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Arbeitszeugnis prüfen lassen: Darum solltest du genau hinschauen

  • Unsicher, ob dein Arbeitszeugnis wirklich gut ist?
  • Lass prüfen, ob die Bewertung fair ist
  • Dank Rechtsschutz­versicherung forderst du klar dein Recht ein
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  • Dein Arbeitszeugnis ist die Einschätzung deines Arbeitgebers über deine Arbeitsweise, Fachkenntnisse und sozialen Fähigkeiten.
  • Eine schlechte Bewertung kann deine berufliche Zukunft stark beeinträchtigen. Lass deine Beurteilung unbedingt kritisch prüfen, sobald du sie erhältst.
  • Ein:e Fachanwält:in für Arbeitsrecht deckt unzulässige Formulierungen auf und zeigt dir auf, wie du ein faires Arbeitszeugnis fordern kannst.

Das Arbeitszeugnis prüfen lassen: Wer macht das und was kostet es?

Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidendes Dokument, das du von deinem Arbeitgeber erhältst, wenn dein Arbeitsverhältnis endet. Potenzielle neue Arbeitgeber achten sehr auf diese Einschätzung deiner Arbeitsweise. Deshalb ist es wichtig, dass dein Zeugnis einen durchweg positiven Eindruck vermittelt.

Wenn du Zweifel hast, ob dein Arbeitgeber dich fair beurteilt hat oder wichtige Informationen fehlen, solltest du dein Arbeitszeugnis prüfen lassen. Da der Teufel oft im Detail steckt, ist es ratsam, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen:

  • Zeugnisberatung im Internet: Es gibt zahlreiche Online-Angebote von Zeugnisberatern, die für etwa 20 € bis 80 € eine Einschätzung von Basic bis Premium vornehmen.
  • Gewerkschaften: Als Mitglied einer Gewerkschaft wie ver.di kannst du dort eine kostenlose Zeugnisberatung nutzen.
  • Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht: Eine rechtliche Prüfung kann auch durch einen Anwalt oder eine Anwältin erfolgen.

Rechtliche Prüfung: Auf der sicheren Seite im Streitfall

Ein Anwalt prüft, ob dein Zeugnis rechtlich zulässige Formulierungen enthält. Die Kosten hängen von der Vereinbarung ab – entweder nach Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz (RVG), wonach eine erste Beratung bis zu 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer kosten kann (§ 34 RVG).


Hast du eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung, bist du hier besser abgesichert. Je nach Versicherer gehört die Prüfung von Verträgen und Dokumenten zu den Serviceleistungen. Außerdem bekommst du Unterstützung von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, welche:r dir hilft, dein Recht auf ein faires Arbeitszeugnis durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Die Kosten übernimmt deine Rechtsschutz­versicherung.

Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?

Um dein Arbeitszeugnis richtig zu bewerten, solltest du auf 2 Hauptkriterien achten:

  • Vollständigkeit: Sind alle notwendigen Informationen enthalten?
  • Formulierungen: Wie werden deine Leistungen beschrieben?

Was muss im Arbeitszeugnis stehen?

Der Inhalt deines Zeugnisses hängt davon ab, ob es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt. Ein einfaches Zeugnis enthält nur grundlegende Informationen wie deine Personaldaten, deinen Tätigkeitsbereich und die Schlussformel. Diese Kurzversion wird oft für Mitarbeiter genutzt, die nur kurzzeitig im Unternehmen waren, wie Praktikanten.

Als langjähriger Mitarbeiter solltest du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fordern. Dieses bietet eine detaillierte Beschreibung deiner Leistungen. Es muss schriftlich vorliegen und auf Firmen-Briefpapier gedruckt sein.

