Wenn Paare eine Risikolebensversicherung abschließen wollen, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Doch welche passt wann?
Bei einer Risikolebensversicherung braucht es mehrere Personen: eine versicherte Person, deren Tod versichert wird, und mindestens eine andere Person, die im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Eine Lebensversicherung hat immer eine bestimmte Laufzeit. Bist du nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch am Leben, wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt. Auch bereits gezahlte Beiträge werden dir nicht anteilig ausgezahlt. Eine Risikolebensversicherung ist demnach keine Möglichkeit, die Rente deines Hinterbliebenen aufzubessern. Anders verhält es sich bei einer Kapitallebensversicherung. Wer mit dem Lebenspartner eine Lebensversicherung abschließt, kann aus drei Varianten wählen: zwei Einzelverträge der Versicherungsnehmer, eine Risikolebensversicherung über Kreuz oder eine verbundene Risikolebensversicherung.
Bei der gemeinsamen Versicherung ist die Unterscheidung zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person wichtig. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag abschließt. Die versicherte Person ist diejenige, nach deren Tod die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Summe wird als Einmalzahlung, nicht als monatliche Rente gezahlt.
Bei einzelnen Verträgen einer Lebensversicherung schließt der Versicherungsnehmer einen Vertrag ab und ist gleichzeitig auch die versicherte Person. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die bezugsberechtigte Person, in diesem Fall den Lebenspartner, ausgezahlt. Diese Konstellation erlaubt viel Flexibilität. Versicherungssumme sowie Laufzeit können von beiden Partnern individuell bestimmt werden.
Der Nachteil bei dieser Variante ist, dass die Versicherungssumme erbschaftssteuerpflichtig ist. Verheiratete Paare haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro, unverheiratete nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Gerade bei einer hohen Versicherungssumme ist dieser Freibetrag schnell ausgeschöpft. Zudem fallen bei zwei Verträgen zweimal Kosten an.
Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließt du eine Risikolebensversicherung für deinen Partner ab und dein Partner für dich. In diesem Fall bist du Versicherungsnehmer und Beitragszahler, während dein Partner die versicherte Person ist, und umgekehrt. Bezugsberechtigt ist in diesem Szenario der Versicherungsnehmer, der im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt bekommt. Diese Variante garantiert im Ernstfall die Absicherung zweier Leben.
Diese Vertragskonstellation ist besonders hinsichtlich der Steuer günstig. Da die bezugsberechtigte Person gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, erhält sie die Versicherungssumme im Fall der Fälle aus ihrer eigenen Versicherung, nicht aus der Versicherung der Person, die versichert ist. Dadurch fällt keine Erbschaftssteuer auf die Summe an. Diese Option ist in der Regel eine gute Möglichkeit für Geschäftspartner oder unverheiratete Paare, sich gegenseitig finanziell abzusichern. Wie die Einzelverträge ist auch die Über-Kreuz-Versicherung hinsichtlich Laufzeit und Versicherungssumme flexibel. Einer der Nachteile der Lebensversicherung über Kreuz sind die etwas höheren Kosten, da zwei Verträge abgeschlossen werden.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung schließt ihr gemeinsam einen Versicherungsvertrag ab. Ihr seid beide sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person. Die Versicherungssumme und Laufzeit ist für beide Partner gleich. Die Versicherungssumme wird allerdings nur einmal ausgezahlt, nämlich für den Partner, der zuerst verstirbt. Wenn beide sterben, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme trotzdem nur einmal an die Familie aus. Durch den Tod eines Partners endet automatisch der Versicherungsschutz des Hinterbliebenen. Eine neue Versicherung abzuschließen ist mitunter nicht ganz einfach, da zum Beispiel auch eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.
Aufgrund dieser Nachteile zahlt man für verbundene Risikolebensversicherungen geringere Beiträge bei der Absicherung durch zwei separat abgeschlossene Verträge.
Da bei dieser Form der Lebensversicherung die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird, lohnt sie sich nur dann, wenn es keine weiteren Hinterbliebenen gibt, die finanziell abgesichert werden müssen. Sie eignet sich daher vor allem für Ehepaare ohne Kinder. Ein verbundener Vertrag ist auch eine sinnvolle Absicherung für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen leiten. Sie kann auch eingesetzt werden, wenn es nicht darum geht, den Lebensunterhalt der Angehörigen abzusichern, weil dieser anderweitig gesichert ist, sondern beispielsweise, um den Kredit fürs Haus abzuzahlen. In diesem Fall empfiehlt sich eine verbundene Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sinkt bei diesem Modell mit deiner Restschuld.
Da Verheiratete bei der Erbschaftssteuer einen höheren Freibetrag haben, können sich für sie im Unterschied zu Unverheirateten unter Umständen auch Einzelverträge lohnen. Allerdings solltest du schon sehr genau überlegen, ob du den Freibetrag nicht überschreitest. Falls doch, ist die Über-Kreuz-Versicherung die bessere Option.
Für unverheiratete Paare ist es am günstigsten, Über-Kreuz-Verträge abzuschließen. So verhindern sie, dass Erbschaftssteuer anfällt. Kinderlose unverheiratete Paare können auch eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Wenn du unsicher bist, welche Variante am besten zu deiner Situation passt: deine CLARK-Experten freuen sich auf deinen Anruf.
Für Eltern geht es nicht nur darum, den jeweiligen Partner abzusichern, sondern die gesamte Familie. Stirbt nur einer, erhält der andere das Geld. Anders ist die Situation, wenn beide gleichzeitig versterben, zum Beispiel bei einem Unfall. Wie die Versicherungssumme in diesem Fall an deine Hinterbliebenen ausgezahlt wird, hängt von der Vertragskonstellation ab:
Einzelne Verträge: Deine Kinder erhalten im Todesfall die Versicherungssummen aus beiden Verträgen.
Risikolebensversicherung über Kreuz: Auch hier wird deinen Kindern je Vertrag die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Verbundene Risikolebensversicherung: Versterben beide Versicherte gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal fällig. Überlege deshalb vorher, ob diese ausreicht, um den Lebensunterhalt deiner Kinder zu sichern. Die Absicherung durch zwei Verträge kann unter Umständen sinnvoller sein.
Risikolebensversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen nur geringfügig voneinander. Der monatliche Beitrag ist deshalb entscheidend. Hier lohnt sich der Onlinevergleich verschiedener Anbieter besonders. Wenn Partner eine Risikolebensversicherung abschließen wollen, ist es notwendig, die Situation beider Personen zu berücksichtigen. Möglicherweise ist es bei zwei separaten Verträgen sinnvoll, diese hinsichtlich Laufzeit oder Versicherungssumme unterschiedlich zu gestalten oder verschiedene Anbieter zu wählen. Dies berücksichtigen Onlinevergleiche oft nicht. Die CLARK-Experten helfen dir gern und beraten dich auf der Suche nach der für dich passenden Vertragskonstellation.