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Strom & Preiserhöhungen: Wann Strom teurer werden darf
Grundsätzlich ist es so: Dein Stromversorger darf die Preise erhöhen. Es ist egal, ob du von einem Grundversorger Energie beziehst oder einen Sondervertrag bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hast.
Energieunternehmen dürfen aber nicht willkürlich einen höheren Arbeitspreis für Strom von dir verlangen. Für Grundversorger – sie versorgen in einem Gebiet die Mehrzahl der Haushalte – ist gesetzlich folgendes geregelt: Sie dürfen den Strompreis erhöhen, wenn Kosten steigen, auf die sie keinen Einfluss haben. Dazu zählen:
- EEG-Umlage
- Netzentgelte
- Stromsteuer
Höhere Preise, die Grundversorger an der Strombörse zahlen, dürfen sie nicht auf dich abwälzen.
In der Sonderversorgung hingegen regelt der Vertrag, den du abgeschlossen hast, das Thema Preiserhöhungen. Das Recht dazu muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert sein. Einen Sondervertrag hast du unterschrieben, wenn du beispielsweise auf einem Vergleichsportal den für dich günstigsten Anbieter ausgewählt hast und er nicht der Grundversorger deiner Region ist.
Entwicklung des Strompreises in Deutschland
Das Vergleichsportal Verivox hat ermittelt, wie sich der durchschnittliche Strompreis in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt hat. Basis ist ein Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh).
2024 | 37,37 Cent/kWh |
2023 | 41,44 Cent/kWh |
2022 | 43,02 Cent/kWh |
2021 | 30,73 Cent/kWh |
2020 | 29,36 Cent/kWh |
2019 | 29,75 Cent/kWh |
2018 | 27,82 Cent/kWh |
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Hol dir CLARKPreiserhöhungsschreiben: So muss dich dein Anbieter über steigende Kosten informieren
Auch wenn die Preiserhöhung berechtigt ist – wegen Fehlern deines Versorgers kann sie unwirksam sein. Er muss sie dir in einem Preiserhöhungsschreiben mitteilen. Das sollte folgendermaßen aussehen:
- Es ist einfach und verständlich formuliert.
- Dein Anbieter nennt dir den Grund für die Strompreiserhöhung.
- Er weist dich auf dein Sonderkündigungsrecht hin.
Grundversorger müssen dich mindestens 6 Wochen, bevor die neuen Preise in Kraft treten sollen, informieren (§ 41 V Energiewirtschaftsgesetz), Sonderversorger mit mindestens einem Monat Vorlauf (§ 5 II Stromgrundversorgungsverordnung).
Außerdem müssen Grundversorger Preisänderungen öffentlich bekanntgeben. Das geschieht im Internet und in örtlichen Amtsblättern oder der Tageszeitung.
Dass Stromlieferanten hierbei immer wieder Fehler unterlaufen, belegen Entscheidungen verschiedener Gerichte.
Unter anderem hat das Landgericht (LG) Verden laut der Verbraucherzentrale einem Anbieter mittels Beschluss verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Anders als ein Gerichtsurteil setzt ein Beschluss keine mündliche Verhandlung voraus.
Gut zu wissen
Jedes Schreiben deines Stromversorgers kann eine Preiserhöhung enthalten. Selbst jene, die sehr werblich aussehen. Lies jeden Brief aufmerksam, damit du schnellstmöglich reagieren kannst. Noch ein Tipp: Kommen auf dich höhere Preise zu, teile deinem Anbieter den aktuellen Zählerstand mit. Ansonsten schätzt er deinen Verbrauch. Das kann zu noch höheren Kosten für dich führen.
Selbst bei einer Preisgarantie können steigende Stromkosten drohen
Auf dem Strommarkt sind Verträge mit Preisgarantie keine Seltenheit. Verbraucher:innen hoffen, dank solcher Verträge von steigenden Kosten verschont zu bleiben. Dafür sind sie unter Umständen bereit, zu Beginn mehr pro verbrauchter kWh, also einen höheren Arbeitspreis als bei anderen Anbietern zu zahlen. Sie lassen sich die Sicherheit etwas kosten.
Jedoch bieten auch solche Verträge keinen absoluten Schutz vor steigenden Preisen. Zwar schreibt die Bundesnetzagentur, dass Preisbindungsklauseln Preiserhöhungen ausschließen können. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, solltest du dir die Bedingungen, die du mit deinem Versorger vereinbart hast, aber genau ansehen.
Denn in der Regel bieten Anbieter nicht für alle Bestandteile des Strompreises eine Garantie. Es kann sein, dass sie Kosten ausklammern, auf die sie keinen Einfluss haben – Steuern, Entgelte, Umlagen. Beinhaltet dein Festpreisvertrag eine solche Einschränkung, ist es möglich, dass dein Versorger einen höheren Strompreis von dir verlangen kann.
Sind lediglich die Beschaffungskosten, die dein Anbieter an der Strombörse zahlt, gestiegen, musst du dich mit höheren Kosten nicht abfinden. 2022 hat das Landgericht Düsseldorf einem Stromlieferanten verboten, seinen Kund:innen Preiserhöhungen für Strom und Gas mitzuteilen, „wenn die angekündigte Strom- und/oder Gaspreisänderung die Kosten für Energiebeschaffung umfasst” (Az. 12 O 247/22).
Teurer Strom: Deine Optionen bei Preiserhöhungen
Hat dir dein Versorger eine Erhöhung des Strompreises mitgeteilt, stehst du nicht wehrlos da. Du hast mehrere Möglichkeiten, für dich das Beste herauszuholen:
Verhandlung
Recherchiere, welchen Arbeitspreis Neukund:innen bei deinem Anbieter zahlen und was andere Unternehmen verlangen. Mit diesen Zahlen im Gepäck forderst du von deinem Versorger günstigere Konditionen als die, die er im Preiserhöhungsschreiben mitgeteilt hat. Weise ihn außerdem auf dein Sonderkündigungsrecht hin.
Widerspruch
Sollte dich dein Anbieter nicht sachgerecht informiert haben – gar nicht, zu spät oder mit fehlerhaftem Schreiben –, kann die Preiserhöhung unwirksam sein. Widersprich der Erhöhung und zahle den neuen Preis nur unter Vorbehalt oder weiterhin den alten Preis. Einen Musterbrief für einen Widerspruch stellt dir die Verbraucherzentrale auf ihrer Website zur Verfügung.
Sonderkündigung
Erhöht ein Energieunternehmen seine Preise, hast du normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Vertrag also auflösen und den Anbieter wechseln. Hier findest du einen Kündigungsmusterbrief der Verbraucherzentrale.
Schadensersatz
In der Vergangenheit haben Stromversorger Kund:innen wegen stark gestiegener Beschaffungskosten außerordentlich gekündigt. Geht es nach den Verbraucherschützer:innen, kannst du als Betroffene:r Schadensersatz von deinem Anbieter fordern, sofern dich dein neuer Vertrag mehr kostet.
Solltest du dich für den Widerspruch entscheiden, empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Dann weißt du sicher, ob du das Recht hast, den alten, niedrigeren Arbeitspreis weiterhin zu bezahlen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein privater Rechtsschutz abgeschlossen, musst du dir nicht einmal über die Kosten für die Beratung Gedanken machen. Die übernimmt deine Versicherung.
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