöhung erlaubt dir die außerordentliche Kündigung deiner Kfz-Versicherung. Wirst du wegen einem Schaden in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse gestuft und dadurch ergibt sich ein höherer Beitrag, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn du umziehst und die Beitragserhöhung aufgrund der höheren Regionalklasse des neuen Wohnortes erfolgt, hast du kein Recht, außerordentlich zu kündigen.

Muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen nach Verkauf meines Fahrzeugs?

Verkauft ein Fahrzeugbesitzer sein Auto, ist keine Kündigung der Auto­versicherung erforderlich. Die Versicherung geht nicht auf den neuen Käufer über, sondern endet sofort. Das nennt sich Risikowegfall. Der neue Käufer muss sich dann um eine neue Versicherung kümmern. Der Versicherte muss die Gesellschaft in der Regel nicht darüber informieren, da das die Zulassungsstelle für ihn macht.

Das hat einen ganz einfachen Grund: Auf diese Weise wird gewährleistet, dass jeder Autofahrer zumindest über die gesetzliche Haftpflicht­versicherung verfügt. Der Käufer deines alten Fahrzeugs hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist bei der Auto­versicherung von einem Monat. Sobald er der zuständigen Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung seines neuen Versicherers vorlegt, gilt die alte Police als gekündigt. Lies hier weiter, wenn du Fragen zur Ummeldung oder zum Halterwechsel hast.

Muss ich meine Auto­versicherung kündigen beim Neukauf eines Fahrzeugs?

Kaufst du dir ein neues Fahrzeug und meldest dein altes ab, spricht man von einem Fahrzeugwechsel. Auch in diesem Fall kommt es zu einem Risikowegfall. Du bist nicht verpflichtet, bei deinem aktuellen Versicherer zu bleiben. Du musst dich bei einem Fahrzeugwechsel an keine Fristen halten, damit du den alten Auto­versicherungsvertrag kündigen kannst.

Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto abmelde?

Bei Abmeldung des Fahrzeugs ruht die Kfz-Versicherung vorübergehend. Während dieser Ruhephase musst du keine Beiträge zahlen. Nach 18 Monaten löst sich der Versicherungsvertrag automatisch auf. Es bedarf ebenfalls keiner Kündigung, wenn der Pkw nicht vorübergehend, sondern endgültig abgemeldet wird. In der Regel informiert die Zulassungsstelle den Versicherer automatisch darüber. Es gab aber auch schon Fälle, wo dies nicht gemeldet wurde. Um sicher zu gehen, kannst du deinen Versicherer darüber in Kenntnis setzen.

Für wen gilt ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall?

Bei einem Schadensfall haben sowohl du als auch deine Versicherung die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Für die Kündigung der Kfz-Versicherung beginnt die Frist von einem Monat, sobald das Versicherungsunternehmen den Schadensfall bearbeitet und dir mitgeteilt hat, ob es den Schaden übernimmt. Beendet deine Versicherung das Versicherungsverhältnis, helfen unsere CLARK-Experten dir gerne dabei, einen neuen Anbieter zu finden.

Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung?

Damit die Kündigung der Auto­versicherung gültig ist, musst du sie schriftlich bei deinem Versicherungsunternehmen einreichen. Hierfür stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Kündigung auf dem Postweg, am besten per Einschreiben
  • Kündigungsschreiben per Fax 
  • Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail (nicht bei allen Versicherungsunternehmen möglich)
  • Kündigung im Kundencenter des Versicherers

Bei einigen Versicherern kannst du deine Kfz-Versicherung auch online kündigen – zum Beispiel über ein Kontaktformular. Darüber hinaus kannst du auch die CLARK-Experten beauftragen, deine alte Kfz-Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen.

Welche Angaben müssen auf dem Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung enthalten sein?

Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Anschrift des Versicherungsunternehmens
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund (bei einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung)
  • Ort, Datum und Unterschrift

Tipp

Möchtest du deine bestehende Auto­versicherung gegen eine neue ersetzen, solltest du deine alte Kfz-Versicherung erst dann kündigen, wenn das neue Versicherungsunternehmen dir den Vertrag bestätigt hat. So senkst du das Risiko, bei eventuellen Verzögerungen oder bei einer Ablehnung seitens des Versicherers ohne Kfz-Versicherung dazustehen.

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