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Dienstunfähigkeits­­versicherung für Beamte

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte: Wann zahlt die BU bei Dienstunfähigkeit?

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Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte: Wann zahlt die BU bei Dienstunfähigkeit?

Als Beamt:in genießt du einen besonderen Status – auch wenn es um deine Arbeitskraft geht. Du wirst nicht einfach „berufsunfähig“, sondern von deinem Dienstherrn für „dienstunfähig“ erklärt und in den Ruhestand versetzt. Doch was bedeutet das für deine private Absicherung? Viele gehen davon aus, dass ihre Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) in diesem Fall automatisch leistet. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Ob du im Fall der Fälle Geld von deiner Versicherung erhältst, hängt von einer entscheidenden Vertragsklausel ab: der Dienstunfähigkeitsklausel. Wir erklären dir, was der Unterschied zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit ist und warum die genaue Formulierung in deinem Versicherungsvertrag den Unterschied machen kann.

Was ist Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht, während Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertrags­gesetz definiert ist. Die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit trifft allein dein Dienstherr, oft auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Die Kriterien dafür sind im Beamtenstatus­gesetz (BeamtStG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen festgelegt.

  • Dienstunfähigkeit liegt laut § 26 BeamtStG dann vor, wenn du als Beamt:in aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund deines körperlichen Zustands deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Als dienstunfähig kannst du auch gelten, wenn du innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt keinen Dienst geleistet hast und keine Aussicht besteht, dass du in den nächsten sechs Monaten wieder voll dienstfähig wirst.
  • Berufsunfähigkeithingegen liegt aus Sicht der Versicherer meist dann vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Der entscheidende Punkt ist: Die Definitionen sind nicht deckungsgleich. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch deinen Dienstherrn bedeutet nicht automatisch, dass du auch im Sinne deiner privaten Versicherung berufsunfähig bist.

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Warum eine BU nicht automatisch bei Dienstunfähigkeit zahlt

Eine klassische Berufsunfähigkeits­versicherung ohne spezielle Klausel für Beamt:innen zahlt nicht automatisch, wenn du dienstunfähig geschrieben wirst. Der Grund dafür ist, dass der Versicherer eine eigene Prüfung durchführt. Er prüft unabhängig von der Entscheidung deines Dienstherrn, ob du die vertraglich vereinbarten Kriterien für eine Berufsunfähigkeit erfüllst. Es kann also passieren, dass dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt, der BU-Versicherer aber zu dem Schluss kommt, dass du noch eine andere Tätigkeit ausüben könntest und daher keine Leistungspflicht besteht. Genau diese Lücke schließt eine gute Dienstunfähigkeitsklausel.

Echte vs. unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Der entscheidende Unterschied

Wenn du eine Berufsunfähigkeits­versicherung als Beamt:in abschließt, ist die Art der Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) das wichtigste Kriterium. Man unterscheidet hier zwischen einer „echten“ und einer „unechten“ Klausel.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist die bessere Wahl. Sie verpflichtet den Versicherer, die Entscheidung deines Dienstherrn anzuerkennen. Wenn du also wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst, zahlt die Versicherung ihre Leistung, ohne eine eigene, zusätzliche Gesundheitsprüfung durchzuführen. Sie „folgt“ der Entscheidung des Dienstherrn.

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel bietet diesen Schutz nicht. Sie stellt die Dienstunfähigkeit lediglich mit der Berufsunfähigkeit gleich. Das bedeutet: Obwohl du offiziell dienstunfähig bist, prüft der Versicherer trotzdem eigenständig, ob du auch die Kriterien der Berufsunfähigkeit erfüllst. Dies kann zu langwierigen Auseinandersetzungen führen und birgt das Risiko, dass du trotz Dienstunfähigkeit keine Leistung erhältst.

