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Unfall­­versicherung – Kinder

So sicherst du dein Kind gegen Unfälle ab

Eine Unfall­versicherung für Kinder schützt dann, wenn die Pflicht­versicherung nicht greift. Hier erfährst du mehr über die private Kinder-Unfall­versicherung.
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Ein Sturz vom Klettergerüst, ein Verkehrsunfall oder eine Verbrühung zu Hause – Kinder sind nicht davor gefeit, einen Unfall zu erleiden. Ganz im Gegenteil: Kinder agieren häufig unbedarft im Alltag und können dadurch Gefahren schlechter abschätzen und vorhersehen als Erwachsene. In den meisten Fällen kommen sie mit einer Schramme davon; manchmal kann ein Unfall aber auch bleibende Schäden verursachen oder gar zu Invalidität führen. Da die gesetzliche Unfall­versicherung nur bedingt für die Behandlungskosten infolge eines Unfalls aufkommt, ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Unfall­versicherung für Kinder abzuschließen.

Brauchen Kinder eine Unfall­versicherung oder reicht der gesetzliche Schutz?

Die gesetzliche Unfall­versicherung springt für alle Kosten ein, die infolge eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder direkt in der Arbeitsstätte entstehen. Auch Schüler sowie Kinder, die einen Kindergarten besuchen, sind über den Träger der Betreuungseinrichtung in der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert. Das bedeutet: Der gesetzliche Schutz greift lediglich in einem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen.

Eine Unfall­versicherung ist daher sinnvoll, auch für Kinder. Besuchen sie noch keine Betreuungseinrichtung, sind Kleinkinder nicht über die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt. Das gilt auch für Babys. Doch gerade im Haushalt, im Garten, in der Freizeit beim Spiel und Sport können schnell Unfälle passieren. Da Kinder Verletzungsrisiken meistens falsch einschätzen und leichtsinniger agieren, sind Unfälle keine Seltenheit – egal in welchem Kindesalter.

Daher sollten Eltern für Babys, Kinder und auch Jugendliche eine private Unfall­versicherung abschließen. Denn nur mit einer Unfall­versicherung können Eltern die finanzielle Belastung durch Unfallfolgen leichter schultern und ihrem Kind die bestmögliche Versorgung und Betreuung zukommen lassen. 

Eine eigene Absicherung für Kinder lohnt sich
Bei Kindern empfehle ich immer, sie nicht in der gewöhnlichen Familienunfall­versicherung abzusichern, sondern in Kinderunfall-Tarifen, da dort speziell auf Kinder abgestimmte Sonderleistungen (Kindergarten- und Schulausfallgeld für die Eltern, etc.) abgesichert sind.
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Petra
Versicherungsexpertin bei CLARK

Ab welchem Alter macht eine Unfall­versicherung für Kinder Sinn?

Ab wann sie eine Unfall­versicherung fürs Baby abschließen, sollten Eltern vom Entwicklungsstand ihres Nachwuchses abhängig machen. Spätestens wenn sich dein Baby oder Kleinkind nicht nur selbstständig fortbewegen, sondern auch leichtsinnig herumtollen kann, ist es höchste Zeit, eine Unfall­versicherung abzuschließen.

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Welche Leistungen enthält eine private Unfall­versicherung für Kinder?

Ein Unfall, der außerhalb der Betreuungseinrichtung passiert und bleibende Schäden beziehungsweise eine Invalidität zur Folge hat, kann für Eltern nicht nur zu einer psychischen Belastung werden, sondern auch zu einer finanziellen. Die medizinische Versorgung des Kindes, Rehabilitationsmaßnahmen, Betreuungskosten oder Verdienstausfälle können schnell Kosten von mehreren Tausend bis Zehntausend Euro verursachen. Da ist es gut, wenn Eltern vorgesorgt und eine Unfall­versicherung für die Familie und speziell für das Kind abgeschlossen haben.

Eine Unfall­versicherung für Kinder springt im Ernstfall ein, wenn die gesetzliche Unfall­versicherung nicht greift. Sie übernimmt die Kosten für die Therapie und zahlt auch für Aufwendungen, die für die Betreuung und Pflege des verunglückten Kindes entstehen. Je nach Police enthält eine private Unfall­versicherung für Kinder unter anderem folgende Leistungen und Zusatzleistungen:

  • Invaliditätszahlungen: Treten infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen auf, springt die Unfall­versicherung ein. Bei der Invaliditätszahlung handelt es sich um die einmalige Zahlung einer Summe, die die durch den Unfall verursachten Kosten ausgleichen soll. Das können zum Beispiel Aufwendungen sein, die für die Reha oder für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung anfallen.
  • Bergungskosten: Kosten, die für die Rettung oder Bergung des Kindes anfallen, sind durch die Bergungskosten in der Unfall­versicherung abgedeckt. Auch der Transport ins Krankenhaus fällt hierunter.
  • Krankenhaustagegeld: Die Kosten für längere Krankenhausaufenthalte werden durch die Versicherung aufgefangen. Abhängig von den vertraglichen Konditionen können auch die Krankenhauskosten für den betreuenden Aufenthalt eines Elternteils ganz oder teilweise übernommen werden (Rooming-In-Zusatzleistung).
  • Betreuungsgeld: Ist ein Kind nach einem Unfall dauerhaft auf Betreuung angewiesen, werden die Kosten dafür vom Versicherer übernommen. Unter Umständen zahlt die Unfall­versicherung sogar den Verdienstausfall eines Elternteils, wenn dieser zur Betreuung seinen Job ganz oder teilweise aufgibt.
  • Unfallrente: Bei erheblichen bleibenden Beeinträchtigungen zahlt die Unfall­versicherung den Kindern und Jugendlichen eine lebenslange monatliche Unfallrente. Dafür muss der Invaliditätsgrad in der Regel mindestens 50 Prozent betragen.
  • Kosmetische Operationen: Sind nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig, zum Beispiel wegen starker Verbrennungen oder Verätzungen, kann die Versicherung die Kosten für die Operation übernehmen, vorausgesetzt, diese sind im Versicherungspaket enthalten.
  • Todesfallleistung: Auch im Todesfall kann eine Unfall­versicherung einspringen und die Hinterbliebenen durch eine einmalige Zahlung unterstützen.

Zusatzleistungen der privaten Kinder-Unfall­versicherung

Wer eine Kinder-Unfall­versicherung abschließen möchte, sollte unbedingt die Versicherungskonditionen prüfen und auf die gebotenen Zusatzleistungen schauen. Denn gerade aufgrund des jungen Alters und der Unbedarftheit tragen Kinder oftmals ein größeres Risiko für einige Unfallszenarien. Folgende Zusatzleistungen einer Unfall­versicherung sind daher für Kinder sinnvoll und notwendig:

  • Infektionsschutz: Da viele Kinder gern in der Natur herumtollen, sind sie einem bedeutend höheren Risiko ausgesetzt, sich eine Infektion durch ein Insekt, zum Beispiel eine Zecke, einzufangen. Daraus resultierende Erkrankungen wie Borreliose können schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Darüber hinaus können auch Impfungen gegen diverse Krankheiten Infektionen verursachen. Ein Infektionsschutz gegen Insektenstiche und -bisse sowie gegen Impfschäden ist daher wichtig, wenn du eine Unfall­versicherung für dein Kind abschließen möchtest.
  • Eigenbewegung: Mit dieser Zusatzleistung sind auch Unfallschäden versichert, die infolge der Eigenbewegung des Kindes entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Verletzungen beim Sport ohne fremde Einwirkung. Außerdem sind dadurch auch Unfallschäden versichert, die durch das Stolpern und Fallen in alltäglichen Situationen, Schneiden an scharfen Gegenständen oder Herunterfallen von gefährlichen Dingen verursacht werden können.
  • Erhöhte Kraftanstrengung: Kinder schätzen ihre Fähigkeiten und Kräfte häufig falsch ein. Diese Fehleinschätzungen können Unfälle begünstigen. Daher sollten Unfallschäden, die aus der kindlichen Naivität und Überschätzung resultieren, unbedingt mitversichert sein.
  • Übermüdung/Bewusstseinsstörung: Wer müde ist, neigt dazu, unaufmerksam zu sein. Das kann gerade im Straßenverkehr zu fatalen Folgen führen. Darüber hinaus kann eine Medikamentengabe zu Einschränkungen des Bewusstseins führen. Solche Punkte sollten daher möglichst in einer Unfall­versicherung fürs Kind enthalten sein.

Unfall­versicherung für Kinder: Was ist wichtig zu beachten? 

Beim Abschluss einer Unfall­versicherung fürs Kind solltest du drei wesentliche Punkte beachten: die Höhe der Versicherungssumme, die Progression und die Gliedertaxe.

Versicherungssumme

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags solltest du dir Gedanken über die Höhe der Invaliditätssumme machen, mit der dein Kind versichert ist. Schließlich können die Folgekosten eines Unfalls je nach den davongetragenen Schäden sehr hoch sein. So können Umbauarbeiten am Haus oder ein behindertengerechtes Fahrzeug enorm ins Geld gehen. Aber auch die Betreuung kann erhebliche Kosten verursachen. Daher solltest du eine Kinder-Unfall­versicherung mit einer entsprechend hohen Invaliditätssumme wählen. Zwischen 100.000 und 200.000 Euro sind hier empfehlenswert.

Progression

Des Weiteren solltest du bei einer Unfall­versicherung für dein Kind die Höhe der Progression beachten. Diese sollte zwischen 225 und 350 Prozent liegen. Es gibt aber auch Anbieter, die noch mehr bieten. Dank der Progression kann die ausgezahlte Invaliditätssumme bei schweren Behinderungen und hohen Invaliditätsgraden noch einmal um ein Vielfaches höher liegen. Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent würde die Versicherungssumme 2,25- bis 3,5-mal so hoch sein. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro wären das 450.000 Euro bei 225 Prozent Progression, und bei einer vereinbarten Progression von 350 Prozent sogar 700.000 Euro. 

Wann die Versicherungssumme mit Progression ausgezahlt wird, ist abhängig vom Invaliditätsgrad des verunfallten Kindes und unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Beim Abschluss einer Unfall­versicherung für dein Kind solltest du darauf achten, dass die Progression bereits bei einem niedrigen Invaliditätsgrad greift. Immerhin können auch vermeintlich geringe körperliche Beeinträchtigungen hohe Kosten verursachen.

Gliedertaxe

Der dritte wichtige Punkt, den du beim Abschluss einer Versicherung beachten solltest, ist die sogenannte Gliedertaxe. Sie ist de facto das wesentliche Instrument einer Versicherung, den Grad der Invalidität zu ermitteln, und damit ausschlaggebend dafür, wie hoch die Invaliditätssumme nach einem Unfall mit bleibenden Schäden ausfällt. So kann zum Beispiel die Lähmung eines Armes oder Beines einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent entsprechen, ein einseitiger Hörverlust 20 bis 30 Prozent. Ein Blick auf die Gliedertaxe hilft dabei, das Leistungsspektrum von Anbietern einer Unfall­versicherung für Kinder miteinander zu vergleichen und den bestmöglichen Tarif zu finden.

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