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Das Wichtigste in Kürze
Flugverspätung: Höhe der Entschädigung, Frist und Co.
Bist du mit dem Flugzeug innerhalb Europas unterwegs, genießt du einen recht hohen Schutz. Denn bei einer Flugverspätung kannst du auf die umfangreichen, verbraucherschützenden Fluggastrechte zurückgreifen. Diese sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 festgehalten. Das EU-Fluggastrecht gibt im Detail darüber Auskunft, wann dir eine Entschädigung beziehungsweise eine Ausgleichszahlung zusteht.
Allerdings ist nicht gleich jede Flugverspätung entschädigungswürdig. Der Abflug muss sich mehr als 3 Stunden hinauszögern. Der genaue Zeitpunkt der Verspätung wird anhand der Ankunftszeit berechnet. Egal ist dagegen, ob du den Flug angetreten bist.
Hinweis zur Ankunftszeit
Als Ankunftszeitpunkt wird rein rechtlich gesehen der Moment bezeichnet, in dem das Flugzeug den Zielflughafen erreicht und mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sodass den Passagieren das Verlassen der Maschine ermöglicht wird. Das reine Aufsetzen der Räder auf der Landebahn („Touchdown“) gilt irrtümlicherweise nicht als Ankunftszeitpunkt.
Wenn du als Fluggast deinen Entschädigungsanspruch geltend machen möchtest, reicht es aus, den Zeitpunkt zu dokumentieren, wann du aus der Flugmaschine gestiegen bist. Dies gilt als dein rechtmäßiger Ankunftszeitpunkt.
Tipp: Ein Recht auf etwas zu haben bedeutet nicht immer, dass du dieses Recht auch problemlos durchgesetzt bekommst. Nicht selten verzögern Fluglinien die Auszahlung oder stellen sich quer. Spätestens wenn es zum handfesten Streit zwischen der Airline und dir kommt, hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz weiter. Denn lässt du dich von einem Anwalt oder einer Anwältin unterstützen, übernimmt diese alle Kosten.
Was bekommst du bei 2 Stunden Flugverspätung?
Bei einer Flugverspätung steht dir also eine Entschädigung erst ab 3 Stunden Warterei zu. Ab 2 Stunden ist die Airline allerdings bereits verpflichtet
- dir Verpflegung anzubieten,
- die Kosten für 2 Telefonate oder E-Mails zu übernehmen und
- dich schriftlich über deine Ausgleichsrechte zu informieren.
Erhältst du keine Informationen zu deinen Rechten, kannst du bei Klage gegen die Fluglinie darauf bestehen, dass deine Rechtsanwaltskosten übernommen werden. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dienen die Information dazu, dass du deine Rechte auch ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen könntest. Bleiben sie aus, ist es legitim, dass du dir einen Anwalt oder eine Anwältin nimmst und die Kosten ersetzt bekommen willst (Az. X ZR 97/19).
Was ist mit Anschlussflügen?
Besteht dein Flug aus mehreren Teilabschnitten, greift auch hier das EU-Fluggastrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 festgelegt (Rechtssache C-502/18). Konkreter Anlass für diese Entscheidung war eine Reisegruppe, die ihren Flug bei einer Airline mit Sitz in der EU von Prag nach Bangkok gebucht hatte. Bei der ersten Teilstrecke bis nach Abu Dhabi ging alles glatt. Danach übernahm eine Nicht-EU-Fluggesellschaft. Dieser Flug hatte 8 Stunden Verspätung.
Obwohl der verspätete Flug von einem Unternehmen ohne EU-Sitz durchgeführt wurde und der Startflughafen außerhalb der EU lag, stand den Passagieren eine Entschädigung zu, so der EuGH. Voraussetzung dafür war jedoch, dass das Ticket für die gesamte Strecke über die europäische Airline gebucht wurde.
Gut zu wissen
Nach einer anstrengenden Flugreise musst du dich nicht sofort mit deiner Schädigungszahlung beschäftigen. Deine Ansprüche verjähren erst im Zuge der regelmäßigen Verjährungsfrist nach 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Fand dein Flug im Oktober 2023 statt, kannst du deine Ansprüche bis Ende 2026 geltend machen.