Die Klauseln im direkten Vergleich

MerkmalEchte DienstunfähigkeitsklauselUnechte Dienstunfähigkeitsklausel
LeistungsauslöserDie Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn.Die medizinisch festgestellte Berufsunfähigkeit (mind. 50 %) zusätzlich zur Dienstunfähigkeit.
Prüfung durch VersichererKeine eigenständige Prüfung der Berufsunfähigkeit. Der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn.Eigenständige Prüfung der Berufsunfähigkeit, unabhängig von der Entscheidung des Dienstherrn.
Sicherheit für Beamt:innenHoch. Die Leistung ist an eine klare, behördliche Entscheidung gekoppelt.
Geringer. Es besteht das Risiko, dass der Versicherer anders entscheidet als der Dienstherr.
Beispielhafte Formulierung„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“„Wird die versicherte Person wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und ist sie berufsunfähig im Sinne der Bedingungen, leisten wir…“
EmpfehlungDringend empfohlen für alle Beamt:innen.Wird im Allgemeinen nicht empfohlen, da sie den spezifischen Bedarf von Beamt:innen nicht deckt.

Schutz nach Status: Anwärter, Probe- und Lebenszeitbeamte

Dein Absicherungsbedarf hängt stark von deinem Beamtenstatus ab, denn die staatliche Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit ist sehr unterschiedlich.

  • Beamtenanwärter:innen und Beamt:innen auf Probe: In dieser Phase bist du besonders gefährdet. Wirst du dienstunfähig, wirst du in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Ansprüche auf ein Ruhegehalt vom Dienstherrn hast du nur, wenn die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls war. Eine private Absicherung ist hier existenziell.
  • Beamt:innen auf Lebenszeit: Hast du die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, hast du bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dieses ist jedoch oft deutlich niedriger als dein letztes Aktivgehalt. Das Mindestruhegehalt nach Bundesrecht beträgt nach einer Wartezeit von fünf Jahren entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, falls höher, 65 % der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (amtsunabhängige Mindestversorgung). Die genaue Höhe steigt mit den Dienstjahren an, erreicht aber maximal 71,75 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Eine private Dienstunfähigkeits­versicherung ist daher essenziell, um diese Versorgungslücke zu schließen.

Sonderfall Lehrer: Das müssen Sie im Schuldienst wissen

Lehrer:innen stellen die größte Gruppe unter den Beamt:innen dar und sind durch hohe psychische Belastungen besonders gefährdet, dienstunfähig zu werden. Hauptursache für Dienstunfähigkeit im Schuldienst sind mit rund 70 % aller Fälle psychische und psychosomatische Erkrankungen. Die allgemeinen Regelungen zur Dienstunfähigkeit sind im Beamtenstatus­gesetz (BeamtStG) bundesweit einheitlich geregelt, Detailregelungen können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden, da das Beamtenrecht teilweise Ländersache ist. Für Lehrer:innen ist es daher umso wichtiger, auf eine echte und umfassende Dienstunfähigkeitsklausel zu achten, die auch bei psychischen Erkrankungen ohne Einschränkungen leistet.

Expertenwissen für deinen Schutz: 3 wichtige Fragen

Um dir noch tiefere Einblicke zu geben, beantworten wir hier drei spezielle Fragen, die für Beamt:innen relevant sind.

1. Kann mein Dienstherr die Anerkennung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt anfechten und was bedeutet das für meine private Versicherung?

Der Dienstherr ist nicht blind an das Gutachten des Amtsarztes gebunden, folgt ihm aber in der überwiegenden Mehrheit der Fälle. Die endgültige Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand trifft allein der Dienstherr. Für deine private Versicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ist das unerheblich: Sie ist an die Verwaltungsentscheidung des Dienstherrn (die Zurruhesetzung) gekoppelt, nicht an das medizinische Gutachten. Sobald der Bescheid über die Zurruhesetzung vorliegt, muss der Versicherer leisten.

