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Das Wichtigste in Kürze
Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?
Zunächst ist zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung zu unterscheiden: Die gesetzliche sichert Arbeitnehmer:innen auf dem Weg zur und von der Arbeit ab – die private Versicherung erbringt Leistungen bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt und im Urlaub. Dabei steht die Übernahme der Kosten, die durch langfristige Schäden und Invalidität entstehen, im Fokus. Beispielsweise übernimmt die private Unfallversicherung ganz oder teilweise die Kosten für den barrierefreien Umbau einer Wohnung, um dauerhafte Verdienstausfälle auszugleichen.
Was deckt die private Unfallversicherung im Detail ab?
Konkreter lassen sich die Leistungen der privaten Unfallversicherung in 4 Bereiche einteilen:
- Invalidität: Von Invalidität ist die Rede, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt sind. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung meist, wenn diese länger als drei Jahre bestehen wird und/oder eine dauerhafte Besserung nicht in Sicht ist. Wie oben bereits beschrieben, geht es bei Invalidität darum, die Kosten für die Anpassung an die neue Lebenssituation zu übernehmen sowie den Erhalt des (finanziellen) Lebensstandards zu sichern. Wie viel die Unfallversicherung dabei zahlt, hängt von der vereinbarten Grundversicherungssumme, ggf. der vereinbarten Progression und dem Invaliditätsgrad ab, der sich nach der sogenannten Gliedertaxe richtet. Diese listet im Detail auf, wie hoch der Invaliditätsanteil beim Verlust bzw. der Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile ausfällt. Geht die Funktion eines Beins infolge eines Bänderrisses beispielsweise dauerhaft verloren, ist eine Gliedertaxe von 50 % nicht unüblich. Bei einer Grundversicherungssumme von 200.000 € würdest du in diesem Fall mindestens 100.000 € ausgezahlt bekommen.
- Unfallrente: Während die Unfallversicherung Geldleistungen bei Invalidität einmalig auszahlt, ist bei der sogenannten Unfallrente eine lebenslange monatliche Zahlung vorgesehen. Voraussetzung für die Zahlung ist meist eine 50-prozentige dauerhafte Einschränkung nach einem Unfall.
- Unfalltod: Die Leistungen im Todesfall dienen der Absicherung der Hinterbliebenen und werden fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt.
- Zusätzliche Leistungen: Je nach persönlichem Lebensstil und Risiko kannst du individuelle Leistungen innerhalb der privaten Unfallversicherung vereinbaren. Zu den häufigsten gehören sogenannte Übergangsleistungen. Diese werden kurzfristig gezahlt, wenn der Heilungsprozess nach einem Unfall länger als sechs Monate andauert. Dabei ist es egal, ob deine Verletzungen dauerhaft oder vorübergehend sind. Weitere gängige Zusatzleistungen sind die finanzielle Absicherung von Bergungskosten, Reha-Beihilfe und die Übernahme von kosmetischen Operationen.
Experten-Tipp
Achte darauf, dass deine Unfallversicherung bereits ab einer Invalidität von 1 % Leistungen übernimmt.
Wann zahlt die Unfallversicherung Krankenhaustagegeld?
Wenn du nach einem Unfall für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben musst, zahlt dir deine Krankenversicherung in der Regel ab dem 43. Tag ein Krankentagegeld. Darüber hinaus beziehst du ab Tag eins deines Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld – vorausgesetzt, du hast einen solchen Zusatz vereinbart. Bist du privat abgesichert, kannst du das Krankenhaustagegeld entweder über deine private Krankenversicherung oder über die private Unfallversicherung vereinbaren. Auch eine Kombination der Zahlungen ist möglich.
Wichtig: Bei Krankenhaustagegeld, das von der Unfallversicherung gezahlt wird, muss die langfristige stationäre Behandlung durch einen Unfall ausgelöst worden sein – im Krankheitsfall würde nur die Krankenversicherung ein entsprechendes Tagegeld zahlen.
Hast du das Krankenhaustagegeld der Unfallversicherung in Anspruch genommen, kannst du im Anschluss außerdem sogenanntes Genesungsgeld beziehen. Diese Geldleistung ist beispielsweise für die Unterstützung im Haushalt während der Genesungsphase vorgesehen.
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Hol dir CLARKWann zahlt die (private) Unfallversicherung?
„Jetzt habe ich schon eine Unfallversicherung, und die zahlt trotzdem nicht.“ Das ist leider häufig zu hören. In den meisten Fällen verweigert die Unfallversicherung Geldleistungen, weil es sich bei dem vermeintlichen Unfall gar nicht um einen solchen handelt. Ein Vorkommnis, das einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat, wird erst dann als Unfall gewertet, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
- Der Schaden ist durch äußere Einwirkungen entstanden, etwa durch menschliches Handeln oder eine Naturkraft. Verlierst du nach einem Sturz beispielsweise die Funktionsfähigkeit eines Beins, gilt das in der Regel als Unfall, erst recht, wenn der Sturz durch Glatteis herbeigeführt wurde.