Das wird bei einer Flugverspätung erstattet
Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass nur verspätete Ankünfte von mindestens 3 Stunden oder mehr zu einer Entschädigungszahlung führen (Rechtssache C-402/07 und C-432/07). Die Höhe hängt wiederum von der Flugstrecke ab.
Damit die europäische Fluggastrechteverordnung greift, muss dein Startflughafen innerhalb der Europäischen Union liegen. Landest du in einem EU-Land, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben, sodass die Verordnung gilt.
Überblick der einzelnen Rechte bei einer Flugverspätung
Nachfolgend zeigen wir dir die wichtigsten Rechte, die du im Falle einer Flugverspätung hast.
Eine Flugentschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro flugreisender Person:
- 250 € für Kurzstreckenflüge bis zu 1.500 km
- 400 € für Mittelstreckenflüge bis 3.500 km sowie Langstreckenflüge inmitten der EU
- 300 € für sonstige Langstreckenflüge mit bis zu 4 Stunden Flugverspätung
- 600 € für sonstige Langstreckenflüge mit über 4-stündiger Verspätung
Betreuungspflicht:
- Ab 2 Stunden bei Flug bis 1.500 km
- Ab 3 Stunden bei Flug ab 1.500 km
- Ab 4 Stunden bei Flug ab 3.500 km über EU-Grenze hinaus + Verpflegungskosten für die Dauer der Verspätung + kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten (zum Beispiel Telefonate) (ab 2 Stunden)
- Weiterflug am Folgetag: Notwendige Unterbringung im Hotel + Flughafentransfer
- Bei Pauschalreisen: Anteilige Rückerstattung des Preises einer Pauschalreise (gegenüber Veranstalter)
Schadensersatz für verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck:
- Melde verloren gegangenes Gepäck spätestens 7 Tage nach Gepäckaufgabe, für verspätetes Gepäck hast du 21 Tage Zeit
- Bis zu 1.400 € pro Gepäckstück sind als Entschädigung möglich
Kommt die Fluggesellschaft der Betreuungspflicht nicht nach, kannst du dich auch um Essen, Getränke und Unterkunft kümmern. Sammle alle Belege dafür, denn die Airline muss diese Kosten zusätzlich zur Entschädigung erstatten.
Übrigens: Bist du im Rahmen einer Dienstreise unterwegs und dein Chef oder deine Chefin hat das Ticket bezahlt, hast dennoch du als Reisende:r Anspruch auf die Entschädigung. In deinem Arbeitsvertrag kann allerdings geregelt sein, dass du diesen an deine Firma abtreten musst.
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Hol dir CLARKIn welchen Fällen die Fluggesellschaft nicht zahlen muss
Unabhängig davon, ob es sich um eine Flugverspätung, einen Flugausfall oder eine Umbuchung des Fluges handelt: Entscheidend für die Geltendmachung ist, dass die Fluggesellschaft selbst für diesen Umstand verantwortlich ist.
Liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, hat die Fluglinie Glück und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an ihre Passagiere verpflichtet. Dazu zählen:
- Extremes Unwetter: Ausgesprochen schlechtes Wetter gehört in die Kategorie „außergewöhnlicher Zustand”
- Sicherheitsrisiken: Instabilität in der Politik und unvermeidbare Sicherheitsrisiken, in Verbindung mit höherer Gewalt sind Beispiele für außergewöhnliche Umstände
- Streik von Mitarbeitenden: Streiks von Pilot:innen oder Fluglotsinnen und Fluglotsen zählen zu außergewöhnlichen Umständen. Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nicht jeder Streik automatisch Ausgleichszahlungen entfallen lässt. Dies ist einzelfallabhängig: Ist der Streik dem normalen Geschäftsbetrieb zuzuordnen oder ist die Situation für die Fluggesellschaft steuerbar?
- Technische Ausfälle am Terminal: Fallen die Computersysteme an einem Flughafen-Terminal aus, wodurch sich der Flug verspätet, ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet, einen Ausgleich zu bezahlen.
