Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen

App Store
4.3 von 5

Strom & Preiserhöhung : Widerspruch, Kündigung, Wechsel

  • Info erhalten, dass dein Stromanbieter die Preise erhöht?
  • Oft musst du das nicht klaglos hinnehmen
  • Setz dich für dein Recht ein mit einer Rechtsschutz­versicherung
Focus Money Siegel

Finde mit uns deinen optimalen Schutz.

  • Grundsätzlich dürfen Stromversorger die Preise erhöhen. Das müssen sie fristgerecht mit einem korrekt formulierten Preiserhöhungsschreiben mitteilen.
  • Machen die Versorger dabei Fehler, ist die Erhöhung unwirksam.
  • Auch bei einer Preisgarantie können steigende Preise rechtens sein.

Strom & Preiserhöhungen: Wann Strom teurer werden darf

Grundsätzlich ist es so: Dein Stromversorger darf die Preise erhöhen. Es ist egal, ob du von einem Grundversorger Energie beziehst oder einen Sondervertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hast.

Energieunternehmen dürfen aber nicht willkürlich einen höheren Arbeitspreis für Strom von dir verlangen. Für Grundversorger – sie versorgen in einem Gebiet die Mehrzahl der Haushalte – ist gesetzlich folgendes geregelt: Sie dürfen den Strompreis erhöhen, wenn Kosten steigen, auf die sie keinen Einfluss haben. Dazu zählen:

  • EEG-Umlage
  • Netzentgelte
  • Stromsteuer

Höhere Preise, die Grundversorger an der Strombörse zahlen, dürfen sie nicht auf dich abwälzen.

In der Sonderversorgung hingegen regelt der Vertrag, den du abgeschlossen hast, das Thema Preiserhöhungen. Das Recht dazu muss in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) verankert sein. Einen Sondervertrag hast du unterschrieben, wenn du beispielsweise auf einem Vergleichsportal den für dich günstigsten Anbieter ausgewählt hast und er nicht der Grundversorger deiner Region ist.

Entwicklung des Strompreises in Deutschland

Das Vergleichsportal Verivox hat ermittelt, wie sich der durchschnittliche Strompreis in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt hat. Basis ist ein Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh).

202437,37 Cent/kWh
202341,44 Cent/kWh
202243,02 Cent/kWh
202130,73 Cent/kWh
202029,36 Cent/kWh
201929,75 Cent/kWh
201827,82 Cent/kWh
Lass Geld kein Thema sein

Rechte wahren

Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutz­versicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.

Tarife jetzt vergleichen
Preis-Leistung im Fokus

Der optimale Schutz für dich

Nutze den CLARK Vergleichsrechner, um zahlreiche Tarife zu vergleichen, Leistungen und Preise gegenüberzustellen und ein optimales Angebot für dich zu finden.

Jetzt Tarife vergleichen
CLARK App nutzen

Versicherung easy managen

Mit der CLARK App hast du alle Versicherungsinformationen stets griffbereit in deiner Hosentasche. Du brauchst uns? Wir sind da! Per Chat, Video-Call oder telefonisch. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen und Fragen.

Hol dir CLARK

Preiserhöhungsschreiben: So muss dich dein Anbieter über steigende Kosten informieren

Auch wenn die Preiserhöhung berechtigt ist – wegen Fehlern deines Versorgers kann sie unwirksam sein. Er muss sie dir in einem Preiserhöhungsschreiben mitteilen. Das sollte folgendermaßen aussehen:

  • Es ist einfach und verständlich formuliert.
  • Dein Anbieter nennt dir den Grund für die Strompreiserhöhung.
  • Er weist dich auf dein Sonderkündigungsrecht hin.

Grundversorger müssen dich mindestens 6 Wochen, bevor die neuen Preise in Kraft treten sollen, informieren (§ 41 V Energiewirtschaftsgesetz), Sonderversorger mit mindestens einem Monat Vorlauf (§ 5 II Stromgrundversorgungsverordnung).

Außerdem müssen Grundversorger Preisänderungen öffentlich bekanntgeben. Das geschieht im Internet und in örtlichen Amtsblättern oder der Tageszeitung.
Dass Stromlieferanten hierbei immer wieder Fehler unterlaufen, belegen Entscheidungen verschiedener Gerichte.

Unter anderem hat das Landgericht (LG) Verden laut der Verbraucherzentrale einem Anbieter mittels Beschluss verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Anders als ein Gerichtsurteil setzt ein Beschluss keine mündliche Verhandlung voraus.