Achte bei der Prüfung deines Zeugnisses darauf, dass folgende Punkte abgedeckt sind:

  • Formalien: Ort, Datum, Adresse des Arbeitgebers, dein vollständiger Name und Geburtsdatum sowie der Zeitraum deiner Beschäftigung.
  • Tätigkeitsbereich: Alle Aufgaben, für die du verantwortlich warst.
  • Leistungsbeurteilung: Einschätzung deiner Motivation, deines Arbeitsstils und deines Fachwissens.
  • Verhaltensbeurteilung: Dein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen.
  • Aussage zur Beendigung: Wer das Arbeitsverhältnis beendet hat und wie.
  • Danksagung: Eine freundliche Schlussformel mit Dankesworten.

Gut zu wissen

Die Forderung, eine fehlende Schlussformel in deinem Arbeitszeugnis hinzuzufügen oder abzuändern, ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht rechtens (BAG Az. 9 AZR 227/11). Selbst wenn das Fehlen dieser Formel bei zukünftigen Arbeitgebern einen schlechteren Eindruck hinterlässt, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, Dankesworte oder Zukunftswünsche zu verwenden.

„Zur vollen Zufriedenheit“ ist nicht die beste Leistung

Die Formulierungen zu deinen Leistungen und deinem sozialen Verhalten im Arbeitszeugnis sind oft wie ein Geheimcode, den vor allem Personalprofis entschlüsseln können.

Warum dieser „Code“? Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass ein Arbeitszeugnis sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend sein muss. Dein Arbeitgeber soll deine Leistungen objektiv bewerten, darf dich aber nicht negativ darstellen. Deshalb haben sich bestimmte Formulierungen etabliert, die zwar nett klingen, aber eine klare Bewertung darstellen.

Die Wortwahl in deinem Arbeitszeugnis ist also kein Zufall. Sogar die kleinste Nuance kann eine große Bedeutung haben. Das bekannteste Beispiel ist die Bewertung deiner Leistung:

Das steht geschrieben:Das bedeutet es:
… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.Sehr gut
… stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Gut
… zu unserer vollen Zufriedenheit.Befriedigend
… zu unserer Zufriedenheit.Ausreichend
… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.Mangelhaft

Es gibt viele weitere Formulierungen, mit denen dein Arbeitgeber Lob oder auch versteckte Kritik an deiner Leistung äußern kann.


Für dich bedeutet das: Ein Arbeitszeugnis, das freundlich klingt, ist nicht automatisch eine positive Beurteilung.

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Was kannst du tun, wenn du mit deinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bist?

In der Regel bekommst du zuerst einen Entwurf deines Arbeitszeugnisses, den du prüfen kannst, bevor die endgültige Version mit Stempel und Unterschrift erstellt wird. Entspricht das offizielle Dokument jedoch nicht deinen Erwartungen, kannst du eine Korrektur verlangen. Dein erster Ansprechpartner ist dein früherer Arbeitgeber, besonders die Person, die das Zeugnis unterschrieben hat.

Weigert sich dein Arbeitgeber, berechtigte Mängel zu korrigieren, kannst du dir rechtlichen Beistand holen und deine Forderung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Wichtig zu wissen: Du hast ein Recht auf ein korrektes Arbeitszeugnis, aber nicht automatisch auf eine gute Bewertung. Wenn du eine bessere Note als „Befriedigend“ einklagen möchtest, musst du Belege liefern, die deine Leistung entsprechend nachweisen. Schließlich soll die Bewertung nicht nur wohlwollend, sondern auch wahrheitsgemäß sein.

Die Chance zur Zeugniskorrektur gibt es nicht ewig

Auch wenn du dein Arbeitszeugnis nicht sofort brauchst, solltest du mit Korrekturwünschen nicht zu lange warten. Spätestens 5 bis 10 Monate nach der Zeugnisübergabe solltest du dich mit deinem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen. Danach verfällt dein Anspruch auf eine Anpassung, so entschied das Landesarbeitsgericht Mainz (LG Mainz Az. 1 Sa 1433/01).

Mit einer Arbeitsrechtsschutz­versicherung kannst du dein Arbeitszeugnis rechtlich prüfen lassen und eine Ersteinschätzung für eine mögliche Klage einholen. Brauchst du eine:n Fachanwält:in, sind die Kosten über die Versicherung abgedeckt. Klingt gut, oder?

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