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Rentenversicherung Minijob
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Das Wichtigste in Kürze
Was ist ein Minijob – und enthält er eine Rentenversicherung?
Minijobs sind eine besondere Form der Erwerbstätigkeit, die in der Rentenversicherung spezielle Regelungen mit sich bringt. Zunächst einmal solltest du wissen, dass Minijobs in zwei Kategorien unterteilt sind: dauerhafte geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einer monatlichen Höchstverdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen ohne Verdienstgrenze. Bist du knapp bei Kasse, ist die gute Nachricht, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der Regel nicht versicherungspflichtig sind, was bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musst. So baust du deine Altersrente zwar nicht weiter aus, verdienst aber für den Moment etwas mehr Geld. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Kurzfristige Beschäftigungen sind generell beitragsfrei, sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie innerhalb eines Jahres auf maximal 3 Kalendermonate oder auf höchstens 70 Arbeitstage begrenzt ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe deines Verdienstes. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beschäftigung von Anfang an vertraglich befristet sein muss oder aufgrund der Art der Arbeit befristet ist, damit sie als kurzfristig gilt. Wenn du mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr ausübst, werden die Arbeitstage addiert.
Minijobs in Privathaushalten und von Selbstständigen können eine besondere Rolle spielen und anderen Regelungen unterliegen. Daher ist es ratsam, dich genau über die Rentenversicherungspflicht in deiner speziellen Situation zu informieren.
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Angebot erhaltenWas ist ein Minijob bei Privatleuten?
Minijobs in Privathaushalten sind eine Art der geringfügigen Beschäftigung. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten wie Haushalts-, Küchen-, oder Gartenarbeit. Wenn du für Privatleute einen Minijob ausführst, ist es wichtig zu wissen, dass du in diesem Fall einen höheren Beitrag zur Rentenversicherung leisten musst – nämlich 13,6 %.
Dennoch ermöglicht dir eine solche Tätigkeit, Beitragszeiten für deine Rentenversicherung zu sammeln und damit deinen gesetzlichen Anspruch auf Altersrente zu stärken.
Was ist ein dauerhafter Minijob?
Fortlaufende Minijobs gelten ebenfalls als geringfügige Beschäftigung. Hierbei darfst du als Arbeitnehmer:in innerhalb eines Jahres mit deinem durchschnittlichen Monatsgehalt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze basiert auf dem aktuellen Mindestlohn und liegt 2024 bei 538 €.
Eine Besonderheit bei dauerhaften Minijobs ist die Rentenversicherungspflicht. In diesem Fall sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, wobei der oder die Arbeitgeber einen signifikant höheren Anteil übernimmt. Er zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Bruttoverdienstes, während du als Arbeitnehmer:in einen Eigenbeitrag von 3,6 % entrichtest.
Was gilt für selbstständige Minijobber und Minijobberinnen?
Generell sind Selbstständige nicht verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Freelancer, wie beispielsweise Hebammen, Erzieher:innen und Lehrkräfte rentenversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen können sie ihre geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung rentenversicherungsfrei ausüben.
Eine interessante Möglichkeit besteht darin, verschiedene Minijobs parallel auszuüben, ohne dass sie aufaddiert werden. Zusätzlich dazu kannst du neben deiner Hauptberufstätigkeit einen Minijob mit einem Verdienst von bis zu 538 € ausüben und gleichzeitig eine selbstständige Tätigkeit bis zu dieser Verdienstgrenze verfolgen. Für deine Hauptbeschäftigung und den Minijob fallen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge an, jedoch nicht für die selbstständige Tätigkeit. Dies eröffnet dir flexible Optionen zur Einkommensgestaltung.
Regelung der Rentenversicherung bei mehreren Jobs
Wenn du mehrere Minijobs ausübst, gibt es bestimmte Regeln in Bezug auf die Rentenversicherung zu beachten:
Wenn du mehrere Minijobs hast, werden deine Verdienste aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet. Liegt dein Gesamtverdienst unter 538 €, ändert sich im Vergleich zu einem einzelnen Minijob nichts. Wenn der Verdienst diesen Betrag übersteigt, wirst du in allen Jobs in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. In der Regel teilen sich du und dein:e Arbeitgeber die Beiträge jeweils zur Hälfte.
Wenn du einen Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung hast, darfst du nur einen geringfügig entlohnten Job nebenbei ausüben. Alle anderen Minijobs werden zu deinem Hauptverdienst hinzugerechnet.
Beachte auch, dass ein Minijob nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch steuerlich relevant ist. Die Lohnsteuer wird entweder pauschal oder gemäß deiner individuellen Steuerklasse erhoben.
Im Minijob von der Rentenversicherung befreit
Im Rahmen eines Minijobs hast du die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rentenbeitragszahlungen bei der Rentenversicherung zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber einzureichen.
Falls du mehrere Minijobs ausübst und deine durchschnittlichen Monatseinnahmen unter 538 € liegen, steht es dir frei für alle oder nur für einige von ihnen eine Befreiung zu beantragen. Mit der Befreiung entfällt deine Beitragspflicht, jedoch übernimmt dein Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil von 15 %.
Lohnt sich ein Minijob für später?
Wenn du dich für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung entscheidest, sammelst du Rentenansprüche, die denen einer regulären Beschäftigung entsprechen. Du erwirbst Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese brauchst du, um die Voraussetzungen für vorzeitige Altersrente, Leistungen im Rahmen der Rehabilitation, Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen, Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten sowie den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge – wie beispielsweise die Riester-Rente – zu erfüllen.
Abhängig von deinem Verdienst kannst du höchstens einen Wartezeitmonat pro Arbeitsmonat erhalten. Das bedeutet, dass du 3 Jahre arbeiten müsstest, um eine ähnliche Wartezeit wie bei einem Jahr mit vollen Beitragszahlungen zu erreichen. Die Beitragszahlungen aus deinem Nebenjob wirken sich auch auf die Höhe deiner zukünftigen Altersrente aus. Wenn du kontinuierlich 538 € pro Monat verdienst und gemeinsam mit deinem Arbeitgeber Beiträge zahlst, würde ein Jahr Arbeit eine Rentenerhöhung von etwa 5,35 € bedeuten.
Rechtzeitige Altersvorsorge ist besser als Nachsicht!
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