Gut zu wissen

Jedes Schreiben deines Stromversorgers kann eine Preiserhöhung enthalten. Selbst jene, die sehr werblich aussehen. Lies jeden Brief aufmerksam, damit du schnellstmöglich reagieren kannst. Noch ein Tipp: Kommen auf dich höhere Preise zu, teile deinem Anbieter den aktuellen Zählerstand mit. Ansonsten schätzt er deinen Verbrauch. Das kann zu noch höheren Kosten für dich führen.

Selbst bei einer Preisgarantie können steigende Stromkosten drohen

Auf dem Strommarkt sind Verträge mit Preisgarantie keine Seltenheit. Verbraucher:innen hoffen, dank solcher Verträge von steigenden Kosten verschont zu bleiben. Dafür sind sie unter Umständen bereit, zu Beginn mehr pro verbrauchter kWh, also einen höheren Arbeitspreis als bei anderen Anbietern zu zahlen. Sie lassen sich die Sicherheit etwas kosten.

Jedoch bieten auch solche Verträge keinen absoluten Schutz vor steigenden Preisen. Zwar schreibt die Bundesnetzagentur, dass Preisbindungsklauseln Preiserhöhungen ausschließen können. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, solltest du dir die Bedingungen, die du mit deinem Versorger vereinbart hast, aber genau ansehen.

Denn in der Regel bieten Anbieter nicht für alle Bestandteile des Strompreises eine Garantie. Es kann sein, dass sie Kosten ausklammern, auf die sie keinen Einfluss haben – Steuern, Entgelte, Umlagen. Beinhaltet dein Festpreisvertrag eine solche Einschränkung, ist es möglich, dass dein Versorger einen höheren Strompreis von dir verlangen kann.

Sind lediglich die Beschaffungskosten, die dein Anbieter an der Strombörse zahlt, gestiegen, musst du dich mit höheren Kosten nicht abfinden. 2022 hat das Landgericht Düsseldorf einem Stromlieferanten verboten, seinen Kund:innen Preiserhöhungen für Strom und Gas mitzuteilen, „wenn die angekündigte Strom- und/oder Gaspreisänderung die Kosten für Energiebeschaffung umfasst” (Az. 12 O 247/22).

Teurer Strom: Deine Optionen bei Preiserhöhungen

Hat dir dein Versorger eine Erhöhung des Strompreises mitgeteilt, stehst du nicht wehrlos da. Du hast mehrere Möglichkeiten, für dich das Beste herauszuholen:

Verhandlung

Recherchiere, welchen Arbeitspreis Neukund:innen bei deinem Anbieter zahlen und was andere Unternehmen verlangen. Mit diesen Zahlen im Gepäck forderst du von deinem Versorger günstigere Konditionen als die, die er im Preiserhöhungsschreiben mitgeteilt hat. Weise ihn außerdem auf dein Sonderkündigungsrecht hin.

Widerspruch

Sollte dich dein Anbieter nicht sachgerecht informiert haben – gar nicht, zu spät oder mit fehlerhaftem Schreiben –, kann die Preiserhöhung unwirksam sein. Widersprich der Erhöhung und zahle den neuen Preis nur unter Vorbehalt oder weiterhin den alten Preis. Einen Musterbrief für einen Widerspruch stellt dir die Verbraucherzentrale auf ihrer Website zur Verfügung.

Sonderkündigung

Erhöht ein Energieunternehmen seine Preise, hast du normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Vertrag also auflösen und den Anbieter wechseln. Hier findest du einen Kündigungsmusterbrief der Verbraucherzentrale.

Schadensersatz

In der Vergangenheit haben Stromversorger Kund:innen wegen stark gestiegener Beschaffungskosten außerordentlich gekündigt. Geht es nach den Verbraucherschützer:innen, kannst du als Betroffene:r Schadensersatz von deinem Anbieter fordern, sofern dich dein neuer Vertrag mehr kostet.

Solltest du dich für den Widerspruch entscheiden, empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Dann weißt du sicher, ob du das Recht hast, den alten, niedrigeren Arbeitspreis weiterhin zu bezahlen. Hast du eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein privater Rechtsschutz abgeschlossen, musst du dir nicht einmal über die Kosten für die Beratung Gedanken machen. Die übernimmt deine Versicherung.

Disclaimer: Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechtsberatung

Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Unser Web-Angebot dient lediglich zur unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Als Anbieter dieser Webseite übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen