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Rente im Ausland

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  • Über 6 Monate im Ausland gelten als Daueraufenthalt
  • Das kann deine Rente beeinflussen
  • Du brauchst eine jährliche Lebensbescheinigung

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  • Im Jahr 2022 erhielten mehr als 230.000 deutsche Versicherte ihre Rente im Ausland.
  • Längerfristige Aufenthalte von mehr als 6 Monaten pro Jahr gelten als dauerhaft und können Auswirkungen auf deine Rentenbesteuerung oder -auszahlung haben.
  • Die Deutsche Renten­versicherung überprüft jährlich durch die Einreichung einer Lebensbescheinigung deinen Status im Ausland.

Was solltest du bei einer Rente im Ausland bedenken? 

Die Deutsche Renten­versicherung informiert , dass im Jahr 2022 mehr als 230.000 deutsche Versicherte im Ausland ihre Rente erhalten haben.

Es gibt vielfältige Gründe für die Entscheidung, pünktlich zum Beginn oder während deiner Altersrente ins Ausland zu ziehen: Besseres Wetter, potenziell geringere Lebensunterhaltskosten sowie die Faszination für fremde Kulturen und Sprachen sind häufig Anreize für ältere Menschen, Deutschland temporär oder für immer zu verlassen. Möglicherweise ist dein Nachwuchs zuvor ausgewandert und du möchtest deinen Lebensabend mit ihm verbringen. 

Egal, was dich dazu bewogen hat oder künftig bewegen könnte, deinen Lebensabend auf internationalem Parkett zu verbringen: Kläre vorher rechtzeitig, ob deine Altersvorsorge all deine Kosten auffängt oder ob du zum Beispiel auch noch deine Kranken­versicherung erweitern musst. 

Bei all diesen Fragen steht dir unser CLARK Team mit geschulten Versicherungsexpert:innen gern mit Rat und Tat zur Seite. 

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Wie hoch ist die Kürzung der Rente im Ausland? 

Eines vorweg: Dein Anspruch auf eine gesetzliche Rente bleibt erhalten wenn du in Deutschland rentenversichert warst, auch wenn du deinen Lebensabend im Ausland genießt. Dennoch ist eine sorgfältige Vorbereitung für dein Rentenkapitel im Ausland ratsam, da ein längerer Aufenthalt Auswirkungen auf die Rentenbesteuerung haben kann.

Die potenzielle Kürzung deiner Rente oder steuerliche Nachteile hängen hauptsächlich von 2 Aspekten ab: 

  1. Dauer deines Auslandsaufenthalts: Ist er vorübergehend oder permanent?
  • Kurzer Aufenthalt (weniger als 6 Monate): In diesem Fall gibt es keine Änderungen. Deine Rente wird wie gewohnt auf dein Konto überwiesen – versteuert nach deutschem Recht. 
  • Dauerhafter Aufenthalt (mehr als 6 Monate pro Jahr): Die Renten­versicherung betrachtet dies als dauerhaften Aufenthalt, was in den meisten Fällen keine drastischen Auswirkungen auf die Höhe deiner Rente hat. Beachte jedoch mögliche Umrechnungsschwankungen oder Bankgebühren im Ausland, die deine Rente beeinträchtigen können.
  1. Ort deines Aufenthalts: In welchem Land möchtest du deinen Lebensabend verbringen? 

Es gibt teils spezielle Rentenabkommen wie das Sozial­versicherungsabkommen mit Polen von 1975. In solchen Fällen musst du mit Kürzungen deiner Rentenansprüche rechnen. Das Gleiche gilt für Renten gemäß des sogenannten Fremdrentengesetzes. Ein dauerhafter Aufenthalt in der Ferne kann zudem unterschiedliche Rentenbesteuerungen nach sich ziehen – je nach Land und Situation. Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Renten­versicherung (DRV) beraten

Wo und wie kannst du am besten deutsche Rente im Ausland beziehen?

Gemäß des Rentenatlasses 2023 der Deutschen Renten­versicherung bevorzugen deutsche Rentnerinnen und Rentner vor allem folgende Länder: Österreich, die Schweiz, Spanien und die USA.

Wenn du dich in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums niederlässt (dazu gehören die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island), wird die Deutsche Renten­versicherung deine Rente ohne Kürzung auszahlen. Dies ist durch EU-Recht geregelt und sorgt für eine reibungslose Rentenzahlung.

In Ländern außerhalb der EU muss ein Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland bestehen. Diese bilateralen Abkommen gewährleisten, dass deine erworbenen Rentenansprüche auch über Ländergrenzen hinweg erhalten bleiben. Derzeit hat Deutschland Sozial­versicherungsabkommen mit 20 Ländern.

Falls dein favorisiertes Land für den Ruhestand weder zur EU gehört, noch in der Liste auftaucht, können laut DRV Einschränkungen bei der Rentenzahlung und der Anerkennung von Rentenansprüchen auftreten. In diesem Fall ist es ratsam, im Voraus eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass dein Wunsch vom Ruhestand im Ausland entsprechend umsetzbar ist. 

Gut zu wissen: Wenn du dich als Rentner:in aus Deutschland ins Ausland begibst, wird von der Deutschen Renten­versicherung jährlich überprüft, ob du noch am Leben bist. Dadurch sollen Betrugsmaschen verhindert werden. Dies erfolgt durch die Mühlen der Bürokratie via Einreichung einer Lebensbescheinigung – abgewickelt vom Renten Service der Deutschen Post. Dieser sorgt dafür, dass du die erforderlichen Dokumente bekommst. Dann bestätigst du mit ihnen deine Existenz und sendest sie zurück. 

Du siehst also – es gibt so Einiges zu bedenken, wenn du in deinem letzten Kapitel Fernweh bekommst. Eine langfristig sinnvolle Alters­vorsorge kann dich vor finanziellen Nöten im Alter bewahren. Unsere CLARK Expert:innen beraten dich gern dazu. 

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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