- Der Schaden muss plötzlich und ohne längere Vorgeschichte eingetreten und unfreiwillig geschehen sein. Der Begriff „unfreiwillig“ ist wichtig, da so beispielsweise Leistungen im Falle einer Selbstverletzung ausgeschlossen werden.
Gut zu wissen
Für psychische Schäden, die durch Unfälle entstehen, und eventuelle Sachschäden sind innerhalb der Unfallversicherung keine Leistungen vorgesehen.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Viele Versicherte sind unsicher, wann ein Unfall wirklich ein Unfall ist. So fragen sich viele, was die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch oder Sturz zahlt. Meist lautet die Antwort: Gar nichts. Denn in der Regel heilen Knochenbrüche und Verletzungen wieder vollständig ab – die Beeinträchtigung ist also nicht dauerhaft. Auch bei inneren Verletzungen oder Schäden an Organen, die nicht durch äußere Einwirkung entstanden sind, greift eine Unfallversicherung nicht. In solchen Fällen greifen stattdessen meist die Kranken- und ggf. auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn du deinen Versicherungsschutz in jeder Lebenslage überprüfen und komplettieren möchtest, stehen dir die CLARK-Expert:innen gerne beratend zur Seite.
Unfallversicherungen im Test – Wer punktet mit Top-Leistungen?
Im Oktober 2021 hat die WirtschaftsWoche gemeinsam mit dem Analysehaus Morgen & Morgen private Unfallversicherungen unter die Lupe genommen, um zu sehen, ob die Leistungen wirklich das Geld wert sind. Der Vergleich fokussierte auf Leistung und Jahresbeitrag für zwei Modellfälle: eine Hausfrau und junge Mutter sowie einen Einzelhandelskaufmann. Beide wünschten sich eine Versicherung mit 150.000 € Grundsumme. Die Progression beträgt bei der Hausfrau 224 % und beim Kaufmann 500 %.
Wer bietet Top-Leistungen?
Für den Test wurden nur Unfallversicherungen mit „fünf Sternen“ ausgewählt. Ein solcher Tarif garantiert sehr gute Leistungen, hohe Verständlichkeit und kundenfreundliche Bedingungen. Die Tabelle zeigt die die Top5 der besten Tarife im Überblick:
Private Unfallversicherung | Jährliche Kosten Hausfrau/Hausmann | Jährliche Kosten Einzelhandelskaufmann/-kauffrau |
---|---|---|
Basler – „Gold Taxe100“ | 367 € | 324 € |
HanseMerkur – „Flex Top“ | 162 € | 226 € |
Stuttgarter – „Premium“ | 137 € | 171 € |
InterRisk – „Unfall XL Maxi-Taxe ohne Rente“ | 118 € | 316 € |
die Bayerische – „Optimal Prestige“ | 274 € | 309 € |
Die Testkandidaten wie Basler und InterRisk gehören zu den Spitzenreitern und wurden auch in früheren Tests als Top-Anbieter bewertet. Die Preisunterschiede zeigen, dass es sinnvoll ist, die Tarife zu vergleichen. Besonders Zusatzleistungen wie eine Unfallrente oder ein Krankenhaustagegeld können die Kosten beeinflussen. Ein unverbindlicher Tarifvergleich hilft dir, eine Unfallversicherung zu finden, die sowohl preislich als auch leistungstechnisch zu deinen Vorstellungen passt.
Private Unfallversicherungen im Test 2021 bei Stiftung Warentest
Im Juni 2021 hat die Stiftung Warentest erstmals seit 3 Jahren wieder Unfallversicherungen unter die Lupe genommen und den Vergleich in der Finanztest-Ausgabe 07/2021 veröffentlicht. Insgesamt wurden 112 Tarife geprüft, und 13 davon erhielten ein „sehr gut“ – zwei mehr als im letzten Test 2018.
Für den Test wurde ein Musterkunde betrachtet, der bei vollständiger Invalidität eine einmalige Auszahlung von mindestens 500.000 € wünscht. Bei 25 % Invalidität sollten es mindestens 25.000 € sein und bei 50 % Invalidität 100.000 €. Besonders wichtig: Die Unfallversicherungen im Test beginnen schon ab einer Invalidität von einem Prozent zu leisten.
