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  • Auch als Rentner:in kannst du noch einer Beschäftigung nachgehen. Die gute Nachricht: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
  • Bei Erwerbsminderungsrenten hast du weiterhin Hinzuverdienstgrenzen.
  • Allerdings sind diese zum 1. Januar 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung auf 37.117,50 € gestiegen und bei voller auf 18.558,75 €.

Rente und Nebenjob: Wie viel konntest du bis 2022 hinzuverdienen?

Wenn du eine Rente beziehst und nebenbei noch Einkommen aus einer Tätigkeit hast, ob angestellt oder selbstständig, musstest du dich bis Ende 2022 informieren, ob sich dies auf die Höhe deiner Rente auswirkt. Dies galt für viele Arten der Rente.

In erster Linie waren Beziehende einer vorgezogenen Altersrente davon betroffen – sowie Personen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch bei Hinterbliebenenrenten wie Witwer- oder Witwenrenten hat das Einkommen einen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Wenn du jedoch eine Waisenrente beziehst oder bereits im Rentenalter bist, musst du dir nach wie vor um eine Kürzung der Zahlung wegen eines Nebenverdienstes keine Gedanken machen.

Gesetzliche Rente: Das solltest du bei Nebeneinkünften beachten

Lass uns mit dem einfachsten Fall beginnen: Du bist im Ruhestand, beziehst deine Altersrente und hast auch das normale Rentenalter erreicht.

Dann darfst du zu deiner Rente so viel dazuverdienen, wie du möchtest. Deine Rente wird dadurch nicht gekürzt und du musst den Nebenverdienst auch nicht an die Versicherung melden. Du kannst also ganz gelassen bleiben.

Denke bloß daran, dass du auch als Rentner:in dein Einkommen versteuern musst. Hierfür gibt es wiederum andere Regeln und Freibeträge. Bedenke zudem, dass Behörden, die Sozialleistungen zahlen, sich für den Nebenverdienst interessieren und Bezüge neu berechnen können – etwa die Wohngeldstelle. Es ist am besten, dich dazu von unseren CLARK Versicherungsexpert:innen beraten zu lassen.

Hinzuverdienst für Frührentner:innen

Wenn du vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen bist, kannst du ebenfalls etwas dazuverdienen. Bis 2022 galten jedoch ein paar andere Spielregeln:

  1. Du musstest der Deutschen Renten­versicherung (DRV) deine Beschäftigung schriftlich melden. Dies ist nun nicht mehr der Fall.
  2. Je nachdem, wie hoch dein Verdienst war, kam es zu einer Kürzung deiner Rentenbezüge (mehr dazu im nächsten Kapitel).

Spätestens, wenn du das reguläre Rentenalter erreicht hattest, durftest du so viel verdienen, wie du willst. Und zwar ohne Anrechnung auf deine Rente (siehe Abschnitt eins).

Übersicht: Regeln zum Hinzuverdienst bis 2022

Wann erfolgt der Hinzuverdienst?Jährliche Verdienstgrenze (2022)Hinzuverdienst bei der DRV melden?
Vor dem regulären RentenalterBis 46.060 € ohne Anrechnungja
Nach der Regelaltersgrenze (67 Jahre)unbegrenztnein
Bei Bezug einer vollen ErwerbsminderungsrenteBis 6.300 €ja
Bei Bezug einer anteiligen ErwerbsminderungsrenteIndividuell festgelegt, mindestens 15.479,10 € ohne Anrechnungja

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente: Regelung 2024

Auch als Bezieher:in einer Erwerbsminderungsrente darfst du nebenbei etwas Geld verdienen, ohne dass dir Abzüge drohen. Aber die Renten­versicherung möchte genau darüber informiert werden. Schließlich bekommst du die Rente, weil du aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage bist, zu arbeiten (bei teilweiser Rente zwischen 3 und maximal 6 Stunden und bei voller Erwerbsminderung weniger als 3 Stunden). Wenn du einen Halbtagsjob hast, kann es zu Konflikten mit deiner Erwerbsminderungsrente kommen.

Wie viel kannst du bei voller Erwerbsminderung hinzuverdienen?

2024 darfst du maximal 18.558,75 € bei voller Erwerbsminderung dazuverdienen. Alles, was über diese Verdienstgrenze hinausgeht, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, solltest du die Renten­versicherung unmittelbar darüber informieren. Die Versicherer interessieren sich ohnehin für deine Tätigkeit. Sie prüfen, ob das Einkommen und die Tätigkeit noch im Rahmen der Renten­bedingungen liegt. Dir wird dabei ein gewisses Restleistungsvermögen zugesprochen.

Was darfst du bei teilweiser Erwerbsminderung hinzuverdienen?

Bist du wegen Krankheit oder Behinderung teilweise erwerbsgemindert und erhältst eine Rente, gelten andere Verdienstgrenzen. Dafür wird deine persönliche Hinzuverdienstgrenze berechnet. Sie orientiert sich laut Deutscher Renten­versicherung an deinem höchsten beitragspflichtigen Einkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt die Hinzuverdienstgrenze bei drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht 2024 einer Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 €.

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Wenn du mehr verdient hast als die Verdienstgrenze vorgibt, wird die DRV aktiv und rechnet einen Teil davon auf deine Rente an. Deine Rente fällt also etwas geringer aus. Dieser Anteil beträgt 40 % des Betrages, der über der Verdienstgrenze liegt.

Einkommen und Hinterbliebenenrenten

Andere Regelungen gelten für Hinterbliebenenrenten. Waisen dürfen unbegrenzt viel Einkommen hinzuverdienen. Für Witwer- und Witwenrenten sowie Hinterbliebenenrenten an Lebenspartner:innen gelten festgelegte Freibeträge. Die Höhe dieser Grenzen ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Dadurch ist sichergestellt, dass er sich anpasst, wenn die Renten steigen.

Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes. Dieser liegt zurzeit bei 39,32 € in Deutschland. Somit darfst du rund 1.038 € hinzuverdienen.

Weiterhin gehören Freibeträge für Kinder in die Berechnung hinein. Weil die genaue Ermittlung der Einkommensanrechnung sehr komplex ist, raten wir von CLARK dir, dich beim Renten­versicherungsträger direkt zu informieren oder von unseren Versicherungsexpert:innen beraten zu lassen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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