2. Wie wirkt sich eine Teil-Dienstunfähigkeit auf die Leistungen aus meiner Dienstunfähigkeits­versicherung aus?

Die begrenzte Dienstunfähigkeit (oder Teil-Dienstunfähigkeit) bedeutet, dass du deine Arbeitszeit reduzieren musst, aber noch in begrenztem Umfang dienstfähig bist. Viele ältere Versicherungsverträge sehen hier keine Leistung vor. Moderne Tarife bieten jedoch oft auch Leistungen bei Teildienstunfähigkeit, zum Beispiel eine anteilige Rente. Achte beim Vertragsabschluss darauf, ob und wie die begrenzte Dienstunfähigkeit in den Bedingungen geregelt ist. Dies ist ein wichtiges Kriterium für umfassenden Schutz.

3. Welche Versicherer bieten eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel ohne Verweisungsrecht auf andere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst an?

Eine hochwertige, echte DU-Klausel sollte auf das Recht des Versicherers verzichten, dich auf eine andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu verweisen (abstrakte Verweisung). Viele etablierte Versicherer bieten solche Klauseln an. Zahlreiche Versicherer bieten Tarife mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel an. Da die Formulierungen im Detail aber entscheidend sind, ist ein genauer Vergleich unerlässlich. Ein:e spezialisierte:r Berater:in kann dir helfen, die passenden Tarife zu finden. Unsere CLARK Expert:innen helfen dir, die Angebote zahlreicher Versicherer zu vergleichen.

Passende Absicherung finden: BU für Beamte bei CLARK

Die Suche nach der richtigen Absicherung kann komplex sein. Es geht nicht nur um die Dienstunfähigkeitsklausel, sondern um das gesamte Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeits­versicherung. Wenn du mehr über die Grundlagen der Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamt:innen erfahren möchtest, findest du weitere Informationen auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamte. Dieser Artikel hier fokussiert sich speziell auf die entscheidenden Details der Dienstunfähigkeitsklausel.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bei Beamten?

Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff, der bedeutet, dass du deine konkrete Stelle im öffentlichen Dienst nicht mehr ausüben kannst. Berufsunfähigkeit bezieht sich dagegen auf die Unfähigkeit, irgendeinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Ein:e Beamt:in wird bei gesundheitlichen Problemen nicht wegen Berufsunfähigkeit entlassen, sondern wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Zahlt meine BU-Versicherung bei einer Dienstunfähigkeitsregelung?

Eine Standard-Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht automatisch bei Dienstunfähigkeit, da dies rechtlich verschiedene Begriffe sind. Nur wenn dein Vertrag eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel enthält, erhältst du Leistungen. Prüfe deine Versicherungs­bedingungen oder lasse diese von einem Experten oder einer Expertin überprüfen.

Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel?

Eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel zahlt bereits bei festgestellter Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn, unabhängig vom Grad der allgemeinen Berufsunfähigkeit. Eine „unechte“ Klausel zahlt nur dann, wenn zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch der vertraglich vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit (meist 50 %) erreicht ist.

Wie unterscheidet sich der Versicherungsschutz für Beamtenanwärter von dem für verbeamtete Lehrer?

Beamtenanwärter:innen haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Versorgung vom Dienstherrn und sind daher besonders auf private Absicherung angewiesen. Beamt:innen auf Probe und auf Lebenszeit haben je nach Dienstzeit unterschiedliche Ansprüche auf ein Mindestruhegehalt. Für verbeamtete Lehrer:innen gelten zudem oft je nach Bundesland spezifische Regelungen und Risiken.

Welche Besonderheiten gelten für die Dienstunfähigkeits­versicherung von Lehrern?

Lehrer:innen sind die größte Berufsgruppe unter den Beamt:innen und statistisch gesehen häufiger von Dienstunfähigkeit betroffen, oft aus psychischen Gründen. Sie unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen zur Dienstunfähigkeit. Wichtig ist ein Tarif, der bei psychischen Erkrankungen voll leistet und eine echte DU-Klausel enthält.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsklausel zusätzlich zur BU-Versicherung?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hängen von vielen individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Beruf ab. Pauschale Aussagen zu den Kosten sind daher nicht möglich. Ein persönliches Angebot ist notwendig, um die genaue Prämie zu ermitteln.


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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungsberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung steht dir CLARK gerne zur Verfügung.

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