Das Ergebnis setzt sich aus 3 Kriterien zusammen:
Diese Anbieter schnitten „sehr gut“ ab:
- InterRisk (Tarif XXL Maxi Gliedertaxe, Maxi Progression)
- Die Haftpflichtkasse (Einfach Komplett Gliedertaxe Premium Plus, Progression Plus)
- HanseMerkur (Easy)
- Signal Iduna (Premium Progression 500 mit Turbo)
- Allianz (UnfallschutzPlus TopSchutz)
- Basler (Gold verbesserte Gliedertaxe 100, Progression Plus)
- ConceptIF/Zurich (Best Protect Plus)
- Deutsche Familienversicherung DFV (Unfallschutz Flex Leistungspaket Exklusiv)
Kosten
Für kaufmännische Berufe, die aus Sicht der Versicherer als weniger risikoreich gelten, kosten die Testsieger-Tarife zwischen 105 € und 431 € jährlich. Berufe mit höherem Risiko müssen mit 179 € bis 836 € jährlich rechnen. Unter den „gut“-bewerteten Tarifen gibt es zudem 12 günstigere Angebote, die ebenfalls solide Absicherung bieten.
Top-Optionen mit „gut“-Bewertung:
- Manufaktur Augsburg/Element (Premium)
- Waldenburger (Premium ohne Reiten, Ski und Motorradfahren)
- Degenia (Optimum T18)
In dieser Kategorie zahlen Kinder ab 39 € jährlich, Erwachsene ab 77 € in der niedrigen und 125 € in der hohen Gefahrengruppe.
FAQ – Häufige Fragen zu den Leistungen der Unfallversicherung
Was zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?
Da ein Knochenbruch in den meisten Fällen innerhalb einiger Wochen komplett ausheilt, sind grundsätzlich keine Leistungen vorgesehen. Musst du aufgrund eines komplizierten, durch einen Unfall verursachten Bruchs längere Zeit im Krankenhaus bleiben, hast du eventuell Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Außerdem gibt es bei einigen Versicherern eine kostenpflichtige Zusatzleistung: das sogenannte Gipsgeld, auch Schmerzensgeld genannt. Bei einem unfallbedingten Knochenbruch, der ambulant oder teilstationär versorgt wird, erhältst du eine einmalige Summe als finanzielle Entschädigung.
Wie viel zahlt die Unfallversicherung bei einer Schulterverletzung?
Bei einer Schulterverletzung kommt es ebenfalls auf die Schwere der Blessur an. Behältst du einen dauerhaften Schaden beziehungsweise ist die Funktion der Schulter dauerhaft eingeschränkt, greift die Gliedertaxe und du erhältst entsprechende Leistungen von der Unfallversicherung. Heilt die Verletzung wieder aus, kann auch hier das oben erwähnte Gipsgeld interessant sein. In vielen Fällen werden nämlich nicht nur Brüche darüber abgesichert, sondern auch Schäden an Bändern und Sehnen. Betreibst du beispielsweise einen Sport, bei dem Schulterverletzungen häufig vorkommen, lohnt es sich, bei der Wahl der Unfallversicherung genau auf passende (Zusatz-)Leistungen zu schauen.
Greift die Unfallversicherung bei einem Kreuzbandriss?
Ein Kreuzbandriss ist einer jener gesundheitlichen Schäden, die oft lange in der Heilung brauchen und sogar dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. Für die private Unfallversicherung ist ein Kreuzbandriss also ein typischer Versicherungsfall. Neben ergänzenden Leistungen für die (schnellere) Regeneration und Reha-Maßnahmen können auch Krankenhaustagegeld und Invaliditätszahlungen fällig werden.
Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz?
Bei einem Sturz liegt per Definition meist ein Unfall vor, denn er passiert plötzlich, ist von außen bedingt und unfreiwillig. Wie in allen anderen Fällen gilt natürlich auch hier: Die Schäden, die durch den Sturz entstehen, müssen dauerhaft sein, damit die Police umfangreiche Leistungen zahlt. Das Krankenhaustagegeld wird ggf. unabhängig davon gezahlt.
Was zahlt die Unfallversicherung bei einem Schlaganfall?
Ein Schlaganfall ist tatsächlich ein etwas kniffliger Versicherungsfall, denn es gibt hier 2 Möglichkeiten: Entweder der oder die Versicherte erleidet einen Unfall und infolgedessen einen Schlaganfall. Oder der oder die Versicherte erleidet einen Schlaganfall und verursacht daraufhin einen Unfall. Im ersten Fall ist die Versicherung zu Leistungen verpflichtet. Im zweiten Fall jedoch nicht, denn grundsätzlich sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen von der Haftung ausgeschlossen – außer, du versicherst diesen Fall explizit mit. Zu den versicherten Störungen gehört dann beispielsweise auch ein Herzinfarkt als Unfallauslöser.
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