Der 24-Stunden-Rundumschutz für Mitarbeiter oder Vereinsmitglieder – weltweit. Wann sie sich lohnt, was sie abdeckt und welche Unfälle abgesichert sind.
Die Gruppenunfallversicherung gehört formal zu den privaten Unfallversicherungen und bietet die Möglichkeit, mehrere Personen pauschal zu versichern. Bei Unternehmen spricht man häufig auch von einer betrieblichen Unfallversicherung. Mit einer Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber, aber auch Vereine oder Verbände ihre Mitarbeiter bzw. Mitglieder gegen Schäden und deren Folgekosten absichern, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. So beinhalten die meisten Tarife einen 24-Stunden-Schutz, der auch Unfälle in der Freizeit absichert. Die Policen sind stark individualisierbar, zahlreiche Zusatzleistungen können mit aufgenommen werden.
Beim Abschluss unterscheiden die meisten Versicherer zwischen einer Versicherung mit und einer ohne Namensnennung. Bei einer Versicherung mit Namensnennung definiert der Betrieb die Gruppe, die versichert werden soll. Soll zum Beispiel nur der Außendienst versichert werden, werden die Mitarbeiter entweder namentlich genannt oder in einem vereinfachten Mitteilungsverfahren (z. B. über eine Mitteilung der Personalabteilung) verkündet. Bei einer Versicherung ohne Namensnennung hingegen werden alle dem Betrieb zugehörigen Personen versichert.
Grundsätzlich ist eine Gruppenunfallversicherung für alle Arbeitgeber sinnvoll, die ihren Mitarbeitern einen allumfassenden Unfallversicherungsschutz bieten wollen. Dabei profitieren Unternehmen von besonders günstigen Gruppentarifen und Vorteilen bei der Steuer. Nicht nur für große, sondern auch für kleinere Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler lohnt sich ein Blick in die Tarife, die es meist schon ab drei Versicherten gibt. Leistungen wie beispielsweise Krankentagegeld können für Freiberufler sehr attraktiv sein. Mit professionellem Reha-Management erhält der Mitarbeiter schnell und unkompliziert die richtigen Reha-Maßnahmen und ist im Zweifel schneller wieder genesen und arbeitsfähig.
Ehrenamtliche Mitglieder und Helfer in Vereinen bzw. gemeinnützigen Organisationen genießen seit 2005 den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierfür gibt es zwei Voraussetzungen: Die Arbeit muss gemeinnützig und die freiwilligen Helfer müssen registriert sein. Wer also beispielsweise bei der Nahrungsmittelverteilung in einer gemeinnützigen Organisation hilft, muss sicherstellen, dass er als Helfer geführt ist. Erst dann besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.
Wichtig zu wissen: Gesetzlich versichert sind ausschließlich Tätigkeiten, die im Rahmen der Vereinsaktivität erfolgen. So ist zum Beispiel die Essenspause während der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht versichert. Unfälle beim Bolzen nach dem offiziellen Fußballtraining werden ebenfalls nicht anerkannt.
Mit einer Gruppenunfallversicherung bieten Vereine ihren Mitgliedern einen allumfassenden Versicherungsschutz, der auch Unfälle in der Freizeit abdeckt.
Die Gruppenunfallversicherung ist sehr gut auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs bzw. Vereins anpassbar. Grundsätzlich beinhalten die meisten Tarife folgende Leistungen:
Leistungen bei Invalidität, teilweise ab 1 Prozent Invaliditätsgrad
24-Stunden-Schutz, weltweit
Versicherungsschutz im Privat- und Berufsleben
Zusätzlich kann eine Vielzahl von Leistungen ergänzt werden. Das sind unter anderem Krankenhaus- oder Unfalltagegeld, professionelles Reha-Management, Sofortleistungen für einen eventuellen Arbeitsplatzumbau, Unfallrente, Einmalzahlung bei Tod etc. Um den bestmöglichen Tarif für Arbeitnehmer bzw. Vereinsmitglieder zu finden, ist ein Gespräch mit einem Fachmann ratsam. Unsere CLARK-Versicherungsexperten helfen dir gerne weiter.
Wichtig: Auch bei betrieblichen Unfallversicherungen sind einige Unfallursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Vorsatz oder Kriegsereignisse. Ein Blick in die Police lohnt sich.
Die Kosten für eine Gruppenunfallversicherung sind höchst individuell. Es kommt darauf an, wie viele Personen versichert werden und welche Leistungen abgedeckt sein sollen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Konditionen der Gruppentarife im Vergleich zu den Beiträgen, die Privatpersonen für eine private Unfallversicherung bezahlen würden, günstiger sind. Mit dieser Absicherung bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen deutlichen Mehrwert und profitieren überdies von steuerlichen Vorteilen.
Die gesetzliche Unfallversicherung weist Lücken auf, die deine Mitarbeiter oder Vereinsmitglieder im Zweifel teuer zu stehen kommen. Mit einer passenden Gruppenunfallversicherung bietest du deinen Mitarbeitern bzw. den Mitgliedern deines Vereins einen voll umfassenden Schutz, der auch Unfälle in der Freizeit abdeckt.
Die Versicherungsexperten von CLARK können dir dabei helfen, den passenden Tarif und Versicherer herauszusuchen, der zu deinem Unternehmen bzw. Verein passt.
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