Unfall­­versicherung – Todesfallleistung

So sicherst du deine Angehörigen im Todesfall ab

Über eine Todesfallleistung in der Unfall­versicherung kannst du deine Hinterbliebenen finanziell absichern. Was genau die Versicherung wann zahlt.
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Grundsätzlich schützt beziehungsweise unterstützt dich eine Unfall­versicherung finanziell bei langfristigen gesundheitlichen Folgen infolge eines Unfalls. Aber auch im schlimmsten Fall kann die Versicherung Unterstützung leisten: beim Tod des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person. Die Leistungen im Todesfall dienen der Absicherung der Hinterbliebenen und machen nur einen kleinen Teil der monatlichen Kosten für die Police aus. Es lohnt sich also, eine Todesfallleistung innerhalb der Unfall­versicherung zu vereinbaren, um deine Angehörigen im Schlimmsten Fall abzusichern.

Was zahlt die Unfall­versicherung im Todesfall?

Wie eingangs erwähnt, geht es bei der Todesfallleistung der Unfall­versicherung um die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Angefangen bei der Abdeckung der Kosten für die Bestattung bis hin zur finanziellen Überbrückung der ersten Monate nach dem Tod. Letzteres spielt vor allem eine Rolle, wenn der Versicherungsnehmer der bisherige Allein- oder Hauptverdiener einer Familie gewesen ist. Wer viel im Ausland ist, kann gesondert den Rücktransport oder sogar die Bestattung im Ausland nach einem Unfall absichern.

Gut zu wissen

Die Unfall­versicherung endet in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Sind allerdings Kinder mitversichert, wird die Police bis zur Volljährigkeit der Kinder für diese beitragsfrei fortgeführt. Als Versicherungsnehmer wird der (neue) gesetzliche Vertreter eingesetzt.

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Wie hoch sollte die Todesfallsumme in der Unfall­versicherung sein?

Meist kannst du die zu zahlende Todesfallsumme recht frei selbst bestimmen – die Versicherungen schränken diese nur grob ein: auf 5.000 bis 100.000 Euro. Die tatsächliche Höhe sollte sich danach richten, was abgesichert werden soll. Wie im vorherigen Absatz bereits erwähnt, kann sich die Summe an den Kosten für eine Bestattung orientieren, aber auch zur Bildung eines finanziellen Polsters für die Familie genutzt werden.

Experten-Tipp

Wenn du eine Lebens­versicherung abgeschlossen hast, sind in dieser viele Todesfallleistungen bereits abgedeckt. Um die Unfall­versicherung perfekt auf einen bereits bestehenden Schutz abzustimmen, stehen dir die CLARK-Experten gerne beratend zur Seite.

Wann zahlt die Unfall­versicherung im Todesfall?

Beim Abschluss einer Unfall­versicherung werden die Hinterbliebenen, die von den Zahlungen profitieren sollen, namentlich benannt – oftmals sind es die Erben. Damit die Versicherung im Todesfall dann auch zahlt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Der Tod muss Folge eines Unfalls sein. Die Unfall­versicherung ist zu einer Auszahlung bei einem natürlichen Tod nicht verpflichtet. Auch mindern bestehende Krankheiten oder andere körperliche Einschränkungen, die eventuell den Unfall begünstigt haben, die Todesfallsumme – oft um mehr als 25 Prozent.
  • Der Tod muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.

Wann muss die Unfall­versicherung vom Tod des Versicherungsnehmers erfahren?

Bei der Unfall­versicherung besteht die sogenannte Anzeigepflicht: Der Versicherer muss innerhalb von 48 Stunden vom Tod des Versicherungsnehmers erfahren. Streng genommen beginnt diese Frist nicht im Moment des Todes, sondern in dem Augenblick, in dem der Hinterbliebene vom Tod des Versicherungsnehmers erfährt. Versäumst du diese Frist, kann die Unfall­versicherung die Todesfallsumme reduzieren oder den Versicherungsschutz gänzlich aufheben. Allerdings: Kannst du glaubhaft versichern, dass die Fristversäumung nicht vorsätzlich und/oder fahrlässig erfolgte und nicht entscheidend für die Höhe der Leistungen ist, sollte der Versicherungsschutz weiterhin bestehen.

Was gilt es bei der Unfall­versicherung im Todesfall für Erben zu beachten?

Verstirbt eine Privatperson, wird ihr Nachlass grundsätzlich entweder über ein Testament oder über die gesetzliche Erbfolge geregelt – die Erbmasse wird anteilig auf die Erben verteilt. Die private Unfall­versicherung ist jedoch davon ausgenommen: Die vereinbarte Versicherungssumme erhält ausschließlich die Person, die in der Police namentlich aufgeführt ist. Naturgemäß handelt es sich dabei meist um einen oder mehrere Erben, es kann aber auch eine andere Person sein. Ist einer der Erben bisher ein Mitversicherter in der privaten Unfall­versicherung des Verstorbenen gewesen, kann er die laufende Police übernehmen und fortführen.

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