Achtung: Nicht selten geben Fluggesellschaften „außergewöhnliche Umstände“ als Begründung für einen Flugausfall oder eine Flugverspätung vor. Ob dieser Zustand jedoch wirklich vorlag, ist fraglich. Dazu gehören:
- Schlechtes Wetter, obwohl es für den Ort und die Jahreszeit durchaus typisch ist: Wurde das Flugzeug allerdings nur sehr mangelhaft auf das bevorstehende Unwetter vorbereitet (wie fehlendes Enteisungsmittel im Winter), liegt dies in der Verantwortung der Fluggesellschaft.
- Technische Fehler an der Maschine – trotz regelmäßiger, vorgeschriebener Wartung
- Zusammenstoß mit dem Treppenfahrzeug
- Enteisungsprobleme
Übersicht zulässiger außergewöhnlicher Umstände bei Flugverspätung
Gibt es einen Entschädigungsanspruch?
Ja | Nein |
---|---|
Streik des eigenen Personals | Unwetter |
Personalmangel | Vogelschlag |
Technische Probleme am Flugzeug | Politische Krisen |
Wirtschaftliche Probleme | Technische Probleme am Terminal |
Vereiste Tragflächen | Streik vom Flughafenpersonal |
Auch wenn die Hintergründe der Abflugverspätung unbekannt sind, solltest du eine Ausgleichszahlung einfordern. Im Zweifelsfall liegt es an der Airline nachzuweisen, dass sie die Umstände nicht zu verantworten hatte.
Wichtig: Beim Eintreten eines ungewöhnlichen Zustandes ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, eine alternative Beförderung zur Verfügung zu stellen. Die Fluggesellschaft unterliegt der allgemeinen Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit eine mögliche Flugverspätung oder ein Flugausfall verhindert wird.
Beträgt die Wartezeit der Passagiere mehr als 5 Stunden, können diese vom Vertrag zurücktreten und eine Erstattung des Tickets verlangen.
Flugverspätung Pauschalreise: Bleibt der Anspruch bestehen?
Wenn es bei einer Pauschalreise zu einer Flugverspätung kommt, gelten ausnahmslos die gleichen Rechte für Entschädigungszahlungen wie bei einer Individualreise. Dabei spielt es keine Rolle, ob du den Hin- sowie Rückflug im Rahmen der Pauschalreise gebucht hast oder nicht.
Bei Pauschalreisen ist es vielmehr entscheidend, dass du den Entschädigungsanspruch gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft einreichst– und nicht beim Reiseveranstalter. Denn in der Regel fällt die vom Reiseveranstalter gezahlte Entschädigung wesentlich geringer aus als die der Fluggesellschaft.
Dies liegt daran, dass sich Fluggesellschaften und Reiseveranstalter grundsätzlich auf eine unterschiedliche Rechtsgrundlage beziehen.
Wie Reisende ihren Anspruch bei Flugverspätung geltend machen
Möchtest du deinen Anspruch auf Entschädigung bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen, empfiehlt es sich, dies in der klassischen Schriftform via Einschreiben zu machen.
Das Anschreiben sollte die folgenden Auskünfte beinhalten:
- Flugnummer
- Datum
- Abflugflughafen
- Zielflughafen
- Flugstrecke
- Buchungsnummer
- Planmäßige Abflugzeit und Ankunftszeit
- Tatsächliche Ankunftszeit – Dauer der Verspätung (in Stunden)
- Die ermittelte Höhe der Entschädigung
- Die Information darüber, dass es sich bei der Flugverspätung nicht um außergewöhnliche Umstände handelte.
- Frist zur Begleichung der Entschädigung – 2 bis 3 Wochen
Im Internet existieren viele kostenlose Musterbrief-Vorlagen, etwa von der Stiftung Warentest.
Weist die Fluggesellschaft deine Forderungen zurück, kannst du dich nicht nur von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt unterstützen lassen. Du kannst dich auch an die Schlichtungsstelle für Reise und Verkehr e.V. oder einen privaten Dienstleister wenden.
Bei den Dienstleistern findest du Unternehmen, die dir sofort zwischen 30 % und 42 % der Entschädigung zahlen – unabhängig davon, ob die Airline am Ende leistet oder nicht. Andere Firmen gehen nach dem Inkasso-Modell vor – sie setzen deine Ansprüche für dich durch und zahlen nur im Erfolgsfall. Dann bekommst du zwischen 65 % und 75 % der Ausgleichszahlung.
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