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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Ab wann dir eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung droht
Bist du länger am Stück oder mehrmals im Jahr krank, kann das ein Kündigungsgrund sein – unabhängig davon, ob du an einer psychischen oder körperlichen Krankheit leidest.
Dein Arbeitgeber hat aber keinen Freifahrtschein. Es müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
Du weist unzumutbare Fehlzeiten auf.
Du bist im Jahr mindestens 30 Tage krankheitsbedingt ausgefallen.
Deine Zukunftsprognose ist negativ.
Es ist zu erwarten, dass du auch künftig jährlich mindestens 30 Tage wegen Krankheit nicht arbeiten können wirst.
Eine Interessenabwägung spricht für deinen Arbeitgeber.
Wenn dein Ausfall hohe Kosten verursacht, etwa durch ein ordentliches Gehalt, und du noch nicht lange im Unternehmen arbeitest, könnte das Interesse deines Arbeitgebers überwiegen.
Ob diese 3 Punkte erfüllt sind, prüft das Arbeitsgericht, wenn du eine Kündigungsschutzklage erhebst. Dabei kann auch entscheidend sein, wie häufig Kolleg:innen mit ähnlichen Aufgaben krankheitsbedingt ausfallen.
Das Gericht prüft zudem, ob dein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt hat. Selbst wenn du in deinem angestammten Job nicht mehr (voll) einsatzfähig sein solltest, könnte es sein, dass dein:e Chef:in dich weiterhin beschäftigen muss – vielleicht mit reduzierten Arbeitsstunden, anderen Aufgaben oder in einer anderen Abteilung.
Oft schöpfen Arbeitgeber die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht aus, bevor sie eine Kündigung aussprechen.
Das ist ein Ansatzpunkt, um mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit deiner Kündigung zu erwirken. Fachanwält:innen unterstützen dich dabei, und die Kosten für den Prozess übernimmt in der Regel deine Arbeitsrechtsschutzversicherung.
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Kann dich dein Chef bei Krankheit fristlos kündigen?
Für eine fristlose Kündigung müssen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) schwerwiegende Gründe vorliegen. Beleidigst du deinen Chef, drohst ihm Gewalt an oder bleibst einfach unentschuldigt der Arbeit fern, können das solche Gründe sein. Wiederholte oder lange Krankheiten zählen jedoch nicht dazu – es sei denn, du täuschst sie vor.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt sich in seiner Rechtsprechung auf die Seite der Arbeitnehmer:innen. 2014 erklärte das BAG die fristlose Kündigung einer Klägerin für unwirksam. Sie war wiederholt kurzzeitig krank und konnte ihrer Arbeit oft nicht nachgehen. Trotzdem entschied das BAG, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar gewesen wäre (Aktenzeichen 2 AZR 582/13).
3 weitere Urteile zeigen, warum es wichtig ist, eine Kündigung wegen Krankheit nicht einfach hinzunehmen, sondern sie prüfen zu lassen – am besten mit einer Berufsrechtsschutzversicherung im Rücken:
Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein
2018 entschied das LAG, dass die Kündigung einer Mitarbeiterin unzulässig war. Obwohl sie zwischen 2011 und 2016 bis zu 180 Tage im Jahr krank war und eine negative Zukunftsprognose bestand, hatte der Betrieb versäumt, eine Empfehlung des Betriebsarztes umzusetzen, den Arbeitsplatz umzustrukturieren. Die Kündigung war daher nicht das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber blieb (Az. 6 Sa 361/17).
Landesarbeitsgericht Hamburg
Die Richter erklärten eine Kündigung wegen Krankheit als sozial ungerechtfertigt und somit unwirksam. Zwar gab es eine negative Prognose, aber das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass die Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führten. Zudem fehlte der Nachweis, dass die Kündigung durch andere Maßnahmen hätte vermieden werden können, weshalb sie unverhältnismäßig war (Az. 2 Sa 30/18).
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Die Kündigung wurde als unzulässig angesehen. Die Richter entschieden, dass der Arbeitgeber nach einem durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ein weiteres durchführen muss, wenn der Arbeitnehmer nach der ersten Maßnahme innerhalb eines Jahres erneut länger als 6 Wochen krank ist (Az. 12 Sa 554/20).
Wegen Krankheit gekündigt: So stehen deine Chancen auf eine Abfindung
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es zwar nicht, aber in Fällen von Kündigungen wegen Krankheit lassen sich Arbeitgeber dennoch häufig darauf ein. Solche Kündigungen sind rechtlich oft nicht wasserdicht.
Um einem langen Prozess und den damit verbundenen Kosten zu entgehen, könnte dein:e Chef:in dir eine Abfindung anbieten. Dafür musst du jedoch verhandeln – und dabei kann dir ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin helfen. Weitere Infos findest du auf unserer Seite „Abfindung bei Kündigung“.
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKWer selbst kündigt, riskiert den Anspruch auf Krankengeld
Wenn du versicherungspflichtig angestellt und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist, erhältst du bei Krankheit zunächst 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt dir bis zum Ablauf der 78. Woche einer Krankschreibung Krankengeld.
Achtung: Kündigst du während einer Krankheit selbst, riskierst du deinen Anspruch auf Krankengeld. Eine Eigenkündigung führt in der Regel dazu, dass die Agentur für Arbeit dich bis zu 12 Wochen sperrt. In dieser Zeit erhältst du weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld.
Ausnahme: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Anders kann es aussehen, wenn dir dein Hausarzt oder deine Hausärztin nahelegt, deinen Job zu kündigen, weil dein Arbeitsplatz die Ursache für deine Erkrankung ist. Es reicht jedoch nicht aus, dass dein Arzt oder deine Ärztin dir diese Empfehlung mündlich gibt – du musst dem Jobcenter einen Nachweis vorlegen.
Dafür gibt es ein spezielles Formular der Agentur für Arbeit. Dein Arzt oder deine Ärztin gibt darin eine Stellungnahme zu deiner Leistungsfähigkeit ab und bestätigt seine/ihre Empfehlung. Alternativ kann er oder sie dir auch ein Attest mit demselben Inhalt ausstellen.
Unser Tipp für mehr Gelassenheit bei Stress im Job oder anderswo – eine Rechtsschutzversicherung. Der Schutz greift jedoch nur in Fällen, die nach Abschluss der Police entstehen. Steckst du also schon mitten im Streit mit deinem Chef oder der Chefin, kommt der Rechtsschutz zu spät.
Sorge daher jetzt dafür, dass du beim nächsten Mal abgesichert bist. Den Arbeitsrechtsschutz gibt es schon ab rund 15 € im Monat – schau dir die Tarife in unserem Vergleichsrechner an.
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