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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Rentensystem in Deutschland

Darauf fußt dein Ruhestand

  • Basis ist das 3-Säulen-Model
  • Oft genügt gesetzliche Rente nicht mehr
  • Zusätzliche Alters­vorsorge ist essenziell

Über 180 Versicherer

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Basis ist das 3-Säulen-Model

Oft genügt gesetzliche Rente nicht mehr

Zusätzliche Alters­vorsorge ist essenziell

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern

  • Das Rentensystem in Deutschland ist als 3-Säulen-Modell aufgebaut: Es gibt die gesetzliche, betriebliche und private Renten­versicherung.
  • Die gesetzliche Rente allein genügt heutzutage oft nicht mehr zur Absicherung deines Lebensabends, wodurch zusätzliche Alters­vorsorge unabdingbar wird.
  • Ab dem 27. Lebensjahr bekommst du regelmäßig das Renteninformationsschreiben der Deutschen Renten­versicherung zugesandt, das dich über deinen aktuellen Rentenstand aufklärt.

Aufbau des deutschen Rentensystems: Das 3-Säulen-Modell

Da die gesetzliche Rente allein schon lang nicht mehr genügend finanzielle Ressourcen für einen würdigen Ruhestand der meisten Einzahler:innen bietet, existiert das sogenannte 3-Säulen-Modell. Bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Renten­versicherung offeriert es dir zusätzliche Möglichkeiten, deinen Lebensabend finanziell abzusichern.

Gesetzliche Renten­versicherung als Säule 1

Die gesetzliche Renten­versicherung basiert auf einem solidarischen Umlageverfahren zwischen Generationen – als ein Generationenvertrag – mit dem grundlegenden Ziel, Altersarmut zu verhindern. Das bedeutet, dass die Beiträge der derzeitigen Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten aktueller Rentner:innen verwendet werden – in der prinzipiellen Erwartung, dass dies in der Zukunft von nachfolgenden Generationen fortgesetzt wird. Die Versicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern getragen und orientieren sich am Einkommen der Beitragszahler:innen.

Renteneintrittsalter und Altersgrenzen

Das Renteneintrittsalter ist ein zentrales Thema im deutschen Rentensystem und wird durch die Regelaltersrente sowie flexible Altersgrenzen geregelt. Die klassischste Form der Altersrente ist die Regelaltersrente, die dann startet, wenn Versicherte Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung haben.

Flexible Altersgrenzen ermöglichen Versicherten dabei, vor oder nach Regelaltersrentenalter in Rente zu gehen. Sie berücksichtigen unterschiedliche Lebensverläufe und Bedürfnisse der Versicherten. Bei der Entscheidung für einen früheren Renteneintritt solltest du jedoch mögliche Abschläge einkalkulieren.

Vorgezogene AltersrenteAltersrente ohne AbschlägeRente mit Zuschlägen
Je früher der Renteneintritt, desto höher sind die Abschläge: Die vorgezogene Altersrente kannst du in Anspruch nehmen, wenn du die Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren erfüllst – dann allerdings mit Abschlägen.Hast du die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kannst du vor Erreichen des regulären Eintrittsalters abschlagslos in Rente gehen. Dabei wird das individuelle Renteneintrittsalter auf Basis der Wartezeit und der persönlichen Versicherungszeiten festgelegt.Wer länger arbeitet als bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne einen Rentenantrag zu stellen, erhöht durch die weiteren Beitragszahlungen seinen Rentenanspruch und erhält pro Monat ein Rentenplus von 0,5%

Gesetzliche Rentenarten

Es gibt verschiedene gesetzliche Rentenarten in Deutschland, die den unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden sollen. Hier sind einige der wichtigsten:

Altersrente: Sie wird an Personen ausgezahlt, die das gesetzliche Rentenalter und die erforderlichen Versicherungszeiten erreicht haben. Das Regelaltersrentenalter beträgt für ab 1964 Geborene 67 Jahre. Für Jahrgänge von 1947 bis 1963 wurde das Rentenalter schrittweise angehoben. 

Erwerbsminderungsrente: Diese wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente: volle Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und teilweise Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können.

Hinterbliebenenrente: Diese Rente wird zur finanziellen Unterstützung an Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder von verstorbenen Rentner:innen gezahlt, wenn der oder die Versicherte verstirbt.

Waisenrente: Die Waisenrente wird an Kinder von verstorbenen Eltern gezahlt, solange sie sich in Ausbildung oder im Studium befinden.

