Risikolebens­­versicherung – Steuern

Die steuerliche Behandlung der Risikolebens­versicherung

Sind Beiträge zur Risikolebens­versicherung steuerlich absetzbar? Und was ist im Erbfall zu beachten? So wird die Risikolebens­versicherung steuerlich behandelt.
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Das Wichtigste in Kürze

Die jährliche Steuererklärung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, hat aber auch Vorteile. Die in deine Lebens­versicherung eingezahlten Beiträge sind zum Beispiel steuerlich absetzbar. Wird eine Risikolebens­versicherung ausgezahlt, so wird ggf. Erbschaftssteuer für den Begünstigten fällig, wenn die Freibeträge überschritten werden. Es gibt je nach deinem Familienstand verschiedene Modelle, diese Steuerlast zu minimieren.

  1. Du kannst die Beiträge für deine Lebens­versicherung in deiner Steuererklärung angeben und von der Einkommenssteuer absetzen.
  2. Kommt es zur Auszahlung der Versicherungssumme, so ist diese innerhalb der gesetzlich geregelten Freibeträge steuerfrei.
  3. Unterschiedliche Versicherungsmodelle optimieren abhängig von deinem Familienstand und deiner individuellen Situation die Steuerlast.

Steuerliche Absetzbarkeit von Lebens­versicherungen

Du kannst deine Beiträge von der Einkommenssteuer absetzen

Grundsätzlich kannst du die gezahlten Beiträge zur Risikolebens­versicherung in deiner Steuererklärung angeben und von der Einkommenssteuer absetzen. Als sonstige Vorsorgeaufwendungen gehören sie, je nach Versicherungsbeginn, in die Zeile 49 oder 50 der Anlage „Vorsorgeaufwand“. Für den Nachweis der Zahlungen genügt dem Finanzamt eine Beitragsbescheinigung des jeweiligen Versicherers. Diese erhältst du in der Regel jährlich zum Jahresende.

Die Steuerlast sinkt oft nur geringfügig

Leider sind Vorsorgeaufwendungen nicht in beliebiger Höhe steuerlich absetzbar, denn der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt. Die steuerlichen Vorteile sind durch das Absetzen deiner Lebens­versicherung daher meist gering.

Für sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte liegt die Grenze aktuell bei 1.900 Euro. Bei Freiberuflern und Selbstständigen ist es etwas mehr. Für sie sind bis zu 2.800 Euro als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

Geben Ehepaare gemeinsam eine Steuererklärung ab, werden die Höchstbeträge zusammengefasst. Bist du zum Beispiel selbstständig und dein Ehepartner Beamter, liegt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 5.600 Euro.

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Höchstbeträge werden meist durch Kranken- und Pflege­versicherungen erreicht

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung haben steuerlich Vorrang. Werden die Höchstbeträge bereits durch sie ausgeschöpft, lassen sich die Beiträge zur Risikolebens­versicherung nicht mehr absetzen. Da das in den meisten Fällen zutrifft, mindern sie die Steuerlast nicht oder nur zu einem geringen Teil.

Das folgende Beispiel verdeutlicht, dass bereits bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.800 Euro die Höchstgrenze überschritten wird:

BeispielBetrag
Bruttoeinkommen2.800 Euro/Monat
Kranken­versicherung222,60 Euro/Monat
Pflege­versicherung46,20 Euro/Monat
Finanzamt berücksichtigt3.225,60 Euro/Jahr

Der angenommene Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung liegt bei 15,9 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz, 1,3 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag). Der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung liegt bei 3,3 Prozent (0,25 Prozent Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer).

Zusammenfassung

  • Die monatlichen Beiträge für deine Lebens­versicherung kannst du als Vorsorgeaufwendung bei der Steuer geltend machen.
  • Der Einfluss auf deine Steuerlast ist aufgrund gesetzlicher Höchstgrenzen oft nur geringfügig.
  • Die Beiträge für Kranken- und Pflege­versicherung haben steuerlichen Vorrang.

Welche Steuerlast bei Auszahlung auf den Begünstigten zukommt

Erbschaftssteuer und Freibetrag

Grundsätzlich fällt bei der Auszahlung der Risikolebens­versicherung Erbschaftssteuer für den Begünstigten an. Das gilt aber nur, wenn die Freibeträge überschritten werden. Wie hoch diese sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gelten höhere Freibeträge als für Kinder.

Sind der Versicherte und der Begünstigte nicht miteinander verwandt, ist der steuerfreie Betrag deutlich niedriger. Das gilt auch für nicht verheiratete Paare, die über Jahrzehnte zusammenleben.

VerwandtschaftsgradSteuerfreibetrag
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind400.000 Euro
Enkelkinder, deren Eltern noch leben200.000 Euro
Eltern und Großeltern100.000 Euro
Unverheiratete Partner20.000 Euro

Die Steuerfreibeträge werden von der in deiner Versicherung vereinbarten Versicherungssumme abgezogen. Auf alles Weitere fallen Steuern an. Je höher die ausgezahlte Versicherungssumme ist und je weiter der Verwandtschaftsgrad, desto höher sind zudem die Erbschaftssteuersätze. Im schlimmsten Fall kann die Steuer bis zu 50 Prozent betragen.

Zusammenfassung

  • Bei der Auszahlung der Risikolebens­versicherung fällt Erbschaftssteuer an.
  • Es gibt Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängig sind.
  • Die Steuer kann bis zu 50 Prozent betragen.

Wer ist durch eine Risikolebens­versicherung abgesichert?

Die Versicherungssumme wird der begünstigten Person ausgezahlt

Eine Risikolebens­versicherung ist sinnvoll als finanzielle Absicherung deines Partners im Ernstfall. Entscheidest du dich für ein Versicherungsmodell, bei dem du als Versicherungsnehmer dein eigenes Leben versicherst, die Beiträge zahlst und deinen Partner als bezugsberechtigte Person einsetzt, bekommt dieser im Falle deines Todes die vereinbarte Versicherungssumme.

Bleibt die durch die versicherte Person festgelegte Versicherungssumme innerhalb der gesetzlich geregelten Freibeträge, ist die Auszahlung steuerfrei. Seid ihr nicht verheiratet, muss dein Partner höchstwahrscheinlich den Großteil der ausgezahlten Versicherungssumme mit 50 Prozent versteuern. Das gilt auch, wenn Versicherungen zugunsten von Geschäftspartnern abgeschlossen werden, um den Ausfall für das Unternehmen im Todesfall zu kompensieren.

Unverheiratete Paare profitieren von Über-Kreuz-Verträgen

Auch für nicht verheiratete Paare gibt es Möglichkeiten, die anfallende Steuer bei einer Lebens­versicherung zu umgehen. Ein Versicherungsmodell mit Über-Kreuz-Verträgen ist in diesem Fall in der Regel sinnvoll.

Bei der Über-Kreuz-Versicherung wird ein zweiter Vertrag separat abgeschlossen. Dabei versichert jeder Partner nicht sein eigenes Leben, sondern das des anderen. Versicherte Person und Versicherungsnehmer sind also nicht dieselbe Person. Da der Versicherungsnehmer im Todesfall des anderen selbst Begünstigter ist, ist die Auszahlung der Risikolebens­versicherung keine Erbschaft und damit steuerfrei. 

Achte darauf, dass die Beiträge zu deiner Versicherung immer vom Konto des Versicherungsnehmers gezahlt werden. Gehen sie von einem Gemeinschaftskonto ab, sind Streitigkeiten praktisch vorprogrammiert. Du möchtest mehr über die Optionen und die Besteuerung von Über-Kreuz-Versicherungen erfahren? Die CLARK-Experten freuen sich auf deinen Anruf.

Erbschaftssteuer auf die Auszahlung der Versicherung fällt nur an, wenn beide Partner gleichzeitig versterben, etwa bei einem Unfall. In diesem Fall wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt, für die die bereits erwähnten Steuerfreibeträge gelten.

Eine Versicherung über Kreuz bietet sich auch für Ehepaare mit größerem Vermögen an, bei denen die Freibeträge schon durch andere Vermögenswerte überstiegen werden. Da man nicht einfach so das Leben einer anderen Person versichern kann, muss die versicherte Person bei einer Versicherung über Kreuz immer zustimmen.

Für verheiratete Paare sind verbundene Risikolebens­versicherungen sinnvoll

Für Ehepaare oder Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kommt auch eine verbundene Lebens­versicherung infrage. Bei dieser Variante schließen beide Partner einen gemeinsamen Vertrag ab und begünstigen sich gegenseitig. Die Beiträge zahlen beide zur Hälfte. Verstirbt einer der Ehepartner, wird dem jeweils anderen die Versicherungssumme gezahlt. Bei Überschreitung des Freibetrags fallen Steuern an.

Da dieser bei Ehepartnern bei 500.000 Euro liegt, ist das aber nur bei der Besteuerung großer Vermögenswerte von Bedeutung. Weil sich beide Partner die Versicherungsbeträge teilen, unterliegt bei der verbundenen Risikolebens­versicherung nur die Hälfte der Auszahlungssumme der Erbschaftssteuer. Bei einer Summe von 300.000 Euro werden also nur 150.000 Euro steuerlich berücksichtigt.

Schließt ein Partner einen separaten Versicherungsvertrag ab, muss der Begünstigte auf die gesamte Auszahlungssumme Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Freibeträge bereits ausgeschöpft sind.

Zusammenfassung

  • Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die von dir festgelegte Person ausgezahlt.
  • Unverheiratete sparen bei der Steuer durch den Abschluss von Über-Kreuz-Verträgen.
  • Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner kommt auch eine verbundene Lebens­versicherung infrage, bei der beide Partner einen Vertrag abschließen und den jeweils anderen begünstigen.
  • Eine verbundene Lebens­versicherung ist steuerlich begünstigt, weil hier nur auf die Hälfte der Auszahlungssumme Erbschaftssteuer anfällt.

Eine Risikolebens­versicherung abschließen

Durch den Abschluss einer Risikolebens­versicherung kannst du deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes finanziell absichern. Deine Familie kann den Ausfall deines Einkommens durch die Leistungen der Versicherung decken und beispielsweise laufende Kredite so weiter bedienen.

Ein individuell auf deine Familie angepasster Tarif verhindert, dass die anfallende Erbschaftssteuer zur Belastung für deine Liebsten wird. Deine CLARK-Experten helfen dir dabei, die steuerlich optimale Lösung für die Absicherung deiner Familie zu finden. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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