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Versetzung: Plötzlich arbeitest du nicht mehr in Köln, sondern in Berlin

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  • Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht, das eine Versetzung ohne Zustimmung ermöglicht. Dieses Recht kann durch Regelungen im Arbeitsvertrag eingeschränkt (etwa durch die Nennung eines festen Arbeitsorts) oder gestärkt werden.
  • In vielen Unternehmen muss der Betriebsrat einer Versetzung zustimmen.
  • Wenn du eine Versetzung nicht möchtest, solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Ob eine Versetzung zulässig ist, wird immer im Einzelfall entschieden.

Was genau bedeutet Versetzung?

In Deutschland gibt es unzählige Gesetze und Regeln, die dafür sorgen, dass nichts dem Zufall überlassen wird – auch beim Thema Versetzung. Was genau darunter zu verstehen ist, steht in § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Eine Versetzung liegt vor, wenn du

  • in einem neuen Arbeitsbereich für mindestens einen Monat tätig bist oder
  • deine Arbeitstätigkeit sich erheblich verändert.

Konkret heißt das: Dein Arbeitgeber kann von dir verlangen, in einer anderen Abteilung, in einer anderen Stadt, auch im Ausland zu arbeiten oder dir neue Aufgaben zuzuweisen.

Es gibt 2 Arten der Versetzung:

  • Horizontale Versetzung: Deine neue Arbeitsstelle ist auf der gleichen Ebene wie die alte.
  • Vertikale Versetzung: Du steigst in der Hierarchie auf oder ab.

Generell ist eine Versetzung nicht möglich, wenn der neue Arbeitsplatz schlechter bezahlt wird oder du weniger Verantwortung als bisher übernimmst.

Wann ist die Versetzung rechtmäßig?

Dein Arbeitgeber kann dich theoretisch jederzeit versetzen – und dafür braucht er nicht einmal deine Zustimmung. Dieses sogenannte Weisungsrecht, auch Direktionsrecht, erhält er durch § 106 der Gewerbeordnung. Laut Gesetz kann dein:e Chef:in „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.“

Aber keine Sorge, dein Unternehmen hat damit nicht unendliche Macht über dich. Das Direktionsrecht gilt nicht, wenn die Arbeits­bedingungen durch

  • den Arbeitsvertrag,
  • Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
  • Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrags oder
  • gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Was bedeutet „nach billigem Ermessen“?

Hierbei muss dein Arbeitgeber seine Interessen und deine als Arbeitnehmer:in abwägen. Die Versetzung muss sachlich begründet und für dich zumutbar sein.

Versetzungsgründe und Unzumutbarkeit

Versetzungs­gründeWann kann eine Versetzung unzumutbar sein?
Personal­mangelPendlerzeiten zur neuen Arbeits­stelle von mehr als 2 Stunden
Aufgaben­rückgang am bisherigen Arbeits­platzArbeitnehmer:in ist allein­erziehend
Wegfall des Arbeits­platzes (z. B. durch Abteilungs­schließung)Arbeitnehmer:in pflegt Angehörige
Gesundheit­liche Probleme des Beschäftigten
Mobbing

Das Problem bei der Interessenabwägung: Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Versetzung rechtmäßig ist. Beispielsweise kann es für dich als Vollzeitkraft zumutbar sein, künftig 90 Minuten zur Arbeit zu pendeln, während es für deine:n Kolleg:in in Teilzeit unzumutbar sein könnte.

Du siehst, der Teufel steckt im Detail. Stehst du vor einer unfreiwilligen Versetzung, solltest du unbedingt deinen Arbeitsvertrag prüfen lassen. Mit anwaltlicher Hilfe findest du heraus, ob du deinem Chef oder deiner Chefin Kontra geben kannst. Hast du eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung, brauchst du dir keine Gedanken über die Kosten für Anwält:in und das Arbeitsgericht zu machen, falls der Streit vor Gericht endet.

Eine Möglichkeit für dich könnte sein, von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Arbeit zu verweigern. Aber Vorsicht: Diesen Schritt solltest du unbedingt mit anwaltlicher Unterstützung gehen. Wenn die Versetzung am Ende rechtens ist, könnte deine Verweigerung eine Abmahnung und sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Stimme der Versetzung lieber unter Vorbehalt zu und prüfe die Rechtmäßigkeit in Ruhe. So bist du auf der sicheren Seite.

Das Verweisungsrecht des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Verweisungsrecht. Mit einer Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag kann er zusätzlich den Weg für eine spätere Versetzung ebnen. Darin könnte zum Beispiel stehen, dass das Unternehmen dich an einen anderen Ort versetzen kann, wenn dies unter Abwägung der betrieblichen und persönlichen Umstände zumutbar ist.

Änderungskündigung als Alternative

Wenn eine Versetzung nicht möglich ist, könnte dir eine Änderungskündigung drohen. Dabei wird dein aktuelles Arbeitsverhältnis beendet, und du erhältst gleichzeitig ein neues Angebot, um das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen, wie einer Versetzungsklausel, fortzusetzen.

Was, wenn der Vertrag keine Versetzungsklausel hat?

Ist in deinem Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel enthalten und ist dein Aufgabenbereich genau beschrieben, hat dein Arbeitgeber nur wenig Spielraum für eine Versetzung. Das gilt auch, wenn im Vertrag ein konkreter Arbeitsort genannt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Versetzung und Umsetzung?

Bei einer Versetzung ändern sich deine Arbeitsumstände maßgeblich oder du arbeitest mindestens einen Monat im neuen Bereich.

Arbeitest du dagegen kürzer in der neuen Umgebung oder sind die Veränderungen nicht wesentlich, spricht man von einer Umsetzung.

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Was kann der Betriebsrat bei einer Versetzung ausrichten?

Gibt es einen Betriebsrat und hat das Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, muss dein Arbeitgeber diesen zuerst informieren und die Zustimmung zur Versetzung einholen. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, um der Maßnahme zu widersprechen. Lässt er diese Frist verstreichen, gilt die Zustimmung automatisch.

Der Betriebsrat darf der Versetzung nur in bestimmten Fällen widersprechen, wie es § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt:

  • Wenn tarifvertragliche, gerichtliche oder behördliche Anordnungen durch die Maßnahme verletzt würden
  • Wenn die Versetzung dem oder der Arbeitnehmer:in ungerechtfertigte Nachteile bringt
  • Wenn andere Mitarbeiter:innen wegen der Versetzung gekündigt werden könnten
  • Wenn der Betriebsfrieden gestört wird

Für leitende Angestellte gilt eine Ausnahme: Hier muss der Betriebsrat lediglich informiert werden, hat aber kein Widerspruchsrecht.

Versetzung auf eigenen Wunsch

Manchmal geht der Wunsch nach einer Versetzung nicht vom Arbeitgeber, sondern von dir aus. Einen Anspruch darauf hast du in der Regel nicht. Allerdings kann ein solcher Anspruch entstehen, wenn du dich auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berufst: Unternehmen müssen Schaden von ihren Angestellten abwenden und ihre Gesundheit schützen.

Diese Pflicht kann bei Mobbing oder gesundheitlichen Problemen dazu führen, dass dein Arbeitgeber deinem Wunsch auf Versetzung nachkommen muss.

Übrigens: Wenn dein:e Chef:in deinem Versetzungsantrag zustimmt, spricht man rechtlich gesehen nicht von einer Versetzung, sondern von einer einvernehmlichen Vertragsänderung.

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