Betriebliche Alters­vorsorge als Säule 2

Die betriebliche Alters­vorsorge – auch als bAV abgekürzt – gewinnt angesichts demografischer Veränderungen und steigendem Rentenalter zunehmend an Bedeutung. Arbeitnehmer:innen können hier während ihrer Erwerbstätigkeit von ihrem Arbeitgeber Leistungen für die spätere Rente erhalten. Aber beachte: Die Beiträge zur „bAV“ sind zwar bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, werden aber bei Rentenauszahlung versteuert – abhängig von Eintrittsalter und persönlichem Steuersatz.

Verschiedene betriebliche Altersvorsorgeformen

Es gibt verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge. Dazu zählen:

Direktzusage (Unterstützungskasse): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Arbeitnehmer:innen im Alter eine bestimmte Versorgungsleistung zu gewähren. Der Arbeitgeber trägt das finanzielle Risiko, was diese Variante komplex macht.
Pensionskasse: Als eigenständige Versorgungseinrichtung legt sie die Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber an. Sie garantiert eine lebenslange Rente, deren Höhe von den eingezahlten Beiträgen und der Rendite abhängt.
Pensionsfond: Ähnlich wie die Pensionskasse verwaltet der Pensionsfond die flexibel angelegten Gelder der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.

Direkt­versicherung: Hier schließt der Arbeitgeber eine Lebens­versicherung auf das Leben der Arbeitnehmer:innen ab und bezahlt die Beiträge. Im Leistungsfall wird eine Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig.

Private Alters­vorsorge als Säule 3

Die private Alters­vorsorge bezieht sich auf individuelle, rein privat finanzierte Maßnahmen, mithilfe derer du für deinen Ruhestand vorsorgen und eine mögliche Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Rentenprognose und gewohntem Lebensstandard schließen kannst. Aber denk dran: Auch hier fallen Steuern an. 

Verschiedene private Altersvorsorgeformen

Es gibt verschiedene Varianten der privaten Altersvorsorge:

Riester-Rente: Sie wird durch staatliche Zulagen und steuerliche Absetzungsmöglichkeiten gefördert und eignet sich insbesondere für Familien und renten­versicherungs-pflichtige Arbeitnehmer:innen.

Basisrente (Rürup-Rente): Sie ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener:innen interessant, weil sie steuerlich gefördert und lebenslang ausgezahlt wird. Allerdings sind Einmalauszahlungen oder Vererbbarkeit der Rente hier nicht möglich.
Private Renten­versicherungen: Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen der oder die Versicherungsnehmer:in während der Ansparphase Beiträge einzahlt und im Ruhestand eine lebenslange Rente erhält.

Kapitallebens­versicherungen: Sie kombinieren eine Lebens­versicherung mit einer Sparanlage. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Versicherungssumme; andernfalls wird eine Kapitalausschüttung oder Rentenzahlung vorgenommen.

Rentenberechnung: Die Formel deines Ruhestands 

Die Kalkulation deiner gesetzlichen Rente ist recht komplex. Grundlegend wird die Rentenhöhe mithilfe von Entgeltpunkten berechnet, die auf Grundlage eingezahlter Beiträge und individuellem Durchschnittseinkommen während des Versicherungszeitraums ermittelt werden. Ein Durchschnittseinkommen entspricht einem Entgeltpunkt. 

Für jedes Jahr mit Beitragszahlungen werden Entgeltpunkte vergeben, die je nach individuellem Gehalt höher oder niedriger sein können. Die gesammelten Entgeltpunkte werden schließlich mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um deine Bruttorente zu berechnen.

Ein vereinfachtes Beispiel zur Rentenberechnung 2023

Wir gehen davon aus, dass unser Musterrentner während seines Erwerbslebens im Schnitt immer das Durchschnittseinkommen erzielt hat.

Eckdaten:

  • Anzahl der Beitragsjahre: 35 Jahre
  • Aktueller Rentenwert (Wert eines Entgeltpunkts): 37,60 €

Rechnungsschritte:

Entgeltpunkte x aktuellen Rentenwert = Bruttorente

35 * 37,60 € = 1.316,00 € monatliche Bruttorente

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Renteninformation: Das beinhaltet sie

Das Renteninformationsschreiben ist ein Dokument, das von der Deutschen Renten­versicherung automatisch und jährlich an alle mindestens 27-jährigen Versicherten verschickt wird. Es bietet dir eine Übersicht über die zu erwartende gesetzliche Rente, basierend auf den bisherigen Beitragszahlungen in die Renten­versicherung. 

Lies dir das Dokument aufmerksam durch und nimm bei Fragen gegebenenfalls Kontakt zur Deutschen Renten­versicherung auf. Nutz die Infos unbedingt dafür, über zusätzliche private Alters­vorsorge nachzudenken, um deinen individuellen Bedürfnissen im Ruhestand gerecht zu werden.

Unsere CLARK Expert:innen beraten dich hier gern. Gehe folgendermaßen vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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